Visuddhi Magga XV

XV. Die Grundlagen und Elemente

1. Die 12 Grundlagen (āyatana)
2. Die 18 Elemente (dhātu)


1. Die 12 Grundlagen (āyatana)

 

Zwölf Grundlagen gibt es:

 

Sehorgan (cakkhu)  Sehobjekt (rūpa)
Hörorgan (sota)  Hörobjekt (sadda)
Riechorgan (ghāna)  Riechobjekt (gandha)
Schmeckorgan (jivhā)  Schmeckobjekt (rasa)
Körper (kāya)  Körpereindruck (photthabba)
Geist (manāyatana)  Geistobjekt (dhamma)

 

Mit Hinsicht hierauf heißt es:
 

"Nach Sinn": - Hinsichtlich der einzelnen Unterschiede gilt da folgendes:

 

Das 'Sehorgan' (cakkhu) ist das, was sieht (cakkhati), d.h. das, was sich an dem Sehobjekte weidet und es deutlich macht. Das 'Sehobjekt' (rūpa) ist das, was sich anschaulich zeigt (rūpayati), d.h. das, was durch Annehmen der verschiedenen Farben zeigt, daß es in das Bewußtsein (Herz) eingetreten ist.

 

Das 'Hörorgan' (sota) ist das, was hört, das 'Hörobjekt' (sadda, skr. sabda) das, was sich heranbewegt (sappati = kriechen, daherschleichen), d.h. das, was herangetragen (udāharīyati, auch 'geäußert') wird.

 

Das 'Riechorgan' (ghāna) ist das, was riecht, das 'Riechobjekt' (gandha) das, was duftet, d.h. das, was seine eigene Grundlage andeutet.

 

Das 'Schmeckorgan' (jivhā = Zunge, Schmeckorgan) ist das, was das Leben (jīvita) anruft (avhayati), das 'Schmeckobjekt' (rasa) das, was die Wesen schmecken, d.h. genießen.

 

Der 'Körper' (kāya) ist für die triebverbundenen, verwerflichen (kucchita) Dinge die Quelle (āya), d.h. der Entstehungsort. Der 'Körpereindruck' (photthabba, wörtl. das Berührbare) ist das, was berührt wird.

 

Der 'Geist' (mano) ist das, was denkt (munāti), das 'Geistobjekt' (dhamma, wörtl. Träger) das, was das eigene Merkmal in sich trägt.

 

Hinsichtlich der allgemeinen Erklärung gilt folgendes: - Als āyatana (Grundlage) hat man das zu verstehen, was sich betätigt, was die 'eindringenden Dinge' (āya) 'dehnt' (tan), oder was das 'Ausgebreitete' (āyata) 'lenkt' (nayati), Es wird nämlich gesagt, daß der Geist und die geistigen Dinge, durch diese oder jene von den Sinnenpforten und Objekten wie Auge und Sehobjekt usw. bedingt, alle in jedesmal ihrer eigenen Funktion des Empfindens usw. 'vorwärtsdrängen' (āyatanti), sich erheben, anstrengen und abmühen. Und es heißt, daß die Grundlagen (Sehorgan usw.) jene 'eingedrungenen' (āya-) Dinge 'dehnen' (tan) und ausbreiten. Und ferner heißt es, daß, solange dieses seit anfanglosen Zeiten im Gange befindliche weit 'ausgebreitete' (āyata) Samsāra-Leiden nicht zu Ende kommt, diese (Grundlagen das Leiden) weitertreiben (nayanti) und im Gange erhalten. Somit werden alle diese Dinge, wei] Sie sich anstrengen (āyatana), die eingedrungenen Dinge (āya) dehnen (tan) und das Ausgebreitete (āyata) lenken (nayana), als āyatanas bezeichnet. (Obige Worterklärungen von 'sadda, jivhā, kāya, āyatana', sind nichts weiter als bloße etymologische Wortspielereien).

 

Ferner mag man āyatana auch im Sinne von Wohnstätte verstehen, oder im Sinne von Fundgrube, Versammlungsort, Geburtsort oder Bedingung. Als 'Wohnstätte' (nivāsa) nämlich gilt āyatana in solchen Aussprüchen wie 'das Gebiet des Königs', 'das Gebiet Vāsudevas'. Als 'Fundgrube' (ākara) gilt āyatana in dem Worte 'Goldgrube' oder 'Silbergrube' usw. Als 'Versammlungsort' (samosarana-tthāna) gilt āyatana in dem Lehrtexte (A. III. 38): "Und in dem lieblichen Gebiete (āyatana) die Vögel sich ihm zugesellen." Als 'Geburtsort' (sañjāti-desa) gilt āyatana in solchen Aussprüchen wie: "Der Dekhan ist das Gebiet (āyatana) der Rinder." Als 'Bedingung' (kārana) gilt āyatana in solchen Aussprüchen wie (A. III. 99): "Eben darin erreicht er jedesmal die Fähigkeit des Verwirklichens, sobald die 'Grundlage' da ist."

