PĀTIMOKKHA

<8. Sekhiyā-dhammā – Regeln, "in denen man sich schulen soll">

Ehrwürdige, nun kommen die Regeln, "in denen man sich schulen soll" (<75> SEKHIYĀ) zur Rezitation.169

Rundherum: der erste Abschnitt

1. "Ich werde <das Untergewand> rundherum anziehen170", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

2. "Ich werde <das Obergewand> rundherum anlegen171", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

3. "Ich werde in bewohnter Gegend32 gut bedeckt gehen," ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

4. "Ich werde in bewohnter Gegend gut bedeckt sitzen," ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

5. "Ich werde in bewohnter Gegend selbstbeherrscht gehen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

6. "Ich werde in bewohnter Gegend selbstbeherrscht sitzen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

7. "Ich werde in bewohnter Gegend mit niedergeschlagenen Augen gehen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

8. "Ich werde in bewohnter Gegend mit niedergeschlagenen Augen sitzen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

9. "Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit hochgezogenem Gewand gehen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

10. "Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit hochgezogenem Gewand sitzen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.


Das laute Lachen: der zweite Abschnitt

11. "Ich werde in bewohnter Gegend nicht laut lachend herumgehen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

12. "Ich werde in bewohnter Gegend nicht laut lachend sitzen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

13. "Ich werde in bewohnter Gegend leise sprechend gehen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

14. "Ich werde in bewohnter Gegend leise sprechend sitzen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

15. "Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schwenkendem Körper gehen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

16. "Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schwenkendem Körper sitzen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

17. Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schwingenden Armen gehen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

18. "Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit schwingenden Armen sitzen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

19. "Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit wiegendem Kopf gehen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

20. "Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit wiegendem Kopf sitzen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.


In die Seite gestemmte Arme: der dritte Abschnitt

21. "Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit in die Seite gestemmten Armen gehen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

22. "Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit in die Seite gestemmten Armen sitzen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

23. "Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit verhülltem {Kopf und Schultern}172 gehen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

24. "Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit verhülltem {Kopf und Schultern} sitzen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

25. "Ich werde mich in bewohnter Gegend nicht in der Hocke fortbewegen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

26. "Ich werde in bewohnter Gegend nicht mit umfaßten Knien sitzen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

27. "Ich werde die Brockenspeise mit Würde entgegennehmen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

28. "Ich werde die Brockenspeise mit auf die Schale gerichteter Aufmerksamkeit entgegennehmen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

29. "Ich werde gewürzte Hülsenfrüchte165 höchstens <zu einem Viertel> der Menge des Reises173 entgegennehmen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

30. "Ich werde die Brockenspeise höchstens bis zum Rand der Schale entgegennehmen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.


Mit Würde: der vierte Abschnitt

31. "Ich werde die Brockenspeise mit Würde genießen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

32. "Ich werde die Brockenspeise mit auf die Schale gerichteter Aufmerksamkeit genießen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

33. "Ich werde die Brockenspeise aufeinanderfolgend174 <nicht auswählend> genießen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

34. "Ich werde gewürzte Hülsenfrüchte höchstens <zu einem Viertel> der Menge des Reises173 genießen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

35. "Ich werde die Brockenspeise nicht in der Mitte <der Schale> zusammendrücken175 und genießen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

36. "Ich werde nicht gewürzte Hülsenfrüchte oder Gemüse, aus dem Wunsch heraus mehr zu erhalten, mit gekochtem Reis166 bedecken", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

37. "Ich werde nicht um gewürzte Hülsenfrüchte oder gekochten Reis für mich selbst bitten und sie genießen, wenn ich nicht krank bin", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

38. "Ich werde nicht in der Absicht herumzumäkeln in die Schale anderer <Bettelmönche> schauen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

39. "Ich werde nicht einen sehr großen Bissen formen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

40. "Ich werde einen runden Bissen formen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.


Der Bissen: der fünfte Abschnitt

41. "Ich werde den Mund nicht öffnen, wenn ich den Bissen noch nicht davor gebracht habe", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

42. "Ich werde beim Genießen <von Brockenspeise> nicht die Hand <Finger>176 in den Mund stecken", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

43. "Ich werde nicht sprechen, wenn ich einen Bissen im Mund habe", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

44. "Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen, indem ich Brocken hoch oder in dem Mund werfe", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

45. "Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen, indem ich einen Bissen abbeiße", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

46. "Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen, indem ich die Wangen vollstopfe", ist ell1e Schulungsregel, die befolgt werden soll.

47. "Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei die Hand abschütteln", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

48. "Ich werde nicht < die Brockenspeise> genießen und dabei Reiskörner verstreuen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

49. "Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei die Zunge herausstrecken", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

50. "Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei schmatzen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.


