Visuddhi Magga III

Was ist das Getrübtsein (sankilesa) der Sammlung, und was ist ihre Reinheit (vodāna)?

 

Die Antwort hierauf ist in Vibhanga (p.343) gegeben. Dort nämlich heißt es:

 

Wenn da nun einem, der die erste Vertiefung erreicht hat, mit Sinnlichkeit verbundene Vorstellungen und Erwägungen aufsteigen, so ist dies das mit Abnahme verbundene Wissen: auf diese Weise hat man hier den mit Abnahme verbundenen Zustand aufzufassen. Wenn dabei aber von Gedankenfassung freie Vorstellungen und Erwägungen aufsteigen, so gilt dies als das mit Fortschritt verbundene Wissen: auf diese Weise hat man den mit Fortschritt verbundenen Zustand aufzufassen.


Vis. III. Wie ist die Sammlung zu entfalten?

 

Was da nun jene Sammlung anbetrifft, die in der zweifachen Einteilung in "weltlich" und "überweltlich" usw. als mit den edlen Pfaden (des Stromeingetretenen, Einmalwiederkehrenden, Niewiederkehrenden und Heiligen; s. ariyapuggala) verbunden bezeichnet wurde, so ist deren Entfaltungsmethode (bhāvanā-naya) in der Methode von der Wissensentfaltung (XIV-XXIII) eingeschlossen. Denn ist einmal das Wissen entfaltet, so ist auch jene überweltliche (lokuttara) Sammlung entfaltet; darum hat man jener zuliebe solche Entfaltung zu üben; und nichts lehren wir unabhängig davon.

 

Was aber diese weltliche (lokiya) Sammlung anbetrifft, so hat man zuerst in der besprochenen Weise seine Sitten zu läutern; und dann, in der völlig geläuterten Sittlichkeit gefestigt, hat man, wenn da von den zehn äußeren Hindernissen noch eines vorhanden ist, dasselbe zu beseitigen. Darauf hat man sich zu einem Meditationslehrer (eigentlich "Geber des Übungsobjektes"), einem edlen Freunde, zu begeben und sich von den vierzig geistigen Übungsobjekten ein seiner eigenen Natur angemessenes geistiges "Übungsobjekt" (kammatthāna) geben zu lassen. Alsdann soll man eine für die Entfaltung der Sammlung ungeeignete Klosterwohnung aufgeben und in einem geeigneten Kloster wohnen. Und nachdem man die kleinen Hindernisse beseitigt hat, soll man, ohne irgend eine Anweisung hinsichtlich der geistigen Entfaltung zu übergehen, die Sammlung entfalten. Dies ist die kurze Erklärung dafür. 

Folgendes aber ist die ausführliche Erklärung: 

Was die Worte anbetrifft: "Wenn da von den zehn äußeren Hindernissen noch eines vorhanden ist, so hat man dasselbe zu beseitigen", so gilt da folgendes: 

Zehn äußere Hindernisse (palibodha) gibt es:

 

    1. Wohnung,
    2. Familie,
    3. Gaben,
    4. Schülergemeinde,
    5. Bauarbeiten als fünftes,

ferner

    1. Reise,
    2. Verwandtschaft,
    3. Krankheit,
    4. Bücher und
    5. magische Kraft: insgesamt zehn.

 

Unter diesen bedeutet "Wohnung" das in der Wohnung bestehende Hindernis. Die entsprechende Erklärung gilt auch für "Familie" usw.

 

1. Hier nun bezeichnet man als "Wohnung" ein inneres Gemach, oder eine Zelle (*6), oder ein ganzes Ordenskloster. Dies ist jedoch nicht für jeden ein Hindernis. Wer da aber bei Ausbesserungsarbeiten und dergl. in Eifer gerät, oder sich viele Sachen anhäuft, oder an irgendeiner Beschäftigung interessiert ist und dadurch beansprucht wird, für einen solchen besteht da ein Hindernis, für einen anderen nicht. Hierzu folgende Geschichte:

(*6) parivena, sinhalesisch pirivena und piruvana, bezeichnet heute in Ceylon eine Mönchsschule, wie z.B. Vidyodaya-Pirivena in Colombo

