• dhutanga*
  • Läuterungsmittel, nach Vis. eig. ‘Abschüttelungsmittel,

    nennt man gewisse von dem Buddha gestattete asketische Übungen, die dazu dienen sollen, Bedürfnislosigkeit, Entsagung und Willenskraft in sich zu erwecken und von denen man eine oder mehrere für kürzere oder längere Zeit als Gelübde auf sich nehmen mag.

    Diese Übungen heißen deshalb ‘Abschüttlungsmittel', weil sie das des Abschüttelns der Leidenschaften wegen ‘Abschüttelung' (dhuta) genannte Wissen als Hilfsmittel (anga) haben . . . Der in Sittlichkeit sich übende Mönch sollte die Läuterungsübungen als Gelübde auf sich nehmen, um jene Tugenden zu erwirken, durch welche die Lauterkeit der Sittlichkeit zustande kommt, nämlich Bedürfnislosigkeit, Genügsamkeit, Entsagungsstrenge, Abgeschiedenheit, Willenskraft, Mäßigkeit usw.« (Vis. II)

     In Vis. II werden 13 Läuterungsübungen beschrieben, nämlich:  

      1. Die Übung des Fetzenkleidträgers (pamsukūlik'anga).
      2. Die Übung des Dreigewandträgers (te-cīvarik'anga),
      3. Die Übung des Brockensammlers (pinda-pātik'anga),
      4. Die Übung des ‘Von-Haus-zu-Haus-Gängers' (sapa-dāna-cārik'anga),
      5. Die Übung des ‘Einmal-Essers' (ekāsanik'anga),
      6. Die Übung des Topfspeisers (patta-pindik'anga),
      7. Die Übung des ‘die spätere Speise Verweigernden (khalu-pacchābhattik'anga)
      8. Die Übung des Waldasketen (āraññik'anga),
      9. Die Übung des Baumasketen (rukkha-mūlik'anga),
      10. Die Übung des unter freiem Himmel Lebenden (abbhokāsik'anga)
      11. Die Übung des Friedhofasketen (sosānik'anga),
      12. Die Übung des mit jeder Lagerstatt Zufriedenen (yathāsanthatik'anga),
      13. Die Übung des Stetigsitzers (nesajjik'anga). 

    Die 13 Übungen werden zwar alle hier und da in den Sutten erwähnt (z. B. M.5. M.113; A.V.181-190), niemals aber alle zusammen an derselben Stelle.

    »Sicher, ihr Mönche, ist es ein großer Vorzug im Walde als Einsiedler zu leben, seine Almosen einzusammeln, seine Gewänder aus aufgelesenen Lappen zusammenzuflicken, sich mit dem Dreigewand zu begnügen . . .« (A. I. 34)

    Das Gelübde, z.B. No. 1, nimmt man auf sich in den Worten: ‘Ein von Hausleuten gegebenes Gewand verwerfe ich', oder ‘Die Übung des Fetzenträgers nehme ich auf mich' usw. Einige von den Gelübden mag auch ein Laienanhänger auf sich nehmen.

    Vgl. auch die unmittelbar nach einer vollzogenen Bhikkhuweihe jedes Mal dem neu ordinierten Mönche zu gebende Mahnung betreffs der Arten von Bedarfsartikel, mit denen der Mönch sich gegebenenfalls zu begnügen habe, nämlich: »Das Mönchsleben ist abhängig von der eingesammelten Almosenspeise als Nahrung . . . von dem Fuße eines Baumes als Wohnstätte . . . von einem aus gefundenen Lappen zusammengeflickten Gewande als Kleidung . . . von abgestandenem Rinderurin als Arznei. Mögest du dich hierin zeitlebens üben.«

    Wie bei allen äußeren Handlungen, so auch kommt es bei diesen Übungen auf die Gesinnung und Willensverfassung an, und ohne die richtige Gesinnung, wie ausdrücklich in Visuddhi-Magga erklärt wird, zählt die bloße äußere Befolgung dieser Übung noch nicht als Läuterungsübung.

    »Es mag ja einer - wie es A.V.181-190 und Pug. 275-284 heißt - diese Übung befolgen aus Dummheit und Torheit . . . mit übler Absicht und begehrlicher Gesinnung . . . aus Überspanntheit und Wahnwitz . . . oder weil solches von den Edlen Jüngern gepriesen wurde.« In richtiger Gesinnung aber befolgt man diese Übungen, »wenn dies der Genügsamkeit willen geschieht, der Zufriedenheit willen, der Loslösung willen.«


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