Das Schlürfen: der sechste Abschnitt

51. "Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei schlürfen", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

52. "Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und mir dabei die Hand ablecken", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

53. "Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und dabei die Schale auslecken", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

54. "Ich werde nicht <die Brockenspeise> genießen und mir dabei die Lippen ablecken", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

55. "Ich werde kein Trinkgefäß <entgegen-> nehmen, wenn meine Hand mit Essen beschmiert ist", ist eine Schulungsregel die befolgt werden soll.

56. "Ich werde in bewohnter Gegend kein Schalenspülwasser, das Reiskörner enthält, wegschütten", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

57. "Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er einen Regenschirm in der Hand hält und nicht krank ist177", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

58. "Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er einen Stock in der Hand hält und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

59. "Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er eine Hiebwaffe178 in der Hand hält und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

60. "Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er eine Schußwaffe179 in der Hand hält und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.


Die Schuhe: der siebte Abschnitt

61. "Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er Schuhe trägt und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

62. "Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er Pantoffeln trägt und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

63. "Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er sich auf oder in einem Fahrzeug befindet und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

64. "Ich werde nicht jemandem die Lehne vortragen, wenn er sich niedergelegt hat und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

65. "Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er die Knie umfaßt und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

66. "Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er eine Kopfbedeckung trägt180 und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

67. "Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn er Kopf {und Schultern} verhüllt hat und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

68. "Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich auf dem Boden sitze, er aber auf einer Sitzgelegenheit sitzt und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

69. "Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich auf einer niedrigen Sitzgelegenheit sitze, er aber auf einer hohen sitzt und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

70. Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, während ich stehe, er aber sitzt und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

71. "Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich hinter ihm gehe, er aber vor mir geht und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

72. "Ich werde nicht jemandem die Lehre vortragen, wenn ich auf dem Nebenweg gehe, er aber auf dem Hauptweg geht und nicht krank ist", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

73. "Ich werde nicht stehend Kot absetzen oder urinieren, wenn ich nicht krank bin", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

74. " Ich werde nicht auf Grünes Kot absetzen, urinieren oder spucken, wenn ich nicht krank bin", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.

75. "Ich werde nicht in Wasser Kot absetzen, urinieren oder spucken, wenn ich nicht krank bin", ist eine Schulungsregel, die befolgt werden soll.


Ehrwürdige, die Regeln, "in denen man sich schulen soll", sind rezitiert worden.

Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind Sie hierin rein?

Zum zweiten Male frage ich: Sind Sie hierin rein?

Zum dritten Male frage ich: Sind Sie hierin rein?

Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.

Die Regeln, "in denen man sich schulen soll", sind beendet.


169. Es ist ein Dukkatavergehen wenn man auch nur ein Sekhiyā aus Mißachtung (anādariyaη paticca) übertritt. [Pāc. 185ff; s. auch Pāc. Nr. 56].Obwohl hier kranke Bettelmönche frei von Dukkata sind, nur bei Sekhiyā Nr .30 (samatittikaη), Nr .36 (bhiyyokamyataη) und Nr. 38 (ujjhanasaññī) sind sie es nicht. [Pāc. 190ff.]

170. "Das Untergewand soll man rundherum anziehen, indem man den Nabel- und Kniekreis bedeckt. Wer es aus Mißachtung so anzieht, daß es vorne oder hinten hinunterhängt, begeht ein Dukkatavergehen." [Pāc. 185].

NB: "'Parimandalaη' bedeutet, daß man das Untergewand ordentlich anlegt, so daß der obere Teil den Nabel bedeckt, jedoch den Brustkasten <Rippen> nicht erreicht; während der untere Teil, die Waden zur Hälfte bedeckt, jedoch den Fußknöchel nicht erreicht." [Vinayamukha Vol I. 204 ; Smps. 660]

Vergleiche auch: "Und das Gewand des Ehrwürdigen Gotama ist an seinem Körper weder zu hochgezogen noch zu tief heruntergelassen." [M. ii. 139, Nr. 91]

171. "Das Obergewand soll man rundherum anlegen, indem man die beiden <unteren> Ecken auf gleicher Höhe aufeinander legt. Wer es aus Mißachtung so anlegt, daß es vorne oder hinten hinunterhängt, begeht ein Dukkatavergehen". [Pāc. 185]

NB: Auch hier soll die Länge, gemäß Pāc. 185, Smps. 662 & Khvt. 148, wie beim Untergewand verstanden werden, da beide Sekhiyās Nr. 1 & 2 von 'Parimandala' sprechen. Beide sollen auf gleicher Höhe sein, so daß Unter- und Obergewand den Kniekreis (janumandalaη) rundherum (parimandalaη) bedecken und beide gleichförmig vorne oder hinten weder zu hoch noch zu tief hinuntergelassen werden. Vergleiche auch: "Weder liegt es knapp am Körper ...noch lose an. Und der Wind weht das Gewand des Ehrwürdigen Gotama vom Körper nicht auf." [M. ii. 139]

Da es bei Sekhiyā Nr. 1 & 2 keine räumliche Begrenzung wie bei Nr. 3 & 4 - in bewohnter Gegend (antaraghare) - gibt, soll man das Gewand sowohl innerhalb des Klostergeländes als auch in bewohnter Gegend rundherum anziehen oder anlegen. [Smps. 661]. Ausnahme: Wenn man ein Haus, eine Wohnung/ Behausung usw. betritt, um darin zu wohnen (vāsūpagatassa), wie bei Pāc. 186.

