PĀTIMOKKHA

<3. Sanghādisesā-dhammā – Regelverstöße "das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens" betreffend>

Ehrwürdige, nun kommen die 13 Regelverstöße "das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens" (SANGHĀDISESĀ) betreffend zur Rezitation.

1. Willkürlich <herbeigeführter> Samenerguß, außer während eines Traumes, {ist ein Vergehen, das das} anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.39

2. Welcher Bettelmönch auch immer, befallen {von Begierde} und mit {von Begierde} verführten Gedanken,40 mit einer Frau in körperlichen Kontakt kommt, die Hände oder den (Haar-) Zopf hält, oder den einen oder anderen Körperteil anfasst, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

3. Welcher Bettelmönch auch immer, befallen von Begierde und mit von Begierde verführten Gedanken, eine Frau mit unanständigen Worten41 umwirbt, so wie ein junger Mann eine junge Frau mit Worten umwirbt, die mit Geschlechtsverkehr zusammenhängen, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

4. Welcher Bettemönch auch immer, befallen von Begierde und mit von Begierde verführten Gedanken, in Gegenwart einer Frau den Vorteil der Bedienung seines eigenen Wunsches durch mit Geschlechtsverkehr zusammenhängender Rede42 preist: "Schwester, wenn eine Frau einem sittlichen, gutmütigen, den Reinheitswandel führenden Mann, wie ich es bin, mit diesem Geschlechtsakt43 dient, so ist unter allen Diensten dies der Beste!", begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

5. Welcher Bettelmönch auch immer als Vermittler44 auftritt und die Absicht eines Mannes einer Frau meldet, oder die Absicht einer Frau einem Mann, entweder zu Ehestand oder zu außerehelichem Verhältnis, wenn auch nur für einen Augenblick, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

6. Ein Bettelmönch, der selbst {um Baumaterial usw.} gebeten hat und eine besitzerlose45 Behausung für sich selbst bauen läßt46, soll sie nach Maß bauen lassen. Hier ist das Maß: In der Länge zwölf Handspannen gemäß der Sugatahandspanne47, in der Breite sieben innen {gemessen}. Er soll Bettelmönche zur Festlegung48 des Bauplatzes dorthin bringen. Diese Bettelmönche sollen einen Bauplatz festlegen, der ohne Störungen49 ist und einen Gang rundherum50 hat. Wenn sich ein Bettelmönch, der selbst {um Baumaterial usw.} gebeten hat, an einem Bauplatz, der nicht ohne Störungen ist und keinen Gang rundherum hat, eine Behausung bauen läßt, oder wenn er keine Bettelmönche zur Festlegung des Bauplatzes dorthin bringt, oder wenn er das Maß überschreitet, begeht er ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

7. Ein Bettelmönch, der eine große Wohnstätte51 durch Besitzer für sich selbst bauen läßt, soll Bettelmönche zur Festlegung des Bauplatzes dorthin bringen. Diese Bettelmönche sollen einen Bauplatz festlegen, der ohne Störungen ist und einen Gang rundherum hat. Wenn sich ein Bettelmönch an einem Bauplatz, der nicht ohne Störungen ist und keinen Gang rundherum hat, eine große Wohnstätte bauen läßt, oder wenn er keine Bettelmönche zur Festlegung des Bauplatzes dorthin bringt, begeht er ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

8. Welcher Bettelmönch auch immer, böswillig, ärgerlich und mißgestimmt einen Bettelmönch grundlos eines "zu Fall bringenden" Regelverstoßes bezichtigt <in der Absicht>: "Es wäre gut, wenn es mir gelänge, ihn auf diese Weise dazu zu bringen, vom Reinheitswandel abzufallen!", und später, bei einer anderen Gelegenheit - <der bezichtigende Bettelmönch> geprüft oder ungeprüft - sich diese Anschuldigung52 als unbegründet erweist, und der Bettelmönch die Verderbtheit eingesteht53, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

