‘Die in gutem Benehmen bestehende Sittlichkeit',

bezieht sich auf die äußerlichen Pflichten des Mönches, wie die gegen seinen Unterweiser usw.

»abhisamācārika-sīla ist eine Bezeichnung derjenigen Sittenregeln, die nach Abzug der mit ‘rechter Lebensweise' endenden achtfachen (Pfad-)Sittlichkeit (4fache rechte Rede, 3fache rechte Werke, rechter Lebenserwerb) übrig bleiben« (Vis.I).

 »Wahrlich, ihr Mönche, daß ein Mönch, der das Gesetz der guten Benehmensweise nicht erfüllt hat, das Gesetz des urheiligen Wandels (siehe ādibrahmacariyaka-sīla) erfüllen wird, das ist nicht möglich« (A.V.21).


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