• sīla
  • ‘Sittlichkeit', ist die in Worten oder Werken sich äußernde edle Geistes-(cetasika) und Willensverfassung (cetanā). Sie bildet die Grundlage der ganzen buddhistischen Praxis und die erste von den 3 Schulungen (siehe sikkhā) oder den den achtfachen Pfad bildenden 3 Gebieten (siehe magga), nämlich Sittlichkeit, Sammlung, Wissen.

    Sīla ist nicht, wie es nach der negativen Ausdrucksweise der Suttentexte (,Abstehen' von verkehrten Worten und Werken usw.) erscheinen mag, etwa Negatives und besteht nicht in dem bloßen Nichtstattfinden von üblen Werken und Worten, sondern es ist das jedesmal klar bewußte und gewollte Sichzurückhalten davon aufgrund der gleichzeitig aufsteigenden edlen Willens- und Geistesverfassung.

     

    Die Sittlichkeit des Achtfachen Pfades gilt als die eigentliche oder ‘natürliche' (pakati) Sittlichkeit, im Gegensatz zu der in äußeren Ordensvorschriften bestehenden sog. ‘vorgeschriebenen' (pannatti) Sittlichkeit.

     »Was aber ist die karmisch heilsame Sittlichkeit (kusala-sīla)? Es ist heilsames körperliches Wirken (kāya-kamma), heilsames sprachliches Wirken (vacī-kamma), und auch die Reinheit hinsichtlich des Lebenserwerbes (ājīva) nenne ich Sittlichkeit.« (M.78).

     

    Vgl. magga (rechte Rede, rechte Tat, rechter Lebenserwerb). -

     Über die, 5, 8 und 10 Sittenregeln (sīla) siehe sikkhā-pada. Vgl. ferner cāritta- und vāritta-sīla.

     

    Die in Reinheit bestehenden und für den Mönch geltenden 4 Arten der Sittlichkeit (catu-pārisuddhi-sīla) sind:
     

    1. Zügelung gemäß der Ordenszucht,
    2. Sinnenzügelung,
    3. Reinheit hinsichtlich des Lebenserwerbs,
    4. die auf die Bedarfsgegenstände sich beziehende Sittlichkeit.

     

    1. Zügelung gemäß der Ordenszucht (pātimokkha-samvara-sīla; (siehe pātimokkha). »Da, ihr Mönche, verharrt der Mönch gezügelt hinsichtlich der Ordenszucht, ist vollkommen im Wandel und Umgang, und in den kleinsten Vergehen Gefahr erblickend, übt er sich in den auf sich genommenen Sittenregeln.«

    (A.V.87, A.V.109, A.V.114, usw.).

     

    2. Sinnenzügelung (indriya-samvara-sīla). »Erblickt da der Mönch mit dem Auge eine Form - vernimmt er mit dem Ohre einen Ton - riecht er mit der Nase einen Duft - schmeckt er mit der Zunge einen Saft - erkennt er im Geiste ein Objekt, so haftet er nicht an der Gesamterscheinung, nicht an den Einzelheiten. Und sofern in ihn, bei unbewachten Sinnen, Begehren und Kummer, üble, unheilsame Dinge eindringen möchten, so bemüht er sich die Sinne zu zügeln, hütet sie und gewinnt Herrschaft darüber.« (A.III.16; A.V.140 usw.)

     

    3. Reinheit hinsichtlich des Lebenserwerbs (ājīva-pārisuddhi-sīla). Für den Mönch besteht diese darin, daß er sich seinen Unterhalt nicht auf unvorschriftsmäßige Weise erwirbt. Vgl. magga (5).

     

    4. Auf die Bedarfsgegenstände sich beziehende Sittlichkeit (paccaya-sannissita-sīla). Diese besteht darin, daß der Mönch in der richtigen Gesinnung sich der vier Bedarfsgegenstände, wie Gewand, Almosenspeise, Lagerstatt und Arznei, bedient. Wie es heißt (z.B. M. 2): »
     

    Über die 4 Arten der Sittlichkeit s. ausführl. VisM.I ff.


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