Mahāvagga

MV.III.01-08

 

 Zu jener Zeit weilte der Erwachte Erhabene in Rājagaha im Bam­bushain am Eichhörnchen­futterplatz. Zu jener Zeit hatte der Erhabene nicht erlassen, während der Regenzeit (an einem Ort) sich aufzuhalten. So gingen die Mönche im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wander­schaft. (1)

 

 Die Menschen wurden verärgert, unruhig, erregt: wie können diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyage­schlecht im Winter, im Sommer und in der Regen­zeit auf Wanderschaft gehen, Grünes und Gras niedertreten, eine (Sin­nes)funktion habende Wesen (Pflan­zen) verletzen, viele kleine Lebewesen töten. Sogar die An­dersgläubigen, in einer schlecht verkündeten Lehre Leben­den, halten sich an die Regenzeitobservanz, bereiten sie vor, so­gar die Vögel, nachdem sie in der Baumkrone ein Nest gebaut haben, halten sich an die Regenzeit­observanz, bereiten sie vor, aber diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht gehen im Win­ter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wan­der­schaft, treten Grünes und Gras nieder, verletzen eine (Sin­nes)funktion haben­de Wesen, töten viele kleine Le­be­wesen. (2)

 

 Die Mönche hörten, daß die Menschen verärgert, unruhig, erregt waren. Da erzählten jene Mönche dem Erhabenen den Sachverhalt. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlaß in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach der die Mönche an: "Ich erlaube, ihr Mönche, die Regenzeitobservanz anzutreten." (3) //1//

 

 Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Wann sollen wir die Regenzeitobser­vanz antreten? Dem Erhabenen erzählten sie die­sen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, in der Regenzeit die Regenzeitobservanz anzutreten." (1)

 

 Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Wieviele Regenzeitanfän­ge gibt es? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Zwei Regenzeitanfänge, ihr Mönche, gibt es, einen früheren, einen späteren. Den früheren Anfang soll man am Tage nach asalha-Vollmond (Vollmond im Juli) antreten, einen Monat nach asalha soll man den späteren (Anfang) antreten. Dies, ihr Mön­che, sind die zwei Regen­zeitanfänge." (2) //2//

 

 Zu jener Zeit hatte die Sechser Gruppe Mönche, nachdem sie die Regenzeit­obser­vanz angetreten hatte, sich während der Regen­zeit auf Wanderschaft begeben. Die Menschen wurden verärgert unruhig, erregt: Wie können diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht im Winter, im Sommer und in der Regen­zeit auf Wanderschaft gehen, Grünes und Gras niedertreten, eine (Sin­nes)funktion habende Wesen verletzen, viele kleine Lebewesen töten. Sogar die An­dersgläubigen, in einer schlecht verkünde­ten Lehre Lebenden, halten sich an die Regenzeit­observanz, bereiten sie vor, so­gar die Vögel, nachdem sie in der Baumkro­ne ein Nest gebaut haben, halten sich an die Regenzeit­obser­vanz, bereiten sie vor, aber diese Asketen, die Söhne aus dem Sakya­geschlecht gehen im Winter, im Sommer und in der Regen­zeit auf Wander­schaft, treten Grünes und Gras nieder, ver­let­zen eine (Sin­nes)funktion habende Wesen, töten vie­le kleine Le­be­wesen. (1)

 

 Die Mönche hörten, daß die Menschen verärgert, unruhig, er­regt waren. Jene Mönche, die bescheiden waren, wurden verär­gert, unruhig, erregt: Wie kann die Sechser Gruppe Mönche, nachdem sie die Regenzeitobservanz angetreten hat, sich während der Regenzeit auf Wanderschaft begeben. Dem Erhabenen erzähl­ten sie diesen Sachverhalt. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlaß in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Nicht soll man, ihr Mönche, nachdem man die Regenzeit angetreten hat, die frühe für drei Monate, die spä­te für drei Monate, ohne sie verbracht zu haben, auf Wanderschaft gehen. Wer so wandert, begeht ein dukkata Ver­gehen." (2) //3//