Zwei Söhne aus guter Familie, so erzählt man, verließen einst Anurādhapura und vollzogen im Thupakloster ihre Weltentsagung (pabbajjā). Der eine von ihnen lernte die beiden (Vergehens-) Register (pātimokkha) auswendig; und nachdem er dortselbst fünf Regenzeiten (vassa) verlebt und die Pavāranāfeier befolgt hatte (*8), begab er sich nach der Ostbergkette (pācīnakhandarāji) und wohnte dort ganz allein. Der andere aber blieb an demselben Orte wohnen. Nachdem nun jener, der nach der Ostbergkette gegangen war, dort schon lange gewohnt hatte und bereits Ordensälterer (thera) geworden war, dachte er: 'Gut eignet sich dieser Ort zur Abgeschiedenheit. Komm', laß mich's auch meinem Freunde mitteilen.' Und er machte sich auf den Weg und erreichte nach und nach das Thūpakloster. Ihn schon beim Eintreten erblickend, ging der an Ordensjahren gleichaltrige Ordensältere auf ihn zu, nahm Almosenschale und Übergewand entgegen und erfüllte seine Empfangspflichten gegen ihn. In die Wohnstätte eingetreten, dachte der besuchende Ordensältere: 'Nun wird mir gewiß mein Freund Butteröl oder Zucker oder irgend ein Getränk kommen lassen, denn schon lange lebt er bei dieser Stadt.' Nachdem er aber am Abend nichts erhalten hatte, dachte er am folgenden Morgen: 'Nun wird er mir gewiß von den Unterstützern empfangene Reissuppe und Kauwaren schicken'. Da er aber auch davon nichts bemerkte, dachte er: 'Es wird wohl niemand zum schicken da sein; gewiß wird man mir solches geben, wenn ich zum Dorfe gehe.' So ging er denn ganz früh mit seinem Freunde zum Dorf (um Almosen). Nachdem aber jene beiden beim Durchwandern einer Straße nur einen einzigen Löffel Reissuppe erhalten hatten, setzten sie sich in die Sitzhalle und verzehrten dieselbe. Da dachte der Besucher: 'Reissuppe scheint es wohl nicht regelmäßig zu geben; doch jetzt zur Essenszeit werden die Leute schon wohlschmeckende Speise senden.' Nachdem er darauf auch zur Essenszeit bloß das auf dem Almosengange Erlangte verzehrt hatte, sprach er "Sag, Ehrwürdiger, fristest du dein Leben stets auf diese Weise?" "Gewiß, Bruder." "Ehrwürdiger, die Ostbergkette ist ein angenehmer Ort, lasset uns dort hingehen!" Die Stadt aber durchs Südtor verlassen habend, schlug der Ordensältere den Weg nach dem Dorfe Kumbalhala ein. Da sprach der andere: "Warum hast du, Ehrwürdiger, denn diesen Weg eingeschlagen?" "Hast du denn nicht, o Bruder die Ostbergkette gepriesen?" "Sag, Ehrwürdiger, besitzest du denn an diesem Orte, an dem du doch schon so lange Zeit gewohnt hast, gar keine Extragegenstände?" "Nein, Bruder; Bett und Stuhl sind Ordenseigentum, diese sind wieder an ihre Plätze gebracht, und etwas anderes ist nicht da." "Mein Wanderstab aber, o Ehrwürdiger, und mein Ölschlauch und mein Sandalensack sind noch dort." "Erst einen Tag, Bruder, hast du hier gewohnt und schon so viel angehäuft?" "Ja, Ehrwürdiger." Und indem er erfreuten Herzens den Ordensälteren ehrerbietig grüßte, sagte er "Für solche wie dich, o Ehrwürdiger, ist allerwärts das Waldleben. Das Thūpakloster ist die Aufbewahrungsstätte für die Reliquien von vier Erleuchteten (*9), im Bronzepalast (Lohapāsāda) kann man leicht die Lehre zu hören bekommen, und der Anblick der Großen Pagode ist einem vergönnt, sowie der Besuch bei den Ordensälteren. Es ist gewissermaßen noch gerade so wie zur Zeit des Erleuchteten. Bleibe nur hier wohnen." Am folgenden Tage aber nahm er Schale und Übergewand und zog allein fort. Für einen Mönch wie jenen bildet die Wohnung kein Hindernis.


(*8) Während der 3 Monate Regenzeit (vassa) darf der Mönch den bei Beginn der Regenzeit gewählten Aufenthaltsort nicht mehr als 7 Tage verlassen. Zu Ende der Regenzeit findet das sog. Einladungsfest (pavāranā) statt.

(*9) Nämlich von den 4 Buddhas dieses Zeitalters: Kakusanda, Konāgamana, Kassapa und Gotama.


 

