Mahāvagga

MV.II.17-28

 Dann, nachdem der Erhabene in Rājagaha, solange es ihm ge­fiel, geweilt hatte, brach er zu einer Reise nach Codanāvatthu auf. Nach und nach den Weg nach Codanāvatthu gehend, kam er dort an. Zu jener Zeit weilten in einer gewissen Mönchsklause viele Mönche, dort war der Thera ungebildet und unerfah­ren. Er wußte nicht, (wann) Uposatha ist, (wie) der Uposathaab­lauf ist, wußte nicht das Pātimokkha, die Rezitation des Pāti­mokkhas. (1)

 

 Da kam jenen Mönchen folgender Gedanke: Der Erhabene erließ: ein Thera soll das Pātimokkha leiten; aber dieser, unser Thera ist ein Ungebildeter und Unerfahrener; er weiß nicht, (wann) Uposatha ist, (wie) der Uposathaablauf ist, weiß nicht das Pā­timokkha, die Rezitation des Pātimokkhas. Wie sollen wir uns jetzt ver­halten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachver­halt. "Ich erlaube, ihr Mönche, wenn dort ein Mönch ist, der gebildet und erfahren ist, (ihn) für das Pātimokkha einzuset­zen." (2)

 

 Zu jener Zeit weilten in einer gewissen Mönchsklause viele ungebildete und unerfahrene Mönche am Upo­sathatag. Sie wußten nicht, (wann) Uposatha ist, (wie) der Uposathaablauf ist, wuß­ten nicht das Pātimokkha, die Rezitation des Pātimokkhas. Sie baten einen The­ra: "Rezitiere, Verehrungswürdiger, das Pāti­mokkha." Jener sag­te: "Ich kann das nicht, Brüder." Sie baten einen zweiten Thera, einen dritten Thera. Sie frag­ten in die­ser Weise bis zum Sanghaneuling (alle): "Re­zitiere, Ehrwürdi­ger, das Pātimokkha." Jene sagten folgendes: "Ich kann das nicht, Verehrungswürdige." Dem Erha­benen erzählten sie diesen Sachverhalt. (3)

 

 "Hier weilten in einer gewissen Mönchsklause viele ungebilde­te und unerfah­rene Mönche am Uposathatag. Sie wissen nicht, (wann) Uposatha ist, (wie) der Uposathaablauf ist, wissen nicht das Pāti­mokkha, die Rezita­tion des Pātimokkhas. Sie baten den The­ra: "Rezitiere, Verehrungswürdiger, das Pātimokkha." Je­ner sag­te: "Ich kann das nicht, Brüder." Sie baten einen zweiten Thera, einen dritten Thera. Sie frag­ten in dieser Weise bis zum Sanghaneuling (alle): "Rezi­tiere, Ehrwür­diger, das Pāti­mokkha." Jene sagten folgendes: "Ich kann das nicht, Vereh­rungswürdige." Von jenen Mönchen, ihr Mönche, soll sofort ein Mönch zu allen Mönchs­klausen ge­schickt werden: ge­he, Bruder, nachdem du in Kürze oder aus­führlich das Pāti­mokkha erlernt hast, komme zurück." (4,5)

 

 Da kam den Mönchen folgender Gedanke: von wem soll (er) ge­schickt werden? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachver­halt. "Ich erlaube, ihr Mönche, daß ein Thera einen neuen Mön­che beauftragt." Beauftragt von dem Thera gehen die neuen Mön­che nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. "Nicht, ihr Mönche, soll der von einem Thera Beauftragte, Nichtkranke nicht gehen. Wer nicht geht, begeht ein dukkata Vergehen." (6) //17//

 

 Nachdem der Erhabene, solange es ihm gefiel, in Codanāvatthu geweilt hatte, ging er wieder nach Rājagaha zurück. Zu jener Zeit fragten die Menschen die Mönche auf ihrem Almosengang: "Welcher Tag des Halb­mondes ist heute?" Die Mönche antworteten folgendes: "Das, Bruder, wissen wir nicht." Die Menschen wur­den verärgert, unruhig, erregt: Nicht einmal die Halbmond(ta­ge) zu zählen wissen diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyage­schlecht; wissen sie irgend etwas anderes Gutes? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, das Zählen der Halbmondtage zu lernen." (1)

