Visuddhi Magga XIV

I. Die Körperlichkeitsgruppe (rūpa-kkhandha)
 

Was es da immer an Dingen (dhamma) gibt, die das Merkmal des Bedrückens (ruppana) durch Kälte usw. besitzen, alles das zusammengenommen hat man als die Körperlichkeitsgruppe zu betrachten.
 

Diese ist hinsichtlich des Merkmals des Bedrücktwerdens von einer einzigen Art, hinsichtlich der Einteilung in "Grundelemente" und "abhängige Körperlichkeit" von zweierlei Art.
 

Hierbei ist die "in den Grundelementen bestehende Körperlichkeit" (bhūta-rūpa) vierfach: -
 

 

Merkmale, Wesen und Äußerung dieser Grundelemente werden beschrieben in der Analyse der vier Grundelemente (XI. 2). Was ihre Grundlage betrifft, so hat jedes einzelne unter ihnen die drei übrigen Elemente als Grundlage.
 

Die "abhängige Körperlichkeit" (upāda-rūpa) ist 24fach: -

1. Sehorgan
2. Hörgan
3. Riechorgan
4. Schmeckorgan
5. Körperorgan
6. Sehobjekt
7. Hörobjekt
8. Riechobjekt
9. Schmeckobjekt *
10. Weiblichkeit
11. Männlichkeit
12. Lebensfähigkeit
13. Grundlage Herz
14. Körperliche Äußerung
15. Sprachliche Äußerung
16. Raumelement
17. Körperl. Beweglichkeit
18. Körperl. Geschmeidigkeit
19. Körperl. Gefügigkeit
20. Körperl. Anwachsen
21. Körperl. Kontinuität
22. Körperl. Verfall
23. Körperl. Vergänglichkeit
24. Stoffliche Nahrung
 

*Die rein physischen Objekte des Körperfühlorgans (kāyāyatana), die Tast- oder Körpergefühls-Objekte (potthabba), sind das Erd-, Hitze- und Windelement, die sich als Druck-, Tast-, Kälte-, Wärme oder Schmerzempfinden äußern. Da jene bereits als Elemente aufgezählt sind, brauchten sie hier nicht noch einmal aufgeführt zu werden

 

1. Von diesen hat das 'Sehorgan' (cakkhu) als Merkmal jene physische Sensivität (bhūta-ppasāda), die die Fähigkeit besitzt, mit dem Sehobjekte in Berührung zu treten; oder jene durch das vom Sehtrieb abhängige Wirken (karma) entstandene physische Sensitivität. Sein Wesen besteht im Hingezogenwerden (*) zu den Sehobjekten. Seine Äußerung besteht darin, daß es dem Sehbewußtsein als Stütze dient. Seine Grundlage bilden die durch das vom Sehtrieb abhängige Karma erzeugten Grundelemente (bhūta).
 
 

(*) (āviñjana', Ortographie und Bedeutung dieses Wortes stehen nicht fest (vergl.PTS.Dict.). Möglicherweise von vij, mit der Bedeutung 'erregt werden'. Betreffs der Bedeutung verweist der Kom. auf M.75: "Das Auge, Māgandhiya, hat Gefallen an den Formen, Lust an den Formen, erfreut sich der Formen.")

 

2. Das 'Hörorgan' (sota) hat als Merkmal jene physische Sensitivität, die die Fähigkeit besitzt, mit dem Hörobjekte in Berührung zu treten (usw. analog zu 1.).

 

3. Das 'Riechorgan' (ghāna) hat als Merkmal jene physische Sensivität, die die Fähigkeit besitzt, mit dem Riechobjekte in Berührung zu treten (usw. analog zu 1.).

 

4. Das 'Schmeckorgan' (jivhā) hat als Merkmal jene physische Sensitivität, die die Fähigkeit besitzt, mit dem Schmeckobjekte in Berührung zu treten (usw. analog zu 1.).

 

5. Das 'Körperorgan' (kāya) hat als Merkmal jene physische Sensitivität, die die Fähigkeit besitzt, mit dem Körpereindruck in Berührung zu treten (usw.).

 

 

 

