uparrow.gif (358 bytes) Visuddhi Magga XXIII.

Der Segen der Wissensentfaltung (paññābhāvanânisamsā)

Einleitung
1. Zerstörung der Leidenschaften
2. Genuß der edlen Früchte
3. Der Erlöschungszustand: nirodha-samāpatti
4. Verehrungswürdigkeit, usw.
Epilog


Einleitung
 

Auf die Frage, was der Segen der Wissensentfaltung sei, da erklären wir:

die Entfaltung des Wissens hat einen viel-hundertfachen Segen, und nicht leicht ist es, selbst während einer langen Zeitspanne, ihren Segen ausführlich zu beschreiben.
 

Kurz zusammenfassend aber hat man folgendes als ihren Segen zu betrachten, nämlich:
 


Vis. XXIII. 1. Zerstörung der Leidenschaften
 
 

Was da, von der Zerlegung des Geistigen und Körperlichen ab, als die Zerstörung der vielen befleckenden Leidenschaften, wie des Persönlichkeitsglaubens usw., bezeichnet wird; alles das gilt als der Segen der weltlichen (lokiya) Wissensentfaltung. Was da aber, im Augenblicke des edlen Pfades, als die Zerstörung der vielen Leidenschaften, wie der Fesseln usw., bezeichnet wird, das hat man als den Segen der überweltlichen (lokuttara) Wissensentfaltung zu betrachten.

 

 


Vis.XXIII. 2. Genuß der edlen Früchte

 

Nicht bloß die Zerstörung der Leidenschaften, sondern auch das Erleben des Genusses der edlen Früchte (Pfadergebnisse) gilt als Segen der Wissensentfaltung. Denn als edle Frucht (phala) bezeichnet man die in der Frucht des Stromeintrittes (sotâpatti-phala), der Einmalwiederkehr (sakadāgāmī), der Niewiederkehr (anāgāmī) und der Heiligkeit (arahatta) bestehende Asketenfrucht. Das Erleben dieses Genusses findet in zweierlei Weise statt: beim Auftreten im Pfadbewußtseinsprozesse und beim Auftreten zur Zeit des Fruchtzustandes.
 

Hierunter wurde sein Auftreten im Pfadbewußtseinsprozesse bereits gezeigt. Mit Rücksicht aber auf diejenigen, die da behaupten (nämlich die Anhänger der Andhra-Schule: Kom.), die Frucht (phala) bestehe bloß in der Überwindung der Fesseln und keine weiteren Dinge gäbe es da, da hat man noch folgende Sutte (Pts.I.p.72) anzuführen: "Inwiefern gilt das im Gestilltsein des Strebens bestehende Wissen als die Erkenntnis der Frucht? Im Momente des Pfades des Stromeintritts erhebt sich, im Sinne des Erkennens, die rechte Erkenntnis über die verkehrte Erkenntnis und die dadurch bedingten befleckenden Leidenschaften und Daseinsgruppen, erhebt sich über alle äußeren Daseinsbedingungen. Da aber jenes Streben gestillt ist, steigt die rechte Erkenntnis auf; dies aber ist das Ergebnis des Pfades." So hat man dies weiter auszuführen. "Die 4 Edlen Pfade und die 4 Früchte des Asketentums: diese haben ein unbegrenztes Objekt (Nirwahn). Der entfaltete Vertiefungszustand ist für den unbegrenzten Zustand eine Bedingung im Sinne von Angrenzung usw." (Tika-Patth.) Diese und noch andere Belege gibt es hierfür.

 

(Nach dem Kom. soll hier mit dem entfalteten Vertiefungszustande (mahaggata-dhamma) das Gebiet der Weder-Wahrnehmung-Noch-Nichtwahrnehmung gemeint sein, und mit dem unbegrenzten Zustande (appamāna-dhamma) der Moment der Frucht der Niewiederkehr oder Heiligkeit)

 

Um aber das Auftreten der edlen Frucht zur Zeit der Fruchterreichung zu zeigen, hat man folgende Fragen aufzuwerfen: - Was ist die Fruchterreichung? Wer tritt in sie ein? Wer tritt nicht in sie ein? Warum tritt man in sie ein? Wie geschieht das Eintreten in die Fruchterreichung, wie das Verharren darin, wie das Heraustreten aus ihr? Was folgt unmittelbar auf den Fruchtmoment, und unmittelbar worauf folgt der Fruchtmoment?