 

 Da kam den Mönchen folgender Gedanke: "Wer soll das Zählen der Halbmond­tage lernen?" Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, daß alle das Zählen der Halbmondtage lernen." (2)

 

 Zu jener Zeit fragten die Menschen die Mönche auf dem Almo­sen­gang: "Wie­viele Mönche seid ihr?" Die Mönche antworteten fol­gendes: "Das, Bruder, wissen wir nicht." Die Menschen wur­den verärgert, unruhig, erregt: Nicht kennen sie sich gegen­seitig die Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht; wissen sie irgend etwas anderes Gutes? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, die Mönche zu zäh­len."(3)

 

 Da kam den Mönchen folgender Gedanke: "Wann sollen die Mönche gezählt werden?" Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachver­halt. "Ich erlaube, ihr Mönche, die Mönche am Uposathatag zu zählen durch Gruppenbildung oder durch das Nehmen eines Lo­ses." (4) //18//

 

 Zu jener Zeit wußten die Mönche nicht: ist heute Uposatha? Sie gingen in einem entfernten Dorf auf Almo­sengang. Sie kamen (zurück) bei der Rezitation des Pātimokkhas oder als es gerade rezitiert worden war. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, die Ankündigung: 'Heute ist Uposatha'." Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Von wem soll angekündigt werden? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, daß ein Thera recht­zeitig ankündigt." Zu jener Zeit erinnerte sich ein gewisser Thera nicht rechtzeitig. Dem Erhabenen erzählten sie die­sen Sachver­halt. "Ich erlaube, ihr Mönche, anzukündigen, sogar zur Essenszeit." Auch zur Essenszeit hatte er es vergessen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, zu der Zeit, wenn er sich erinnert, zu der Zeit es anzukündigen." (1) //19//

 

 Zu jener Zeit war in einer gewissen Mönchsklause das Uposat­ha­haus schmut­zig. Die Gastmönche wurden verärgert, unruhig, er­regt: Wie können diese Mönche das Uposathahaus nicht ausfe­gen? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, das Uposathahaus auszufegen." (1)

 

 Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Wer soll das Uposatha­haus aus­fegen? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachver­halt. "Ich erlaube, ihr Mönche, daß ein Thera einen neuen Mönch (damit) beauftragt." Die von den Theras beauftrag­ten neu­en Mönche fegten nicht aus. Dem Erhabenen erzählten sie die­sen Sach­verhalt. "Nicht soll, ihr Mönche, ein von einem Thera Be­auf­tragter, Nichtkranker, nicht ausfegen. Wer so tut, begeht ein dukkata Ver­gehen." (2)

 

 Zu jener Zeit waren im Uposathahaus die Sitze nicht vorberei­tet. Die Mönche saßen auf der Erde. Die Glieder und Roben wur­den staubbedeckt. Dem Erha­benen erzählten sie diesen Sachver­halt. "Ich erlaube, ihr Mönche, im Upo­sathahaus die Sitze vor­zubereiten." Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Wer soll die Sitze vorbereiten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­ver­halt. "Ich erlaube, ihr Mönche, daß ein Thera einen neuen Mönch (damit) beauftragt." Die von den Theras beauftrag­ten neu­en Mönche bereiteten die Sitze nicht vor. Dem Erhabenen erzählten sie die­sen Sach­verhalt. "Nicht soll, ihr Mön­che, ein von einem Thera Be­auf­tragter, Nichtkranker, nicht die Sitze vorbereiten. Wer so tut, begeht ein dukkata Ver­gehen." (3)

 

 Zu jener Zeit war kein Licht im Uposathahaus. Die Mönche tra­ten im Dunkeln auf die Körper und die Roben. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, im Uposathahaus Licht zu machen." Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Wer soll im Uposathahaus Licht mach­en? ... "Nicht soll, ihr Mön­che, ein von einem Thera Be­auf­tragter, Nichtkranker, nicht im Uposathahaus Licht mach­en. Wer so tut, begeht ein dukkata Ver­gehen." (4)

 

 Zu jener Zeit in einer gewissen Mönchsklause stellten die in der Klause lebenden Mönche nicht einmal Trink- und Waschwasser bereit. Die Gastmönche wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie können diese Mönche nicht einmal Trink- und Waschwasser be­reitstellen? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, Trink- und Waschwasser bereitzustel­len." (5)

