Die 37 ‘Zur Erleuchtung gehörenden Dinge', umfassen die gesamte Lehre des Buddhismus; es sind:
In M.77 werden die bodhipakkhiya-dhammas, ohne sie jedoch mit diesem Namen zu bezeichnen, alle aufgezählt und erklärt: »Und fernerhin, Udāyi, habe ich den Jüngern den Pfad gewiesen, auf dem wandelnd meine Jünger die 4 Grundlagen der Achtsamkeit üben. Da nämlich, Udāyi, verweilt der Mönch beim Körper in Betrachtung des Körpers usw.«
Mit bodhipakkhiya-dhamma werden in S.48.51 u. S.48.67 bloß die 5 geistigen Fähigkeiten (siehe oben) bezeichnet, in Pts. 82 wird von 7 bodhipakkhiya-dhamma gesprochen. -
Eine ausführliche Darstellung der 37 bodhipakkhiya-dhamma gibt Vis. XXII.