1.- 5. Einige (auch Upatissa weist auf diese verkehrte Ansicht hin, Bapat 96) nun behaupten, das Sehorgan sei die Sensitivität der am Feuerelement überwiegenden Grundelemente, das Hör-, Riech- und Schmeckorgan die Sensitivität der am Windelement oder festen oder flüssigen Elemente überwiegenden Grundelemente, das Körperorgan die Sensitivität aller Grundelemente. Andere wieder behaupten, die Sensitivität der am Feuerelemente überwiegenden Grundelemente bilde das Sehorgan, die Sensitivität der Öffnungen (Raumelement) oder am Windelemente, Flüssigen und Festen Elemente überwiegenden Grundelemente bilde das Hör-, Riech-, Schmeck- und Körperorgan. Diese sollte man bitten, die betreffende Sutte anzugeben. Auf keinen Fall würden sie imstande sein, eine solche Sutte aufzufinden. Einige darunter geben hierfür als Grund an, daß die Sinnenorgane unterstützt würden durch die Objekte des Sehens usw., d.i. durch die Eigenschaften des Feuerelementes usw. Diese sollte man fragen, wer denn eigentlich so etwas gelehrt habe, daß die Objekte des Sehens usw. Eigenschaften der Hitze usw. seien. Unmöglich nämlich ist es, von diesen untrennbar verbundenen Grundelementen zu sagen: 'Das ist die Eigenschaft hiervon, das die Eigenschaft davon'. Und sollten jene auch sagen: 'Gerade wie ihr auf Grund des Überwiegens an diesem oder jenem Elemente in diesen und jenen Zusammensetzungen für das feste Element usw. die Funktionen des Stützens (sandhārana) usw. annehmt, so auch sollte man, angesichts des Überwiegens an Sehobjekten, bei diesen und jenen an Hitze usw. überwiegenden Zusammensetzungen annehmen, daß die Sehobjekte usw. die Eigenschaften jener Elemente sind.' Denen wäre zu erwidern: 'Wir würden solches annehmen, wenn z.B. der Geruch der an festem Elemente überwiegenden Baumwolle stärker wäre als der Geruch des am Wasserelemente überwiegenden Branntweins, oder wenn die Farbe des kalten Wassers schwächer wäre als die Farbe des am Hitzelemente überwiegenden heißen Wassers. Weil da eben dies beides nicht zutrifft, so ist der Gedanke an einen solchen Unterschied zwischen diesen die Grundlagen bildenden Elementen zu verwerfen.

 

Gerade wie selbst in ein und derselben Gruppe von Daseinsphänomenen, in der kein Unterschied zwischen den Grundelementen besteht, dennoch Sehobjekt, Schmeckobjekt usw. einander unähnlich sind, so auch sind die sensitiven Organe wie Auge (cakkhu-pasāda) usw. einander unähnlich, auch wenn kein anderer besonderer Grund dafür besteht. So ist dies aufzufassen. Was ist aber das, was die Sinnenorgane nicht miteinander gemeinsam haben? Ihr Unterschied besteht bloß in früherem Karma (Wirken). Daher sind sie verschieden auf Grund der Karmaverschiedenheit, nicht auf Grund der Verschiedenheit der Elemente. Bestände nämlich ein solcher Unterschied zwischen den Elementen, so möchte selbst nicht einmal das sensitive Organ entstehen. Auch die alten Meister sagen: "Die Sensitivität erstreckt sich auf gleichartige Dinge, nicht auf ungleichartige. "

 

Von den so auf Grund des Karma verschiedenen Organen und jenen Objekten erfassen die Sinnenorgane wie Auge und Ohr die mit ihnen 'nicht in physischer Berührung stehenden' (asampatta) Objekte, weil eben das entsprechende Bewußtsein bloß bei einem solchen Objekte entsteht, das nicht an seiner eigenen Grundlage haftet. Riech-, Schmeck- und Körperorgan aber erfassen die mit ihnen 'in physischer Berührung stehenden' (sampatta) Objekte, u. zw. deshalb, weil das entsprechende Bewußtsein bloß bei einem solchen Objekte entsteht, das an seiner eigenen Grundlage haftet.

 

Jenes Auge aber, das da mit dunklen Wimpern bedeckt und mit schwarzem und weißem Ringe verziert ist und dem Blütenblatte einer blauen Lotus gleicht, das wird in der Welt als das Auge bezeichnet. Inmitten der von einem weißen Gürtel umgebenen Pupille (,schwarzen Scheibe') des gar komplizierten Auges durchdringt das Sehorgan, dort wo die vor einem befindlichen körperlichen Formen erscheinen, die sieben Sehmembranen, gerade wie das auf sieben Wollläppchen gegossene Öl die Wolläppchen durchtränkt. Gleichwie ein Adelsprinz von vier das Tragen, Baden, Schmücken und Fächeln besorgenden Ammen gewartet wird, so auch wird das Sehorgan von den die Funktionen des Erhaltens (Erdelement), Verbindens (Wasserelement), Erhitzens (Hitze-Element) und Bewegens (Windelement) ausübenden vier Grundelementen bedient. Durch Wärme, Bewußtsein und Nahrung aber unterstützt, von der Lebenskraft erhalten, mit Farbe, Duft, Geschmack usw. Ausgestattet (*), erfüllt das Sehorgan, das bloß so groß ist wie der Kopf einer Laus, in ihm angemessener Weise seine Aufgabe als Grundlage (vatthu) und Pforte (dvāra) des Sehbewußtseins (usw.*)
 

*(Worauf sich hier und zu Ende jedes der 4 folgenden Abschnitte 'usw.' (ādi) bezieht, ist mir nicht klar; vielleicht auf die mit dem Bewußtsein verbundenen Geistesfaktoren?).

Auch der Heerführer des Gesetzes (d.i. Sāriputta) hat gesagt:

 
"Das sensitive Sehorgan,
Mit dem die Formen man erkennt,
Ist äußerst winzig, äußerst klein,
Und gleicht dem Kopfe einer Laus."