 

Alle jene Dinge wie Bewußtsein und Geistesfaktoren nämlich haben ihren Sitz in den Sinnenorganen und Objekten; weil sie daher in Abhängigkeit davon bestehen, bilden die Sinnenorgane und Objekte ihre 'Wohnstätte'. Insofern aber jene Dinge in den Sinnenorganen und Objekten angehäuft sind; davon abhängen und darin ihre Objekte haben, darum bilden eben die Sinnenorgane und Objekte ihre 'Fundgrube'. Die Sinnenorgane und Objekte aber sind ihr 'Versammlungsort', sofern sie auf Grund der physischen Grundlagen, Pforten und Objekte jedesmal dort zusammentreffen. Auch ihren 'Geburtsort' bilden die Sinnenorgane und Objekte, da sie eben, diese zur Stütze und zum Objekt nehmend, dortselbst zur Entstehung kommen. Als Bedingung des Bewußtseins und der geistigen Dinge gelten die Sinnenorgane und Objekte, weil jene Dinge ohne die Sinnenorgane und Objekte nicht entstehen können. Die Sinnenorgane und Objekte bezeichnet man daher aus diesen Gründen als 'āyatanas', sei es im Sinne von Wohnstätte, Fundgrube, Versammlungsort, Geburtsort oder Bedingung. Demnach gilt nach gegebener Erklärung das Sehorgan als das 'āyatana' 'Sehorgan' . . . das Geistobjekt als das 'āyatana' 'Geistobjekt'.

 

Auf diese Weise hat man hier die Erklärung mit Hinsicht auf den Sinn zu verstehen.

 

"Nach Merkmal": - Auch mit Hinsicht auf die Merkmale der Sinnenorgane und Objekte sollte man hier die Erklärung kennen. Diese ihre Merkmale aber hat man in der bei Darstellung der Gruppen angegebenen Weise zu verstehen.

"Nach Umfang": - Mit Hinsicht auf den Umfang heißt es, daß das Sehorgan und alle anderen Dinge 'Geistobjekte' (dhamma) seien. Warum aber spricht man dann in solchem Falle von den 12 Grundlagen (āyatana) und nicht bloß von der Grundlage 'Geistobjekt' (dhammâyatana)?

 

Diese Dinge werden so eingeteilt und als die 12 Grundlagen bezeichnet, um die zur Entstehung der sechs Bewußtseinsgruppen die Grundlage bildenden Sinnenpforten und Objekte feststellen zu können. Für die im Sehbewußtseinsprozesse eingeschlossene Bewußtseinsgruppe nämlich gilt die Grundlage 'Sehorgan' als die Entstehungspforte, und die Grundlage 'Sehobjekt' gilt als das Objekt. Entsprechend verhält es sich mit dem Rest (d.i. Hörbewußtsein usw,) Für die sechste Bewußtseinsgruppe (Geistbewußtsein) aber bildet bloß der eine als 'Unterbewußtsein' (bhavanga-mano) bezeichnete Bestandteil der Geistgrundlage (manâyatana = Gesamtbewußtsein) die Entstehungspforte, und bloß die (mit dem Fünfsinnenbewußtsein) nichts gemeinsam habende Geistobjektgrundlage gilt als Objekt. Somit werden, um bei den sechs Bewußtseinsgruppen (Seh-, Hör-, Riech-, Schmeck-, Körper- und Geist-Bewußtsein) die Entstehungspforten und Objekte festzustellen, 12 Grundlagen gelehrt.

 

Auf diese Weise ist die Erklärung mit Hinsicht auf den Umfang zu verstehen.

 

