• nimitta*
  • Reflex, Gegenbild, Objekt, Erscheinung, Merkmal, Marke, Zeichen.

    1. Gegenbild nennt man das bei erfolgreicher Übung gewisser Konzentrationsobjekte im Geiste, gleichsam wie mit dem sinnlichen Auge wahrgenommene geistige Bild. Das zuerst auftretende noch unruhige, unklare Bild nennt man das ‘Aufgefaßte Bild' (uggaha-nimitta), das später auftretende, ganz klare und unerschütterliche Bild aber das ‘Gegenbild' (patibhāga-nimitta). Mit letzterem ist die Stufe der ‘Angrenzenden Sammlung' (upacāra-samādhi) erreicht. Das zu Beginn der Konzentration wahrgenommene Objekt bezeichnet man als ‘Vorbereitungsbild' (parikamma-nimitta).
    2. ‘Zeichen (früheren) Karmas' (kamma-nimitta) oder ‘(künftigen) Geschicks' (gati-nimitta); sie entstehen als Geistesobjekte des letzten karmischen Bewußtseins vor dem Tode. (Vis. XVII).
    3. Wer Sinnenkontrolle besitzt, befaßt sich nicht mit der allgemeinen ‘Erscheinung' eines Sinnenobjektes (na nimittaggāhi; M.38; D.12; erklärt in Vis. I.
    4. Als ‘Objekt': z. B. ‘Objekt des Lieblichen' (siehe subha-nimitta), ‘des Unreinen' (siehe asubha-nimitta).

     Siehe auch Sn v. 341 mit Anmerkung.


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