‘karmisch unheilsam',

nennt man jedes mit den unheilsamen Wurzeln, wie Gier, Haß oder Verblendung verbundene und den Keim zu künftigem Leiden und Ungemach in sich tragende Wirken, oder Karma, m. a. W. jede derartige Willens- und Bewußtseinsverfassung samt den damit verbundenen Geistesfaktoren.

Vgl. Karma Tab. I, Paticcasamuppāda (2) u. die hier folg. Artikel.

Die 4 ‘mit allem karmisch unheilsamen Bewußtsein untrennbar verbundenen unheilsamen Geistesfaktoren', sind:

      1. Schamlosigkeit (ahirika),
      2. Gewissenlosigkeit (anottappa),
      3. Aufgeregtheit (uddhacca),
      4. Verblendung (moha).

 Über 1 u. 2 siehe ahirika usw., über 3 siehe nīvarana, über 4 siehe mūla.

‘Unheilsame Gedanken'. In M.20 werden 5 Methoden angegeben, wie man diese überkommen mag:

      1. durch Wechsel der Vorstellung,
      2. Betrachtung der üblen Folgen,
      3. Nichtbeachtung,
      4. Analyse,
      5. gewaltsame Unterdrückung.

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