2. Mit "Familie" ist gemeint die Familie der Verwandten oder die (dem Mönche) aufwartende Familie. Wer nämlich mit der ihm aufwartenden Familie eng verbunden lebt, in der Weise, daß er sich wohlfühlt, wenn es dieser Familie gut geht usw., für einen solchen bildet schon die aufwartende Familie ein Hindernis; ja, ohne Begleitung dieser Leute geht er nicht einmal zum angrenzenden Kloster, um die Lehre zu hören. Für einen anderen aber bilden selbst die Eltern kein Hindernis, wie z.B. für jenen jungen Mönch, den Neffen des im Korandakakloster (*10) wohnenden Ordensälteren. Derselbe ging, wie es heißt, des Erlernens der Texte halber nach Ruhunu (*11). Und die Laienanhängerin (Upāsikā), die Schwester der Ordensälteren, bat beständig den Ordensälteren um Nachrichten über jenen (ihren Sohn). Eines Tages nun ging der Ordensältere auf Ruhunu zu, mit der Absicht, den jungen Mönch zurückzuholen. Auch der junge Mönch brach von Ruhunu auf, denkend: 'Schon lange wohne ich hier; ich will nun meinen Berater (upajjhāya) aufsuchen und Nachrichten über die Laienanhängerin erfahren. Dann will ich wieder zurückkehren.' Beide nun trafen sich am Ufer des (Mahawäli-) Flusses. Nachdem der junge Mönch am Fuße eines Baumes dem Ordensälteren seine Aufwartung gemacht hatte, teilte er auf die Frage, wohin er gehe, seine Absicht mit "Gut hast du daran getan", sagte der Ordensältere, "auch die Laienanhängerin fragt immer nach dir. Auch ich bin deswegen gekommen. Gehe du nun! Ich aber will hier die Regenzeit verbringen." Damit entließ er ihn. Gerade beim Antrittstage der Regenzeit nun erreichte dieser das Kloster. Und die von seinem Vater erbaute Wohnstätte fiel gerade ihm zu. Am folgenden Tage kam sein Vater und fragte, wer seine Wohnstätte erhalten habe. Und als er erfuhr, daß es ein besuchender junger Mönch sei, begab er sich zu diesem, begrüßte ihn ehrerbietig und sprach "Ehrwürdiger, wer in unserer Wohnstätte die Regenzeit (vassa) antritt, der hat eine Pflicht." "Welche denn, Anhänger?" "Drei Monate lang hat er stets in unserem Hause die Almosenspeise zu empfangen, und nach der Pavāranāfeier hat er beim Weggehen von uns Abschied zu nehmen." Schweigend willigte jener ein. Und der Laienanhänger ging zu seinem Hause und sagte: "In unserer Wohnstätte ist ein junger würdiger Mönch angelangt; wir sollten ihm mit Achtung aufwarten." "Gut," stimmte die Laienanhängerin bei und bereitete vorzügliche harte und weiche Speisen. Zur Essenszeit nun kam der junge Mönch zum Hause seiner Verwandten, und niemand erkannte ihn. Und nachdem er dort drei Monate lang Almosenspeise eingenommen und die Regenzeit beendet hatte, nahm er Abschied, indem er sagte: "Ich will nun gehen." Seine Verwandten aber baten ihn, erst am folgenden Tage zu gehen; und am folgenden Tage speisten sie ihn in ihrem Hause, füllten dann seinen Ölschlauch, gaben ihm einen Klumpen Zuckermasse und ein neun Fuß langes Übergewand und sagten: "Ihr möget nun gehen, Ehrwürdiger." Darauf gab dieser seinen Dank (anumodana) und machte sich auf den Weg nach Ruhunu. Und sein Berater, der auch nach Beendigung der Pavāranāfeier den Rückweg eingeschlagen hatte, traf ihn wieder genau an derselben Stelle, wo er ihn früher getroffen hatte. Dieser nun erfüllte am Fuße eines Baumes seine Begrüßungspflichten gegen den Ordensälteren. Und der Ordensältere fragte ihn: "Nun, mein lieber Freund, hast du die Anhängerin gesehen?" "Ja, Ehrwürdiger," erwiderte dieser und berichtete alles, was sich zugetragen hatte. Und nachdem er die Füße des Ordensälteren mit Öl gesalbt hatte, bereitete er ihm aus dem Zucker ein Getränk und ließ ihn trinken. Darauf gab er ferner dem Ordensälteren jenes Übergewand, grüßte ihn ehrerbietig, und mit den Worten: "Für mich, o Ehrwürdiger, ist Ruhunu der geeignete Ort" zog er weiter. Nachdem nun der Ordensältere zurückgekehrt war, ging er am folgenden Tage zum Dorfe Koranaka. Dort stand die Laienanhängerin wartend, indem sie beständig die Straße entlag sah, denkend: 'Ach, jetzt wird mein Bruder kommen zusammen mit meinem Sohn! Jetzt wird er kommen!' Als sie ihn aber ganz allein kommen sah, dachte sie 'Ach, mein Sohn wird gewiß tot sein! Der Ordensältere kommt ja ganz allein.' Und sie fiel dem Ordensälteren zu Füßen, indem sie laut klagte und weinte. Der Ordensältere aber tröstete sie, indem er ihr die ganze Sache mitteilte und sagte, daß der Jüngling sicherlich in seiner Bedürfnislosigkeit sich nicht zu erkennen gegeben habe und fortgegangen sei. Und er nahm jenes Obergewand aus seinem Almosensack und zeigte es ihr. Entzückt und das Gesicht nach der Richtung gewandt, in der ihr Sohn fortgezogen war, sprach die Anhängerin, sich auf ihre Brust legend und ihre Verehrung darbringend: "Ja, der Erhabene hatte sicher einen solchen Mönch wie meinen Sohn im Sinne, als er den rechten Wandel darlegte in der Sutte vom Wagengespann (M.24), in der Sutte an Nālaka (Snp. 679-723), in der Sutte von der Eile (Snp. 915-934), in der Sutte von den Edlen Bräuchen (A.IV.28), die die Zufriedenheit mit den vier Bedarfsgegenständen (*12) und die Freude an der Geistesentfaltung preist. Obgleich drei Monate lang im Hause seiner eigenen leiblichen Mutter speisend, wollte er nicht einmal sagen, daß er mein Sohn und ich seine Mutter sei. Oh, welch wunderbarer Mensch.

Für einen solchen Mönch bildet selbst Vater und Mutter kein Hindernis, geschweige denn eine fremde Familie, wie die der Unterstützer.


(*10) Parākr. usw. lesen Koranaka (statt Korandaka). Vielleicht identisch mit der früher erwähnten Karambahöhle bei Ambalantota.

(*11) Pali Rohana, d.i. der südliche Teil Ceylons zwischen dem 6. und 7. Breitengrade.

(*12) Anderwärts werden nur die 3 ersten Bedarfsartikel (Gewand, Almosenspeise, Wohnort) erwähnt, und als 4. edler Brauch die Freude an der Geistesentfaltung.


 

3. Als "Gaben" (lābha) gelten die vier Bedarfsgegenstände (Gewand, Almosenspeise, Wohnstätte, Arznei). Wie aber können dieselben ein Hindernis bilden? An jedem Orte, zu dem ein tugendhafter Mönch kommt, beschenken ihn die Menschen mit den Bedarfsgegenständen und vielem Zubehör. Indem er jenen aber seinen Dank abstattet und das Gesetz vorträgt, findet er keine Gelegenheit, die Pflichten eines Mönches zu erfüllen. Vom Aufgang der Morgendämmerung ab bis zur ersten Nachtwache wird sein Zusammensein mit den Menschen nicht unterbrochen. Und ganz frühe am folgenden Morgen kommt man wieder mit einer Fülle von Almosenspeisen und spricht zu ihm: 'Ehrwürdiger, jener Anhänger oder jene Anhängerin, jener Minister oder jene Ministerstochter wünschen dich zu sehen.' 'So nimm denn Schale und Gewand, Bruder' sagt er und ist so jederzeit zum Gehen bereit und stets beschäftigt. Für einen solchen Mönch aber bilden jene Bedarfsgegenstände ein Hindernis. Darum soll dieser die Gesellschaft verlassen und sich ganz allein an einen Ort begeben, wo man ihn nicht kennt. Auf solche Weise wird das Hindernis beseitigt.