 

 Zu jener Zeit wünschte die Sechser Gruppe Mönche nicht, die Re­genzeit­observanz anzutreten. Dem Erhabenen erzählten sie die­sen Sach­verhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, die Regenzeit nicht an­treten. Wer so nicht antritt, begeht ein dukkata Ver­gehen." (1)

 

 Zu jener Zeit ging die Sechser Gruppe Mönche an dem Tag des Be­ginns der Regenzeit an der Mönchsklause absichtlich vorbei, mit dem Wunsch, die Regen­zeit nicht anzutreten. Dem Erhabenen er­zählten sie diesen Sach­verhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, an dem Tag des Beginns der Regenzeit an der Mönchs­klause ab­sichtlich vorbeigehen, mit dem Wunsch, die Regenzeit nicht an­zu­treten. Wer so vorbeigehen würde, begeht ein dukkata Verge­hen." (2)

 

 Zu jener Zeit wünschte der König von Magadha Seniya Bimbisā­ra, die Regen­zeitobservanz zu verschieben. Er sandte den Mön­chen einen Boten: Gut wäre es, wenn die Meister (Mönche) am kom­men­den Vollmondtag die Regenzeitobser­vanz antreten würden. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, sich dem König anzupassen." (3) //4//

 

 Nachdem der Erhabene, solange er wünschte in Rājagaha geweilt hatte, begab er sich auf eine Reise nach Sāvatthi. Allmählich wandernd gelangte er in Sāvatthi an. Dort weilte der Erhabene in Sāvatthi im Jetahain in Anāthapin­di­kas Kloster. Zu jener Zeit hatte im Lande Kosala der Laienanhänger Udena für den Sangha ein Kloster bauen lassen. Jener sandte einen Boten zu den Mön­chen: Kommt, Verehrungswürdige, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen. (1)

 

 Die Mönche sagten folgendes: "Der Erhabene, Bruder, erließ: Nicht soll man, nachdem man die Regenzeit­observanz angetreten hat, ohne die früheren drei Monate oder die späteren drei Monate verbracht zu haben, zu einer Reise auf­brechen. Warte, Laienan­hänger Udena, bis die Mönche die Regenzeit verbracht haben, nachdem die Regenzeit verbracht ist, werden wir kommen. Wenn es für ihn dringend ist, soll er von dort weilenden Mönchen das Kloster errichten (im Sinne von einweihen) lassen." (2)

 

 Der Laienanhänger Udena wurde verärgert, unruhig, erregt: Wie können die Verehrungswürdigen, von mir herbei­gerufen, nicht kom­men, ich bin doch ein Spender, Wohltäter, Sanghaunterstüt­zer. Da hörten die Mönche, daß der Laienanhänger Udena verär­gert, unruhig, erregt war. Da erzählten jene Mönche dem Erha­benen den Sachverhalt. (3)

 

 Nachdem der Erhabene aus diesem Anlaß eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Ich erlaube, ihr Mönche, in sieben Fällen zu gehen, wenn herbeigerufen, sofern in sie­ben Tagen die Rückkehr erfolgt, nicht aber wenn man nicht herbei­gerufen wird, von: Mönchen, Nonnen, zu Schulenden (sikkhama­naya), Novizen, Novizinnen, Laienanhängern, Laienan­hängerin­nen. Ich erlaube, ihr Mönche, in diesen sieben Fällen, wenn herbeigerufen, zu gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, nicht wenn nicht herbeigerufen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (4)

 