"Der Reihe nach": - Auch hier ist, genau wie bei den früher genannten Reihenfolgen, wieder die Reihenfolge der Darlegung am Platze. Weil nämlich die Grundlage 'Sehorgan', dadurch daß sie ein sichtbares sensitives Objekt besitzt, unter den persönlichen Grundlagen hervorragt, darum wird sie zuerst genannt. Darauf folgen die übrigen Grundlagen wie Hörorgan usw. mit ihren unsichtbaren sensitiven Objekten. Oder aber, von den persönlichen Grundlagen werden das Sehorgan und Hörorgan zuerst genannt, weil sie von großem Nutzen sind, insofern sie die Grundlagen bilden für das unvergleichliche Sehen und Hören (s. A.VI.30). Darauf folgen die drei übrigen Grundlagen wie Riechorgan usw. Als letzte wird die Grundlage 'Geist' (die Grundlage 'Geist', manāyatana, ist ein Sammelname für sämtliche Arten des Bewußtseins, ist daher nicht identisch mit dem Geist-Element, mano-dhātu) genannt, weil sie alle 5 Sinnengebiete zum Objekte hat. Da unter den äußeren Grundlagen das Sehobjekt das Gebiet bildet für das Sehorgan, die übrigen Objekte für die übrigen Organe, so werden jene Objekte jedesmal unmittelbar nach den Sinnenorganen genannt. Auch um den Grund zur Entstehung des Bewußtseins festzustellen, hat man dies als ihre Reihenfolge zu verstehen. Es wurde nämlich gesagt (M. 38): "Durch Auge und Sehobjekt bedingt entsteht das Sehbewußtsein . . . durch Geist und Geistobjekt bedingt entsteht das Geistbewußtsein (mano-viññāna)." Auf diese Weise hat man hier die Erklärung mit Hinsicht auf die Reihenfolge zu verstehen.

 

"Kurz und ausführlich" : - Zusammengefaßt gelten alle 12 Grundlagen als das 'Geistige und Körperliche' (nāma-rūpa), insofern nämlich die Geist(mano)-Grundlage und ein Teil der Geistobjekt(dhamma)-Grundlage im Geistigen(nāma) eingeschlossen sind, die übrigen Grundlagen (die physischen Sinnenorgane, deren Objekte und ein Teil der Geistobjekte) aber im Körperlichen (rūpa).

 

Was die ausführliche Darlegung aber anbetrifft, ist von den physischen Grundlagen vorerst das Sehorgan (cakkhāyatana) seiner Qualität nach bloß Augensensitivität; mit Hinsicht auf die Abhängigkeitsbedingungen, Daseinsfährten, Wesensgruppen und Personen ist es von mannigfacher Art. Ebenso verhält es sich mit den vier übrigen Grundlagen wie Hörorgan usw. Die Grundlage 'Geist' (mano) ist nach ihrer Einteilung in karmisch-heilsames, unheilsames, karma-gewirktes und funktionelles Bewußtsein von 89 bzw. 121 Arten.

 

Hinsichtlich ihrer Einteilung nach den physischen Grundlagen, dem Pfade usw. aber ist die Geist-Grundlage unendlich vielartig. Die Grundlagen Seh-, Hör-, Riech-, und Schmeckobjekt sind hinsichtlich ihrer Verschiedenartigkeit, ihrer Abhängigkeitsbedingungen usw. von äußerst mannigfacher Art. Der Körpereindruck (photthabba) ist als Erd-, Feuer- und Windelement dreifach, hinsichtlich seiner Abhängigkeitsbedingungen usw. aber mannigfach. Das Geistobjekt (dhamma) ist, auf Grund der Vielartigkeit seiner Natur als Gefühls-, Wahrnehmungs- oder Geistformationen-Gruppe, als subtile Körperlichkeit (von den körperlichen Dingen kommen also als Objekte des Geistes, dhammâ-yatana, bloß die 18 'Subtilen' körperlichen Dinge in Betracht) oder als Nirwahn, von mannigfacher Art. Auf diese Weise hat man die Erklärung in kurzer und ausführlicher Weise zu verstehen.

 

"Nach richtiger Betrachtungsart": - von all diesen erschaffenen Grundlagen sollte man verstehen, daß es bei ihnen kein Kommen und Gehen gibt; denn nicht kommen diese vor ihrem Entstehen irgendwoher, noch gehen sie nach ihrem Verschwinden irgendwohin. Sondern, ohne vor ihrem Entstehen eine eigene Natur zu besitzen und nach ihrem Schwinden ihrer eigenen Natur beraubt, funktionieren sie bloß zwischen dem vergangenen und zukünftigen Leben, indem sie zufolge der Abhängigkeit von Bedingungen machtlos sind. Daher sollte man von ihnen wissen, daß es bei ihnen weder Kommen noch Gehen gibt. Ebenso hat man sie als untätig und ohne Streben aufzufassen, denn nicht kommt dem Auge oder dem Sehobjekte der Gedanke: 'Ach, daß doch auf Grund unseres Einverständnisses das Bewußtsein aufsteigen möchte!' Auch nicht arbeiten sie darauf hin und streben danach, vermittels ihrer Eigenschaft als Sinnenpforten, physikalische Grundlagen oder Objekte, das Bewußtsein zum Aufsteigen zu bringen. Wohl aber ist es ein Gesetz, daß beim Zusammenwirken von Sehorgan, Sehobjekt usw. das Sehbewußtsein usw. zur Entstehung kommt. Somit sind die Grundlagen als untätig und ohne Streben aufzufassen. Fernerhin sind die persönlichen Grundlagen (Sinnenorgane) mit einem leeren Dorfe zu vergleichen, da sie der Beständigkeit, Schönheit, Freude und Wesenhaftigkeit entbehren, während man die äußeren Grundlagen (Objekte) mit den das Dorf überfallenden Räubern zu vergleichen hat, da sie die persönlichen Grundlagen (Sinnenorgane) anfallen. Es heißt nämlich (S.35.197): "Das Auge, ihr Mönche, wird von den angenehmen und unangenehmen Sehobjekten angefallen." Ferner möge man die persönlichen Grundlagen (Sinnenorgane) mit sechs Tieren vergleichen (nämlich mit Schlange, Krokodil, Vogel, Hund, Schakal und Affe; ib. 206), die äußeren Grundlagen (Objekte) aber mit deren Beute.