(Obige Verse werden genau so im Kom. zu Dhs. zitiert. Hew. gibt an, daß sie in MNid. vorkommen, doch sind sie dort nicht zu finden)

 

(Hörorgan: sota.) Im Innern der komplizierten Ohrhöhle, an einer von feinen braunen Härchen bedeckten und wie ein Fingerring geformten Stelle, von den Elementen in der oben beschriebenen Weise bedient, durch Temperatur, Bewußtsein und Nahrung unterstützt, von der Lebenskraft erhalten, mit Farbe usw. versehen, erfüllt das 'Hörorgan' in einer ihm angemessenen Weise seine Aufgabe als Grundlage und Pforte des Hörbewußtseins.

 

(Riechorgan: ghāna.) An einer gabelförmigen Stelle im Innern der komplizierten Nasenhöhle in der besagten Weise bedient, unterstützt, erhalten und ausgestattet, erfüllt das 'Riechorgan' seine Aufgabe als Grundlage und Pforte des Riechbewußtseins.

 

(Schmeckorgan: jivhā.) Mitten auf der komplizierten Zunge an einer wie die Spitze einer Lotusblüte geformten Stelle in der besagten Weise bedient, unterstützt, erhalten und ausgestattet, erfüllt das 'Schmeckorgan' seine Aufgabe als Grundlage und Pforte des Schmeckbewußtseins.

 

(Körperorgan: kāya.) Überall aber, wo es an diesem Körper karmisch-abhängige Körperlichkeit gibt, in besagter Weise bedient, unterstützt, erhalten und ausgestattet, erfüllt das 'Körperorgan', gerade wie das Öl im Baumwollsamen, seine Aufgabe als Grundlage und Pforte des Körperbewußtseins.

 

Gleichwie es die Schlangen, Krokodile, Vögel, Hunde und Schakale zu den Termitenhügeln, zum Wasser, zur Luft, zum Dorfe oder zum Friedhofe als ihren eigenen Gebieten hinzieht, genau so zieht es diese, Sinnenorgane zu ihren Objekten hin (vgl.S.35.206).

 

(*) (Jedes organische Gebilde stellt zum mindesten eine Gruppe (kalāpa) von 9 physischen Bestandteilen dar, die sog. Vitale Gruppe, d.i. Erdelement (Festigkeit, Schwere, Ausdehnung usw.), Wasserelement (Flüssigkeit, Kohäsion), Hitzelement, Windelement (Bewegung, Vibration), Farbe, Duft, Geschmack, Nährstoff (ojā), und als 9tem Vitalität (jīvitindriya). Letzterer fehlt bei anorganischen Gebilden, die die einfachste Gruppe, die sogenannte Reine Achtergruppe, darstellen)

 

 

 

6. (Sehobjekt: rūpa.) Was die nun folgenden anderen Dinge wie Sehobjekt usw. anbetrifft, so hat das Sehobjekt (rūpa: Form, Farbe) das Merkmal, daß es auf das Sehorgan einwirkt. Sein Wesen besteht darin, daß es das Gebiet ist für das Sehbewußtsein; seine Äußerung, daß es eben für dieses das Objekt bildet, Seine Grundlagen sind die vier Grundelemente. Und wie es mit den Sehobjekten ist, so ist es mit aller abhängigen Körperlichkeit (upādā-rūpa). Wo sich jedoch eine Besonderheit zeigt, werden wir diese angeben. Das Sehobjekt ist mannigfach, insofern es blau, gelb u. dgl. sein mag.

 

7. Das 'Hörobjekt' (sadda: Ton) hat das Merkmal, daß es auf das Hörorgan einwirkt. Sein Wesen besteht darin, daß es das Gebiet ist für das Hörbewußtsein; seine Äußerung, daß es für eben dieses das Objekt bildet. Es ist mannigfach, insofern es der Ton einer Pauke, Trommel u. dgl. sein mag.

 

8. Das 'Riechobjekt' (gandha: Duft) hat das Merkmal, daß es auf das Riechorgan einwirkt. Sein Wesen besteht darin, daß es das Gebiet ist für das Riechbewußtsein; seine Äußerung, daß es eben für dieses das Objekt bildet. Das Riechobjekt ist von vielerlei Art, wie Wurzelduft, Kernholzduft u. dgl.

 

9. Das Merkmal des 'Schmeckobjektes' (rasa: Saft) ist, daß es auf das Schmeckorgan einwirkt. Sein Wesen besteht darin, daß es das Gebiet ist für das Schmeckbewußtsein; seine Äußerung, daß es eben für dieses das Objekt bildet. Es ist von mannigfacher Art, wie Geschmack (Saft) der Wurzel, des Stammes usw.

 

10. 'Weiblichkeit' (itthindriya) hat das Merkmal des weiblichen Vermögens (Fähigkeit). Ihr Wesen besteht darin, daß sie als Weib in Erscheinung tritt. Ihre Äußerung besteht darin, daß sie die Ursache bildet zu den weiblichen Geschlechtsmerkmalen, zu weiblicher Erscheinung, weiblicher Anmut, weiblichem Benehmen.

