PĀTIMOKKHA

<9. Adhikaranasamathā-dhammā – Regeln zur "Beilegung der Streitigkeiten">

Ehrwürdige, nun kommen die sieben Regeln zur "Beilegung der Streitigkeiten" (ADHIKARANA-SAMATHĀ) zur Rezitation.

Für die Beilegung und Beruhigung der, wann auch immer auftretenden Streitigkeiten soll man:

1. in Gegenwart <des Ordens, des Bezichtigten und des Bezichtigenden> ein Urteil gemäß der Verhaltensethik fällen,

2. den <Bezichtigten> sich daran erinnern lassen und danach das Urteil gemäß der Verhaltensethik fällen,

3. wenn jemand geistig verwirrt war, ihn gemäß der Verhaltensethik dazu erklären,

4. ein Eingeständnis <des Bezichtigten> herbeizuführen versuchen181,

5. <eine Abstimmung herbeiführen und> der Entscheidung der Mehrheit folgen,

6. <ein Vinayaverfahren> insbesondere gegen den, der von äußerst schlechter Wesensart ist, ausführen lassen,

7. Gras darüber wachsen lassen.


Ehrwürdige, die sieben Regeln zur "Beilegung der Streitigkeiten"182 sind rezitiert worden.

Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind sie hierin rein?

Zum zweiten Male frage ich: Sind sie hierin rein ?

Zum dritten Male frage ich: Sind sie hierin rein?

Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.

Die Regeln zur "Beilegung der Streitigkeiten" sind beendet.

Ehrwürdige, die Präambel ist rezitiert worden. Die vier Regelverstöße, die "zu Fall bringen", sind rezitiert worden. Die 13 Regelverstöße "das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens" betreffend sind rezitiert worden. Die zwei "Unbestimmten" Regelverstöße sind rezitiert worden. Die 30 Regelverstöße, "das Aushändigen und die Sühne" betreffend, sind rezitiert worden. Die 92 Regelverstöße, "die Sühne" betreffend, sind rezitiert worden. Die vier Regelverstöße, die "auf bestimmte Weise gestanden werden sollen", sind rezitiert worden. Die Regeln, "in denen man sich schulen soll", sind rezitiert worden. Die sieben Regeln "zur Beilegung der Streitigkeiten" sind rezitiert worden.

Soviel ist in des Erhabenen Ordenssatzung überliefert, ist in der Ordenssatzung enthalten und kommt halbmonatlich zur Rezitation. Hierin sollen alle sich einig, zusammen sich freuend und nicht streitend sich üben.

Die ausführliche Rezitation: die Fünfte

DAS HAUPTREGELWERK DER BETTELMÖNCHE IST BEENDET


181. Der Orden kann nur dann gegen den bezichtigten Bettelmönch tätig werden, wenn er wahrheitsgemäß zugibt (eingesteht), ob und was für ein Vergehen er begangen hat. Dieses Eingeständnis kann mit einfachen Worten z.B.: "Ja, ich habe es begangen!" [CV. 84] oder durch ein formales Vergehensgeständnis abgelegt werden. [s. Anh. Kap. 5]

182. Ausführliche Erklärung in CV. 73-104 und M. Nr. l04.


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