 

Auf diese Weise hat man die Erklärung mit Hinsicht auf die richtige Betrachtungsweise zu verstehen.

 

Hier endet vorerst die ausführliche Besprechung der Grundlagen.

 

 



Vis. VX. 2. Die 18 Elemente (dhātu)

 

Hierauf nun kommen wir zu den Elementen. Dieselben sind 18 an der Zahl, nämlich:

 

Sehorgan  Sehobjekt  Sehbewußtsein
Hörorgan  Hörobjekt  Hörbewußtsein
Riechorgan  Riechobjekt  Riechbewußtsein 
Schmeckorgan  Schmeckobjekt  Schmeckbewußtsein 
Körperorgan  Körpereindruck  Körperbewußtsein 
Geist-Element  Geistobjekt Geistbewußtseins-Element
(mano-dhātu) (dhamma-dhātu) (mano-viññāna-dhātu)

 

Hierzu gilt: -

Man sollte die Erklärung kennen:

 

 

"Nach Sinn": - Das Sehorgan ist hier das, was sieht, das Sehobjekt, was sich anschaulich zeigt, das Sehbewußtsein das Bewußtsein des Sehorgans; dementsprechend ist es mit den übrigen Elementen. Auf diese Weise hat man die Erklärung hinsichtlich der Einzelheiten des Sehorgans und der übrigen Elemente zu verstehen.

 

Was die allgemeine Erklärung betrifft, so gilt das Element (dhātu) als das, was etwas hervorbringt (verteilt; vidahati < dhā) oder was aufgenommen wird (dhiyate), oder das Hervorbringen (vidhāna), oder das, vermittels dessen etwas hervorgebracht wird 'vidhiyate'), oder das, worin sich etwas festigt. Die weltlichen Elemente nämlich, die hinsichtlich ihrer Eigenschaft als Bedingungen klar abgegrenzt sind, bringen die mannigfachen Leiden der Daseinsrunde hervor, genau wie Golderz, Silbererz usw. das Gold und Silber liefern. Wie ferner von den Lastträgern eine Last aufgenommen und getragen wird, so werden die Elemente von den Wesen aufgenommen und getragen. Da aber diese Elemente über keinen eigenen Willen verfügen, bestehen sie eben im bloßen Hervorbringen von Leiden. Und vermittels dieser als Bedingungen auftretenden Elemente wird von den Wesen das Leiden der Daseinsrunde hervorgebracht. Auf diese Weise aber hervorgebracht, festigt sich jenes Leiden in eben jenen Elementen, verbindet sich damit. Weil somit jedesmal eines von den Dingen wie Sehorgan usw., sobald es entsteht, etwas hervorbringt (vida-hati) und sich festigt (dhiyate), aus diesem Grunde wird es dem Sinne nach als Element (dhātu) bezeichnet. Übrigens ist es mit den Elementen nicht so wie mit dem 'Ich' (der 'Persönlichkeit') der Andersgläubigen (titthiya), das in Wirklichkeit gar nicht existiert; sondern diese Dinge tragen ihre eigene Natur in sich (dhārenti), und darum gelten sie als Elemente.

 

Gerade wie von den Menschen solche bunten Gesteinsarten wie Rauschgelb, roter Arsenik usw. als Elemente bezeichnet werden, so auch gelten jene Dinge, genau wie diese, als Elemente, denn sie bilden die mannigfachen Bestandteile des Wissens und Wissbaren. Oder, gleichwie das Element auch eine Bezeichnung ist für Körpersäfte, Blut und andere, einander unähnliche Merkmale aufweisende Bestandteile der als Körper (kāya, eig. Anhäufung) geltenden Anhäufung, so auch hat man 'Element' als Bezeichnung für die Bestandteile der als die 5 Gruppen geltenden Persönlichkeit aufzufassen; durch einander unähnliche Merkmale nämlich sind diese Dinge wie Auge usw. gekennzeichnet. Fernerhin ist Element auch eine Bezeichnung von etwas Leblosem (Seelenlosem). Um nämlich den Glauben an eine lebende Wesenheit auszurotten, wies der Erhabene die Lehre von den Elementen in solchen Worten wie (M. 140): "Aus sechs Elementen (Erde, Wasser, Hitze, Wind, Raum, Bewußtsein: pathāvī-dhātu, āpo, tejo, vāyo, ākāsa, viññāna), o Mönch, besteht der Mensch." Somit gilt im besagten Sinne das Sehorgan als Element, u. zw. als das Sehorgan-Element . . . das Geistbewußtsein als Element, u. zw. als das Geistbewußtseins-Element.