 

11. Männlichkeit' (purisindriya) hat das Merkmal des männlichen Vermögens. Ihr Wesen besteht darin, daß sie als Mann in Erscheinung tritt. Ihre Äußerung besteht darin, daß sie die Ursache bildet zu den männlichen Geschlechtsmerkmalen, zu männlicher Erscheinung, männlicher Anmut, männlichem Benehmen.

Beide Geschlechtsfähigkeiten durchdringen, genau wie die Körpersensitivität, den ganzen Körper. Nicht aber läßt sich davon sagen, daß sie dort seien, wo die Körpersensitivität ist, oder dort, wo diese nicht ist. Genau so wie bei den Sehobjekten, Schmeckobjekten usw. gibt es auch hier keine gegenseitige Vermengung.

 

12. Die (physische) 'Lebensfähigkeit' (jīvitindriya) hat als Merkmal, daß sie die gleichzeitig entstandenen körperlichen Dinge behütet; als Wesen, daß sie dieselben im Gange erhält; als Äußerung, daß sie dieselben festigt; ihre Grundlage aber bilden die durch sie zu erhaltenden (vier) Elemente. Wenn nun auch das Merkmal des Behütens, Imgangehaltens usw. ihre Bestimmung ist, so kann die Lebensfähigkeit diese doch nur zu einer solchen Zeit ausüben, wo gleichzeitig entstandene Dinge da sind, gleichwie das Wasser nur die bereits vorhandenen Lotus- und anderen Blüten erhält. Auch die einzeln für sich bedingt entstandenen Dinge behütet sie, gleichwie die Amme das Kind. Selber aber besteht sie nur in Verbindung mit den bestehenden Dingen, genau wie der Kapitän eines Schiffes. Nicht mehr besteht sie also nach Auflösung der Dinge, da dann keine durch sie zu erhaltenden Dinge mehr da sind. Und nicht festigt sie die Dinge, wenn diese sich auflösen, weil sie dann selber zur Auflösung gelangt, gleichwie das im Dochte sich aufzehrende Öl das Lampenlicht nicht länger erhält. Nicht aber darf man annehmen, daß es ihr an Kraft des Behütens, Imgangehaltens und Festigens fehle, da sie eben alle die Funktionen im besagten Augenblicke verrichtet.

 

13. Die 'Grundlage Herz' (hadaya-vatthu) (*) hat das Merkmal, daß sie die physische Grundlage bildet für das Geist-Element (mano-dhātu) und Geistbewußtseins-Element (mano-viññāna-dhātu). Ihr Wesen besteht darin, daß sie eben jenen Bewußtseinselementen eine Stütze bietet; ihre Äußerung darin, daß sie diese Dinge erhält. Von dem in der Darstellung der Körperbetrachtung beschriebenen Blute aber abhängig, von den die Funktionen des Erhaltens usw. verrichtenden Grundelementen bedient, durch Temperatur, Bewußtsein und Nahrung unterstützt, erfüllt das Herz seine Aufgabe als physische Grundlage (vatthu) für das Geist-Element und Geistbewußtseins-Element und die damit verbundenen Erscheinungen.

 

(*) Daß das Herz (hadaya-vatthu) die physische Grundlage des Geistes bilde, ist zwar die in sämtlichen Kommentaren überlieferte und allgemein akzeptierte Auffassung, die aber nicht im Abhidhamma erwähnt ist. Im Patthana (7. Buch des Abhidhamma) wird zwar einige Male die physische Grundlage des Bewußtseins angedeutet, ohne aber diese irgendwie zu lokalisieren, nämlich als: "jener körperliche Stoff (rūpa), durch den bedingt das Geistelement (mano-dhātu) und Geistbewußtseins-Element (manoviññāna-dhātu) in Tätigkeit sind".

 

14. 'Körperliche Äußerung' (kāya-viññatti) ist die Veränderung des ursprünglichen Zustandes und die Bedingung zur Straffheit, festen Haltung und Bewegung der stofflichen Körperlichkeit, die gleichzeitig entsteht mit dem das Hin- und Herschreiten usw. veranlassenden, geistgezeugten Windelemente (Bewegung).

Ihr Wesen besteht im Andeuten einer Absicht; ihre Äußerung darin, daß sie körperliche Bewegungen veranlaßt; ihre Grundlage bildet das geistgezeugte Wind-Element. Als 'Körperliche Äußerung' wird sie bezeichnet, weil sie vermittels einer körperlichen Bewegung eine Absicht zum Ausdruck bringt und sie selber durch jene als Körperbewegung geltende Körperlichkeit erkannt werden kann. Wie man wissen sollte, entstehen die Körperbewegungen wie das Vorwärts- und Rückwärtsschreiten usw. auf Grund der Bewegung der durch Temperatur usw. gezeugten Körperphänomene, die infolge jener Körperandeutung mit den sich hin und her bewegenden geistgezeugten Phänomenen verbunden sind.