 In diesem Falle, ihr Mönche, hat ein Laienanhänger für den Sangha ein Kloster errichten lassen. Wenn er zu den Mönchen einen Boten senden würde: Kommt, Verehrungswürdige, ich wün­sche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen, dann soll (man), herbeigerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbei­gerufen würde. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (5)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Laienanhänger für den Sangha ein Haus mit einem Dach gebaut, ein großes Haus gebaut, ein mehrgeschossiges Haus gebaut, eine Höhle gebaut, eine Mönchsklause gebaut, ein Lagerhaus, eine Versammlungshalle, ein Feuerhaus, eine Zubereitungshütte (Küche), eine Toilette, einen Gehmeditations­weg, eine Gehmeditationshalle, einen Brun­nen, ein Brunnenhaus, ein Badehaus, eine Badehalle, einen Lo­tusteich, eine Laube, einen Klosterbezirk, einen Klostergar­ten. Wenn jener den Mönchen einen Boten senden würde: Kommt, Verehrungs­würdige, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen, dann soll (man), herbeigerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbeigerufen würde. In sieben Ta­gen soll man zurückkehren." (6)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Laienanhänger für viele Mönche

                   für einen Mönch (7)

                   für den Nonnensangha

                   für viele Nonnen

                   für eine Nonne

                   für viele zu Schulende

                   für eine zu Schulende

                   für viele Novizen

                   für einen Novizen

                   für viele Novizinnen

                   für eine Novizin ein Haus mit einem Dach gebaut, ein großes Haus gebaut, ein mehrgeschossiges Haus gebaut .... (8)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Laienanhänger für sich selbst ein großes Anwesen gebaut, eine Schlafhalle, einen Stall, einen Wachturm, ein rundes Haus, ein Geschäft, eine Geschäftshalle, ein großes Haus, ein mehrgeschossiges Haus, eine Höhle, eine Mönchsklause, ein Lagerhaus, eine Ver­samm­lungshalle, ein Feuerhaus, eine Zubereitungshütte (Küche), eine Toilette, einen Gehmedita­tionsweg, eine Gehmeditations­halle, einen Brun­nen, ein Brunnenhaus, ein Badehaus, eine Ba­dehalle, einen Lo­tusteich, eine Laube, einen Klosterbezirk, einen Klostergar­ten, oder es ist die Hochzeit des Sohnes, die Hochzeit der Tochter, wenn er krank ist, wenn er ein bekanntes Sutta vor­trägt. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Kommt Verehrungswürdige, dieses Sutta werdet ihr ler­nen, bevor dieses Sutta verloren geht. Oder wenn es für ihn (den Laien) irgend etwas anderes zu tun und zu machen gibt. Wenn jener den Mönchen einen Boten senden würde: Kommt Vereh­rungswürdige, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen, dann soll (man), herbei­gerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbei­gerufen würde. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (9)

 

 In diesem Falle, ihr Mönche, hat eine Laienanhängerin für den Sangha ein Kloster errichten lassen ... [Wiederholung von 5 - 9] ... dann soll (man), herbei­gerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbei­gerufen würde. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (10 - 12)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Mönch, eine Nonne, eine zu Schulende, ein Novize, eine Novizin für den Sangha, für viele Mönche, für einen Mönch, für den Nonnensangha, für viele Non­nen, für eine Nonne, für viele zu Schulende, für eine zu Schu­lende, für viele Novizen, für einen Novizen, für viele Novi­zinnen, für eine Novizin, für sich selber ein Haus mit einem Dach ge­baut, ein großes Haus gebaut, ein mehrgeschossiges Haus gebaut, eine Höhle gebaut, eine Mönchsklause gebaut, ein La­gerhaus, eine Versammlungshalle, ein Feu­erhaus, eine Zube­rei­tungshütte (Küche), eine Toilette, einen Gehmeditations­weg, eine Gehmedi­tations­halle, einen Brun­nen, ein Brunnenhaus, ein Badehaus, eine Badehalle, einen Lo­tusteich, eine Laube, einen Klosterbe­zirk, einen Klo­stergar­ten. Wenn jene(r) den Mönchen einen Bo­ten senden würde: Kommt Verehrungswürdige, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen, dann soll (man), herbeigerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Ta­gen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbei­gerufen würde. In sieben Ta­gen soll man zurückkehren. (13) //5//