 

Auf diese Weise ist hier die Erklärung hinsichtlich des Sinnes zu verstehen.

 

"Nach Merkmalen usw.": - Auch was die Merkmale usw. des Sehorgans und der übrigen Elemente betrifft, sollte man die Erklärung kennen. Ihre Merkmale usw. sind indessen genau wie in der bei der Darstellung der Gruppen gegebenen Weise zu verstehen.

 

"Der Reihe nach" : - Auch hier kommt von den früher besprochenen Reihenfolgen wiederum bloß die Reihenfolge der Darlegung in Betracht. Diese aber wird bestimmt auf Grund des Nacheinander von Anlaß und Ergebnis. Die beiden Elemente Sehorgan und Sehobjekt nämlich bilden den Anlaß, das Element Sehbewußtsein aber das Ergebnis. Und dementsprechend ist es überall.

 

"Nach Umfang": - Es heißt, daß in diesen und jenen Sutten (s. M. 115) und Abhidhammastellen noch weitere Elemente erwähnt werden, wie das Lichtelement und Schönheitselement; ferner die Elemente: Raumunendlichkeitsgebiet, Bewußtseinsunendlichkeitsgebiet, Nichtsheitgebiet, Weder-Wahrnehmung-Noch-Nichtwahrnehmungsgebiet (s.X), Erlöschung von Wahrnehmung und Gefühl; die Elemente: Entsagung, Wohlwollen und Friedfertigkeit; die Elemente: Sinnlichkeit, Übelwollen und Grausamkeit; die Elemente: Schmerz, Wohlgefühl, Frohsinn, Trübsal, Indifferenz und Nichtwissen; die Elemente: Aufraffung, Willensdrang und Willensdauer; das gemeine, mittelmäßige und erhabene Element; die Elemente: Erde, Wasser, Hitze, Wind, Raum und Bewußtsein; das erschaffene und unerschaffene Element; die Welt der mannigfachen, verschiedenartigen Elemente usw.

 

Wenn dem aber so ist, warum hat man dann die Elemente bloß auf 18 beschränkt und nicht alle eingeschlossen! - Weil alle wirklich existierenden Dinge darin eingeschlossen sind.

 

Das Lichtelement z.B. ist eben bloß das Sehobjekt-Element, und das Schönheitselement ist an das Sehobjekt gebunden. Und wieso? Weil eben Schönheit ein Merkmal des Sehobjektes ist. Das Merkmal 'Schönheit' ist das Schönheitselement, und dieses hat unabhängig von dem Sehobjekte usw. kein Bestehen. Oder, die durch heilsames Karma gewirkten Objekte wie Sehobjekt usw. gelten eben als Schönheitselement, und dieses ist somit bloßes Sehobjekt usw.

 

In den Elementen 'Raumunendlichkeitsgebiet' usw. gilt Bewußtsein als das Geistbewußtseins-Element (manoviññāna-dhātu); und die (damit verbundenen) übrigen Dinge (wie Gefühl, Wahrnehmung usw.) gelten als das Geistobjekt-Element (dhamma-dhātu). Das Element 'Aufhebung von Wahrnehmung und Gefühl' (Erlöschungszustand: XXIII) aber hat an sich keine Wirklichkeit, sondern ist bloß die Aufhebung der beiden Elemente (Geistbewußtseins-Element und Geistobjekt-Element).