 

15. 'Sprachliche Äußerung' (vacī-viññatti) ist eine Veränderung des ursprünglichen Zustandes, eine Bedingung zur Einwirkung auf die beim Sprechen entstehende, durch das Bewußtsein bedingte und vom festen Elemente abhängige Körperlichkeit. Ihr Wesen besteht im Andeuten einer Absicht; ihre Äußerung darin, daß sie die Veranlassung bildet für das Wortgeräusch. Ihre Grundlage ist das durch das Bewußtsein bedingte feste Element. Als 'Sprachliche Äußerung' wird sie darum bezeichnet, weil sie durch Wortgeräusch eine Absicht kundtut und weil sie selber durch diese als sprachliches Geräusch geltende Sprache verständlich wird.

Gerade wie, wenn man im Walde ein festes Erkennungszeichen für Wasser, etwa einen Rinderschädel u. dgl., aufgerichtet sieht, man erkennen kann, daß da Wasser ist, genau so auch kann, wenn man die körperliche Bewegung und das Wortgeräusch wahrnimmt, man die körperliche und sprachliche Andeutung erkennen.

 

16. Das 'Raumelement' (ākāsa-dhātu) hat als Merkmal, daß es die körperlichen Dinge umgrenzt. Sein Wesen besteht darin, daß es die Begrenzung der körperlichen Dinge anzeigt; seine Äußerung in der körperlichen Begrenzung oder aber im Unberührtsein und in Löchern und Öffnungen. Seine Grundlage bilden die umgrenzten Körper. Infolge dieses Raumelementes kommt es bei den begrenzten Körpern zu den Auffassungen: 'Von hier aus ist dies oben, oder unten, oder seitwärts.' (,Raum' besitzt nach der Theravāda-Auffassung keineswegs eine von der Körperlichkeit unabhängige Wirklichkeit)

 

17. 'Körperliche Beweglichkeit" (rūpassa lahutā) hat als Merkmal die Abwesenheit von Langsamkeit. Ihr Wesen besteht im Vertreiben der Schwere bei körperlichen Dingen, ihre Äußerung in leichter Beweglichkeit, ihre Grundlage in den leichten körperlichen Dingen.

 

18. 'Körperliche Geschmeidigkeit' (rūpassa mudutā) hat als Merkmal die Abwesenheit von Härte. Ihr Wesen besteht im Vertreiben der Härte der körperlichen Dinge; ihre Äußerung darin, daß sie für keinerlei Tätigkeit eine Hemmung bildet, ihre Grundlage in den geschmeidigen (weichen) körperlichen Dingen.

 

19. 'Körperliche Gefügigkeit' (rūpassa kammaññatā) hat als Merkmal die der körperlichen Tätigkeit angemessene Gefügigkeit. Ihr Wesen besteht im Vertreiben von Ungefügigkeit, ihre Äußerung im Freisein von Schwäche, ihre Grundlage in gefügigen körperlichen Dingen.

Obige drei Fähigkeiten schließen sich übrigens einander nicht aus. Trotzdem aber gilt als 'körperliche Beweglichkeit' jene körperliche Eigentümlichkeit, die, genau wie die körperliche Beweglichkeit beim Gesunden, eine von Schwerfälligkeit freie, leicht bewegliche Art besitzt und abhängig ist von jenen Bedingungen, welche der die körperliche Schwerfälligkeit erzeugenden Störung der Körpersäfte entgegenwirken. Als 'körperliche Geschmeidigkeit' aber gilt jene körperliche Eigentümlichkeit, die, wie die Geschmeidigkeit von gut gegerbtem Leder, bei allen besonderen Tätigkeiten eine fügsame und geschmeidige Art besitzt und abhängig ist von jenen Bedingungen, welche der die körperliche Härte erzeugenden Störung der Körpersäfte entgegenwirken. Als 'körperliche Gefügigkeit' aber gilt jene körperliche Eigentümlichkeit, die, wie bei gut ausgeglühtem Golde, eine der körperlichen Tätigkeit angemessene Art besitzt und abhängig ist von jenen Bedingungen, welche der zu körperlicher Tätigkeit unbrauchbar machenden Störung der Körpersäfte entgegenwirken.

 

20. 'Körperliches Anwachsen' (rūpassa upacaya) hat das Merkmal des Anhäufens. Sein Wesen besteht darin, von Anfang an die körperlichen Gebilde anschwellen zu lassen; seine Äußerung im Entwickelnlassen oder im Vervollständigen, ihre Grundlage in angehäufter Körperlichkeit.

 

21. 'Körperliche Kontinuität' (rūpassa santati) hat das Merkmal des Fortbestehens. Ihr Wesen besteht im fortwährenden Aneinanderfügen, ihre Äußerung in Fortdauer, ihre Grundlage in beharrlich machender Körperlichkeit.

