‘des Fortschritts unfähig'.
»Diejenigen Menschen, die gehemmt sind:
- durch ihre bösen Taten (kamma, siehe Karma),
- durch befleckende Leidenschaften (kilesa),
- durch die Wirkung ihrer (vorgeburtlichen) bösen Taten (siehe vipāka),
- die ohne Vertrauen sind,
- willensschwach,
- unverständig,
- unfähig den rechten Pfad zu gewinnen,
- unfähig die Vollkommenheit in heilsamen Dingen zu gewinnen:
diese Menschen gelten als des Fortschritts unfähig« (Pug. 13).
Mit den erstgenannten bösen Taten sind hier nach dem Kom. die 5 Höllischen Taten mit unmittelbarem Ausgang (siehe ānantarika-kamma) gemeint, mit den befleckenden Leidenschaften sind die mit sicherem Ausgang verbundenen bösen Ansichten (siehe niyata-micchāditthi; siehe ditthi) gemeint.
Vgl. A.VI.86.