Visuddhi Magga VII

Die sechs Betrachtungen (anussati)

Einleitung
1. Die Betrachtung über den Erleuchteten (buddhānussati)
2. Die Betrachtung über das Gesetz (dhammānussati)
3. Die Betrachtung über die Gemeinde (sanghānussati)
4. Die Betrachtung über die Sittlichkeit (sīlānussati)
5. Die Betrachtung über die Freigebigkeit (cāgānussati)
6. Die Betrachtung über die Himmelswesen (devatānussati)

Vis. VII. Einleitung

 

Was die unmittelbar nach den Ekelobjekten aufgezählten 10 Betrachtungen anbetrifft, so gilt da als "Betrachtung" (oder 'Eingedenksein') die Achtsamkeit (sati), insofern sie immer und immer wieder aufsteigt. Oder auch, als 'Betrachtung' gilt die dem aus Vertrauen hinausgezogenen edlen Sohne angemessene Achtsamkeit, sofern sie eben bloß bei einer solchen Sache aufsteigt, bei der sie aufzusteigen hat.

 

1. Als "Betrachtung über den Erleuchteten" gilt die betreffs des Erleuchteten aufgestiegene Betrachtung; damit bezeichnet man jene Achtsamkeit, die die Vorzüge des Erleuchteten zum Vorstellungsobjekte hat.

2. Als "Betrachtung über das Gesetz" gilt die betreffs des Gesetzes aufgestiegene Betrachtung; damit bezeichnet man jene Achtsamkeit, die die Vorzüge des Gesetzes zum Vorstellungsobjekte hat, nämlich sein Rechtverkündetsein usw.

3. Als "Betrachtung über die Gemeinde" gilt die betreffs der Gemeinde aufgestiegene Betrachtung; damit bezeichnet man jene Achtsamkeit, die die Vorzüge der Jüngergemeinde zum Vorstellungsobjekte hat, nämlich ihren rechten Wandel usw.

4. Als "Betrachtung über die Sittlichkeit" gilt die betreffs der Sittlichkeit aufgestiegene Betrachtung; damit bezeichnet man jene Achtsamkeit, die die Vorzüge der Sittlichkeit zum Vorstellungsobjekte hat, nämlich ihr Ungebrochensein usw.

5. Als "Betrachtung über die Freigebigkeit" gilt die betreffs der Freigebigkeit aufgestiegene Betrachtung; damit bezeichnet man jene Achtsamkeit, die die Vorzüge des Gebens zum Vorstellungsobjekte hat, nämlich Freigebigkeit usw.

6. Als "Betrachtung über die Himmelswesen" gilt die betreffs der Himmelswesen aufgestiegene Betrachtung; damit bezeichnet man jene Achtsamkeit, die die eigenen Vorzüge, wie Vertrauen usw., zum Vorstellungsobjekte hat und die Himmelswesen zu Zeugen nimmt.

 

(Über die folgenden 4 übrigen Betrachtung siehe nächstes Kapitel)

 

7. Als "Betrachtung über den Tod" gilt die betreffs des Todes aufgestiegene Betrachtung; damit bezeichnet man jene Achtsamkeit, die das Erlöschen der Lebenskraft zum Vorstellungobjekte hat.

8. "Auf den Körper gerichtet" (kāya-gatā) bedeutet: auf den aus den Kopfhaaren usw. bestehenden stofflichen Körper gerichtet, oder sich auf den Körper beziehend. Ob zwar kāyagata und jenes sati (Achtsamkeit) kāyagata-sati ergeben sollte, so spricht man doch von kāyagatā-sati mit ungekürztem Vokal; damit bezeichnet man jene Achtsamkeit, die die Körperteile, wie Kopfhaare usw., zum Vorstellungsobjekte hat.

9. Als "Achtsamkeit auf Ein- und Ausatmung" gilt die betreffs des Ein- und Ausatmens aufgestiegene Betrachtung; damit bezeichnet man jene Achtsamkeit, die die Einatmung und Ausatmung zum Vorstellungsobjekte hat.

10. Als "Betrachtung über den Frieden" gilt die betreffs des Friedens aufgestiegene Betrachtung; damit bezeichnet man die die Aufhebung alles Leidens zum Vorstellungsobjekte habende Achtsamkeit.


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