Beide letzteren Eigenschaften sind bloß eine Bezeichung für das körperliche Entstehen. Wegen der Verschiedenheit der äußeren Form jedoch, sowie der Belehrung zuliebe, wurden 'Anwachsen' und 'Kontinuität' getrennt aufgeführt. Weil aber da hinsichtlich der Bedeutung keinerlei Unterschied besteht, so wurde in der Erklärung dieser Begriffe (Dhs. § 642 u.a.) gesagt: "Was da bei den Grundlagen (Sinnenorganen und Objekten) Zunahme (ācaya) ist, das gilt als körperliches Anwachsen (upacaya); und was da körperliches Anwachsen ist, das gilt als körperliche Kontinuität (santati)." Auch im Kommentar wird 'Zunahme' als Entstehung (nibbatti) erklärt, 'Anwachsen' als Vermehrung (vaddhi) und 'Kontinuität' als Fortbestehen (pavatti); und es werden Zunahme und Entstehen verglichen mit der Zeit, wo in einem am Flußufer gegrabenen Brunnen das Wasser ansteigt; Anwachsen und Vermehrung mit der Zeit, wo der Brunnen voll ist; Kontinuität und Fortbestehen aber mit der Zeit, wo der Brunnen überfließt. Zu Ende der Gleichnisse aber heißt es: "Was aber soll hiermit gesagt sein? Mit Rücksicht auf die Grundlagen (āyatana) wird die Zunahme erklärt, und durch die Zunahme die Grundlagen." Das erste Entstehen der körperlichen Dinge gilt daher als die Zunahme (ācaya). Was das Entstehen der darüber hinaus entstehenden weiteren körperlichen Dinge betrifft, so gilt dieses, weil es in Form von Vermehrung auftritt, als Anwachsen (upacaya). Was aber das Entstehen der über diese hinaus entstandenen anderen Dinge betrifft, so gilt dieses, weil es in Form von Fortdauer (anupabandha) auftritt, als Kontinuität (santati). So ist dies zu verstehen.

 

22. 'Verfall' (jaratā) hat als Merkmal das körperliche Absterben (eig. Reifwerden), als Wesen das Hinschwinden. Seine Äußerung besteht darin, daß, trotzdem die eigene Natur (des Körperlichen) nicht schwindet, doch der frische Zustand schwindet und genau so wird wie alter Reis. Als Grundlage hat er die absterbende Körperlichkeit. Dies nun ist mit Hinsicht auf den offensichtlichen Verfall gesagt, um die Veränderung bei den Zähnen und anderen Körperteilen auf Grund ihres gebrechlichen Zustandes usw. zu zeigen. Für die unkörperlichen Dinge aber gibt es einen versteckten Verfall, bei dem es keine solche (sichtbare) Veränderung gibt. Der Verfall von Erde, Wasser, Bergen, Sonne, Mond usw. gilt als unaufhörlicher Verfall.

 

23. 'Körperliche Vergänglichkeit' (rūpassa aniccatā) hat das Merkmal der völligen Auflösung. Ihr Wesen besteht im Zugrundegehen, ihre Äußerung im Versiegen und Vergehen, ihre Grundlage in der sich auflösenden Körperlichkeit.

 

24. 'Stoffliche Nahrung' (kabalinkārāhāra) hat als Merkmal den Nährstoff (ojā). Ihr Wesen besteht im Ernähren der Körperlichkeit, ihre Äußerung im Starkmachen, ihre Grundlage in dem in Bissen aufzunehmenden Stoffe. Sie ist eine Bezeichnung für jenen Nährstoff, den den die Wesen ihr Leben fristen.

 

 

 

Bloß obige körperliche Dinge sind in den Texten überliefert. Im Kommentar hingegen werden noch weitere körperliche Dinge angeführt, wie z.B. Kraft, Zeugung, Geburt, Krankheit, nach Auffassung einiger (hier ist wieder auf Upatissa (Bapat XXXI) angespielt. Übrigens in Mil. findet sich diese Auffassung) auch 'Mattheit' (eine der 5 Hemmungen). Ein körperliches Phänomen 'Mattheit' (middha) aber wird als nicht vorhanden verworfen in solchen Aussprüchen wie (Snp. 541):
 

Was die übrigen Erscheinungen anbetrifft, so ist Krankheit als körperliches Phänomen in Verfall und Vergänglichkeit einbegriffen, Geburt in Anhäufung und Kontinuität, Zeugung im Flüssigen Elemente, Kraft im Windelement. Daher ist man zu der Überzeugung gekommen, daß von diesen Dingen auch nicht ein einziges gesondert besteht. Es gibt also nicht mehr und nicht weniger als 28 Arten der Körperlichkeit, nämlich die 24 Arten der abhängigen Körperlichkeit und jene früher genannten 4 Arten der elementaren Körperlichkeit (die 4 Elemente).

 

A. Alle diese Körperlichkeit nun ist von einer einzigen Art, insofern sie keine Wurzelbedingung (na hetu, d.i. nicht Gier, Haß usw.) ist, oder insofern sie unverbunden ist mit Wurzelbedingungen, daß sie bedingt ist oder weltlich, oder von üblen Trieben begleitet usw.

 

B. Von zweierlei Art ist sie als eigen oder fremd, grob oder subtil, fern oder nahe, erzeugt oder unerzeugt, sensitiv oder nicht sensitiv, Fähigkeit oder Nicht-Fähigkeit, karmisch-erworben oder nicht karmisch-erworben usw.