 

4. Als "Schülergemeinde" (gana) gilt eine in den Sutten oder im Abhidhamma beflissene Schar von Schülern. Wer nun, während er diesen Schülern Erklärungen gibt und Fragen beantwortet, keine Gelegenheit findet, die Pflichten eines Mönches zu erfüllen, für einen solchen eben bildet die Schülergemeinde ein Hindernis; und dieses Hindernis hat er in der folgenden Weise zu beseitigen: Wenn jene Mönche bereits einen großen Teil (einer Textsammlung) durchgenommen haben und nur noch wenig davon übrig bleibt, so soll er diesen zuerst zu Ende bringen und sich dann in den Wald begeben. Haben aber die Mönche erst einen kleinen Teil durchgenommen und bleibt noch viel übrig, so gehe er, ohne jedoch eine Meile zu überschreiten, zu einem anderen innerhalb des Umkreises lebenden Lehrer einer Schülergemeinde und spreche zu ihm: 'Möge der Verehrte jenen Mönchen mit seinen Belehrungen usw. zur Seite stehen.' Findet er aber einen solchen nicht, so soll er sagen: 'Brüder, ich habe da eine Pflicht zu erfüllen. Geht nach anderen Plätzen, die euch zusagen!' Und damit soll er seine Schülergemeinde verlassen und seine eigene Aufgabe erfüllen.

 

5. Als "Bauarbeiten" gelten Neubauarbeiten. Wer sich damit abgibt, muß wissen, was er von dem Zimmermann und anderen gemacht hat bekommen, und was nicht; und er hat sich abzumühen wegen der bereits verrichteten und wegen der noch unverrichteten Arbeit. Und so bildet diese Beschäftigung in jeder Weise ein Hindernis. Auch dieses Hindernis soll er in der folgenden Weise beseitigen: Wenn nur noch wenig Arbeit übrig bleibt, soll er sie erst beenden. Wenn aber noch viel zu tun übrig bleibt und es sich um Neubauarbeiten für den Orden handelt, so soll er diese der Ordensgemeinde oder den durch den Orden beauftragten Mönchen überlassen. Handelt es sich aber um sein persönliches Eigentum, so soll er die Arbeit den durch ihn selber beauftragten Mönchen überlassen, und falls er solche nicht findet, die Sache dem Orden übergeben und fortgehen.

 

6. Als "Reisen" gilt das Wandern auf der Straße. Von wem nämlich irgendwo einer die Novizenweihe zu erhalten wünscht, oder wer sich irgend einen Bedarfsgegenstand verschaffen muß und, solange ihm dies nicht möglich ist, sich nicht beruhigen kann, für einen solchen ist es sehr schwer, den Gedanken des Reisens aufzugeben, selbst wenn er sich in den Wald begeben hat und die Pflichten des Mönches erfüllt. Darum mag er gehen und jene Angelegenheit erst zu Ende führen und dann voll Eifer die Pflichten eines Mönches erfüllen.

 

7. Als "Verwandte" gelten im Kloster der Lehrer und der Unterweiser, die Mitbewohner und Schüler, sowie die Mönche unter demselben Lehrer oder Unterweiser; im Hause aber gelten als Verwandte Vater, Mutter, Bruder usw. Wenn diese nun krank sind, bilden sie für den Mönch ein Hindernis. Darum soll der Mönch das Hindernis dadurch beseitigen, daß er jene pflegt und gesund macht. Unter diesen gilt sein Unterweiser, solange er sich noch nicht mit Leichtigkeit erhebt, noch als krank und soll von ihm selbst das ganze Leben lang gepflegt werden, genau so wie der Lehrer seiner Novizenweihe (pabbajjācariya), der Lehrer seiner Mönchsweihe (upasampadācariya = upajjhāya), seine Mitbewohner, die von ihm zu Mönchen oder Novizen Geweihten, die Schüler und die Mönche unter demselben Berater (upajjhaya). Aber der ihn unterstützende (nissaya) (d.i. der Stellvertreter des Upajjhāya) oder unterrichtende Lehrer, sowie die Mönche unter demselben Lehrer sollen solange gepflegt werden, solange die Unterstützung und der Unterricht nicht aufgehoben werden. Wer aber dazu imstande ist, sollte diese auch noch nachher pflegen. Seine Eltern soll der Mönch genau so pflegen wie seinen Berater. Denn wenn auch jene selbst von königlichem Stande sind, aber von ihrem Sohne die Pflege erwarten, so soll er sie pflegen. Und wenn sie keine Arzneien haben, soll er seine eigenen hingeben. Hat er aber keine, so soll er, selbst auf dem Almosengange, danach suchen und sie ihnen dann geben. Seinen Geschwistern aber soll er die ihnen gehörende Arznei zubereiten und geben. Haben diese aber keine, so mag er ihnen seine eigene leihen und sie später annehmen, falls er sie zurückerhält; erhält er sie aber nicht zurück, so darf er die Geschwister nicht deswegen mahnen. Einem nicht mit ihm blutsverwandten Gatten seiner Schwester aber soll er weder Arznei bereiten noch geben; sondern er soll sie seiner Schwester übergeben und sie bitten, diese ihrem Gatten zu geben. Auch hinsichtlich des Weibes seines Bruders gilt genau dieselbe Erklärung. Da aber die Kinder desselben mit ihm blutsverwandt sind, darf er für sie Arznei bereiten.