Sekhiyā Nr. 3 & 4 beziehen sich hauptsächlich auf den Oberkörper - Schlüsselbein, Brustbein usw .[Smps. 662] - welche man in bewohnter Gegend nicht enthüllen soll (kāyaη vivaritvā... āpatti dukkatassa). [Pāc. 186] Dafür gibt es den Ausdruck 'ti-mandalaη' (dreikreisförmige Bedeckung = Nabel-, Knie-, Halskreis) [CV. 213]: "Timandalaη paticchādentena <i>' parimandalaη nivāsetvā... <ii> sangātiyo pārupitvā... gāmo pavisitabbo."

172. "Sasīsaη pārupitvā..." [Pāc. 189] <wie z.B. mit dem Gewand, einem Schulterumhang, Handtuch, Tuch, Schleiertuch, usw.>.

173. "Bhattassa catubhāga-ppamāno sūpo hoti." [Smps. 663] Der Grundsatz dieser Meßweise stammt aus Pj. 243. Ein Beispiel: "Die mittelgroße Schale nimmt ein Nālika-Mengenmaß von gekochtem Reis auf und Gemüse usw., einem Viertel des Reises entsprechend." In den Sekhiyās jedoch betrifft diese Messung (des Reises) nur die gewürzten Hülsenfrüchte.

174. "Wer aus Mißachtung von hier und dort aufnimmt und die Brockenspeise ißt, begeht ein Dukkatavergehen". [Pāc. 191]

175. "Zusammendrücken", bedeutet hier: Die Weise, mit der man einen Bissen mit den Fingern von einem Teller u.ä. nimmt und ißt, wie z.B. in Indien, Shrī Lankā, ... Heutzutage schließt dies Löffel usw. mit ein.

176. "Sabbaη hatthaη" (wörtl.: die ganze Hand), muß hier ein idiomatischer Ausdruck sein, denn es ist anatomisch unmöglich die ganze Hand in den Mund zu stecken. Außerdem, gemäß Pj. 121 , wird das Wort 'hattha' (Hand) als jener Körperteil beschrieben, das eine Länge von dem Ellbogen bis zu der Spitze des mittleren Fingernagels hat. Deshalb gibt Vv. 343 an, daß hier die Finger als ein Teil der Hand gemeint sind und erwähnt, daß genauso wie 'hattha.muddā' (= ?), 'sabbaη hatthaη' ein <idiomatischer> Ausdruck ist und daß man sogar keinen Finger in den Mund stecken darf. Das gilt nur für spezifische Nahrungssorten, denn gemäß Pāc. 195 ist es kein Vergehen bei Süßigkeiten (khajjaka), kleinen und großen Früchten (phalāphala), Nahrungssorten, die nach dem Reis serviert werden oder als Nachtisch gelten (uttaribhanga), z.B. dicken Brei, Melasse, Reisauflauf usw. [Smps. 665]. Es ist bezüglich dieser Nahrungssorten, daß Smps. 665, beruhend auf Pāc. 195, unter Sekhiyā 52: Na hattha.nillehakaη (= Nicht die Hand ablecken), erwähnt, daß man bei dickem Brei usw. die Finger in den Mund stecken kann (pavesetvā), auf gar keinen Fall jedoch einen Finger ablecken darf - es sei denn, man ist krank. Für weiteres s. Pāc. 198.

177. d.h. : Es sei denn, er ist krank. Das selbe gilt für die folgenden Sekhiyās Nr. 58ff.

178. "Hiebwaffe bedeutet: Ein -oder zweischneidige Angriffswaffe." [Pāc. 201]// <z.B.> "Schwert, Dolch, Speer, <Messer, usw....> "[Pj. 73]

179. "Schußwaffe bedeutet: Lang- <oder> Kurzbogen." [Pāc. 201] - "Alle anderen Bogensorten zusammen mit allen Pfeilsorten sollten als Schußwaffe verstanden werden." [Smps. 666]. <Heutzutage schließt das Pistolen usw. ein.>

180. "Jemand, der die Haare unsichtbar gemacht hat, weil er den Kopf <mit einem Turban, Mütze, Hut usw.> umwickelt hat." [Pāc. 202]


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