 

 

Hierunter gelten als 'eigen' (ajjhattika) die 5 Grundlagen wie Auge, Ohr, Nase, Zunge, Körperorgan, weil diese die auf die eigene Persönlichkeit sich beziehenden Funktionen verrichten, als 'fremd' (bāhira) aber alle übrigen, weil diese sich außerhalb davon befinden.

 

Als 'grob' (olārika) gelten 12 Dinge, nämlich die 9 Dinge wie Sehorgan usw. (d.i. bis Schmeckorgan und 3 Elemente (als Objekte), - das flüssige Element ausnehmend -, weil eben alle diese der sinnlichen Einwirkung zugänglich sind.

Weil die anderen aber das Gegenteil davon sind, gelten sie als 'subtil' (sukhuma). Was aber subtil ist, das eben gilt, weil seine Natur schwer zu durchdringen ist, als 'fern' (dūre). Die übrigen gelten, da sie eine leicht durchdringbare Natur besitzen, als 'nahe' (santike).

 

Als 'erzeugt' (nipphanna) gelten 18 körperliche Dinge, nämlich die 4 Grundelemente, ferner die 13 Körperphänomene wie Sehorgan usw. (1-13), ferner die stoffliche Nahrung, u. zw. deshalb, weil diese Dinge, hin- ausgehend über den (rein abstrakten) Zustand der Abgrenzung, Veränderung und des Merkmals (s.nächste Seite), in ihrer eigenen Natur erfaßt werden können. Die übrigen gelten, weil sie das Gegenteil davon sind, als unerzeugt (anipphanna).

 

Als 'sensitive Körperlichkeit' (pasāda-rūpa) gelten die 5 Sinnenorgane, weil diese, als Bedingung zum Erfassen der Objekte, klar sind wie ein Spiegel. Die übrigen Dinge aber gelten, weil sie das Gegenteil davon sind, als 'nicht-sensitive Körperlichkeit' (na-pasāda). Bloß die sensitive Körperlichkeit (die 5 Sinnenorgane), zusammen mit den 3 Dingen, wie Weiblichkeit, Männlichkeit, Lebensfähigkeit, gelten, im Sinne von Vorherrschaft, als 'Fähigkeit' (indriya). Der Rest, als das Gegenteil davon, gilt als 'Nicht-Fähigkeit'.

 

Was wir später als karmagezeugt (kammaja) bezeichnen werden, das gilt, weil es vom Karma abhängig ist, als 'karmisch-erworben' (upādinna). Der Rest aber gilt, weil er das Gegenteil davon ist, als 'nicht karmisch-erworben' (an-upādinna).

 
Übersicht über die im obigem Abschnitte gegebenen Erklärungen in Tabelle.
 


C. Weiterhin gilt alle Körperlichkeit als von dreierlei Art, u. zw. mit Rücksicht auf die Dreiergruppen wie: 'sichtbar usw.', 'karmagezeugt usw.', 'geistgezeugt usw.', 'nahrunggezeugt usw.'

 

Darunter gilt von der grobstofflichen Körperlichkeit (s. oben) das Sehobjekt als 'sichtbar und dem Sinnenreize zugänglich' (sanidassanasappatigha), der Rest als 'unsichtbar, aber dem Sinnenreize zugänglich', während alle subtile Körperlichkeit 'unsichtbar und dem Sinnenreize unzugänglich' ist. Auf diese Weise ist, mit Rücksicht auf die Dreiergruppe 'sichtbar usw,' die Körperlichkeit von dreierlei Art.

 

Was die Dreiergruppe 'karma-gezeugt usw.' aber anbetrifft, so gilt da alle durch Karma entstandene Körperlichkeit als 'karmagezeugt' (kammaja), alle durch irgend eine andere Bedingung entstandene als 'nicht-karmagezeugt', alle nicht durch irgend etwas entstandene Körperlichkeit aber als 'weder karmagezeugt noch nicht-karmagezeugt'.

 

Alle durch den Geist entstandene (willkürlich gezeugte) Körperlichkeit gilt als 'geistgezeugt' (cittaja), alle durch eine andere Bedingung entstandene als 'nicht-geistgezeugt', alle nicht durch irgend etwas entstandene Körperlichkeit aber als 'weder geistgezeugt noch nicht-geistgezeugt'.

 

Alle durch Nahrung entstandene Körperlichkeit gilt als 'nahrunggezeugt' (āhāraja), alle durch eine andere Bedingung entstandene als 'nicht-nahrunggezeugt', alle nicht durch irgend etwas entstandene als 'weder nahrunggezeugt noch nicht-nahrunggezeugt'.

 

Alle durch Temperatur entstandene Körperlichkeit gilt als 'temperaturgezeugt' (utuja), alle durch eine andere Bedingung entstandene als 'nicht-temperaturgezeugt', alle nicht durch irgend etwas entstandene als 'weder temperaturgezeugt noch nicht-temperaturgezeugt'.

 

Auf diese Weise ist, mit Rücksicht auf die Dreiergruppen, wie karmagezeugt usw., die Körperlichkeit von dreierlei Art.

