PĀTIMOKKHA

DIE VORBEREITUNGEN FÜR DEN UPOSATHA

2. Sanghuposatha-vinayakammaη – Das Vinayaverfahren (8) bezüglich des Sangha-Uposatha

<Nach dem Wort des Erhabenen sollen zwei erfahrene und fähige Bettelmönche, die dazu berechtigt sind, in gegenseitiger Frage und Antwort feststellen, ob die zwölffache Ordnung der 'Vorbereitenden Arbeit' usw. durchgeführt oder nicht durchgeführt worden ist. [s. MV.113]>

<a) Hier, Selbstberechtigung zur Befragung (9) über die Verhaltensethik bezüglich des Sangha-uposatha. Erster Betelmönch:>

"Verbeugung vor ihm, dem Erhabenen, Würdigen, völlig aus sich selbst Erleuchteten."(10) 3x

<Antrag>

"Ehrwürdiger Herr (11)! Möge der Orden mich anhören. Wenn es dem Orden scheint, daß die richtig Zeit (12) gekommen ist, werde ich den Bettelmönch namens Soundso über die Verhaltensethik befragen." (13)

<b) Hier, Selbstberechtigung zur Beantwortung der Fragen zur Verhaltensethik bezüglich des Sangha-uposatha. Zweiter Bettelmönch :>

"Verbeugung vor ihm, dem Erhabenen, Würdigen, völlig aus sich selbst Erleuchteten." 3x

<Antrag>

"Ehrwürdiger Herr! Möge der Orden mich anhören. Wenn es dem Orden scheint, daß die richtige Zeit gekommen ist, und ich von dem Bettelmönch namens Soundso über die Verhaltensethik befragt worden bin, werde ich antworten." (15)

<Frage und Antwort zur i) 'Vorbereitenden Arbeit'. Fragender (erster Bettelmönch):>

"1. Der Besen, und

2. das Licht,

3. das Wasser mit

4. den Sitzen,

für die Uposathahandlung gibt es diese <4 Pflichten>, deshalb heißt es: die 'Vorbereitende Arbeit'. (16)

<Dies ist ein Muster zu Frage und Antwort beruhend auf MV.>

Mit Verlaub (17), der Besen: Ist das Fegen durchgeführt?"

Antwortender <zweiter Bettelmönch >:"Das Fegen ist erledigt".

Fra: "Und das Licht: Ist das Anzünden des Lichtes durchgeführt?"

Ant : Das Anzünden des Lichtes ist erledigt", <oder> "Da das Sonnen- <Tages-> licht jetzt da ist, gibt es hier auch keine Aufgabe in Sache Licht".

Fra: Das Wasser mit den Sitzen: Ist die Bereitstellung des Wassers zum Waschen und Trinken und die der Sitze durchgeführt?"

Ant: "Die Bereitstellung des Wassers zum Waschen und Trinken und die der Sitze ist erledigt".

Fra: "Was bedeutet: Für die Uposathahandlung gibt es diese <4 Pflichten>, deshalb heißt es: die 'Vorbereitende Arbeit'?"

Ant: "Da man diese vier Pflichten, Fegen usw. vor der Versammlung des Ordens zuerst erfüllen soll, heißt es die 'Vorbereitende Arbeit' für den Uposathatag und die Uposathahandlung. Die vorbereitenden Arbeiten sind angekündigt worden".

<Frage und Antwort zur ii) 'Voraufgabe'>

Fra: "1. Die Zustimmung und 2. die Reinheit, 3. die Angabe der Jahreszeit, 4. das Zählen der Bettelmönche, und 5.die Belehrung, für die Uposathahandlung gibt es diese <5 Handlungen>, deshalb heißt es: die 'Voraufgabe'. (l6)

Die Zustimmung und die Reinheit: Ist die Überbringung der Erklärung der Zustimmung und der Reinheit jener Bettelmönche, die für die Zustimmung befähigt sind, durchgeführt?"

Ant: "Die Überbringung der Erklärung der Zustimmung und der Reinheit ist erledigt", <oder> "Gibt es hier nicht".

Fra: "Die Angabe der Jahreszeit: Aus den drei Jahreszeiten, Winter usw., ist diese Anzahl <von Uposatha> vorbei und jene Anzahl ist übrig. Wie ist es also mit der Angabe der Jahreszeit?

Ant: "In dieser Botschaft gibt es drei Jahreszeiten, nämlich Winter, Sommer und Regenzeit. Dieses ist die Winter-/ Sommer-/ <oder> Regenjahreszeit. In dieser Jahreszeit gibt es acht (oder zehn (19)) Uposathatage. Mit dieser Phase (20) des Mondes ist ein Uposathatag angekommen, 1/ 2... Uposathatag/-e sind vorbei, und 1/ 2... Uposathatag/-e sind übrig.