 

 Zu jener Zeit wurde ein gewisser Mönch krank. Jener sandte zu den Mönchen einen Boten: Ich bin ein Kranker, kommt, Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, in fünf Fällen zu gehen, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen, (von einem kranken) Mönch, einer Nonne, einer zu Schulenden, einem Novi­zen, einer No­vizin. Ich erlaube, ihr Mönche, sofern in sie­ben Tagen die Rückkehr erfolgt, in diesen fünf Fällen zu ge­hen, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbei­gerufen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (1)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, wurde ein Mönch krank. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin ein Kranker, kommt, Mön­che, ich wünsche, daß Mönche kommen. Ihr sollt ge­hen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, ge­schweige denn her­beigeru­fen: ich schaue nach, ob der Kranke Essen (be­kommt), ich schaue nach, ob der Pfleger Essen (bekommt), ich schaue nach, ob der Kranke Medizin (bekommt), ich frage (ihn), ich pflege (ihn). In sieben Tagen soll man zurückkeh­ren. (2)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einem Mönch eine Unzu­friedenheit ent­standen. Wenn jener zu den Mönchen einen Bo­ten senden würde: Ich bin ein Unzufriedener, kommt Mönche, ich wünsche daß Mön­che kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sie­ben Ta­gen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht her­beigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde die Unzufrie­denheit abbauen, abbauen lassen, für ihn werde ich eine Lehr­rede halten. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (3)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, waren bei einem Mönch Gewis­sens­bisse entstan­den. Wenn jener zu den Mönchen einen Bo­ten senden würde: Ich bin einer mit Gewissensbissen, kommt Mönche, ich wün­sche daß Mön­che kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sie­ben Ta­gen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht her­beige­rufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde die Ge­wissensbisse tilgen, tilgen lassen, für ihn werde ich eine Lehrrede halten. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (4)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einem Mönch eine (fal­sche) Ansicht ent­standen, wenn jener zu den Mönchen ei­nen Bo­ten senden würde: Ich bin einer mit einer (falschen) Ansicht, kommt Mönche, ich wünsche daß Mön­che kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Ta­gen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht her­beigerufen wird, geschweige denn herbeigeru­fen: Ich werde ihn von dieser Ansicht abbringen, abbringen lassen, für ihn werde ich eine Lehrrede halten. In sieben Ta­gen soll man zurückkeh­ren. (5)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein schwerwie­gen­des Vergehen begangen und sollte eine Bewährungszeit (parivāsa) bekom­men. Wenn jener zu den Mönchen ei­nen Bo­ten senden würde: Ich bin einer, der ein schwerwiegen­des Vergehen began­gen hat und eine Bewäh­rungszeit bekommen soll, kommt Mönche, ich wün­sche daß Mön­che kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Ta­gen die Rück­kehr erfolgt, auch wenn man nicht her­beigerufen wird, ge­schweige denn herbeigerufen: Ich werde an­regen, eine Bewäh­rungszeit zu geben, ich werde ihn (das Verge­hen) offen legen lassen, ich werde die Gruppe ver­vollständigen (die Offenle­gung muß vor einer Gruppe mit einer Mindestanzahl Mön­che vor­genommen werden). In sieben Tagen soll man zu­rück­kehren. (6)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, sollte ein Mönch einen Neuanfang (mūlāya pati­kassanāraho) bekom­men. Wenn jener zu den Mönchen ei­nen Bo­ten senden würde: Ich bin einer, der einen Neuanfang bekommen soll, kommt Mönche, ich wün­sche daß Mön­che kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Ta­gen die Rück­kehr erfolgt, auch wenn man nicht her­bei­gerufen wird, ge­schweige denn herbei­gerufen: Ich werde anregen, wieder von vor­ne anzufan­gen, ich werde ihn (das Vergehen) of­fen legen las­sen, ich werde die Gruppe ver­vollständigen. In sieben Tagen soll man zurückkeh­ren. (7)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, sollte ein Mönch ei­ne Manatta­strafe bekom­men. Wenn jener zu den Mönchen ei­nen Bo­ten senden würde: Ich bin einer, der ei­ne Manat­tastrafe bekommen soll, kommt Mönche, ich wün­sche daß Mön­che kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sie­ben Ta­gen die Rück­kehr erfolgt, auch wenn man nicht her­bei­ge­rufen wird, ge­schweige denn herbei­geru­fen: Ich werde anregen eine Manatta­strafe zu geben, ich werde ihn (das Vergehen) of­fenlegen las­sen, ich werde die Gruppe vervollständigen. In sieben Tagen soll man zurückkeh­ren. (8)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, sollte ein Mönch eine Rehabilita­tion (abbhānāraho) bekom­men, wenn jener zu den Mönchen ei­nen Bo­ten senden würde: Ich bin einer, der eine Rehabilitation be­kommen soll, kommt Mönche, ich wün­sche daß Mön­che kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Ta­gen die Rück­kehr erfolgt, auch wenn man nicht her­bei­gerufen wird, ge­schweige denn herbei­gerufen: Ich werde anregen, die Rehabilitation zu geben, ich werde ihn (das Vergehen) of­fenlegen las­sen, ich werde die Gruppe vervollstän­digen. In sieben Tagen soll man zurückkeh­ren. (9)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, wünschte der Sangha ein Verfahren zu voll­ziehen, ein Ermahnverfahren (tajjaniya), ein Beistands­verfahren (nissaya), ein Aus­schlußver­fahren (pabbajāniya), ein Versöhnungsverfahren (patisāraniya), ein Verfahren zum zeit­wei­ligen Aus­schluß (ukkhepaniya). Wenn jener (betrof­fene) Mönch einen Boten zu den Mönchen senden würde: Der Mönchssangha wünscht gegen mich ein Verfahren zu vollziehen, kommt, Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen, ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Ta­gen die Rück­kehr erfolgt, auch wenn man nicht her­bei­gerufen wird, ge­schweige denn herbeigerufen: Möge der Sangha das Ver­fahren nicht ausführen oder es in ein leich­teres umwandeln. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (10)