9. Welcher Bettelmönch auch immer, böswillig, ärgerlich und mißgestimmt, einen Aspekt eines andersgearteten Vorfalls52 zum Vorwand benutzt54 und einen Bettelmönch eines "zu Fall bringenden" Regelverstoßes bezichtigt <in der Absicht>: "Es wäre gut, wenn es mir gelänge, ihn auf diese Weise dazu zu bringen vom Reinheitswandel abzufallen!", und später, bei einer anderen Gelegenheit - <der bezichtigende Bettelmönch> geprüft oder ungeprüft - sich dieses als ein Aspekt eines vollkommen andersgearteten Vorfalls erweist, der zum Vorwand benutzt wurde und der Bettelmönch die Verderbtheit eingesteht, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

10. Welcher Bettelmönch auch immer versucht den einigen Orden zu spalten55 oder ein zur Spaltung führendes Vorgehen52 unternimmt, aufrechterhält und darauf besteht, dieser Bettelmönch soll von den Bettelmönchen auf diese Weise ermahnt werden: "Ehrwürdiger! Versuchen Sie nicht den einigen Orden zu spalten oder unternehmen Sie nichts dahingehendes, erhalten Sie es nicht aufrecht und bestehen Sie nicht auf ein zur Spaltung führendes Vorgehen. Möge der Ehrwürdige einträchtig mit dem Orden zusammen leben, denn der Orden verweilt in guten Verhältnissen, wenn er sich einig ist, sich zusammen freut, nicht streitet und gemeinsam <das Pātimokkha> rezitiert". Wenn jedoch dieser Bettelmönch auf diese Weise von den Bettelmönchen ermahnt, dennoch {dieses Bestreben56} aufrechterhält, dann soll dieser Bettelmönch von den Bettelmönchen bis zu dreimal zum Aufgeben dieses {Bestrebens} aufgefordert werden.57 Gibt er dieses {Bestreben} auf, nachdem er bis zu dreimal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn er es nicht aufgibt, begeht er ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

11. Es könnte ein, zwei, oder drei Bettelmönche geben, die eben dieses Bettelmönches Anhänger und Parteigänger sind. Wenn diese so sprechen würden: "Ehrwürdige! Ermahnen Sie diesen Bettelmönch nicht! Dieser Bettelmönch ist ein Verkünder der Lehre, und dieser Bettelmönch ist ein Verkünder der Verhaltensethik, und dieser Bettelmönch spricht, nachdem er unsere Zustimmung und Billigung erlangt hat. Er kennt uns und was er spricht, das sagt uns zu!" - dann sollen diese Bettelmönche von den <anderen> Bettelmönchen auf diese Weise ermahnt werden: "Ehrwürdige! Sprechen Sie nicht so. Dieser Bettelmönch ist kein Verkünder der Lehre, und dieser Bettelmönch ist kein Verkünder der Verhaltensethik. Mögen die Ehrwürdigen die Spaltung des Ordens auch nicht billigen. Mögen Sie einträchtig mit dem Orden zusammen leben, denn der Orden verweilt in guten Verhältnissen, wenn er sich einig ist, sich zusammen freut, nicht streitet und gemeinsam <das Pātimokkha> rezitiert." Wenn jedoch diese Bettelmönche auf diese Weise von den <anderen> Bettelmönchen ermahnt, dennoch {diese Haltung56} aufrechterhalten, dann sollen diese Bettelmönche von den <anderen> Bettelmönchen bis zu dreimal zum Aufgeben dieser {Haltung} aufgefordert werden.57Geben sie diese {Haltung} auf, nachdem sie bis zu dreimal aufgefordert wurden, so ist es gut. Wenn sie sie nicht aufgeben, begehen sie ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