 

 Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Wer soll Trink- und Waschwasser bereitstellen? ... "Nicht soll, ihr Mön­che, ein von einem Thera Be­auf­tragter, Nicht­kranker, nicht Trink- und Waschwasser bereitstellen. Wer so tut, begeht ein dukkata Ver­gehen." (6) //20//

 

 Zu jener Zeit gingen viele ungebildete und unerfahrene Mönche in entfernte Gegenden, ohne die Lehrer und Unter­weiser ge­fragt zu haben. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachver­halt. "In diesem Fall, ihr Mönche, sind viele ungebildete und unerfah­rene Mönche in entfernte Gegenden gegangen, ohne die Lehrer und Un­terweiser gefragt zu haben. Jene Lehrer und Unterweiser, ihr Mönche, sollen fragen: 'Wo geht ihr hin, mit wem geht ihr?' Würden jene Ungebildeten und Unerfahrenen, ihr Mönche, andere Ungebildete und Un­erfah­rene angeben, nicht, ihr Mönche, sollen die Lehrer und Unterweiser (es) erlauben. Würden jene (es) erlauben, begehen (sie) ein dukkata Vergehen. Würden jene Un­gebildeten und Unerfahrenen, ihr Mönche, unerlaubt von den Lehrern und Unterweisern gehen, begehen (sie) ein dukkata Ver­gehen. (1)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, leben in einem gewissen Kloster­bezirk vie­le ungebildete und unerfahrene Mönche. Sie wissen nicht, wann Uposatha ist, wie Uposatha zu begehen ist, was das Pātimokkha ist, wie das Pā­timokkha zu rezitieren ist. Dort kommt ein an­derer Mönch, ge­bildet, geschult, (er) weiß die Lehre, weiß die Zucht, weiß die Tabellen (Abhidhamma), ein Weiser, Erfahre­ner, Kluger, Gewissenhafter, Getreuer, Lernwil­liger. Jene Mönche, ihr Mön­che, sollen diesem Mönch helfen, ermutigen, unterstüt­zen, pflegen durch (geben von) Kalk, Lehm, Zahnstäbchen, Was­ser für das Gesicht. Wer nicht hilft, ermu­tigt, unterstützt, pflegt durch (geben von) Kalk, Lehm, Zahn­stäbchen, Wasser für das Gesicht, begeht ein dukkata Vergehen. (2)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, in einer gewissen Mönchsklau­se, weilten an jenem Upo­satha viele ungebildete, un­erfahrene Mön­che. Sie wissen nicht, wann Uposatha ist, wie Uposatha zu be­gehen ist, was das Pātim­okkha ist, wie das Pā­timokkha zu rezi­tieren ist. Von jenen Mönchen, ihr Mönche, soll ein Mönch so­fort zu einer nahen Mönchsklau­se geschickt werden: gehe, Bru­der, nach­dem du in Kürze oder ausführlich das Pātimokkha ge­lernt hast, komme zurück. Wenn ihr es bekommt, ist es gut. Wenn ihr es nicht bekommt, sollen alle jene Mönche, ihr Mön­che, zu ei­ner Mönchs­klause gehen, wo (man) weiß, wann Uposatha ist, wie Upo­satha zu  begehen ist, was das Pātimokkha ist, wie das Pā­ti­mokkha zu rezitieren ist. Wer nicht geht, begeht ein dukka­ta Vergehen. (3)

 

 In die­sem Fall, ihr Mönche, in einer gewissen Mönchsklause, weilten an jenem Upo­satha viele ungebildete, un­erfahrene Mön­che. Sie wissen nicht, wann Uposatha ist, wie Uposatha zu be­gehen ist, was das Pātim­okkha ist, wie das Pā­timokkha zu rezi­tieren ist. Von je­nen Mönchen, ihr Mönche, soll ein Mönch zu einer nahen Mönchs­klau­se geschickt werden: gehe, Bruder, nach­dem du in Kürze oder ausführlich das Pāti­mokkha gelernt hast, komme zurück. Wenn ihr es bekommt, ist es gut Wenn ihr es nicht bekommt, soll ein Mönch für sieben Tage (fort)geschickt wer­den: gehe, Bru­der, nachdem du in Kürze oder aus­führlich das Pātim­okkha ge­lernt hast, komme zurück. Wenn ihr es bekommt, ist es gut. Wenn ihr es nicht bekommt, sollen jene Mön­che, ihr Mön­che, in jener Mönchs­klause nicht eine Regenzeit verweilen. Wer so verweilt, begeht ein dukkata Vergehen." (4) //21//

