Visuddhi Magga XX 

Vis. XX.2 Betrachtung des Körperlichen (rūpa-sammasana)

Bei der Betrachtung des Körperlichen hat man dessen Entstehung so zu betrachten: -

,Dieses Körperliche entsteht durch 4 Bedingungen:

  1. durch Karma,
  2. Geist,
  3. Temperatur oder
  4. Nahrung.

(Durch Karma entstanden) Dabei entsteht für alle Wesen beim Entstehen des Körperlichen das Körperliche zuerst durch (vorgeburtliches) Karma.

Genau im Wiedergeburtsmomente nämlich entstehen für die Leibgeborenen zuerst 30 Dinge, u. zw. im Sinne einer dreifachen Kontinuität, d.h.

die Herz-Zehnergruppe: 4 Elemente,

die Körperorgan-Zehnergruppe: 4 Elemente

Diese nämlich entstehen bereits im Entstehungsmomente (uppāda) des Wiedergeburtsbewußtseins, und wie im Entstehungsmomente so auch im Beharrungsmomente (thiti) und Auflösungsmomente (bhanga) (des Wiedergeburtsbewußtseins). Dabei aber kommt das Körperliche langsam zum Schwinden und bewegt sich schwer, während das Geistige schnell verschwindet und sich leicht bewegt. Darum auch heißt es (A.I.9):

"Nicht sehe ich, ihr Mönche, auch nur ein anderes Ding, das so leicht beweglich wäre wie der Geist."

Denn schon während der Lebensdauer eines einzigen körperlichen Gebildes kommt es sechzehnmal zum Entstehen und Schwinden des Unterbewußtseins.

Entstehungsmoment (uppāda-khana), Beharrungsmoment (thiti) und Auflösungsmoment (bhanga) des Bewußtseins sind sich ganz gleich. Beim Körperlichen sind bloß der Entstehungsmoment und der Auflösungsmoment kurz, genau so kurz wie jene beiden (des Bewußtseins); der Beharrungsmoment aber ist lang und dauert so lange, bis 16 Bewußtseinsmomente aufgestiegen und wieder verschwunden sind. Bedingt durch die im Entstehungsmomente des Wiedergeburtsbewußtseins aufgestiegene und den Beharrungsmoment erreicht habende, also bereits entstandene Herz-Grundlage kommt es zum Entstehen des zweiten Unterbewußtseinszustandes; und bedingt durch die mit diesem zusammen bestehende und den Beharrungszustand erreicht habende bereits entstandene Grundlage (Herz) kommt es zum Aufsteigen des dritten Unterbewußtseinsmomentes. Auf diese Weise hat man die lebenslange Tätigkeit des Bewußtseins zu verstehen. Beim nahen Tode aber entstehen 16 Bewußtseinsmomente in Abhängigkeit von der bereits früher entstandenen und den Beharrungsmoment erreicht habenden einen Herz-Grundlage. Die im Entstehungsmomente des Wiedergeburtsbewußtseins entstandene Körperlichkeit kommt zusammen mit dem 16. Bewußtseinsmomente nach dem Wiedergeburtsbewußtsein wieder zum Schwinden. Die im Beharrungsmomente aufgestiegene Körperlichkeit kommt gleichzeitig mit dem Entstehungsmomente des 17. Bewußtseinsmomentes zum Schwinden. Die im Auflösungsmomente aufgestiegene Körperlichkeit aber kommt, nachdem sie den Beharrungsmoment des 17. Bewußtseinsmomentes erreicht hat, wieder zum Schwinden. Solange eben der Daseinsprozeß besteht, solange setzt sich solches fort. Auch bei den spontan entstehenden Wesen treten im Sinne 7facher Kontinuität (d. i. der 7 Zehnergruppen) in derselben Weise 70 körperliche Dinge auf.

Hier nun - d.i. hinsichtlich der 'durch Karma gezeugten' (kammaja) körperlichen Dinge - sollte man folgende Einteilung kennen, nämlich: Karma, durch Karma entstanden, karma-bedingt, karma-bedingt und durch Geist entstanden, karma-bedingt und durch Nahrung entstanden, karma-bedingt und durch Temperatur entstanden.