 

'Was ist die Fruchterreichung (phala-samāpatti)?' Es ist die völlige Versenkung (appāna) in die Erlöschung (als dem Objekt) der edlen Frucht (des Stromeintritts usw.).

 

'Wer tritt in sie ein, wer tritt nicht in sie ein?' Kein Weltling (puthujjana) tritt in die Fruchterreichung ein; und warum nicht? Weil er diese Stufe zuvor noch nie erreicht hat. Die Edlen (ariya) aber treten alle in sie ein; und warum? Weil sie diese Stufe erreicht haben. Die höheren Grade aber treten nicht in eine niedere Stufe ein, weil sie eben durch Erreichung einer höheren Stufe gestillt sind; und die niederen Grade treten nicht in eine höhere Fruchterreichung ein, weil sie eben diese Stufe noch nicht erreicht haben. In jedesmal bloß ihre eigene Frucht treten die Edlen ein. Dies gilt als die Feststellung hierbei.

 

Einige jedoch behaupten, selbst die Stromeingetretenen und Einmalwiederkehrenden könnten nicht in die Fruchterreichung eintreten, sondern nur die beiden höheren Menschenarten. Als Grund hierfür geben sie an, daß nur diese in der Sammlung vollkommen seien. Das ist jedoch kein Grund, da doch selbst ein Weltling in die von ihm selber gewonnene Sammlung (lokiya-samādhi) eintreten mag. Heißt es denn nicht schon im Kanon (Pts.I.p.68):
"Welche 10 Reifezustände (gotrabhū-dhamma) steigen beim Hellblick auf?

Wer da, um den Pfad des Stromeintrittes (sotâpatti-magga) zu gewinnen,

Wer da,

Zu diesem Schlusse hat man hier zu kommen.

 

'Warum tritt man in die Fruchterreichung ein?' Des zeitlichen Wohlseins wegen. Wie nämlich ein König das Herrscherglück und die Himmelswesen das himmlische Glück genießen, so auch treten in dem Gedanken: 'Lasset uns das überweltliche Glück (lokuttara-sukha) genießen!" die Edlen in die Fruchterreichung ein, nachdem sie die (darin zu verbringende) Zeit festgelegt haben.

 

'Wie aber geschieht das Eintreten in die Fruchterreichung, wie das Verharren darin, wie das Heraustreten aus ihr?' Auf Grund von zwei Bedingungen tritt man in sie ein, nämlich: daß man ein anderes Objekt als das Nirwahn nicht erwägt und daß man das Nirwahn erwägt. Wie es heißt (M. 43): "Zwei Bedingungen, o Bruder, gibt es zum Eintritt in die bedingungslose Gemütserlösung: das Nichterwägen aller Bedingungen und das Erwägen des bedingungslosen Elementes." Folgendes indessen ist hier die Methode, in die Fruchterreichung einzutreten. Der edle Jünger (d.i. wer bereits einen der 4 Pfade erreicht hat), der in die Fruchterreichung einzutreten wünscht, begebe sich in die Einsamkeit und abgeschieden betrachte er die Gebilde nach ihrem Entstehen, Hinschwinden usw. Während nun der stufenweise Hellblick in ihm im Gange ist, heftet sich sein Geist auf die Erlöschung, indem er eintritt in die Fruchterreichung, die unmittelbar auf die die Daseinsgebilde zum Objekt habende Reife-Erkenntnis (gotrabūññā) folgt. Durch sein Hingeneigtsein zum Eintritt in die Fruchterreichung steigt hierbei dem Schulungsbeflissenen nur die Frucht auf, nicht der Pfad. (Jeder der 4 Pfadmomente nämlich steigt nur ein einziges Mal im Daseinskreislaufe eines Wesens auf).

 

