wörtl. ‘Fasten', nennt man den Vollmonds- und Neumondstag sowie die
dazwischen liegenden Tage des ersten und letzten Mondviertels. An Vollmonds-
und Neumondstagen wird die Ordenssatzung (pātimokkha)
vor der versammelten Mönchsgemeinde vorgetragen, während an obigen vier
Mondtagen die Laien vielfach zum Kloster gehen und die Befolgung der 8
Sittenregeln (sikkhāpada) auf
sich nehmen.
Aus vedischen Gebräuchen, die im Neu- und Vollmondopfer (darsapūrnamāsa) ihren Niederschlag gefunden hatten, stammen die Zusammenkünfte am Neu- und Vollmondstag (uposatha), die mitunter als Fasttage bezeichnet werden, in Wirklichkeit jedoch Beichtfeiern der einzelnen Ordenskapitel waren.
Nonnen, Novizen und Laien durften an diesen Feiern nicht teilnehmen.
Zusammenkünfte fanden auch am Ende der Regenzeit statt.
Vgl. A.III. 38a; A.III, 71; A.IV, 190.