Anguttara Nikaya

III. Die dritten fünfzig Sutten (tatiyapannāsaka)

11. Das Kapitel des Durstes (āsāduppajaha-vagga)

A.II. 119 Zweierlei Durst (*1)

Zwei Arten des Durstes sind schwer zu überwinden. Welche zwei?
Der Durst nach Gewinn und der Lebensdurst. Diese beiden Arten des Durstes sind schwer zu überwinden.

Diese beiden Arten des Durstes sind schwer zu überwinden.


(*1) Das hier mit Durst übersetzte Wort (āsā) bedeutet sonst meist 'Hoffnung'.

A.II. 120-121 Selten anzutreffen

Zwei Menschen, ihr Mönche, trifft man selten in der Welt. Welche zwei? 

Zwei Menschen, ihr Mönche, trifft man selten in der Welt. Welche zwei? 


(*1) Laut Pug. 96 sind die 'Gestillten' der Einzelerleuchtete und die heiligen Jünger eines vollkommen Erleuchteten; der Buddha aber gilt als ein 'Gestillter' und auch 'Stillung Bringender'.

A.II. 122-123 Zufrieden

Zwei Menschen, ihr Mönche, sind schwer zufriedenzustellen. Welche zwei? 

Zwei Menschen, ihr Mönche, sind leicht zufriedenzustellen. Welche zwei? 


A.II. 124-125 Bedingte Entstehung von Gier und Haß

Zwei Bedingungen gibt es, ihr Mönche, für die Entstehung der Gier. Welche zwei? 

Zwei Bedingungen gibt es, ihr Mönche, für die Entstehung des Hasses. Welche zwei? 


A.II. 126-127 Bedingte Entstehung der Erkenntnis

Zwei Bedingungen gibt es, ihr Mönche, für die Entstehung falscher Ansicht. Welche zwei? 
Zwei Bedingungen gibt es, ihr Mönche, für die Entstehung rechter Erkenntnis. Welche zwei? 

A.II. 128-130 Vergehen gegen die Ordenszucht

Zweierlei Vergehen gibt es, ihr Mönche, Welche zwei?

(Siehe Pātimokkha)


12. Das Wunschkapitel (āyācana-vagga)

A.II. 131-134 Die Vorbilder

Möge, ihr Mönche, der von Zuversicht erfüllte Mönch solchen rechten Wunsch hegen: Daß ich doch sein möchte wie Sāriputta und Moggallāna!', denn Sāriputta und Moggallāna sind der Maßstab und die Richtschnur für meine Mönche.

Möge, ihr Mönche, die von Zuversicht erfüllte Nonne solchen rechten Wunsch hegen: Daß ich doch sein möchte wie die Nonnen Khemā und Uppalavannā!', denn die Nonnen Khemā und Uppalavannā sind der Maßstab und die Richtschnur für meine Nonnen.

Möge, ihr Mönche, der von Zuversicht erfüllte Laienbruder solchen rechten Wunsch hegen: 'Daß ich doch sein möchte wie Citta, der Hausvater, und Hatthaka aus ālavi!', denn Citta, der Hausvater, und Hatthaka aus ālavi sind der Maßstab und die Richtschnur für meine Laienanhänger.

Möge, ihr Mönche, die von Zuversicht erfüllte Laienschwester solchen rechten Wunsch hegen: 'Daß ich doch sein möchte wie die Laienschwester Khujjuttarā und Nandas Mutter aus Velukantaka!', denn die Laienschwester Khujjuttarā und Nandas Mutter aus Velukantaka sind der Maßstab und die Richtschnur für meine Laienanhängerinnen.

(Über die hier erwähnten Jünger und Jüngerinnen siehe A.I.24 und Anhang II.)


A.II. 135-136 Der Weise und der Tor - I

Im Besitze zweier Eigenschaften, ihr Mönche, untergräbt und schädigt der Tor, der unverständige, unedle Mensch seinen Charakter, ist tadelnswert, wird von Weisen gerügt und schafft sich große Schuld. Welches sind diese beiden Eigenschaften?

(135) 

(136) 

Im Besitze dieser beiden Eigenschaften untergräbt und schädigt der Tor, der unverständige, unedle Mensch seinen Charakter, ist tadelnswert, wird von Weisen gerügt und schafft sich große Schuld. -

Im Besitze zweier Eigenschaften, ihr Mönche, hält der Weise, der verständige, edle Mensch seinen Charakter unversehrt und unbeeinträchtigt, bleibt tadelfrei, wird von Weisen nicht gerügt und schafft sich viel Gutes. Welches sind diese beiden Eigenschaften?