 

8. Unter "Krankheit" hat man irgend ein Leiden zu verstehen. Dadurch daß diese einen belästigt, bildet sie ein Hindernis. Darum hat man dieses durch arzneiliche Behandlung zu beseitigen. Wenn aber trotz mehrtägiger arzneilicher Behandlung die Krankheit nicht schwindet, so soll man seine eigene Person tadeln, mit den Worten: 'Nicht bin ich dein Sklave oder Knecht; denn gerade, daß ich dich so gepflegt habe, bin ich nun in Leiden geraten in dieser Daseinsrunde (samsāra-vatta), deren Anfang unausdenkbar ist.' Und alsdann soll man seine Mönchspflicht erfüllen.

 

9. Mit "Büchern" (gantha) ist gemeint die Beschäftigung mit dem Erlernen der Texte. Doch nur für den, der beständig mit Auswendiglernen und dergl. beschäftigt ist, bildet dieses ein Hindernis, nicht für einen anderen. Hierzu erzählt man sich folgende Geschichten:

Der Ordensältere Deva, der Lehrer der Mittleren (Majjhima) Reden, begab sich einst, wie es heißt, zu einem im Malayagebiete (das Malayagebiet umfaßt den mittleren Teil Ceylons westlich von Mahāväli-Fluße) wohnenden Ordensälteren Deva und bat ihn um ein geistiges Übungsobjekt. Der Ordensältere fragte: "Wie, Bruder, steht es mit deinem Erlernen der Texte?' - "Mit der Sammlung der Mittleren Reden, o Ehrwürdiger, bin ich vertraut." - "Die Sammlung der Mittleren Reden ist schwer im Gedächtnis zu bewahren. Während man das Untere Halbhundert noch auswendig lernt, kommt schon das Mittlere Halbhundert, und, während man dieses noch auswendig lernt, das Obere Halbhundert. Was willst du da mit einem geistigen Übungsobjekte?" - "Wenn ich, o Ehrwürdiger, von dir ein geistiges Übungsobjekt erhalten habe, werde ich keine Texte mehr lesen." Nachdem er nun ein geistiges Übungsobjekt empfangen und sich neunzehn Jahre lang nicht mehr mit dem Erlernen der Texte beschäftigt hatte, erreichte er im zwanzigsten Jahre die Heiligkeit. Darauf sprach er zu den des Lernens wegen gekommenen Mönchen: "Zwanzig Jahre lang, ihr Brüder, habe ich mir keine Texte mehr angeschaut, und doch habe ich darin Übung erlangt. So möget ihr denn beginnen." Und vom Anfang an bis zum Ende hatte er auch nicht bei einem einzigen Worte irgend welchen Zweifel.

 

Auch der auf dem Käraliberg (bei Anurādhapura) wohnend Ordensältere Nāga verwarf achtzehn Jahre lang das Erlernen der Texte; dann aber trug er den Mönchen Dhātu-Katha (3. Buch des Abidhamma; s. Guide III) vor. Und als diese dasselbe zusammen mit den im Dorfe wohnenden Ordensälteren verglichen, war da auch nicht eine einzige Frage in verkehrter Ordnung anzutreffen.

 

Auch der Ordensältere Tipitaka-Cūlābhaya im Großen Kloster (bei Anurādhapura) ließ, ohne den Kommentar gelernt zu haben, die Goldtrommel erschallen und bekannt machen: "Im Kreise der in den fünf Schriftsammlungen (nikāya) Beflissenen werde ich die Drei Körbe (tipitaka) erklären." Die Mönchsgemeinde aber sprach: "Von welchen Lehrern stammt dein Wissen? Bloß, was du von deinen eigenen Lehrern gelernt hast, magst du erklären, andernfalls erlauben wir dir nicht zu sprechen." Auch sein Berater (upajjhāya) fragte ihn, als er zu seiner Aufwartung gekommen war: "Bruder, du läßt da die Trommel erschallen?" "Ja, o Ehrwürdiger." "Aus welchem Grunde?" "Die Texte, o Ehrwürdiger, will ich erklären." "Bruder Abhaya, wie erklären deine Lehrer diese Stelle?" "So und so erklären sie dieselbe, o Ehrwürdiger." "Hm," wehrte der Ordensältere ab. Und dreimal behauptete jener auf immer wieder andere Weise; "So und so erklären sie dieselbe, o Ehrwürdiger." Der Ordensältere aber, der alles mit "Hm" abwehrte, sprach: "Anfangs, Bruder, hast du von der Erklärungsweise deiner Lehrer geredet. Da du es aber nicht aus dem Munde deiner Lehrer gelernt hast, warest du außerstande, daran festzuhalten, daß deine Lehrer es so erklärt hätten. Geh' nun und lerne es von deinen Lehrern!" "Wohin, o Ehrwürdiger, soll ich gehen?" "Jenseits des Mahaväliflusses, im Ruhunugebiete, da wohnt im Tarahalbergkloster ein Ordensälterer namens Maha-Dhammarakkhita, der in allen Texten bewandert ist. Zu diesem begib dich hin." "Gut, o Ehrwürdiger," sagte jener, grüßte ehrfurchtsvoll den Ordensälteren und begab sich zusammen mit fünfhundert Mönchen dorthin.