 

Oder das Element 'Sinnlichkeit' (kāma-dhātu, hier sinnliche Begierde), gilt bloß als Geistobjekt-Element. Wie es heißt (Vibh. III): "Was ist hierbei das Element 'Sinnlichkeit'? Es ist das mit Sinnlichkeit (sinnlicher Begierde) verbundene Denken, Gedankenfassen, Erwägen." Oder auch, alle 18 Elemente gelten als Sinnlichkeit (Fünfsinnenwelt, kāma-loka). Wie es heißt (ib.): "Von unten, der Avici-Hölle ab, bis hinauf zu den über die Erzeugnisse anderer verfügenden (paranimmita-vasavatti) Himmelswesen: was da in diesem Zwischenraum sein Gebiet hat und darin eingeschlossen ist an Gruppen, Elementen, Grundlagen, an körperlichen Dingen, Gefühl, Wahrnehmung, Geistesformationen und Bewußtsein, das nennt man das 'Sinnliche Element' (Fünfsinnenwelt). Das Element der Entsagung (nekkhamma-dhātu) gilt eben bloß als Geistobjekt-Element. Und nach den Worten (ib.): "Auch alle karmisch heilsamen Dinge (Bewußtsein usw.) sind Element der Entsagung", gilt auch das Geistbewußtseins-Element als solches Geistobjekt. Auch die Elemente Übelwollen und Grausamkeit, Wohlwollen und Friedfertigkeit, sowie die Elemente Wohl (sukha), Wehe (dukkha), Frohsinn (somanassa), Trübsal (domanassa) und Indifferenz (upekkhā), Verblendung, Aufraffung (ārambha-dhātu), Willensdrang (nikkama) und Willensausdauer (parakkama): auch diese Dinge gelten bloß als Geistobjekt-Element.

 

'Gemeines, mittelmäßiges und erhabenes Element' sind eben bloß die 18 Elemente, denn das Sehorgan und die übrigen Elemente bilden, wenn sie gemein sind, das gemeine Element, wenn mittelmäßig oder erhaben, das mittelmäßige oder erhabene Element. Im absoluten Sinne aber gelten das karmisch- 'unheilsame' Geistobjekt-Element (dhamma-dhātu) und Geistbewußtseins-Element (manoviññāna-dhātu) als gemeines Element, die weltlich 'heilsamen' und 'neutralen' Elemente wie das Sehorgan usw. aber als mittelmäßiges Element, während das 'überweltliche' Geistobjekt-Element (Nirwahn) und die überweltlichen Geistbewußtseins-Elemente (Pfade und Pfadergebnisse) als erhabenes Element gelten.

 

Erd-, Hitze- und Windelement gelten als das Element des Körpereindrucks (photthabba-dhātu). Wasser- und Raumelement gelten als Geistobjekt-Element. Das Bewußtseins-Element ist eine Zusammenfassung der sieben Bewußtseinselemente, wie Sehbewußtsein usw. (Hör-, Riech-, Schmeck-, Körperbewußtsein, Geist-Element, Geistbewußtseins-Element).

 

Als 'geschaffenes' Element (sankhata-dhātu) gelten 17 Elemente und zum Teil auch das Geistobjekt-Element. Das 'unerschaffene' Element (asankhata-dhātu = Nirwahn) bildet einen Teil des Geistobjekt-Elementes.

 

Die 'Welt der mannigfachen und verschiedenartigen Elemente' aber ist bloß die Summe der 18 Elemente.

 

Somit werden bloß 18 Elemente gelehrt, da eben alle wirklich anzutreffenden Dinge darin eingeschlossen sind.

 

Auch um in denjenigen, welche in dem - seinem Wesen nach im Erkennen bestehenden - Bewußtsein ein Seelenwesen vermuten, diese Ansicht auszutreiben, wurden eben diese 18 Elemente gelehrt. Es gibt nämlich Wesen, welche in dem seiner Natur nach im Erkennen bestehenden Bewußtsein ein Seelenwesen vermuten. Für diese hat der Erhabene die Vielartigkeit des Bewußtseins dargetan, indem er dasselbe in Seh-, Hör-, Riech-, Schmeck-, Körperbewußtseinselement, Geist-Element und Geistbewußtseins-Element zerlegte. Auf Grund der von dem Sehorgan, Sehobjekt und anderen Bedingungen abhängigen Tätigkeit des Bewußtseins aber hat er dessen Vergänglichkeit gezeigt. Und mit der Absicht, den seit langem in jenen Wesen hausenden Seelenglauben auszutreiben, hat er die 18 Elemente gewiesen. Ferner hat er dies getan mit Anpassung an die Geistesrichtung der auf diese Weise Belehrbaren; und denjenigen Wesen, die durch solche weder zu kurze noch zu ausführliche Darlegung der Belehrung zugänglich sind, diesen hat er ihrer Geistesrichtung entsprechend diese 18 Elemente dargelegt.
 