 

 Dann sprach der Erhabene die Mönche an: "Versammelt euch, ihr Mönche, der Sangha wird Uposatha begehen." Als dies gesagt wurde, sagte ein gewisser Mönch dem Erhabenen folgendes: "Ver­ehrungswürdiger, ein Mönch ist krank, er ist nicht gekom­men." "Ich erlaube, ihr Mönche, daß der kranke Mönch seine Rein­heit bekennt. So soll, ihr Mönche, er bekennen: jener kranke Mönch, nachdem er zu einem Mönch gekom­men ist, das Obergewand auf eine Schulter gelegt hat, sich niedergehockt hat, die Hände zusammengelegt hat, soll (er) jenem sagen: "Ich bekenne die Reinheit, mein Reinheit(sbekenntnis) über­bringe, meine Rein­heit verkünde, (dieses) soll er durch den Körper wis­sen las­sen, durch die Sprache wissen lassen, durch den Körper und die Sprache wissen lassen; wenn er nicht durch den Körper, durch die Sprache, durch den Körper und die Sprache wissen läßt, hat er die Reinheit nicht bekannt. (1)

 

 Wenn ihr sie (die Reinheit) erhaltet, ist es gut. Wenn ihr sie nicht erhaltet, soll jener kranke Mönch, ihr Mönche, nach­dem er mit dem Bett oder mit dem Stuhl inmit­ten des Sanghas gebracht wurde, Uposatha begehen. Wenn, ihr Mönche, dem kran­kenpflegenden Mönch einfällt: wenn wir den Kranken von (die­sem) Platz fortbringen, wird die Krankheit schlimmer oder der Tod wird eintreten. Nicht soll man, ihr Mönche, den Kranken fortbringen, nachdem der Sangha sich dort (beim Kranken) ver­sammelt hat, soll man Uposatha begehen. Nicht soll man Upo­sat­ha in einer (unvollständigen) Teil(gruppe) begehen. Wer (Upo­satha) so begeht, begeht ein dukkata Vergehen. (2)

 

 Der Reinheits(bekennt­nis)überbringer, ihr Mönche, (wenn er) mit dem gege­benen Rein­heits(bekenntnis) woanders hingeht (als zum Uposatha), soll er einem anderen die Reinheits(bekenntnis) weitergeben. Der Rein­heits(bekennt­nis)überbringer, ihr Mönche, soll einem anderen (Mönch) das Reinheits(be­kenntnis) weiter­ge­ben, wenn er: den Orden verläßt, stirbt, bekennt, ein Novize zu sein, bekennt, die Regeln nicht zu halten, bekennt, ein Pārāji­kaver­gehen begangen zu haben, bekennt, verrückt zu sein, be­kennt, einen ungefestig­te Gemütsverfassung (khittacitto) zu haben, be­kennt, körperliche Schmer­zen zu haben, bekennt, ausgeschlossen (worden) zu sein, weil er ein Vergehen nicht (ein)sah, be­kennt, ausgeschlossen (worden) zu sein, weil er ein Ver­gehen nicht wieder gutmach­te, bekennt, ausgeschlossen (worden) zu sein, weil er eine schlecht Ansicht nicht aufge­geben hat, be­kennt, ein Eunuch zu sein, bekennt, ei­ner zu sein, der vorgibt ein Mönch zu sein (er ist nicht ordiniert worden, siehe MV I 62/3.) bekennt, einer zu sein, der mit ande­ren Sekten verkehrt, be­kennt, ein Tier zu sein, bekennt, ein Muttermörder zu sein, be­kennt, ein Vatermörder zu sein, bekennt, ein Heiligenmörder zu sein, be­kennt, ein Non­nenschänder zu sein, bekennt, ein San­g­haspalter zu sein, bekennt, ein Blut­ver­gießer (des Erhabe­nen) zu sein, be­kennt, ein Hermaphrodit zu sein. (3)