 

 Der Sangha hat gegen ihn ein Verfah­ren vollzogen, ein Er­mahn­verfahren, ein Beistands­verfahren, ein Aus­schluß­verfahren, ein Versöhnungsverfah­ren, ein Verfahren zum zeitweiligen Aus­schluß. Wenn je­ner (betroffene) Mönch einen Boten zu den Mön­chen senden wür­de: Der Mönchssangha hat gegen mich ein Verfah­ren vollzogen, kommt, Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen, ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Ta­gen die Rück­kehr erfolgt, auch wenn man nicht her­bei­gerufen wird, ge­schweige denn herbeigerufen: Möge der Mönch sich zum Guten wenden, möge er sich fügen, den Fehler ablegen, möge der Sang­ha das Verfahren aufheben. In sieben Tagen soll man zurückkeh­ren. (11)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, wurde eine Nonne krank. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine Kranke, kommt, ihr Herren, ich wünsche, daß Mönche kommen. Ihr sollt ge­hen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt ... [Wiederholung der Abschnitte 2 - 5] ... Ich werde sie von dieser Ansicht abbringen, abbringen lassen, für sie werde ich eine Lehrrede halten. In sieben Ta­gen soll man zurückkeh­ren. (12 - 15)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte eine Nonne ein schwer­wie­gen­des Vergehen begangen und sollte eine Manattastrafe bekom­men, wenn jene zu den Mönchen ei­nen Bo­ten senden würde: Ich bin eine, die ein schwer­wiegendes Vergehen begangen hat und eine Manat­ta­strafe bekommen soll, kommt ihr Herren, ich wün­sche, daß die Herren kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, so­fern in sieben Ta­gen die Rück­kehr erfolgt, auch wenn man nicht her­bei­gerufen wird, ge­schweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen, eine Manatta­strafe zu geben. In sieben Tagen soll man zurückkeh­ren. (16)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, sollte eine Nonne einen Neuanfang, eine Rehabili­tation, ein Ermahnverfahren, ein Beistands­verfahren, ein Aus­schlußver­fah­ren, ein Versöhnungsverfahren, ein Verfahren zum zeit­wei­ligen Aus­schluß bekom­men. Wenn jene zu den Mönchen ei­nen Bo­ten senden wür­de ... Der Sangha hat gegen sie ein Verfah­ren vollzogen, ein Er­mahn­verfahren, ein Beistands­ver­fahren, ein Aus­schluß­verfahren, ein Versöhnungsverfah­ren, ein Verfahren zum zeitweiligen Aus­schluß. Wenn je­ne (betroffene) Nonne einen Boten zu den Mön­chen senden wür­de ... ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Ta­gen die Rück­kehr erfolgt, auch wenn man nicht her­bei­gerufen wird, ge­schweige denn herbeigerufen: Möge die Nonne sich zum Guten wenden, möge sie sich fügen, den Fehler ablegen, möge der Sang­ha das Verfahren aufheben. In sieben Tagen soll man zurückkeh­ren. (17 - 20)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, wurde eine zu Schulende krank, wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine Kranke, ... [wie 6/2] ... In sieben Tagen soll man zurück­keh­ren. (21)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einer zu Schulenden Unzu­friedenheit entstanden, Gewissensbisse ent­standen,  eine (fal­sche) Ansicht entstanden, sie verstieß gegen ihre Schulungs­regeln. Wenn jene zu den Mönchen einen Bo­ten senden wür­de: Ich bin eine, die gegen die Schulungsregeln verstieß, kommt ihr Herren, ich wünsche daß die Her­ren kom­men. Ihr sollt ge­hen, ihr Mön­che, sofern in sie­ben Ta­gen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeige­rufen wird, ge­schweige denn her­beigeru­fen: Ich werde anregen, daß sie die Schulungsregeln wieder auf sich nimmt. In sie­ben Ta­gen soll man zurückkeh­ren. (22)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, möchte eine zu Schulende die Vollordination nehmen. Wenn jene zu den Mönchen einen Bo­ten senden würde: Ich bin eine, die die Vollordination zu nehmen wünscht, kommt, ihr Herren, ich wünsche daß die Her­ren kom­men. Ihr sollt ge­hen, ihr Mön­che, sofern in sie­ben Ta­gen die Rück­kehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeige­rufen wird, ge­schweige denn her­beigeru­fen: Ich werde anregen die Vollordina­tion (zu nehmen), ich werde es bekanntgeben, ich werde die Gruppe vervollständi­gen. In sieben Tagen soll man zurückkeh­ren. (23)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, wurde ein Novize krank. Wenn je­ner zu den Mönchen einen Bo­ten senden würde: ... [wie 6/2] ...  In sie­ben Tagen soll man zurückkehren. (24)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einem Novizen Unzu­friedenheit ent­standen, Gewissensbisse entstanden,  eine (fal­sche) Ansicht entstanden, er möchte fragen, wieviele Regenzei­ten er (verbracht hatte). Wenn jener zu den Mönchen einen Bo­ten senden würde: Ich bin einer, der fragen möchte, wieviele Regen­zeiten ich (verbracht habe), ich wünsche daß Mön­che kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Ta­gen die Rück­kehr erfolgt, auch wenn man nicht her­bei­gerufen wird, ge­schweige denn herbei­gerufen: Ich werde fragen, ich werde erklären. In sieben Tagen soll man zurück­kehren. (25)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, möchte ein Novize die Vollordina­tion nehmen .... [wie 6/23] ... Ich werde anregen, die Voll­ordi­na­tion (zu nehmen), ich werde es bekanntgeben, ich werde die Gruppe ver­vollständigen. In sieben Tagen soll man zurückkeh­ren. (26)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, wurde eine Novizin krank. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine Kranke, kommt ihr Herren, ich wünsche, daß die Herren kommen ... [wie 6/2] ... In sieben Tagen soll man zurück­kehren. (27)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einer Novizin eine Unzu­friedenheit entstanden, Gewissensbisse entstanden,  eine (fal­sche) Ansicht entstanden, sie möchte fragen, wieviele Regen­zei­ten sie (verbracht hatte). Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde ... [wie 6/25] ... In sieben Ta­gen soll man zurückkehren. (28)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, möchte eine Novizin eine Schulung auf sich nehmen. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde ..... Ich werde an­regen die Schu­lung auf sich zu nehmen. In sieben Tagen soll man zurück­keh­ren. (29) //6//

