‘Gemütsruhe' und ‘Hellblick', sind identisch mit Sammlung (siehe samādhi) und Wissen (siehe paññā) und bilden die 2 Gebiete der geistigen Entfaltung (siehe bhāvanā).

Geistesruhe (samatha) und Klarblick, Hellblick (vipassanā) sind die beiden Gebiete oder Hauptrichtungen geistiger Entfaltung (bhāvanā). "Geistesruhe" ist gleichbedeutend mit "Sammlung" (samādhi). Es ist der Weg der Meditation, im engeren Sinne dieses Begriffs. Wer die Geistesruhe als seinen besonderen Schulungsweg gewählt hat (ein samatha-yānika, der die Geistesruhe als Vehikel hat), strebt danach, die geistige Sammlung (samādhi) bis zum Grad der vollen Konzentration (appanā), d.h. bis zu den Vertiefungszuständen (jhāna) zu entfalten. Um jedoch die Heiligkeitsstufen zu erreichen, muß sich an die "Vertiefungen" die Entfaltung des "Klarblicks" anschließen.

1. 'Gemütsruhe' ist ein durch intensive Konzentration erreichbarer ruhiger, friedlicher und klarer Zustand des Geistes. Obwohl die Gemütsruhe, als eigene Übungsmethode (samatha-yānika), bei der Erreichung der Vertiefungen (jhāna) hilft, ist sie doch auch in hohem Maße für den Hellblick unbedingt notwendig (jedoch nicht notwendigerweise die Vertiefungen). Gemütsruhe befreit den Geist von Unreinheiten und inneren Hindernissen und gibt ihm eine stärkere Durchdringungskraft.

»Was aber ist die Kraft der Gemütsruhe (samatha-bala)?

Als solche gilt die Einspitzigkeit und Unzerstreutheit des Geistes s. vorh.) aufgrund von Gierentsagung, Haßlosigkeit, Helligkeitsvorstellung, Unerschütterlichkeit, Betrachtung des Fahrenlassens bei Ein- und Ausatmung (siehe ānāpānasati, 16) . . . Daß man aufgrund der ersten Vertiefung nicht mehr durch Hemmungen erschüttert wird, daß man aufgrund der zweiten Vertiefung nicht mehr durch Gedankenfassen und Diskursives Denken erschüttert wird . . . daß man aufgrund der Erreichung des Gebietes der Weder-Wahrnehmung-Noch-Nichtwahrnehmung nicht mehr durch die Wahrnehmung des Nichtsheitgebietes erschüttert wird (siehe anupubba-nirodha, jhāna), nicht mehr erregt wird, nicht mehr erbebt: dies gilt als die Kraft der Gemütsruhe. Daß man durch Aufgeregtheit und die mit Aufgeregtheit verbundenen Leidenschaften und Daseinsgruppen nicht mehr erschüttert wird, nicht mehr erregt wird, nicht mehr erbebt: dies gilt als die Kraft der Gemütsruhe.

2. »Was aber ist die Kraft des Hellblicks?

Als solche gilt die Betrachtung

 

Dies gilt als die Kraft des Hellblicks.« (Pts. Kap. I. 26).

3. Bei Entfaltung der Gemütsruhe und des Hellblicks, zu Paaren verbunden (samatha-vipassanā-yuga-naddhā), tritt man zuerst in die erste Vertiefung ein, und nach Austritt aus derselben betrachtet man ihren Inhalt (Gefühl, Wahrnehmung, Geistesformationen, Bewußtsein) als vergänglich, elend und unpersönlich usw. und entfaltet so den Hellblick. Darauf tritt man in die zweite Vertiefung ein und erwägt nach Austritt aus derselben wiederum die dort wahrgenommenen Gebilde als vergänglich usw. Auf diese Weise schreitet man der Reihe nach von einer Vertiefung zur anderen weiter, bis einem schließlich während eines Hellblicksmomentes die intuitive Pfaderkenntnis (Sotapanschaft usw.) aufblitzt. Wie es heißt:

»Da, ihr Mönche, tritt der Mönch den Sinnenobjekten entrückt . . . in die erste Vertiefung ein. Was es da aber an Form gibt, an Gefühl, Wahrnehmung, Geistesformationen und Bewußtsein: alle diese Erscheinungen betrachtet er als vergänglich, elend und siech, als ein Geschwür, einen Stachel, ein Übel, ein Leiden, als Feind und Bedrücker, als leer und wesenlos. Und er wendet seinen Geist ab von jenen Erscheinungen und wendet ihn dem Todlosen Elemente (Nirwahn) zu: ‘Das ist der Frieden, das ist das Erhabene, nämlich der Stillstand alles karmischen Wirkens, das Loslassen von allen Daseinssubstraten, die Gierversiegung, Loslösung, Erlöschung, das Nirwahn.' In jenem Zustande erreicht er die Triebversiegung; wenn nicht, so tritt er eben infolge des geistigen Begehrens und Ergötzens, nach Überwindung der fünf niederen Fesseln (siehe samyojana 1-5), in einer geistigen Welt wieder in Erscheinung; und dort erreicht er das Nirwahn, kehrt nicht mehr von jener Welt zurück . . .« (A.IX.36).


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