 

 Wenn der Reinheits(bekennt­nis)überbringer, ihr Mön­che, mit der gegebenen Reinheitsbe­kenntnis einen anderen Weg ein­schlägt, ist die Reinheitsbekenntnis nicht erbracht worden. Wenn der Reinheits(bekennt­nis)überbringer, ihr Mönche, mit dem gegebenen Reinheitsbekenntnis auf dem Wege den Orden verläßt, stirbt, bekennt, ein Novize zu sein, bekennt, die Regeln nicht zu halten, bekennt, ein Pārāji­kaver­gehen begangen zu haben, bekennt, verrückt zu sein ... ist das Reinheitsbekenntnis nicht erbracht wor­den. Wenn der Rein­heits(bekenntnis)überbringer, ihr Mönche, mit dem gegebe­nen Reinheitsbe­kenntnis beim Sangha angelangt ist, (und dann) weg­geht, ist das Reinheits­bekenntnis erbracht worden. Wenn der Rein­heits(bekenntnis)überbringer, ihr Mönche, mit dem gegebe­nen Reinheits(be­kenntnis) beim Sangha angelangt ist, (und dann) den Orden verläßt, stirbt, bekennt, ein Novize zu sein, bekennt, die Regeln nicht zu halten, bekennt, ein Pārāji­kaver­gehen begangen zu haben, bekennt, verrückt zu sein ... ist das Reinheits­bekennt­nis erbracht. Wenn der Rein­heits(bekennt­nis)überbringer, ihr Mönche, mit dem gegebe­nen Reinheitsbe­kenntnis beim Sangha an­gelangt ist, hat (dem Sang­ha) aber nichts erzählt, weil er schlief, oder nichts erzählt, weil er träge war, weil er in einem jhāna war, erbracht ist die Rein­heitsbekenntnis; der Reinheits(bekennt­nis)überbringer be­geht kein Vergehen. Wenn der Reinheits(bekenntnis)über­brin­ger mit dem gegebenen Reinheits(bekenntnis) beim Sangha angelangt ist und absichtlich nichts sagt, ist die Reinheitsbekenntnis er­bracht, der Rein­heits(bekennt­nis)über­bringer begeht ein dukka­ta Vergehen." (4) //22//

 

 Dann sprach der Erhabene die Mönche an: "Versammelt (euch), ihr Mönche, der Sangha wird einen Vinay­aakt ausführen." Als dies gesagt wurde, sagte ein gewisser Mönch dem Erhabenen fol­gendes: "Ein Mönch, Ver­ehrungswürdi­ger, ist krank, er ist nicht gekommen." "Ich erlaube, ihr Mönche, daß der kranke Mönch seine Zu­stimmung gibt (daß der Sangha den Akt ohne ihn ausführt). So, ihr Mönche, soll man seine Zustim­mung geben: jener kranke Mönch, nachdem er zu einem Mönch gekom­men ist, das Obergewand auf eine Schulter gelegt hat, sich niedergehockt hat, die Hände zusammengelegt hat, soll (er) jenem sagen: "Ich gebe meine Zustimmung, meine Zustimmung über­bringe, meine Zustimmung verkünde, (dieses) soll er durch den Körper wis­sen las­sen, durch die Sprache wissen lassen, durch den Körper und die Sprache wissen lassen; wenn er nicht durch den Körper, durch die Sprache, durch den Körper und die Sprache wissen läßt, hat er die Zustimmung nicht gege­ben. (1)

 

 Wenn ihr sie (die Zustimmung) erhaltet, ist es gut. Wenn ihr sie nicht erhal­tet, soll jener kranke Mönch, ihr Mönche, nach­dem er mit dem Bett oder mit dem Stuhl inmit­ten des Sanghas gebracht wurde, den Vinayaakt begehen. Wenn, ihr Mönche, dem kran­kenpflegenden Mönch einfällt: wenn wir den Kranken von (die­sem) Platz fortbringen, wird die Krankheit schlimmer oder der Tod wird eintreten. Nicht soll man, ihr Mönche, den Kranken fortbringen, nachdem der Sangha sich dort (beim Kranken) ver­sammelt hat, soll man den Vinayaakt begehen. Nicht soll man den Vinayaakt in einer (unvollständigen) Teil(gruppe) begehen. Wer (den Vinayaakt) so begeht, begeht ein dukkata Ver­gehen. (2)