Fra: "Und das Zählen der Bettelmönche: Nach dem Zählen der versammelten Bettelmönche in dieser Uposathahalle sind es wieviele Bettelmönche?".

Ant: "Nach dem Zählen der versammelten Bettelmönche in dieser Uposothahalle sind es vier/ fünf... Bettelmönche".

Fra: "Die Belehrung: Ist die Belehrung, die man den Bettelnonnen erteilen soll, erteilt worden?"

Ant: "Da jetzt diese nicht mehr existieren, gibt es hier die Belehrung auch nicht ".

Fra: "Was bedeutet: Für die Uposathahandlung gibt es diese <5 Handlungen> deshalb heißt es: die 'Voraufgabe'?".

Ant: "Da man diese fünf Handlungen, die Überbringung der Erklärung der Zustimmung usw., vor der Pātimokkharezitation zuerst durchführen soll, heißt es: die 'Voraufgabe' für den Uposathatag und die Uposathahandlung. Diese Voraufgaben sind angegeben worden."

<Frage und Antwort zur iii) 'Richtige Zeit (12)'>

Fra: "1. Der Uposathatag (21) und 2. wieviele Bettelmönche das Recht haben, an der Handlung teilzunehmen, (22) und 3. mit gleichen Vergehen* gibt es keine, und 4. keine Personen sind anwesend, die gemieden werden sollen, deshalb heißt es: die 'Richtige Zeit'.(16)

Der Uposathatag: Von den drei Uposathatagen, nämlich, dem am Vierzehnten, dem am Fünfzehnten, und dem der Einigkeit (23), welcher Uposathatag ist der heutige?"

* s. Anh. L Kap. 5. A. IV Ant: "Der heutige Uposathatag ist der am 14 ten/ 15 ten".

Fra: "Was bedeutet: Und wieviele Bettelmönche das Recht haben an der Handlung teil zunehmen?" (22)

Ant: "Soviele Bettelmönche, die das Recht haben, an dieser Uposathahandlung teilzunehmen, welche tauglich und dafür passend sind, mindestens vier (24) reguläre Bettelmönche, die nicht durch den Orden suspendiert sind, die nicht die Reichweite (25) verlassen haben, und sich in einer Eingrenzung befinden".

Fra: "Was bedeutet: Und mit dem gleichen Vergehen gibt es keine?"

Ant: "Es gibt keine Bettelmönche mit dem gleichen Vergehen wie im Falle: 'Essen außerhalb der Zeit', usw."

Fra: "Was bedeutet: Und keine Personen sind anwesend, die gemieden werden sollen?"

Ant: "<Es gibt> einundzwanzig Personen, Laien, Eunuchen (26) usw., die gemieden werden sollen; diese sollen gemieden werden durch Hinausschicken jenseits der Reichweite. Diese <Personen> gibt es hier nicht innerhalb <der Reichweite>."

Fra: "Was heißt: die 'Richtige Zeit'?"

Ant: "Die 'Richtige Zeit' heißt, daß die Uposathahandlung des Ordens aus diesen vier Charakteristiken zusammengesetzt ist. Die 'Richtige Zeit' ist angekündigt worden.

<Einladung>

Ant: Mit Erlaubnis des Bettelmönchsordens, der die 'Vorbereitende Arbeit' und die 'Voraufgabe' vollendet hat, und Vergehen gestanden hat und sich einig ist, lade ich dazu ein, das Hauptregelwerk zu rezitieren".


8. Dieses Verfahren heißt: 'Die Handlung bei einem <verbalen> Antrag auf "Berechtigung"' [Smps. 1051; PV. 222]. S. auch Anm. 9 und 14.

9. "Ich erlaube, o Bettelmönche, daß ein Bettelmönch, der dazu berechtigt ist, <einen anderen Bettelmönch> in der Mitte des Ordens über die Verhaltensethik befragt"; wenn er nicht dazu berechtigt ist, ist es ein Dukkatavergehen. [MV.113]

10. 'Namo sammā Sambuddhassa': s. Anh.II.5

11. "Ich erlaube,..., daß die Verantwortung der Pātimokkha <-rezitation> von einem Bettelmönch übernommen wird, der ein Thera (Älterer: zehn od. mehr als zehn Jahre hochordiniert) ist." / od. " von einem Bettelmönch, der <im Pātimokkha > erfahren und <zu dessen Rezitation> fähig ist ." <Deshalb wendet er sich an jenen, sagend: 'Ehrwürdiger Herr.'> [MV.115/-6]

12. 'Patta-kallaη'; s. Anh.II..4

13. [MV.113]

15. [MV.114]

16. [Smps. 793]

