Die ‘Feststellung oder Analyse der (4) Elemente', wird in Vis. XIII. 2 als letzte der 40 Geistesübungen (siehe bhāvanā) beschrieben.

Kurz zusammengefaßt ist uns diese Übung überliefert in D.22 u. M.10 ausführlich aber in M.28M.62, M.140. In Vis. XI. 2 heißt es zu der Stelle in D.22

(»Gleichwie, ihr Mönche, ein geschickter Rinderschlächter usw.«) folgendermaßen: ». . . Dem Rinderschlächter, der die Kuh großzieht, sie zum Schlachthofe führt, anbindet, hinstellt, schlachtet oder die geschlachtete tote Kuh erblickt, kommt die Vorstellung ‘Kuh' solange nicht zum Schwinden, als er die Kuh nicht aufgeschnitten und in Stücke zerlegt hat.

Sobald er aber die Kuh zerlegt hat und dort niedersitzt, schwindet ihm die Vorstellung ‘Kuh', und die Vorstellung ‘Fleisch' tritt ein. Und nicht denkt er ‘Eine Kuh verkaufe ich' oder ‘Eine Kuh kaufen diese'.

Genau so auch waren in dem Mönche, früher als er noch ein törichter Weltling war - sei's als Laie oder Hausherr - die Begriffe ‘Wesen' oder ‘Mann' oder ‘Individuum' solange nicht geschwunden, solange er eben diesen Körper, in welcher Lage oder Richtung er sich auch befand, nicht in seine Teile zerlegt und Element für Element betrachtet hatte.

Sobald er aber den Körper in seine Elemente zerlegt hatte, schwand ihm die Vorstellung ‘Wesen', und der Geist festigte sich in der Betrachtung der Elemente.«


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