 

 Der Zustimmungsüberbringer, ihr Mönche, (wenn er) mit der gege­benen Zustimmung woanders hingeht (als zum Vinayaakt), soll er einem anderen die Zustimmung weitergeben. Der Zustimmungsüberbringer, ihr Mönche, soll einem anderen (Mönch) die Zustimmung weiter­ge­ben, wenn er: den Orden verläßt, stirbt, bekennt, ein Novize zu sein, bekennt, die Regeln nicht zu halten, bekennt, ein Pārāji­kaver­gehen begangen zu haben, bekennt, verrückt zu sein ... [weiter wie in //22// 3+4] ... Wenn der Zustimmungsüber­brin­ger mit der gegebenen Zustimmung beim Sangha angelangt ist und absicht­lich nichts sagt, ist die Zustimmung er­bracht, der Zustimmungsüber­bringer begeht ein dukka­ta Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, an jenem Uposathatag daß der, der die Rein­heits(bekenntnis) überbringt, auch die Zustimmung überbringt: Möge der Sangha tun, was ihm ob­liegt." (3) //23//

 

 Zu jener Zeit wurde ein gewisser Mönch an einem Uposathatag von Verwand­ten festgehalten. Dem Erhabe­nen erzählten sie die­sen Sachverhalt. "In diesem Fall, ihr Mönche, ist ein Mönch an einem Uposathatag von seinen Verwandten festgehalten worden. Jenen Verwandten sollen die Mönche sagen: "Gut wäre es, ihr Ehrwürdigen, diesen Mönch für kurze Zeit fortge­hen zu lassen, bis dieser Mönch den Uposatha begangen hat." (1)

 

 Wenn man das erhält, ist es heilsam; wenn man es nicht er­hält, sollen die Mönche jenen Verwandten sagen: "Gut wäre es, Ihr Ehrwürdigen, kurze Zeit beiseite zu treten, bis der Mönch sein Reinheitsbekenntnis gege­ben hat." Wenn man das erhält, ist es heilsam; wenn man es nicht erhält, sollen die Mönche jenen Ver­wand­ten sagen: Gut wäre es, Ihr Ehrwürdigen, wenn ihr die­sen Mönch für kurze Zeit aus den Grenzen (des Sanghas) hin­aus­führt, bis der Sangha Uposatha begangen hat." Wenn man das er­hält ist es heilsam; wenn man es nicht erhält, kann der Sang­ha unvollständig kein Uposatha begehen. Wer so tut, begeht ein dukkata Vergehen." (2)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, wurde an einem Uposatha ein Mönch vom König festgehalten, von Dieben festgehalten, von Verkom­menen festgehalten, von gegnerischen Mönchen festgehalten. Dem Erhabe­nen erzählten sie die­sen Sach­verhalt ... Wenn man das er­hält ist es heilsam; wenn man es nicht erhält, kann der Sang­ha unvollständig kein Uposatha begehen. Wer so tut, begeht ein dukkata Vergehen." (3) //24//

 

 Dann sprach der Erhabene die Mönche an: "Versammelt euch, ihr Mönche, es gibt für den Sangha zu tun." Als das gesagt wurde, sagte ein gewisser Mönch dem Erhabenen folgendes: "Es gibt, Verehrungswürdiger, den Mönch namens Gagga, einen Irren, er ist nicht gekommen." "Es gibt zweierlei Irre, ihr Mönche, es gibt einen irren Mönch, der erinnert sich an Uposatha oder erinnert sich nicht, erinnert sich an den Vinayaakt des Sangha oder erinnert sich nicht, einer erinnert sich überhaupt nicht, ei­ner kommt zu Uposatha oder er kommt nicht, er kommt zum Vi­nay­a­akt des Sang­ha oder er kommt nicht, einer kommt überhaupt nicht. (1)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, (wenn) dieser Irre sich an Upo­satha erinnert oder nicht erinnert, sich an den Vinay­aakt des Sangha erinnert oder nicht erinnert, zu Uposatha kommt oder nicht kommt, zum Vinayaakt des Sangha kommt oder nicht kommt, erlaube ich, ihr Mönche, einem derartigen Irren den Status eines Irren zu geben (wörtl. Einigung über sein Irresein). (2)