12. Ein Bettelmönch mag von seiner Natur her schwer zu ermahnen sein58 und, betreffend einer erlassenen Schulungsregel59, die in der {Pātimokkha-} Rezitation enthalten ist, von den Bettelmönchen ermahnt, sich unermahnbar zeigen: "Ehrwürdige! Sagen Sie mir nicht, was gut oder schlecht ist; auch ich werde den Ehrwürdigen nicht sagen, was gut oder schlecht ist. Mögen die Ehrwürdigen davon absehen, mich zu ermahnen". Dieser Bettelmönch soll von den Bettelmönchen auf diese Weise ermahnt werden: "Möge der Ehrwürdige sich nicht unermahnbar zeigen, eher sollte er sich ermahnbar zeigen. Möge der Ehrwürdige die Bettelmönche auf die erlassenen Schulungsregeln ermahnen, und auch die Bettelmönche werden den Ehrwürdigen auf die erlassenen Schulungsregeln ermahnen, denn so kommt das Gefolge des Erhabenen zu Wachstum, nämlich durch gegenseitige Ermahnung und gegenseitiges Helfen <bei Vergehen>." Wenn jedoch dieser Bettelmönch auf diese Weise von den Bettelmönchen ermahnt, dennoch {diese Haltung56} aufrechterhält, dann soll dieser Bettelmönch von den Bettelmönchen bis zu dreimal zum Aufgeben dieser {Haltung} aufgefordert werden.57 Gibt er diese {Haltung} auf, nachdem er bis zu dreimal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn er sie nicht aufgibt, begeht er ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

13. Es kann sein, daß ein Bettelmönch, der von der Unterstützung eines gewissen Dorfes oder einer Marktstadt lebt60, ein Verderber von Familien und von schlechtem Benehmen ist; und daß man sein schlechtes Benehmen sowohl gesehen als auch davon gehört hat; und daß man die Familien, die von ihm verdorben worden sind, sowohl gesehen als auch davon gehört hat. Dieser Bettelmönch soll von den Bettelmönchen auf diese Weise angesprochen werden: "Der Ehrwürdige ist ein Verderber von Familien und von schlechtem Benehmen. Man hat das schlechte Benehmen des Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört und die Familien, die vom Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch davon gehört. Möge der Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen. Ihr habt lange genug hier gelebt." Wenn jedoch dieser Bettelmönch so von den Bettelmönchen angesprochen, den Bettelmönchen auf diese Weise antwortet: "Die Bettelmönche sind von üblen Wünschen geleitet, die Bettelmönche sind von Ärger geleitet, die Bettelmönche sind von Verblendung geleitet und die Bettelmönche sind von Angst geleitet. Wegen solch eines Vergehens verbannen sie den einen und verbannen nicht den anderen!" - dann soll dieser Bettelmönch von den Bettelmönchen auf diese Weise angesprochen werden: "Ehrwürdiger! Sprechen Sie nicht so. Die Bettelmönche sind nicht von üblen Wünschen geleitet, die Bettelmönche sind nicht von Ärger geleitet, die Bettelmönche sind nicht von Verblendung geleitet und die Bettelmönche sind nicht von Angst geleitet. Der Ehrwürdige ist ein Verderber von Familien und von schlechtem Benehmen. Man hat das schlechte Benehmen des Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört und die Familien, die vom Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch davon gehört. Möge der Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen. Ihr habt lange genug hier gelebt." Wenn jedoch dieser Bettelmönch auf diese Weise von den Bettelmönchen angesprochen, dennoch {diese Haltung56} aufrechterhält, dann soll dieser Bettelmönch von den Bettelmönchen bis zu dreimal zum Aufgeben dieser {Haltung} aufgefordert werden.57 Gibt er diese {Haltung} auf, nachdem er bis zu dreimal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn er sie nicht aufgibt, begeht er ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

Ehrwürdige, die 13 Regelverstöße "das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens" betreffend sind rezitiert worden. Neun sind beim ersten Verstoß begangen und vier nach der dritten <Aufforderung>. Ein Bettelmönch, der den einen oder anderen von diesen begangen hat, muß sich - selbst wenn er nicht will - einer Bewährungszeit von ebenso vielen Tagen, wie er es wissentlich verheimlicht hat, unterziehen. Dieser Bettelmönch, der sich der Bewährungszeit unterzogen hat, muß darüber hinaus für sechs Nächte den Bettelmönchen Ehre (Mānatta) erbieten. Der Bettelmönch, der die Ehrerbietung vollzogen hat, soll dort, wo sich ein Ordenskapitel von zwanzig Bettelmönchen befindet, wieder <in seine Bhikkhuprivilegien> eingesetzt werden. Wenn ein Ordenskapitel von auch nur einem weniger als zwanzig Bettelmönchen diesen Bettelmönch wiedereinsetzt, dann ist dieser Bettelmönch nicht wiedereingesetzt und jene Bettelmönche sind zu tadeln. Dies ist die hier einzuhaltende Handlungsweise.61

Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind Sie hierin rein?