 

Dort angelangt begrüßte er den Ordensälteren ehrerbietig und setzte sich nieder. Der Ordensältere aber fragte ihn, warum er gekommen sei. "Um die Lehre zu vernehmen, o Ehrwürdiger." "Bruder Abhaya, betreffs der Sammlung der Langen (Dīgha) und Mittleren (Majjhima) Reden befragt man mich von Zeit zu Zeit, die übrigen Texte aber habe ich dreißig Jahre lang nicht mehr angeschaut. Immerhin magst du des Abends bei mir die Texte wiederholen, bei Tage will ich sie dir dann erklären." "Gut, o Ehrwürdiger," erwiderte dieser und tat so. Nachdem man nun am Eingange zur Mönchszelle eine große Halle errichtet hatte, kamen Tag für Tag die Dorfbewohner, um die Lehre zu hören. Und der Ordensältere legte das, was er in der Nacht wiederholt hatte, bei Tage dar. Und nachdem er der Reihe nach die Vorträge beendet hatte, setzte er sich zu dem Ordensälteren Abhaya auf eine Matte und sprach: "Bruder, gib mir ein geistiges Übungsobjekt!" "Was sagst du da, o Ehrwürdiger? Habe ich denn nicht von dir die Lehre gelernt? Wie könnte ich dir etwas vortragen, was du nicht schon wüßtest?" Darauf sprach der Ordensältere zu ihm: "Etwas anderes, o Bruder, ist dieser Weg des Verwirklichens." Damals soll der Ordensältere Abhaya ein "Stromeingetretener" gewesen sein. Und nachdem dieser dem Ordensälteren ein geistiges Übungsobjekt gegeben hatte und zurückgekehrt war, kam ihm zu Ohren, daß der Ordensältere, während er im Bronzepalast (Lohapāsāda) die Lehre vortrug, das Nirwahn erreicht habe. Auf diese Kunde hin sprach er: "Bringt mir, o Brüder, mein Gewand!" Und sobald er das Gewand angelegt hatte, sprach er: "Angemessen, o Brüder, ist unserem Lehrer der Pfad der Heiligkeit. Aufrichtig und weise ("weise ist er, weil er weiß, was begründet und was unbegründet ist". Kom.) war unser Lehrer. Zu seinem eigenen Schüler, der unter ihm die Lehre gelernt hat, hat er sich auf die Matte gesetzt und ihn gebeten, ihm ein geistiges Übungsobjekt mitzuteilen. Angemessen, o Brüder, ist dem Ordensälteren der Pfad der Heiligkeit."

 

Für solche Mönche bilden die Bücher kein Hindernis.

 

10. Unter "magischer Fähigkeit" (iddhi) ist die weltliche magische Fähigkeit zu verstehen. Diese nämlich ist wie ein Säugling oder wie junges Getreide schwer am Leben zu erhalten; denn schon beim geringsten Anlasse schwindet sie. Sie bildet jedoch ein Hindernis bloß für den Hellblick (vipassanā) nicht für die Sammlung (samādhi), weil sie eben nur nach Erreichung der Sammlung erreichbar ist. Daher muß der nach Hellblick Strebende das in der magischen Fähigkeit bestehende Hindernis beseitigen, der andere (nach Sammlung Strebende) aber die übrigen (neun Hindernisse).

 

Bis dahin geht die ausführliche Beschreibung der Hindernisse.


 "Man hat sich zu seinem Meditationslehrer (kammatthāna-dāyaka: Geber des Übungsobjektes), einem edlen Freunde (kalyāna-mitta), zu begeben." Hier nun unterscheidet man zweierlei geistige Übungsobjekte: ein allerwünschtes Übungsobjekt (sabbatthaka-kammatthāna) und ein beständig zu pflegendes Übungsobjekt (pārihāriya-kammatthāna). Als allerwünschtes Übungsobjekt gilt das Wohlwollen (mettā) gegen die Mönchsgemeinde usw., ebenso die Todesbetrachtung und, nach einigen, auch die Vorstellung der Unreinheit.

 

Der sich übende Mönch nämlich hat sich zu allererst auf die innerhalb der Klostereingrenzung wohnende Mönchsgemeinde zu beschränken und Wohlwollen gegen sie zu entfalten, in dem Gedanken: 'Mögen diese glücklich sein und frei von Leiden!'; dann gegen die innerhalb der Klostereingrenzung wohnenden Gottheiten, dann gegen die führenden Personen des in seinem Bereiche liegenden Dorfes; dann, von den dort wohnenden Menschen ausgehend, gegen alle Lebewesen. Durch sein Wohlwollen gegen die Mönchsgemeinde nämlich erzeugt ein solcher unter seinen Mitbewohnern ein sanftmütiges Wesen, und angenehm leben diese in seiner Gemeinschaft. Infolge seines Wohlwollens aber gegen die innerhalb der Klostereingrenzung lebenden Gottheiten wird er von den sanftmütig gemachten Gottheiten mit gerechtem Schutze vollkommen versehen. Infolge seines Wohlwollens gegen die führenden Personen in dem in seinem Bereiche liegenden Dorfe wird er von den in ihren Gedankengängen sanft gemachten Führern hinsichtlich seiner Bedarfsgegenstände mit gerechtem Schutze vollkommen versehen. Infolge seines Wohlwollens gegen die dort lebenden Menschen wird er von diesen friedlich gesinnten Menschen nicht mißachtet. Infolge seines Wohlwollens gegen alle Wesen bewegt er sich allerwärts ungehindert.

 

Infolge seiner Betrachtung über den Tod aber gibt er in dem Gedanken, daß er sicher sterben müsse, das verkehrte Suchen auf, und von immer weiter anwachsender Ergriffenheit erfüllt, lebt er ohne an etwas zu haften.

 

Wer aber im Geiste die Vorstellung der Unreinheit geübt hat, dem können selbst himmlische Objekte das Herz nicht mehr durch Gier gefangen nehmen.