 

 So soll man, ihr Mönche, (den Status) geben: ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündi­gen: 'Höre mich, ver­ehrungswürdiger Sangha, der Mönch Gagga ist ein Ir­rer, er er­innert sich an Uposatha oder er erinnert sich nicht, er erin­nert sich an den Vinayaakt des Sangha oder er erinnert sich nicht, er kommt zum Uposatha oder er kommt nicht, er kommt zum Vinayaakt des Sangha oder er kommt nicht. Wenn es dem Sangha recht ist, soll der Sangha dem irren Mönch Gagga den Status eines Irren geben. Würde sich der Mönch Gagga an Uposatha er­innern oder nicht erinnern, an den Vinayaakt den Sangha er­in­nern oder nicht erinnern, würde er zum Uposatha kommen oder nicht, würde er zum Vinayaakt des Sangha kommen oder nicht, mit Gagga und ohne Gagga sollte der Sangha Uposat­ha begehen, den Vinay­aakt begehen'. Das ist die Ankündigung. (3)

 

 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, der Mönch Gagga ist ein Ir­rer, er erinnert sich an Uposatha oder er erinnert sich nicht, er erinnert sich an den Vinayaakt des Sangha oder er erinnert sich nicht, er kommt zum Uposat­ha oder er kommt nicht, er kommt zum Vinayaakt des Sangha oder er kommt nicht. Der Sangha gibt dem Mönch Gagga (den Status) eines Irren, wür­de sich der Mönch Gagga an Uposatha erinnern oder nicht er­in­nern, an den Vinayaakt des Sanghas erinnern oder nicht erin­n­ern, würde er zum Uposatha kommen oder nicht, würde er zum Vinayaakt des Sangha kommen oder nicht, mit Gagga und ohne Gagga wird der Sangha Uposat­ha begehen, den Vinayaakt begehen. Wenn den Ehrwürdigen das Geben des Status eines Irren an den irren Mönch Gagga recht ist, so soll er schweigen, wenn es einem nicht recht ist, sollte er sprechen. Gegeben hat der Sangha dem irren Mönch Gagga den Status eines Irren, würde sich der Mönch Gagga an Uposatha erinnern oder nicht erinnern, an den Vinayaakt des Sangha erinnern oder nicht erinnern, wür­de er zum Uposatha kommen oder nicht, würde er zum Vinayaakt des Sangha kommen oder nicht, mit Gagga und ohne Gagga wird der Sangha Uposat­ha begehen, den Vinayaakt begehen, dem Sangha ist es recht, daher das Schweigen, so nehme ich es an'." (4) //25//

 

 Zu jener Zeit weilten in einer gewissen Mönchsklause an einem Uposatha vier Mönche. Da kam jenen Mön­chen folgender Gedanke: der Erhabene erließ Uposatha soll man begehen, wir sind nur vier Leute, wie sollen wir Uposatha begehen? Dem Erhabenen erzähl­ten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, daß vier (Leu­te) das Pātimokkha rezitieren." (1)

 

 Zu jener Zeit weilten in einer gewissen Mönchsklause an einem Uposatha drei Mönche. Da kam jenen Mön­chen folgender Gedanke: der Erhabene erlaubte daß vier das Pātimokkha rezitieren, wir sind nur drei Leute, wie sollen wir Uposatha begehen? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, das drei Leute das Uposatha mit einem Reinheitsbekennt­nis bege­hen. (2)

 

 So soll man, ihr Mönche, begehen: Ein erfahrener und fähiger Mönch soll jenen Mönchen ankündigen: 'Hört mich, Brüder, heu­te ist Uposatha, der fünfzehnte Wenn es den Brüdern recht ist, begehen wir miteinan­der Uposatha mit der Reinheitsbekenntnis'. Ein The­ra soll, nachdem er das Obergewand auf eine Schulter gelegt hat, sich in die Hocke niedergesetzt hat, die Hände zusammen­gelegt hat, jenen Mönchen folgendes sagen: 'Völlig rein bin ich, Brüder, haltet mich für einen solchen. Völlig rein bin ich, Brüder, haltet mich für einen solchen. Völlig rein bin ich, Brüder, haltet mich für einen solchen.'  (3)