Zum zweiten Male frage ich: Sind Sie hierin rein?

Zum dritten Male frage ich: Sind Sie hierin rein?

Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.

Vom "anfänglichen und folgenden Zusammentreten des Ordens": die dritte Rezitation


39. 1) <Semantisch gesehen,> SANGHO + ĀDI + SESO bedeutet: Nur der Orden (SANGHO) gibt für <die Wiedergutmachung> dieses Vergehens, am Anfang (ĀDI), die Bewährungszeit (Parivāsa). Als Folge (SESO), sendet nur der Orden, <falls notwendig>, zum Beginn zurück (mulāya patikassati). [s. z.B. Anh. I, Kap. 5. B. I, unter 'Odhānasamodhāno']. Nur der Orden gibt die Pflicht (vatta) auf, daß er dem Orden Ehre (Mānatta) erbiete. Nur der Orden setzt <einen Bettelmönch> wieder <in seine Bhikkhuprivilegien> ein (abbheti). [s. Anh. I, Kap. 5. B. III]. Nicht einige, nicht eine Person; deshalb heißt es: Sangho +ādi + seso = Sanghādiseso. 2) <Fachsprachlich gesehen,> ist 'Sanghādiseso' der Name (nāmakammaη) und der Fachausdruck (adhivacanaη) für diese Vergehensklasse (āpatti-nikāya). Deshalb heißt es auch: 'Sanghādisesa' <-vergehen>. [Pj. 112].

NB: Daher wurde aus Gründen der Verständlichkeit in der Übersetzung die folgende Bedeutung angegeben: a) "ist ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht" (sangho ādimhi ceva sese ca icchitabbo assa) [Smps. 370], oder: b) "Er begeht ein Vergehen, das das anfängliche ...des Ordens erforderlich macht" (sanghādisesaη āpattiη āpajjati.) [s. z.B. CV. 55] An den folgenden Sangh's wird die Phrase b): 'Er begeht ...das' nicht in Klammern gesetzt.

40. "Otinno nāma: sāratto <=sa.rāgo>." "Viparinatan'ti: rattaη cittaη <=sa.rāgaη>". [Pj. 121] - NB: An den folgenden Sangh's wird das Wort "Begierde" (= Rāga) nicht mehr in Klammern gesetzt.

41. "Unanständige Wörter bedeutet: Jene Wörter, die mit dem After, mit dem Geschlechtsteil (wörtl.: Harndurchgang) und mit Geschlechtsverkehr verbunden sind." [Pj. 127]

42. "Methunadhamma-patisaηyuttena vacanena". [Smps. 394]

NB: Obwohl diese Phrase im Pāli am Ende des Satzes steht, wird sie hier an den Anfang gestellt, da sie mit der deutschen Syntax übereinstimmt.

43. In Pāli: "Dhamma", in diesem Zusammenhang im negativen Sinne = 'Methuna-dhamma'. [Pj. 133] Denn dieses Sanghādisesavergehen ereignet sich nur dann, wenn er das Wort "Geschlechtsakt/ -verkehr" verwendet [so Pāc. 134; Smps. 394] und das in Bezug auf die Bedienung seines eigenen Wunsches.

44. "Itthi-purisānaη antare/ vemajjhe sañcarana-bhāvan'ti attho. Sañcaratī'ti = sañcarano puggalo . Tassa bhavo = sancarittaη." [Vv . 224/ Vm. 10]

45. "Die Bedeutung ist: Ohne einen Spender (Schenker, Stifter), der sie bauen lassen würde." [Smps. 402]

46. "Bauen läßt bedeutet: Entweder er baut sie selbst od. lässt sie durch andere <Sāmaneras, Maurer usw.> bauen." [Pj. 149] Vgl. Anm. 82.

47. In der Länge: "Außen gemessen <= 12>." [Pj. 149]

Gemäß Smps.: '1 Sugatahandspanne = 3 Handspannen eines Mannes von mittlerer Größe'. Es wird jedoch nirgendwo erwähnt, daß "Sugata-Maß" etwas mit dem Buddha od. seinem Körper zu tun hat. Wie es scheint, "sugata" muß ein Normmaß sein. Heutzutage gibt es, besonders in Thailand, verschiedene Meinungen darüber.