 

 

D. Fernerhin ist die Körperlichkeit vierfach im Sinne der Vierergruppen wie 'gesehen usw.', 'stoffliche Körperlichkeit usw.', 'Körperlichkeit als physische Grundlage (des Geistigen) usw.'

 

Hierbei gilt die Grundlage 'Sehobjekt' als 'gesehen' (dittha), weil sie das Objekt des Sehens ist; die Grundlage 'Hörobjekt' als 'gehört' (suta), weil sie das Objekt des Hörens ist; Riech-, Schmeck- und Körpereindruck gelten als 'empfunden' (muta), weil sie die Objekte der damit in physische Berührung tretenden (sampatta) Organe sind. Der Rest gilt als 'durchs Bewußtsein erkannt"' (viññāta), weil er das Objekt des Bewußtseins ist. Auf diese Weise ist mit Rücksicht auf die Vierergruppen wie 'gesehen usw.' die Körperlichkeit von viererlei Art.

 

Als die 'in Stofflichkeit bestehende Körperlichkeit' (rūpa-rūpa) gilt die erzeugte (nipphanna) Körperlichkeit, als die 'in Begrenzung bestehende Körperlichkeit' (pariccheda-rūpa) das Raumelement, als die 'in körperlicher Veränderung bestehende Körperlichkeit' (vikāra) die körperliche und sprachliche Äußerung usw. bis Gefügigkeit, als die "in den Merkmalen bestehende Körperlichkeit" (lakkhana) Geburt, Verfall und Auflösung. Auf diese Weise ist mit Rücksicht auf die Vierergruppen wie 'gesehen usw.' die Körperlichkeit von viererlei Art.

 

Was da nun die "Herzkörperlichkeit" (hadaya-rūpa) betrifft, so ist diese physische Grundlage (vatthu) des Bewußtseins nicht etwa "Bewußtseinspforte" (dvāra); die beiden Arten der Äußerung (körperliche und sprachliche) hingegen gelten als 'Bewußtseinspforte', aber nicht als physische Grundlage. Die sensitive Körperlichkeit (pasāda-rūpa) aber gilt als sowohl Bewußtseinspforte als auch physische Grundlage. Der Rest gilt als weder physische Grundlage noch Bewußtseinspforte. Auf diese Weise ist mit Rücksicht auf die Vierergruppe wie 'physische Grundlage usw.' die Körperlichkeit von viererlei Art.

 

 

E. Fünffach ist die Körperlichkeit als 'aus einer einzigen Ursache entstanden' oder 'aus zwei, drei oder vier Ursachen entstanden' oder 'nirgend woraus entstanden'.

 

Dabei gelten als aus einer einzigen Ursache entstanden (ekaja) die bloß karma-gezeugte (kamma-ja) sowie die bloß geistgezeugte (citta-ja) Körperlichkeit, von denen die bloß karmagezeugte Körperlichkeit in der Grundlage Herz (hadaya-vatthu) und den körperlichen Fähigkeiten (5 Sinnenorgane, Männlichkeit, Weiblichkeit, Lebensfähigkeit) besteht, die geist-gezeugte (willkürlich gezeugte) Körperlichkeit aber in den beiden Äußerungen (viññātti).

 

Was aber sowohl geistgezeugt (citta-ja) als auch temperatur-gezeugt (utu-ja) ist, das gilt als 'aus zwei Ursachen entstanden' (dvi-ja), und solches trifft bloß für die Grundlage Hörobjekt (Ton) zu.

 

Was durch Temperatur, Geist und Nahrung gezeugt ist, das gilt als 'aus drei Ursachen entstanden' (ti-ja); das aber sind bloß die drei Eigenschaften: körperliche Beweglichkeit, Geschmeidigkeit und Gefügigkeit.

 

Was aber durch alle vier Ursachen, wie Karma, Temperatur, Geist und Nahrung, gezeugt ist, das gilt als 'aus vier Ursachen entstanden' (catu-ja). Das aber sind alle übrigen Dinge, mit Ausnahme der bloße Merkmale ausdrückenden Körperlichkeit (lakkhana-rūpa); d.i. Entstehung, Verfall und Auflösung). Diese aber gilt als 'nirgendworaus entstanden' (na kuto ci jāta). Und warum? Weil eben die Entstehung als solche keine Entstehung hat. Die beiden anderen Eigenschaften aber sind bloß das Absterben und die Auflösung des Entstandenen. Wenn da mit Hinsicht auf die Grundlagen, wie Form, Ton, Duft, Geschmack und Körpereindruck, und Raumelement, flüssiges Element, körperliche Beweglichkeit, Geschmeidigkeit, Gefügigkeit, Wachsen, Dauer und stoffliche Nahrung auch gesagt wird, daß diese Dinge geistgezeugt usw. seien, und so in diesen Aussprüchen die Entstehung der Entstehung nirgendworaus behauptet wird, so ist das so zu verstehen, daß die die Körperlichkeit erzeugenden Bedingungen in dem Augenblicke bemerkt werden, wo sie ihre Funktionen erfüllen.

Übersicht über das oben Gesagte:


Dies ist zunächst die ausführliche Besprechung der Körperlichkeitsgruppe.
 


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