 

 Zu jener Zeit wurde die Mutter eines gewissen Mönches krank. Sie sandte ihrem Sohn einen Boten: Ich bin eine Kranke, komme zu mir Sohn, ich wün­sche, daß mein Sohn kommt. Da kam dem Mönch folgender Gedanke: Der Erhabene erließ: Sofern in sieben Ta­gen die Rückkehr erfolgt, in sieben Fällen zu gehen, wenn man gerufen wird, nicht, wenn man nicht gerufen wird; in fünf Fällen zu gehen, selbst wenn man nicht gerufen wird, wenn die Rück­kehr in sieben Tagen erfolgt, geschweige denn gerufen. Dies ist meine Mutter, eine Kranke, sie ist keine Anhängerin (des Buddha). Wie soll ich mich verhal­ten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. (1)

 

 "Ich erlaube, ihr Mönche sofern in sieben Tagen die Rückkehr er­folgt, in sieben Fällen zu gehen, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn gerufen: Zu einem Mönch, einer Nonne, einer zu Schulenden, einem Novizen, einer Novizin, zur Mutter, zum Vater. Ich erlaube, ihr Mönche, sofern in sie­ben Tagen die Rückkehr erfolgt, in diesen sieben Fällen zu gehen, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbei­gerufen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (2)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, wurde die Mutter eines Mönches krank. Sie sandte ihrem Sohn einen Boten: Ich bin eine Kranke, komme zu mir Sohn, ich wün­sche, daß mein Sohn kommt ... [wie 6/2] ... In sieben Tagen soll man zu­rück­keh­ren. (3)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, wurde der Vater eines Mönches krank ... In sieben Tagen soll man zurückkehren. (4)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, wurde der Bruder eines Mönches krank. Wenn er seinem Bruder einen Boten senden würde: Ich bin ein Kranker, komme mein Bruder, ich wünsche, daß mein Bruder kommt; gehen soll man, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, wenn man gerufen wird, nicht aber ungerufen. In sieben Tagen soll man zurückkeh­ren. (5)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, wurde die Schwester eines Mönches krank ... In sieben Tagen soll man zurückkehren. (6)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, wurde der Verwandte eines Mönches krank. Wenn er einen Boten senden würde: Ich bin ein Kranker, komme Verehrungswürdi­ger, ich wünsche, daß der Verehrungswürdige kommt; gehen soll man, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, wenn man gerufen wird, nicht aber ungerufen. In sieben Tagen soll man zurückkehren. (7)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, wurde ein mit Mönchen Zusammen­lebender (bhikkhugatiko) krank ... [wie 7/5] ... In sieben Tagen soll man zurückkeh­ren. (8) //7//

 

 Zu jener Zeit zerfiel eine Behausung des Sanghas. Von einem gewissen Laien wurden (noch brauchbare) Dinge in den Wald ge­bracht. Jener sandte den Mönchen einen Boten: Wenn die Ehrwür­digen jene Dinge abholen würden, würde ich (sie) den Ehrwürdi­gen geben. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, in Sanghaan­gelegenheiten zu gehen. In sieben Tagen soll man zurückkehren." (1) //8//

 

Das Kapitel des Regenzeitaufenthaltes ist beendet.


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