 

Weil ein derartiges Übungsobjekt infolge seines großen Nutzens eben überall erwünscht und begehrenswert ist und das Objekt (eigentlich Platz, Grundlage) der beabsichtigten und mit geistiger Übung verbundenen Tätigkeit bildet, so wird es als allerwünschtes Übungsobjekt bezeichnet. Insofern aber dasjenige unter den vierzig Übungsobjekten, das der Natur irgendeines Menschen angemessen ist, von diesem beständig zu pflegen ist und die Grundlage bildet zu immer höherer geistiger Entfaltungstätigkeit, darum wird dieses ein beständig zu pflegendes Übungsobjekt genannt.

 

Wer somit dieses zweifache Übungsobjekt gibt, der gilt als der 'Geber des Übungsobjektes'. Ein solcher Meditationslehrer und edler Freund ist hier gemeint.

 

Geliebt, geachtet und geehrt,
Das Böse tadelnd, nachgiebig
Ein Mensch, der tiefe Lehren spricht,
Nie anspornt zu verkehrter Tat.

 

Ein mit solchen und ähnlichen Vorzügen ausgestatteter äußerst wohlwollender, in vorgerücktem Alter befindlicher edler Freund ist hier gemeint (Parākr. zitiert: "Der edle Freund ist ausgestattet mit Vertrauen, Sittlichkeit, Wissen, Freigebigkeit, Willenskraft, Achtsamkeit, Sammlung und Einsicht"). "Auf mich wahrlich, Ananda, als edlen Freund sich stützend, werden die der Geburt unterworfenen Wesen von der Wiedergeburt befreit usw." (S.III.): nach diesen Worten ist der Allerleuchtete ein mit allen Vorzügen ausgestatteter edler Freund. Daher gilt das bei seinen Lebzeiten von ihm, dem Erhabenen, entgegengenommene Übungsobjekt als wohl empfangen. Nach seinem Dahinscheiden aber mochte man von demjenigen, der von den achtzig Hauptjüngern noch am Leben war, sich das Übungsobjekt geben lassen. In Ermangelung eines solchen nun mag man das Übungsobjekt, das man zu empfangen wünscht, von einem Heiligen sich geben lassen, der vermittels desselben die vier oder fünf Vertiefungen erweckt hat und, den die Vertiefungen zur Grundlage habenden Hellblick (vipassanā) entfaltend, zur Triebversiegung gelangt ist (samatha-vipassanā, 3). Erklärt wohl aber der Triebversiegte von sich, daß er ein Triebversiegter sei? Was soll man da sagen? Ja, den Zustand des Ausübenden kennend erklärt er solches. Hat denn der Ordensältere Assagutta, als er von einem gewissen Mönche, der ein Übungsobjekt in Angriff genommen hatte, erkannte, daß dieser ein Übungsobjekt übte, nicht wohl sein Lederstück in der Luft ausgebreitet und, mit untergeschlagenen Beinen darauf sitzend, ein geistiges Übungsobjekt gewiesen?

Wenn man also einen Triebversiegten findet, so ist es gut; wenn nicht, so mag man sich ein Übungsobjekt allemal von dem besten unter den Mönchen geben lassen, sei's von einem Niewiederkehrenden, Einmalwiederkehrenden, Stromeingetretenen, einem vertiefungsmächtigen Weltlinge (jhāna-lābhī-puthujjana), einem Dreikorbkenner, Zweikorbkenner oder Einkorbkenner. Und wenn es an einem solchen fehlt, mag man sich das Übungsobjekt von einem solchen Mönche geben lassen, der eine Textsammlung zusammen mit Kommentar auswendig kennt, und der von Natur aus gewissenhaft ist. Ein solcher nämlich ist ein Bewahrer der Satzung, ein Hüter der Überlieferung, ein Beschützer der Bräuche, ein Lehrer, der an der Auffassung der Meister festhält und nicht bloß seine eigene Meinung vorbringt. Eben darum taten die früheren Ordensälteren den Ausspruch: "Der Gewissenhafte wird Hüter sein! Der Gewissenhafte wird Hüter sein!" Die oben erwähnten Jünger, wie der Triebversiegte usw., erklären bloß den durch sie selber betretenen Pfad. Der Wissensreiche aber, der diesen und jenen Meister aufgesucht und sich in den Texten und Erklärungen vervollkommnet hat und darum hier und da die Lehrreden und die Gründe in Betracht zieht und das Zuträgliche und das Unzuträgliche gegenüber stellt, dieser wird, wie ein im Dickicht wandernder Elefant, die große Fährte weisen und das Übungsobjekt darlegen. Daher soll man zu einem solchen Meditationslehrer und edlen Freunde hingehen und, nach Erfüllung der Aufwartungspflichten gegen ihn, sich das Übungsobjekt geben lassen.

 