"Der Zählung nach" : - Das 'Sehorgan-Element' vorerst zählt der Qualität nach als eine einzige Erscheinung, nämlich als Augensensitivität (cakkhu-pasāda). Genau so zählen die Elemente Hör-, Riech-, Schmeck- und Körperorgan, Seh-, Hör-, Riech- und Schmeckobjekt als Gehörsensitivität usw. Das Element 'Körpereindruck' aber zählt als 3 Dinge: Erd-, Hitze- und Windelement. Das 'Sehbewußtseins-Element' zählt als zwei Dinge: als Wirkung (vipāka) heilsamen (34) bzw. unheilsamen Karmas (50). Genau so verhält es sich mit den Elementen Hör-, Riech-, Schmeck- und Körperbewußtsein (35 bis 38; 51 bis 54). Das 'Geist-Element' (mano-dhātu) aber zählt als 3 Dinge: als 'Aufmerken an der Fünfsinnenpforte (pañcadvārâvajjana; 70), und das in der Wirkung (vipāka) heilsamen und unheilsamen Karmas bestehende Rezeptivbewußtsein (sampaticchana; 39 u. 55). Das Geistobjekt-Element zählt als 20 Dinge: die 3 unkörperlichen Gruppen (Gefühl, Wahrnehmung, Geistesformationen), die 15 subtilen Körperphänomene (sukhuma-rūpa) und das Unerschaffene Element (asankhata = Nirwahn); als Geistbewußtseins-Element aber zählen 76 Dinge, d. s. die übrigbleibenden heilsamen, unheilsamen und neutralen Bewußtseinszustände.

 

Auf diese Weise ist die Erklärung hinsichtlich der Zählung zu verstehen.

 

"Den Bedingungen (paccaya) nach": - Was diese betrifft, so bildet das Sehorgan-Element eine sechsfache Bedingung für das Sehbewußtseins-Element, und zwar im Sinne von Unverbundensein (vippa-yutta), Vorherentstehung (pure-jāta), Anwesenheit (atthi), Nichtgeschwundensein (avigata), Grundlage (nissaya) und Fähigkeit (indriya), während das Sehobjekt-Element hierfür eine 4fache Bedingung bildet, und zwar im Sinne von Vorherentstehung (pure-jāta), Anwesenheit (atthi), Nichtgeschwundensein (avigata) und Objekt (ārammana). Genau so verhalten sich die Elemente Hörorgan und Hörobjekt usw. zu dem Hörbewußtseins-Element usw.

 

Für diese 5 Bewußtseinselemente (Sehbewußtsein usw.) aber ist das Aufmerkende Geist-Element (āvajjana-mano-dhātu) eine Bedingung in fünffacher Weise, nämlich: im Sinne von Angrenzung (anantara), Unmittelbarkeit (samanantara), Abwesenheit (natthi), Geschwundensein (vigata) und angrenzendem Anlaß (anantarûpanissaya). Und auch diese 5 Bewußtseine sind in derselben Weise eine Bedingung für das rezipierende Geist-Element (sampaticchana-manodhātu; s. oben), ebenso das rezipierende Geist-Element für das prüfende Geistbewußtseins-Element (santīrana-manoviññāna-dhātu), und dieses für das feststellende Geistbewußtseins-Element (votthapana-manoviññāna-dhātu), und dieses für das impulsive Geistbewußtseins-Element (javana-manoviññāna-dhātu). Das impulsive Geistbewußtseins- Element aber bildet für das daran angrenzende impulsive Geistbewußtseins-Element eine Bedingung in obiger fünffacher Weise, und außerdem noch im Sinne von Wiederholung (āsevana) (Über die verschiedenen Stadien im Prozesse eines einzelnen Bewußtseinsvorganges s. Bewußtseinsfunktionen, Tab. I). Dies ist vorerst die Erklärung hinsichtlich der Fünfsinnenpforte (pañca-dvāra).

 

Hinsichtlich der Geistpforte (mano-dvāra) aber bildet das unterbewußte Geistbewußtseins-Element (bhavanga-mano-viññāna-dhātu) für das aufmerkende Geistbewußtseins-Element (āvajjana-manoviññā-dhātu), und dieses für das impulsive Geistbewußtseins- Element (javana-manoviññāna-dhātu) eine Bedingung in der obigen fünffachen Weise.

 

Das Geistobjekt-Element (dhamma-dhātu) aber bildet für alle sieben Bewußtseinselemente eine Bedingung in vielfacher Weise, wie im Sinne von Zusammenentstehung (saha-jāta), Gegenseitigkeit (aññamañña), Verbundensein (sampayutta), Anwesenheit (atthi), Nichtverschwundensein (avigata) usw.

 

Die Elemente Sehorgan usw. aber, sowie teilweise das Geistobjekt, bilden für manch ein 'Geistbewußtseins-Element' die Bedingung im Sinne von Objekt usw.