(135) 

(136) 

Im Besitze dieser beiden Eigenschaften, ihr Mönche, hält der Weise, der verständige, edle Mensch, seinen Charakter unversehrt und unbeeinträchtigt, bleibt tadelfrei, wird von Weisen nicht gerügt und schafft sich viel Gutes.

(Ähnlich in A.IV, 3 und A.IV.83; siehe Pug. 200-207.)

A.II. 137-138 Der Weise und der Tor - II

Gegen zwei Wesen schlecht handelnd, ihr Mönche, untergräbt und schädigt der Tor, der unverständige, unedle Mensch, seinen Charakter, ist tadelnswert, wird von Weisen gerügt und schafft sich große Schuld. Welches sind diese beiden Wesen?

(137) Vater und Mutter.

(138) Ein Vollendeter und ein Jünger des Vollendeten.

Gegen diese beiden Wesen schlecht handelnd, untergräbt und schädigt der Tor, der unverständige, unedle Mensch, seinen Charakter, ist tadelnswert, wird von Weisen gerügt und schafft sich große Schuld. -

Gegen zwei Wesen recht handelnd, ihr Mönche, hält der Weise, der verständige, edle Mensch, seinen Charakter unversehrt und unbeeinträchtigt, bleibt tadelfrei, wird von Weisen gelobt und schafft sich viel Gutes. Welches sind diese beiden Wesen?

(137) Vater und Mutter.

(138) Ein Vollendeter und ein Jünger des Vollendeten.

Gegen diese beiden Wesen recht handelnd, hält der Weise, der verständige, edle Mensch, seinen Charakter unversehrt und unbeeinträtigt, bleibt tadelfrei, wird von Weisen gelobt und schafft sich viel Gutes.


A.II. 139-141 Zwei Dinge - II

Zwei Dinge gibt es, ihr Mönche. Welche zwei?


13. Das Kapitel der Gaben (dāna-vagga)

A.II. 142-151 Zweierlei Gabe

Zweierlei Gaben gibt es, ihr Mönche. Welche zwei?

Diese beiden Gaben gibt es. Die beste aber ist die Gabe der Wahrheit.

Zweierlei Opferspenden: 

Zweierlei Freigebigkeit: 

Zweierlei Entsagung: 

Zweierlei Genuß: 

Zweierlei Vollgenuß: 

Zweierlei Spendenverteilung: 

Zweierlei Fürsorge: 

Zweierlei Beistand: 

Zweierlei Mitleid: 

Diese beiden Arten des Mitleids gibt es. Die beste aber ist das Mitleid in Dingen der Wahrheit.


14. Das Kapitel des Schutzes (santhāra-vagga)

A.II. 152-163 Zweierlei Hilfe

Zweierlei Hilfe gibt es, ihr Mönche? Welche zwei Hilfen?

Diese beiden Hilfen gibt es. Die beste aber ist die Hilfe der Wahrheit.

Zweierlei Hilfeleistung: 

Zweierlei Suche: 

Zweierlei Fahnden: 

Zweierlei Erkunden: 

Zweierlei Huldigung: 

Zweierlei Gastgeschenke: 

Zweierlei Macht: 

Zweierlei Gedeihen: 

Zweierlei Kleinodien: 

Zweierlei Schatzanhäufung: 

Zweierlei Reichtum: 

Diese beiden Reichtümer gibt es. Der beste aber ist der Reichtum der Wahrheit.


15. Das Kapitel der Errungenschaften (samāpatti-vagga)

A.II. 164-180 Zwei Dinge - III

Zwei Dinge gibt es, ihr Mönche. Welche zwei?

(Ende der dritten Fünfzig)


16. Das Kapitel des Zorns (kodha-peyyāla)

A.II. 181-190 Zwei Dinge - IV

(181) Zwei Eigenschaften gibt es, ihr Mönche; 

(183) man lebt elend mit ihnen; 

(185) sie gereichen dem schulungstüchtigen Mönch zum Schaden; 

(187) in ihrem Besitz verfällt man, wie man sich's erwirkt, einer Hölle; 

(189) und in ihrem Besitz erscheint man beim Zerfall des Körpers, nach dem Tode, in niederer Welt, auf einer Leidensfährte, in Daseinsabgründen, in einer Hölle.