48. In Sangh. Nr. 6 & 7 wird der Bauplatz durch ein Vinayaverfahren festgelegt. [s. Pj. 149f]

49. "Ohne Störungen bedeutet: Am Bauplatz gibt es keine Ameisen -, Termiten-, Ratten-, oder Schlangennester,... keine Löwengruben usw., und er ist nicht dicht an Getreide-/ Gemüsefeldern, Hinrichtungsplätzen, Friedhöfen, Parks, Regierungsgrundbesitz, Pferdeställen, Gefängnissen, Tavernen, Schlachthäusern, Fahrwegen, Querstraßen, Vereinshallen usw. ..." [Pj. 151]

50. "Gang rundherum bedeutet, daß man sogar mit einem angejochten Karren (od. Wagen) rundherum fahren kann, <od.> daß man mit einer Leiter rundherum gehen kann." [Pj. 151]

51. "Eine große Wohnstätte heißt eine mit Besitzer (sas.sāmika) <weil sie ohne Maßgrenze, im Gegensatz zu 'as.sāmikaη' (besitzerlos) in Sanghādisesa Nr. 6, ist>. [Pac. 47]

52.'Adhi.karaη': Dieses Wort, das hier und an anderen Stellen vorkommt, hat, gemäß dem Zusammenhang, mehrere Bedeutungen und wurde auch demgemäß übersetzt. [s. z.B. PED & Dictionary of the Pāli Language by R.C. Childers, Rangoon 1974]

53. "Die Verderbtheit eingesteht bedeutet: 'Ich habe Unsinn..., Lüge..., Unwahrheit..., und ohne zu wissen geredet."/ "Er gesteht es ein, er gibt es zu". [Pj. 164/ Smps. 426]

NB: Sobald er ihn bezichtigt, begeht er ein Sanghādisesavergehen. Der Orden kann aber nur dann gegen den bezichtigenden Bettelmönch tätig werden, wenn er zugibt, wissentlich eine falsche Anschuldigung vorgebracht zu haben. Denn nur dann wird es deutlich (pākataη), daß die Anschuldigung unbegründet war. Um das darzulegen wurde 'Sanghādiseso' gesagt. [s. Pj. 164; Smps. 426]

54. In diesem Fall kann es sein, daß der bezichtigte Bettelmönch entweder mit dem Vorfall nichts zu tun hat oder, daß ein andersgearterter Regelverstoß bzw. Handlung usw. absichtlich falsch interpretiert wurde, um ihn eines Pārājikas zu bezichtigen. [s. Pj. 167f]

55. Hier ist folgendes zu bemerken: Nur ein regulärer (pakattato) Bettelmönch, der zu derselben Gemeinschaft von mindestens neun Bettelmönchen gehört und sich in derselben Eingrenzung (Sīma) mit ihnen befindet, kann den Orden spalten. [CV. 204] Kurzgefaßt aus CV. 204-5, PV. 201 & A. v. 73, geschieht dies in folgender Weise:

56. "So taη vatthuη na patinissajjati". [Pj. 173] - <'Vatthuη' kann hier auch als 'Ziel' od. 'Zweck' übersetzt werden>.

57. Hierbei handelt es sich um ein Vinayaverfahren, das 'Samanubhāsana-vinayakamma' heißt, was bedeutet, daß der Orden zusammentritt und den Bettelmönch nachdrücklich durch einen Antrag (Ñatti) und drei Beschlüsse (Anusāvana) auffordert, diese Haltung aufzugeben. Das Sanghādisesavergehen ereignet sich am Ende dieses Verfahrens.

58. "Er nimmt Ermahnungen nicht respektvoll." [Pj. 178]

59. "Saha.dhamm.ikaη bedeutet: Eine Schulungsregel, die vom Erhabenen erlassen wurde." [Pj. 178, Pac. 141]

60. Er ist darauf angewiesen von den Bewohnern des Dorfes Gewänder, Almosenspeise, Lagerstätte und Medizin zu erhalten. [s. Pj. 184]

61. Pflicht (vattaη) [Sd. 717; Vv. 253]


  Oben