Hierbei nun gilt:

als 'Karma' (kamma) der karmisch heilsame und unheilsame Wille (cetanā).

- Als durch 'Karma entstanden' (kamma-samutthāna) gelten die karma-gewirkten (vipāka) Daseinsgruppen (karmisch-neutrales Gefühl, Wahrnehmung, 9 Geistesformationen, Bewußtsein) und insgesamt 70 körperliche Dinge, nämlich die Zehnergruppen von Auge, Ohr, Nase, Zunge, Körperorgan, Weiblichkeit, Männlichkeit.

- 'Karma-bedingt' (kamma-paccaya) ist genau dasselbe, denn Karma ist auch die unterstützende Bedingung des durch Karma Entstandenen.

Auf diese Weise hat man vorerst die Entstehung der durch Karma gezeugten Körperlichkeit zu verstehen.

(Durch Geist entstanden) Bei den durch Geist gezeugten körperlichen Dingen hat man folgende Einteilung zu kennen, nämlich: Geist, durch Geist entstanden, geist-bedingt, geist-bedingt und durch Nahrung entstanden, geist-bedingt und durch Temperatur entstanden.

Hierbei gelten als 'Geist' (citta) die 89 Bewußtseinsklassen (s. Tabelle 1). Unter diesen gelten als Erzeuger von Körperlichkeit, Körperbewegung und (körperlichen und sprachlichen) Äußerungen, je nach den Umständen, 32 oder 26 oder 19 Bewußtseinsklassen, während 16 Bewußtseinsklassen als Nichterzeuger gelten. - 32 Bewußtseinsklassen nämlich erzeugen Körperlichkeit, Körperbewegung (iriyā-patha) und Äußerungen (viññatti), u. zw. die 8 heilsamen, 12 unheilsamen und die nach Auslassung des Geistelementes (70) überbleibenden 10 rein funktionellen Klassen der Sinnensphäre (71 bis 80), ferner 2 magische Bewußtseinsklassen (abhiññā-citta = iddhi-citta), nämlich eine heilsame und eine funktionelle. 26 Bewußtseinsklassen erzeugen Körperlichkeit und Körperbewegung, aber keine Äußerung, u. zw. die nach Auslassung der karmagewirkten überbleibenden 10 Bewußtseinsklassen der Feinkörperlichen Sphäre (9 bis 13; 81 bis 85), 8 Klassen der Unkörperlichen Sphäre (14 bis 17; 86 bis 89) und die 8 überweltlichen Bewußtseinsklassen (18 bis 21; 66 bis 69). - 19 Bewußtseinsklassen erzeugen bloß Körperliches, aber keine Körperbewegung und Äußerung, u. zw. die 10 Unterbewußtseinsklassen der Sinnensphäre (41 bis 49; 56), 5 Klassen der Feinkörperlichen Sphäre (57 bis 61) und 3 Geist-Elemente (39, 55, 70) und das eine karma-gewirkte freude-begleitete und von Wurzelbedingungen freie Geistbewußtseins-Element (40). - 16 Bewußtseinsklassen erzeugen weder Körperliches noch Körperbewegung noch Äußerung, u. zw. die (durch heilsames und unheilsames Karma gewirkten) 2 Arten des fünffachen Bewußtseins (Sehbewußtsein usw.; 34 bis 38; 50 bis 54), das Wiedergeburtsbewußtsein bei allen Wesen, das Sterbebewußtsein bei Triebversiegten und die 4 karmagewirkten Bewußtseinszustände der Unkörperlichen Sphäre. - Diejenigen Bewußtseinsklassen nun, die da Körperliches erzeugen, diese tun es nicht im Beharrungs- und Auflösungsmomente, denn dann ist das Bewußtsein schwach. Im Entstehungsmomente aber ist es stark; daher bringt es zu solcher Zeit in Abhängigkeit von der bereits vorher entstandenen (Herz-) Grundlage das Körperliche zum Entstehen.