 

Für die Elemente Sehbewußtsein usw. bilden nicht bloß das Sehorgan und Sehobjekt usw. eine Bedingung, sondern auch die Helligkeit usw. Daher sagten die alten Meister: "Durch Auge, Sehobjekt, Licht und geistiges Aufmerken bedingt entsteht das Sehbewußtsein. Duch Ohr, Hörobjekt, Ohrhöhlung und geistiges Aufmerken bedingt entsteht das Hörbewußtsein. Durch Nase, Duft, Luft und geistiges Aufnerken bedingt entsteht das Riechbewußtsein. Durch Zunge, Schmeckobjekt, Feuchtigkeit und geistiges Aufmerken bedingt entsteht das Schmeckbewußtsein. Durch Körper, Körpereindruck, Erdelement und geistiges Aufmerken bedingt entsteht das Körperbewußtsein. Durch Unterbewußtsein (bhavanga-mano), Geistobjekt (dhamma) und geistiges Aufmerken bedingt entsteht das Geistbewußtsein (mano-viññāna)." Dies ist die kurze Erklärung hierzu.

 

Der ausführliche Sinn der Bedingungen aber wird in der Darstellung von der 'Bedingten Entstehung' (paticca-samuppāda) klar werden.

 

Auf diese Weise ist hier die Erklärung mit Hinsicht auf die Abhängigkeitsbedingungen zu verstehen.

 

"Nach richtiger Betrachtungsart" : - Dies bedeutet, daß man hier die Erklärung auch hinsichtlich der richtigen Betrachtungsweise kennen sollte. Alle erschaffenen Elemente nämlich hat man als von Vergangenheit und Zukunft getrennt zu betrachten, als leer an (ohne) Beständigkeit, Schönheit, Glück und Ichwesenheit, und als von Bedingungen abhängig.

 

Was hier die Einzelheiten anbetrifft, so mag man das Element Sehorgan mit einem Trommelfell vergleichen, das Element Sehobjekt mit dem Trommelschlegel und das Element Sehbewußtsein mit dem Trommelklang. Ebenso mag man das Sehorgan mit einem Spiegel vergleichen, das Sehobjekt mit dem Gesichte und das Sehbewußtsein mit dem Spiegelbild des Gesichtes. Oder man mag das Sehorgan mit Zuckerrohr oder Ölkörnern vergleichen, das Sehobjekt mit dem Mühlwerke und das Sehbewußtsein mit dem (ausgepreßten) Zuckersaft oder Öl. Ebenso mag man das Sehorgan mit dem unteren Reibholze eines Feuerquirls vergleichen, das Sehobjekt mit dem oberen Reibholze und das Sehbewußtsein mit dem Feuer. Die entsprechende Erklärung gilt auch für das Hörorgan und die übrigen Elemente.

 

Das Geist-Element (mano-dhātu) ist gewissermaßen als Führer und Begleiter des Sehbewußtseins und der übrigen Sinnenbewußtseine zu betrachten.

 

Was das Geistobjekt-Element aber anbetrifft, so ist die Gefühlsgruppe als ein Dorn und Stachel zu betrachten. Die Wahrnehmungs- und Geistformationengruppe aber betrachtet man, da ihnen der Dorn und Stachel des Gefühls anhaftet, als siech. Oder, die Wahrnehmung der Weltlinge vergleiche man mit einer leeren Hand, da sie das Leiden des (ungestillten) Begehrens erzeugt, oder mit dem (eine Vogelscheuche erblickenden) Wilde, da es das Vorstellungsbild unrichtig auffaßt; die Geistesformationen mit Menschen, die andere in eine Grube voll glühender Kohlen werfen, insofern die Geistesformationen eben in eine neue Geburt hineintreiben; oder mit den von königlichen Wachtleuten verfolgten Räubern, da sie eben von den Leiden der Geburt verfolgt werden; oder mit dem Samen von Giftbäumen, da sie die Ursache sind für die zu all dem Elende führende Kontinuität der Daseinsgruppen; oder mit einem messergespickten Rade, da sie das Anzeichen für vielerlei Gefahren sind.

 

Das Unerschaffene Element (asankhata-dhātu = Nirwahn; in den Geistobjekten eingeschlossen) aber ist als das Todlose, als Friede und Sicherheit zu betrachten. Und warum? Weil es der Gegensatz ist zu allen unheilbringenden Dingen.

 

Das Geistbewußtseins-Element (mano-viññāna-dhātu) mag man vergleichen mit einem wilden Affen, weil es bei den Objekten nicht verharrt; mit einem wilden Pferde, weil es schwer zu zügeln ist; mit einem in die Luft geworfenen Stocke, weil es sich ganz nach Belieben auf etwas stürzt; mit einem Schauspieler, weil es in Verkleidung der verschiedensten Leidenschaften wie Gier, Haß usw. auftritt.

 

Hier endet des zur Beglückung guter Menschen abgefaßten "Weges zur Reinheit" 15. Teil: die auf die Entfaltung des Wissens sich beziehende Darstellung der Grundlagen und Elemente.


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