nirodha samāpatti

‘Erlöschungszustand', 

auch genannt saññā-vedayita-nirodha ‘Erlöschung von Wahrnehmung und Gefühl', ist die auf das Gebiet der Weder-Wahrnehmung-Noch-Nichtwahrnehmung (siehe jhāna, 8) folgende zeitweilige völlige Ausschaltung und Aufhebung aller Bewußtseins- und Geistestätigkeit. Zur Erreichung dieses Zustandes gelten die vollkommene Meisterschaft über alle 8 Vertiefungen sowie die erreichte Anāgāmischaft (siehe ariya-puggala) als unumgängliche Vorbedingung.

 »Wie geschieht das Eintreten in den Erlöschungszustand? 

Dadurch daß man mit Hilfe der Gemütsruhe (samatha, siehe samatha-vipassanā) und des Hellblicks (vipassanā) von Vertiefung zu Vertiefung höher schreitet und, nach dem Treffen der nötigen Vorbereitungen, das Gebiet der Weder-Wahrnehmung-Noch-Nichtwahrnehmung zum Erlöschen bringt, dadurch findet das Eintreten in den Erlöschungszustand statt. Wer nämlich bloß vermittels der ‘Gemütsruhe' (Vertiefungen) höher steigt, der erreicht den Eintritt in das Gebiet der Weder-Wahrnehmung-Noch-Nichtwahrnehmung und bleibt dabei stehen; und wer bloß vermittels des ‘Hellblicks' höher steigt, der erreicht den Eintritt in den (eigenen) Fruchtzustand (der Anāgāmischaft oder Arahatschaft) und bleibt dabei stehen. Wer aber, nachdem er vermittels beider Fähigkeiten höher gestiegen ist und die nötigen Vorbereitungen getroffen hat, das Gebiet der Weder-Wahrnehmung-Noch-Nichtwahrnehmung zum Erlöschen bringt, der tritt in jenen Erlöschungszustand ein.« (Vis. XXIII).

 Während der Mönch der Reihe nach alle acht Vertiefungen durchläuft, tritt er jedesmal aus der betreffenden Vertiefung heraus und betrachtet mit seinem Hellblick (vipassanā) alle die in der Vertiefung angetroffenen geistigen Gebilde (Gefühl, Wahrnehmung, Geistesformationen und Bewußtsein) als vergänglich, elend und unpersönlich (siehe samatha-vipassanā). Darauf tritt er jedesmal wieder in die nächst höhere Vertiefung ein und zuletzt in den Erlöschungszustand. Dieser vollkommen unbewußte Zustand mag für 8 Tage und länger anhalten. Unmittelbar nach Austritt aus diesem Zustande aber steigt in dem Anāgāmī der Fruchtzustand der Anāgāmischaft auf, in dem Arahat aber der der Arahatschaft.

 Bezüglich des Unterschiedes zwischen dem in den Erlöschungszustand Eingetretenen und einem Toten heißt es in M. 44: »Wer tot ist, o Bruder, seine Lebenszeit beendet hat in dem sind die körperlichen (Ein- und Ausatmung) sprachlichen (Gedankenfassung und Diskursives Denken) und geistigen Funktionen (siehe sankhāra, 2) erloschen und gestillt, das Leben versiegt, die Lebenswärme erloschen, die Fähigkeiten zerstört. Auch bei dem Mönche, der in die Erlöschung von Wahrnehmung und Gefühl eingetreten ist, sind die körperlichen, sprachlichen und geistigen Funktionen erloschen und gestillt; aber sein Leben ist nicht geschwunden, die Lebenswärme (usmā) nicht erloschen, die Fähigkeiten (Sinnenorgane etc.) nicht zerstört.«

Eine ausführliche Behandlung des obigen Themas bietet Vis. XXIII.


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