Als 'durch Geist entstanden' (citta-samutthāna), d. i. durch die drei unkörperlichen Gruppen (Gefühl-, Wahrnehmung, Geistesformationen), gelten 17 Arten von Körperlichkeit, d. i. die neunfache Tongruppe (4 Elemente usw. und Ton), körperliche Äußerung, sprachliche Äußerung, Raumelement, Beweglichkeit, Geschmeidigkeit, Gefügigkeit, Anwachsen, Kontinuität).

Als 'geist-bedingt' (citta-paccaya) gilt die durch die vier Bedingungen entstandene Körperlichkeit, wie es heißt (Patth., Einl. 11): "Das nachher entstandene Bewußtsein und die (damit verbundenen) geistigen Dinge bilden für diesen früher entstandenen Körper eine Bedingung (im Sinne des Nachherentstehens)."

'Geist-bedingt und durch Nahrung entstanden' (citta-paccaya-āhārasamutthāna) bedeutet: Sobald der Nährstoff bei den durch Geist entstandenen körperlichen Dingen den Beharrungsmoment erreicht hat, erzeugt er eine neue körperliche Achtergruppe mit Nährstoff als achtem Bestandteil. Und so erzeugt er 2 oder 3 körperliche Prozesse.

'Geist-bedingt und durch Temperatur entstanden' (cittapaccaya-utusamutthāna) bedeutet: Sobald die durch Geist entstandene Temperatur den Beharrungsmoment erreicht hat, erzeugt sie neue Körperlichkeit mit Nährstoff als achtem Bestandteil. So erzeugt sie 2 oder 3 körperliche Prozesse. Auf diese Weise hat man die Entstehung der durch Geist gezeugten Körperlichkeit zu verstehen.

 


 

(Durch Nahrung entstanden) Auch bei den durch Nahrung gezeugten Dingen sollte man folgende Einteilung kennen, nämlich: Nahrung, durch Nahrung entstanden, nahrung-bedingt, nahrung-bedingt und durch Nahrung entstanden, nahrung-bedingt und durch Temperatur entstanden.

Hierbei nun gilt als 'Nahrung' (āhāra) die stoffliche Nahrung.

Als 'durch Nahrung entstanden' gelten 14 körperliche Dinge, nämlich die den Nährstoff als achten Bestandteil habende Körperlichkeit (die sog. reine Achtergruppe), die erzeugt wurde durch den Nährstoff, der, auf der karmisch-erworbenen (upādinna), karmagezeugten Körperlichkeit beruhend, sich darin festgesetzt und den Beharrungsmoment erreicht hat; ferner das Raumelement, körperliche Beweglichkeit, Geschmeidigkeit, Gefügigkeit, Anwachsen und Kontinuität.

Als 'nahrung-bedingt' (āhāra-paccaya) gilt die durch die 4 Bedingungen entstandene Körperlichkeit, von der es heißt (Patth., Einl. § 15): "Die stoffliche Nahrung ist für diesen Körper eine Bedingung im Sinne von Nahrung."

'Nahrung-bedingt und durch Nahrung entstanden' (āhāra-paccaya-āhārasamutthāna) bedeutet:' Sobald bei den durch Nahrung entstandenen körperlichen Dingen der Nährstoff den Beharrungsmoment erreicht hat, erzeugt er neue Körperlichkeit mit Nährstoff als achtem Bestandteil. Und auch dann erzeugt er wieder neue. Auf diese Weise erzeugt er 10 bis 12 Prozesse. Die an einem Tage verzehrte Nahrung hält selbst sieben Tage lang vor, himmlischer Nährstoff dagegen ein oder selbst zwei Monate. Auch die von der Mutter aufgenommene Nahrung, die den Körper des (in ihrem Leibe befindlichen) Kindes durchdringt, bewirkt Körperlichkeit im Kinde. Auch selbst die an den Körper geschmierte Nahrung bewirkt Körperlichkeit. Karmageborene (kammaja) Nahrung ist dasselbe wie karmisch-erworbene (upādinnaka) Nahrung. Auch diese bewirkt, sobald sie den Beharrungsmoment erreicht hat, Körperlichkeit. Auch hier wiederum läßt der Nährstoff neue Körperlichkeit entstehen und bewirkt in dieser Weise 4 oder 5 körperliche Prozesse.

