Fleisch, Fleischgenuß

Wie die karmische, d.i. moralische, Qualität einer Handlung stets durch den ihr zugrunde liegenden Willenszustand (cetanā) bestimmt wird und unabhängig von diesem nichts karmisch heilsam oder unheilsam (kusala, akusala) genannt werden kann, ganz genau so ist es auch mit der an sich moralisch neutralen äußeren Handlung des Fleischessens.

 

»Aus 3 Gründen, sage ich, ist der Fleischgenuss zu verwerfen: wenn man gesehen oder davon gehört hat oder man es vermutet (daß das betreffende Tier für einen persönlich geschlachtet wurde)« (M. 55).

 Sollte man nämlich in diesem Falle das Fleisch genießen, so würde man dadurch gewissermaßen den Tiermord gutheißen und den Tiermörder in seinem Handwerk bestärken. -

 

Daß übrigens auch der Buddha selber Fleisch gegessen hat, geht unzweideutig aus vielen Stellen des Kanons hervor (z.B. A.V.44, A.VIII.12; M.55 u.a.m.), auch aus dem Vinaya, wo berichtet wird, wie der Buddha den Vorschlag Devadattas, den Mönchen den Fleischgenuss zu verbieten, scharf zurückgewiesen hat. Auch läßt es sich schon schließen aus der Tatsache, daß nach dem Vinaya den Mönchen der Genuss des Fleisches von 10 Tieren, nämlich Elefanten, Tigern, Schlangen usw., untersagt ist, und zwar aus rein äußeren Gründen.


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