Welches sind diese beiden Eigenschaften?

(182) Zwei Eigenschaften gibt es, ihr Mönche; 

(184) man lebt glücklich mit ihnen; 

(186) nicht gereichen sie dem schulungstüchtigen Mönch zum Schaden; 

(188) in ihrem Besitz gelangt man, wie man sich's erwirkt, in himmlisches Dasein; 

(190) und in ihrem Besitz erscheint man beim Zerfall des Körpers, nach dem Tode, auf einer guten Daseinsfährte, in himmlischer Welt.

Welches sind diese beiden Eigenschaften?


17. Das Kapitel über die karmisch unheilsamen Eigenschaften (akusala-peyyāla)

A.II. 191-200 Zwei Dinge - V

Zwei Eigenschaften, ihr Mönche, sind unheilsam, tadelnswert, leidbringend, haben Leid als Ergebnis und bringen Ungemach. Welches sind diese beiden Eigenschaften?

Zwei Eigenschaften, ihr Mönche, sind heilsam, untadelhaft, glückbringend, haben Glück als Ergebnis und bringen kein Ungemach. Welches sind diese beiden Eigenschaften?


18. Das Kapitel der Ordensdisziplin (vinaya-peyyāla)

A.II. 201-230 Die Ordenszucht

Aus zwei Gründen, ihr Mönche, verordnete der Vollendete seinen Jüngern die Übungsregel. Aus welchen zwei Gründen?

Aus diesen Gründen verordnete der Vollendete seinen Jüngern die Übungsregel (sikkhāpada).

Aus eben diesen Gründen auch verordnete der Vollendete seinen Jüngern die Ordenssatzung (*1) - 


(*1) Die Ordenssatzung (pātimokkha) enthält die Aufzählung sämtlicher Vergehen gegen die Ordenszucht. Sie wird alle vierzehn Tage, bei Neu- und Vollmond, auf einem besonders für die offiziellen Sangha-Akte bestimmten, abgegrenzten Platze, der sogen. sīma (wtl.: Umgrenzung), laut vorgetragen.

Wer sich dabei eines Vergehens bewußt ist, hat seine Schuld zu bekennen. Zunächst werden vorgetragen die vier schweren Vergehen (pārājika) - Geschlechtsakt, Diebstahl, Menschenmord, Anmaßung außergewöhnlicher Fähigkeiten und Kräfte -, durch deren Ausübung einer für immer der Bhikkhuwürde verlustig geht.

Es folgen die dreizehn weniger schweren, sogen. Sanghādisesa-Vergehen, von denen die neun ersten, neben dem 'Geständnis', außerdem 'Sühnung' (mānatta) und den 'Wiederaufnahme-Akt' (abbhāna) und meist noch zeitweises 'Getrenntwohnen' (parivāsa) erfordern.
 

(*2) Der 'Genugtuungs-Akt' (pavārana; wtl.: 'Einladung') findet lediglich am Schlusse der mönchischen Regenzeit-Klausur (s. o.) statt. Zu diesem Zwecke versammeln sich alle Mönche, die gemeinsam die Regenzeit verbracht haben, und jeder einzelne, vom Ältesten bis zum Jüngsten, ladet die anderen ein, ihm mitzuteilen, ob sie irgendeine Schuld, d.i. ein Ordensvergehen, an ihm bemerkt haben, damit er sie in diesem Falle sühnen könne. - Von den nachstehenden Vinaya-Begriffen seien noch die folgenden erklärt:

'Verbannungsakt' (pabbājaniya-kamma): Durch ein Ordenskapitel wird beschlossen, daß ein Mönch das Kloster, in dem er sich durch seine verderbte Lebensweise einen schlechten Ruf zugezogen hat, zu verlassen und sich an einem anderen Platze niederzulassen habe. Seine Bhikkhuwürde wird ihm jedoch dabei nicht entzogen.

'Verzeihungerbitten- (patisāraniya-kamma) besteht darin, daß ein Mönch, der einen Laienjünger beleidigt hat, auf Sanghabeschluß hin diesen um Verzeihung bitten muß.