'Nahrung-bedingt und durch Temperatur entstanden' (āhāra-paccaya-utusamutthāna) bedeutet: Sobald das durch Nahrung entstandene Hitzeelement den Beharrungszustand erreicht hat, erzeugt es die Gruppe der durch Temperatur entstandenen 8 körperlichen Dinge mit Nährstoff als achtem Bestandteil. Dabei ist diese Nahrung für die durch Nahrung entstandenen Dinge eine Bedingung im Sinne eines Erzeugers, für die übrigen Dinge aber eine Bedingung im Sinne von Anlaß (upanissaya), Nahrung, Anwesenheit und Nichtgeschwundensein. Auf diese Weise hat man die Entstehung der durch Nahrung gezeugten Körperlichkeit zu betrachten.

 


 

(Durch Temperatur entstanden) Hinsichtlich der durch Temperatur gezeugten Dinge sollte man folgende Einteilung kennen: nämlich: Temperatur, durch Temperatur entstanden, temperatur-bedingt, temperatur-bedingt und durch Temperatur entstanden, temperatur-bedingt und durch Nahrung entstanden.

Hierunter nun gilt als 'Temperatur' (utu) das durch die 4 Bedingungen entstandene Hitze-Element (tejo-dhātu). Dieses aber ist zweifach, heiße Temperatur und kalte Temperatur.

'Durch Temperatur entstanden' (utu-sammutthāna) bedeutet: Sobald die durch die 4 Bedingungen entstandene Temperatur die karmisch- abhängige (Körperlichkeit) als Bedingung erlangt und den Beharrungsmoment erreicht hat, bringt sie im Körper Körperliches zum Entstehen. Dieses aber ist 15fach: die neunfache Tongruppe, das Raumelement, Beweglichkeit, Geschmeidigkeit, Gefügigkeit, Anwachsen und Kontinuität.

'Temperatur-bedingt' (utu-paccaya) bedeutet, daß die Temperatur für die durch die 4 Bedingungen entstandenen körperlichen Dinge eine Bedingung ist für ihre Fortdauer und ihren Untergang.

'Temperatur-bedingt und durch Temperatur entstanden' (utupaccaya-utusamutthāna) bedeutet: Sobald das durch Temperatur entstandene Hitze-Element den Beharrungsmoment erreicht hat, erzeugt es eine Gruppe von acht Dingen mit Nährstoff als achtem Bestandteil. Auch hier erzeugt es wiederum eine neue Gruppe. Auf diese Weise sich in dem nicht karmisch-erworbenen Teile festsetzend, bleibt die durch Temperatur entstandene Körperlichkeit für eine lange Zeit im Gange.

'Temperatur-bedingt und durch Nahrung entstanden' (utu-paccaya-āhārasamutthāna) bedeutet: Sobald der durch Temperatur entstandene Nährstoff den Beharrungsmoment erreicht hat, erzeugt er eine neue Gruppe von 8 körperlichen Dingen mit Nährstoff als achtem Bestandteil. Auch hier erzeugt der Nährstoff wiederum neue Gruppen. Auf diese Weise erzeugt er 10 bis 12 körperliche Prozesse. Dabei bildet diese Temperatur für die durch Temperatur entstandenen körperlichen Dinge eine Bedingung im Sinne eines Erzeugers, für die übrigen Dinge aber im Sinne von Grundlage, Anwesenheit und Nichtgeschwundensein.

In dieser Weise hat man die Entstehung der durch Temperatur gezeugten Körperlichkeit zu betrachten.

Wer so die Entstehung des Körperlichen erkennt, von dem heißt es, daß er von Zeit zu Zeit die Körperlichkeit betrachte.


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