Die da aber behaupten (nämlich die Mönche des Abhayagiriklosters: Kom.), der Stromeingetretene (sotâpanna), der den Hellblick erwecke, um in die Fruchterreichung einzutreten, werde dadurch ein Einmalwiederkehrender (sakadāgāmī), und der Einmalwiederkehrende ein Niewiederkehrender (anāgāmī), diesen hat man also zu erwidern: 'Wenn dem so wäre, dann möchte der Niewiederkehrende zum Heiligen (arahat) werden, der Heilige zum Einzelerleuchteten (pacceka-buddha), der Einzelerleuchtete zum Vollerleuchteten. Daher sollte man etwas Derartiges nicht annehmen, auch schon deshalb nicht, weil es im Kanon verworfen wird. Sondern bloß das sollte man annehmen, daß selbst dem Schulungsbeflissenen (sekha: Stromeingetretenen usw.) bloß die Frucht aufsteigt, nicht der Pfad. Hat er den mit der ersten Vertiefung verbundenen Pfad erreicht, so steigt ihm die mit der ersten Vertiefung verbundene Fruchterreichung auf; hat er irgend eine von den übrigen Vertiefungen erreicht, so steigt ihm eben immer bloß die mit der entsprechenden Vertiefung verbundene Fruchterreichung auf. So findet das Eintreten in die Fruchterreichung statt.

 

"Drei Bedingungen, o Bruder, gibt es zum Verharren in der Bedingungslosen Gemütserlösung: das Nichterwägen aller Daseinsbedingungen, das Erwägen des Bedingungslosen Elementes, der vorangehende Willensentschluß" (M. 43): nach diesen Worten findet das Verharren darin unter 3 Bedingungen statt. Hierbei nun gilt als der 'vorangehende Willensentschluß' die Zeitfestlegung vor dem Eintritte. Wenn nämlich festgelegt wird, zu der und der Zeit aus der Erreichung herauszutreten, so dauert diese eben solange, bis jene Zeit nicht abgelaufen ist. Auf diese Weise findet das Verharren darin statt.

 

"Zwei Bedingungen, o Bruder, gibt es zum Heraustreten aus der Bedingungslosen Gemütserlösung: das Erwägen aller Daseinsbedingungen und das Nichterwägen des Bedingungslosen Elementes' (M. 43): nach diesen Worten findet unter 2 Bedingungen das Heraustreten aus der Fruchterreichung statt. Dabei gelten als 'alle Daseinsbedingungen' die Bedingungen: Körperlichkeit, Gefühl, Wahrnehmung, Geistesformationen und Bewußtsein. Nicht aber erwägt der Schulungsbeflissene etwa nach Belieben alle diese Dinge gleichzeitig; obige Worte nämlich wurden bloß im Sinne einer allgemeinen Zusammenfassung gesagt. Daher findet das Heraustreten aus der Fruchterreichung dadurch statt, daß der Schulungsbeflissene das Objekt des Unterbewußtseins erwägt. So hat man das Heraustreten aus der Fruchterreichung zu verstehen.

 

"Was folgt unmittelbar auf den Fruchtmoment, und unmittelbar worauf folgt der Fruchtmoment?": - Unmittelbar auf den Fruchtmoment folgt entweder ein zweiter Fruchtmoment oder das Unterbewußtsein. Ein Fruchtmoment mag unmittelbar auf den Pfadmoment folgen oder auf einen Fruchtmoment oder den Reifemoment oder auf das Gebiet der Weder-Wahrnehmung-noch-Nichtwahrnehmung.

 

Unter diesen nun findet der 'unmittelbar auf den Pfad folgende' (maggânantara) Fruchtmoment im Pfadbewußtseinsprozesse (maggavīthi) statt. Was den 'unmittelbar auf den Fruchtmoment folgenden' (phalânantara) Fruchtmoment betrifft, so folgt jedesmal auf den früheren Fruchtmoment der spätere Fruchtmoment. Als der 'unmittelbar auf den Reifemoment folgende' (gotrabhū-anantara) Fruchtmoment gilt jedesmal die frühere von den Fruchterreichungen. Als Reifemoment (gotrabhū) hat man hier den Anpassungsmoment (anuloma) zu verstehen. In Patthāna (Tika-Patth. Pañhavāra) nämlich wird gesagt: "Beim Heiligen bildet der Anpassungsmoment die Bedingung zur Fruchterreichung im Sinne von Angrenzung. Als der 'unmittelbar auf das Gebiet der Weder-Wahrnehmung-Noch-Nichtwahrnehmung (neva-saññā-nâsaññâyatana) folgende' Fruchtmoment gilt derjenige Fruchtmoment, durch den das Heraustreten aus dem Erlöschungszustande (s. unten) erfolgt.

 

Abgesehen von dem im Pfadbewußtseinsprozesse aufsteigenden Fruchtmomente, treten hier alle übrigen Fruchtmomente im Sinne der Fruchterreichung auf. Somit gilt da von dem im Pfadprozesse und in der Fruchterreichung aufsteigenden Frucht folgendes:
 
 


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