‘des Fortschritts unfähig'.

»Diejenigen Menschen, die gehemmt sind: 

diese Menschen gelten als des Fortschritts unfähig« (Pug. 13).

 Mit den erstgenannten bösen Taten sind hier nach dem Kom. die 5 Höllischen Taten mit unmittelbarem Ausgang (siehe ānantarika-kamma) gemeint, mit den befleckenden Leidenschaften sind die mit sicherem Ausgang verbundenen bösen Ansichten (siehe niyata-micchāditthi; siehe ditthi) gemeint.  

Vgl. A.VI.86.


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