Wenn man aber einen solchen schon in demselben Kloster findet, so ist es gut; wenn nicht, so hat man sich dorthin zu begeben, wo ein solcher wohnt. Wenn man sich aber dorthin begibt, gehe man nicht mit gewaschenen, eingeölten Füßen, trage keine Sandalen, keinen Schirm, versehe sich nicht mit einer Tube Öl, Honig, Zucker usw. und sei nicht von seinen Schülern begleitet. Wenn man hingeht, soll man die Pflichten eines Besuchers erfüllen und, seine eigene Schale und sein Gewand selber tragend, in jedem Kloster, in das man unterwegs eintritt, überall die verschiedenen Pflichten erfüllen und dabei hinsichtlich der Bedarfsgegenstände äußerst genügsam sein und von äußerst entsagungsstrengem Benehmen. Und wenn man ins Kloster eintritt, soll man ein schon unterwegs brauchbar gemachtes Zahnstäbchen mitnehmen. Und nicht soll man in eine andere Zelle eintreten, denkend: 'Einen Augenblick will ich mich ausruhen, meine Füße reinigen, salben usw. und dann meinen Lehrer aufsuchen.' Und warum nicht? Wenn nämlich dort mit dem Lehrer nicht übereinstimmende Mönche sein sollten, so möchten diese nach dem Grunde des Kommens fragen und über den Lehrer Tadel äußern und so in einem den Vorwurf wachrufen: 'Wenn du zu diesem gehst, dann bist du verloren; und als Folge davon möchte man dann wieder zurückkehren. Daher soll man nach der Wohnstätte des Lehrers fragen und geradeswegs dort hingehen. Ist der Lehrer jünger, so soll man sein Entgegennehmen von Almosenschale und Gewand usw. nicht dulden. Ist er älter, so soll man den Ordensälteren ehrerbietig begrüßen und stehen bleiben; und wird man aufgefordert, Almosenschale und Gewand niederzulegen, so soll man diese niederlegen; und wird einem gesagt, etwas Wasser zu trinken, so mag man trinken, wenn man will; wird einem aber gesagt die Füße zu waschen, so soll man diese vorerst nicht waschen, denn falls der Lehrer das Wasser selber geholt hat, würde sich solches nicht geziemen. Wenn einem aber gesagt wird: 'Wasche dich, Bruder, ich habe das Wasser nicht gebracht, sondern andere,' so mag man sich an einem versteckten Ort, wo einen der Lehrer nicht sieht, unter freiem Himmel oder zur Seite des Klosters hinsetzen und die Füße waschen. Bringt der Lehrer die Öltube heran, so soll man sich erheben und diese mit beiden Händen voll Ehrerbietung entgegennehmen. Würde man diese nämlich nicht annehmen, so möchte der Lehrer vermuten, daß man von nun ab solchen Gebrauch verschmähe. Nimmt man sie aber an, so soll man nicht zuerst die Füße einsalben; denn falls dieses das zum Gliedereinschmieren des Lehrers bestimmte Öl sein sollte, wäre solches ungebührlich. Daher soll man zuerst sein Haupt einsalben und dann die Schultern usw. Wenn einem aber gesagt wird, daß dieses Öl für den allgemeinen Gebrauch sei und man sich die Füße damit einsalben solle, so mag man sich die Füße salben und dann die Öltube, falls sie der Lehrer annimmt, übergeben mit den Worten: 'Diese Öltube gebe ich zurück, o Ehrwürdiger'. Und vom Tage der Ankunft ab soll man noch nicht darum bitten, einem ein Übungsobjekt mitzuteilen. Vom zweiten Tage aber ab soll man, falls der Lehrer schon einen Aufwärter von früher her hat, diesen darum bittend den Aufwartungsdienst selber besorgen. Wenn dieser jedoch, selbst auf Bitten hin, nicht nachgibt, so soll man, sobald die Gelegenheit sich dazu bietet, den Aufwartungsdienst tun. Dabei soll man dreierlei Zahnstäbchen anbieten: kleine, mittlere und große. Und man soll zweierlei Wasser bereitstellen: heißes und kaltes, zum Waschen des Gesichtes und zum Baden. Dann soll man genau dasselbe, was der Lehrer drei Tage lang benutzt hat, jedesmal anbieten. Wenn jedoch der Lehrer, ohne einen Unterschied zu machen, dieses oder jenes benutzt, möge man anbieten, was erhältlich ist. Wozu der vielen Worte? Hat doch alles, was man zu tun hat, der Erhabene in den Khandhaka's (Vinaya) als rechtes Benehmen dargelegt, in den Worten: "Der Schüler (antevāsika), ihr Mönche, hat sich gegen seinen Lehrer recht zu benehmen. Dies nun gilt hier als das rechte Benehmen: ganz zeitig soll er sich erheben, dann die Sandalen ablegend und das einfache Obergewand über eine Schulter werfend dem Lehrer Zahnstäbchen und Mundwasser darreichen und den Sitz bereiten. Wenn Reissuppe da ist, soll er die Schale spülen und die Reissuppe auftragen usw." Also durch Ausübung des Aufwartungsdienstes den Lehrer befriedigend, soll man ihm am Abend ehrerbietigen Gruß darbieten; und mit den Worten: 'Geh' entlassen, soll man gehen. Fragt nun jener, warum man gekommen sei, so soll man den Grund seines Kommens angeben. Wenn er zwar nicht danach fragt, doch sich seinen Dienst gefallen läßt, so soll man nach Verlauf von zehn Tagen oder einem halben Monat an einem Tage, auch wenn man (am Abend) entlassen wird, vor dem Weggehen um Erlaubnis bitten und den Grund seines Kommens mitteilen. Oder, zur Unzeit hingehend, soll man, nach dem Grund des Kommens befragt, denselben angeben. Bittet einen nun jener, in der Frühe zu kommen, so soll man eben in der Frühe hingehen. Sollte einen aber zu dieser Zeit infolge einer Gallenerkrankung der Leibschmerzen, oder infolge von Verdauungsschwäche die Speise von einem nicht verdaut werden, oder einen irgend ein anderes Leiden bedrücken, so soll man dies den Tatsachen gemäß mitteilen; und die einem passende Zeit mitteilend, soll man sich zu dieser Zeit hinbegeben. Wenn einem nämlich zu unpassender Zeit das Übungsobjekt mitgeteilt wird, kann man ihm keine Aufmerksamkeit schenken.

Dies nun ist die ausführliche Erklärung der Worte: "Man hat sich zu einem Medidationslehrer, einem edlen Freunde, zu begeben."


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