'Getrenntwohnen' (parivāsa): Wer ein Sanghādisesa-Vergehen (s. o.) begangen hat und es nicht sofort einem Ordensbruder bekennt, wohnt soviele Tage, als er es verheimlicht hat, von den übrigen Mönchen getrennt. Nach beendigtem 'Getrenntwohnen' folgt die 'Sühnung' (mānatta) und darauf die 'Wiederaufnahme' (abbhāna).

'Zurückwerfen zum Anfang' (mūlāya patikassana): Ein Bhikkhu, der, während er sich des parivāsa oder mānata unterzieht, ein neues Sanghādisesa-Vergehen begeht, muß mit parivāsa bzw. mānatta von neuem beginnen.

'Auferlegung der Sühne' (mānatta) ist eine Phase in der Sühnungsprozedur eines Sanghādisesa Vergehens (s. o.).

'Wiederzulassung' (abbhāna) eines Bhikkhu, der ein Sanghādisesa-Vergehen begangen hat, erfolgt nach beendeter 'Sühne' (mānatta) durch das Ordenskapitel.

'Wiederaufnahme' (osāraniya): Dies bezieht sich auf einen Novizen (sāmanera), der wegen Mißachtung des Erhabenen, der Lehre und der Mönchsgemeinde oder wegen Verbreitung verkehrter Lehren ausgestoßen wurde (s. folg.), dann vor der Mönchsversammlung seine Schuld bekennt und um Verzeihung bittet.

'Zeitweilige Ausschließung' (nissāraniya), d.h. Verbot des Zusammenlebens mit den Mönchen, wird verhängt über einen Novizen, der über den Erhabenen, die Lehre und die Mönchsgemeinde verächtlich spricht oder verkehrte Lehren verbreitet und dabei hartnäckig verharrt.

 
(*3) Die nachfolgenden sieben Arten der Beilegung oder Schlichtung eines Streitfalls (adhikarana samatha) im Orden sind erläutert in M. 104.

19. Das Kapitel über die Gier (rāga-peyyāla)

A.II. 231-246 Der Reihentext von der Erkenntnis der Gier (*1)

Zur völligen Erkenntnis und Durchschauung der Gier, zu ihrer Überwindung, Vernichtung, Erlöschung, Abwendung, Zerstörung, Entäußerung und zur Loslösung von ihr sind zwei Dinge zu üben. Welche zwei? Geistesruhe und Hellblick.

Zur völligen Erkenntnis und Durchschauung von Haß, von Verblendung, Zorn, Wut, Verkleinerungssucht, Eifersucht, Neid, Geiz, Gleisnerei, Falschheit, Hartnäckigkeit, Heftigkeit, Dünkel, Hochmut, Rausch, Lässigkeit, und zu deren Überwindung, Vernichtung, Erlöschung, Abwendung, Zerstörung, Entäußerung und zur Loslösung von ihnen sind zwei Dinge zu üben. Welche zwei? Geistesruhe und Hellblick.


(*1) Mit dem Zweier-Buch beginnend, findet sich am Ende jeden Buches (nipāta) ein analoger Text, dem hier durchweg der Titel »Der Reihentext von der Erkenntnis der Gier« gegeben wurde als Wiedergabe des gleichfalls stets gleichlautenden Pāli-Titels rāga-peyyāla. Das Wort peyyāla hat den Sinn unseres »und so weiter«. -

Diese analogen Texte haben stets zwei feststehende Begriffsreihen, Synonyme für 'Erkenntnis' und 'Überwindung', für eine Anzahl von Leidenschaften oder geistigen Befleckungen, beginnend mit rāga, 'Gier'.

Der variable Teil dieser Texte besteht in den zu entfaltenden Überwindungsmitteln; je nach der 'Grundzahl' des betreffenden Buches sind es Zweiergruppen, Dreiergruppen usw. Durch Permutation dieser variablen Faktoren mit den zwei feststehenden Begriffsreihen würde sich, insbesondere bei den späteren Büchern eine sehr große Anzahl von Sutten ergeben. Wie stets in dieser Neuausgabe, wurde auch hierbei der Zählung in der Textausgabe des 6. Konzils gefolgt, obwohl sie dort bei diesen analogen Sutten keineswegs konsequent durchgeführt ist.

Ende des Zweier-Buches


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ie dort bei diesen analogen Sutten keineswegs konsequent durchgeführt ist.

Ende des Zweier-Buches


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