17. "Ich erlaube,..., <den Charakter eines> Menschen in Betracht zu ziehen und ihn danach um Erlaubnis zu bitten". <Deshalb sagt er 'mit Verlaub' (Okāsa!)> [MV.114]

21. "Es gibt,..., diese zwei Uposathatage: am 14ten oder am 15ten Tag <des Halbmonats>." [MV.111] <In einer Jahreszeit mit 8 Uposathatagen ist jeder dritte und siebte Uposathatag der 14te. Ungefähr alle drei Jahre wird der 14te zu einem 15ten verändert, um mit der Rotationsgeschwindigkeit des Mondes mitzuhalten. Eine Jahreszeit mit 10 Uposathatagen kommt ebenso ungefähr alle drei Jahre vor, um das Mondjahr dem Sonnenjahr anzugleichen. Wenn die Jahreszeit zehn Uposathatage hat, ist auch der zehnte Uposathatag der 15te. Ein Mond- (synodisches) Jahr hat ungefähr 354 Tage, deshalb gibt es Schalttage und -jahre. S. Anm. 101.>

22. In diesem Zusammenhang: kammappattā = kammassa arahā, anucchavikā, sāmino. /: patto = yutto, araho. [Smps. 1045/850] Auch Ms. I. B. Horner übersetzt 'kammappattā' als: 'entitled (to take part in the formal) act' [B. D. IV, 456]. Daß das Wort 'patta' hier nicht 'gekommen' oder 'angekommen' bedeutet, kann man an dem folgenden Beispiel feststellen:

Hier bedeutet 'anāgatā': 'nicht gekommen'; und dieser Satz soll so übersetzt werden: "Eine Handlung ist von einer unvollständigen Versammlung durchgeführt (vaggakamma), falls zur einer Ñatti-dutiya-handlung nicht alle Bettelmönche gekommen sind, die das Recht haben, an dieser Handlung teilzunehmen (kammapattā) und die Zustimmung jener, die für die Zustimmung befähigt sind, nicht überbracht worden ist,..." [MV.317].

23. "Man soll nicht,...,an einem Nichtuposathatag die Uposathahandlung durchführen, abgesehen von dem Tag der Einigung des Ordens". [MV.136] <Dieser Tag ist zeitlich nicht festgesetzt; er wurde nach der Einigung in einem Streitfall zwischen Bhikkhus aus Kosambi eingeführt [s. MV.336 ff.] und die Pātimokkharezitation soll, in solchen Fällen, gleich nach einem Vinayaverfahren ausgeführt werden.> [s. MV.356]

24. "Ich erlaube,..., das Pātimokkha zu rezitieren, wenn <mindestens> vier Bettelmönche anwesend sind". [MV.124] <Dasselbe gilt, wenn sie mehr als vier sind.>

25. "'Hatthapāsa' (die Reichweite der Hand), ist ein fachlicher Ausdruck, der im Vinaya immer verwendet wird, um einen Abstand von 2 ½ Ellen (cubits) rund um sich zu bezeichnen, <wenn man den Unterarm zusammen mit dem Oberkörper vorwärts ausstreckt (pasāretvā), ohne die Hüften, Fersen usw. zu bewegen.> [BD. II. 18 n. 1] Gemäß Pj. 121: "Hand od. Unterarm bedeutet: <Der Abstand> von dem Ellbogen bis zu der Spitze des <mittleren> Fingernagels"; was auch manchmal 'ratanaη' heißt [Smps. 470; J vi 401] = 2 Spanne (vidatthiyo) [VbhA. 343]. Wortbildung: Hatthaη pasā.ritvā, pasā.ritaη hatthaη = Hattha-pāso. Die Bedeutung ist: Man streckt den Unterarm so weit aus bis man einen Gegenstand erreicht = Reichweite. Maximalweite: "Pasāritahatthaη ...addhateyya hattho (2 ½ Ellen) = hatthapāso". [Smps. 607].

26. "Man soll nicht, ...,das Pātimokkha vor einer Gruppe rezitieren, in der sich Laien befinden. Wer es rezitiert begeht ein Dukkatavergehen." [MV.116]

Andere Personen, die gemieden werden sollen, sind: Sāmanera; suspendierter Bettelmönch; Eunuch; einer, der zu einem nichtbuddhistischen Orden übergegangen ist; einer, der das Gewand abgelegt hat; einer, der "zu Fall gekommen" ist; einer, der in der Gemeinschaft der Bettelmönche als Dieb lebt; ein Tier; ein Vater-, Muttermörder; ein Hermaphrodit; ein Schismatiker usw. Für die komplette Liste s. MV.135 f.

Alle diese können kommen und zuhören, nur daß sie außerhalb der Reichweite der regulären Bettelmönche bleiben sollen.


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