 

 Ein neuer Mönch soll, nachdem er das Obergewand auf eine Schulter gelegt hat, sich in die Hocke nieder­gesetzt hat, die Hände zusammengelegt hat, jenen Mönchen folgendes sagen: 'Völ­lig rein bin ich, Verehrungs­würdige, haltet mich für einen solchen. Völ­lig rein bin ich, Verehrungs­würdige, haltet mich für einen solchen. Völ­lig rein bin ich, Verehrungs­würdige, haltet mich für einen solchen.'" (4)

 

 Zu jener Zeit weilten in einer gewissen Mönchsklause an einem Uposatha zwei Mönche. Da kam jenen Mön­chen folgender Gedanke: der Erhabene erlaubte daß vier das Pātimokkha rezitieren, daß drei Upo­satha mit einem Rein­heitsbe­kenntnis begehen, wir sind nur zwei Leute, wie sollen wir Uposatha be­gehen? Dem Erha­benen erzähl­ten sie diesen Sach­verhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, das zwei Leute das Uposatha mit einem Rein­heits­bekenntnis bege­hen. (5)

 

 So soll man, ihr Mönche, begehen: der ältere Mönch soll dem jüngeren Mönch, nachdem er das Obergewand auf eine Schulter gelegt hat, sich in die Hocke nie­dergesetzt hat, die Hände zusammengelegt hat, folgendes sagen: 'Völlig rein bin ich, Bru­der, halte mich für einen solchen. Völlig rein bin ich, Bru­der, halte mich für einen solchen. Völlig rein bin ich, Bru­der, halte mich für einen solchen.' (6)

 

 Der neue Mönch soll, nachdem er das Obergewand auf eine Schulter gelegt hat, sich in die Hocke nieder­gesetzt hat, die Hände zusammengelegt hat, dem älteren Mönch folgendes sagen: 'Völlig rein bin ich, Ver­ehrungswürdi­ger, halte mich für ei­nen solchen. Völlig rein bin ich, Ver­ehrungswürdi­ger, halte mich für ei­nen solchen. Völlig rein bin ich, Ver­ehrungswürdi­ger, halte mich für ei­nen solchen.'" (7)

 

 Zu jener Zeit weilte in einer gewissen Mönchs­klau­se an einem Uposatha ein Mönch. Da kam jenem Mönch folgender Gedanke: der Erhabene erlaubte, daß vier das Pātimokkha rezitie­ren, daß drei und zwei Upo­satha mit einem Rein­heits­be­kenntnis begehen, ich bin nur ei­ner, wie soll ich Uposatha be­gehen? Dem Erha­benen e­rzähl­ten sie diesen Sach­verhalt. (8)

 

 "In diesem Fall, ihr Mönche, weilt in einer gewissen Mönchs­klause an jenem Upo­satha nur ein Mönch. Jener Mönch, ihr Mön­che, soll sich dort, wo die Mönche zurückkommen (ankommen), in der Versammlungs­halle oder in der Laube oder am Fuße eines Baumes, nachdem er den Platz ausgefegt hat, Trink- und Wasch­wasser bereitgestellt hat, Sitze vorbereitet hat, Licht ange­macht hat, niedersetzen. Wenn andere Mönche kommen, soll er mit denen Uposatha begehen; wenn keine kommen, soll er sich entschließen: Heute ist für mich Uposatha. Wer sich so nicht entschließen würde, begeht ein dukkata Vergehen. (9)

 

 Dort, ihr Mönche, wo vier Mönche leben, soll man nicht, nachdem man von einem das Reinheitsbekenntnis geholt hat, das Pāti­mokkha (zu dritt) rezitie­ren. Wenn man doch so rezi­tiert, be­geht man ein dukkata Ver­gehen. Dort, ihr Mönche, wo drei Mönche leben, soll man nicht, nachdem man von einem das Reinheitsbe­kennt­nis geholt hat, Uposatha begehen mit dem Reinheitsbe­kenntnis. Wer so begeht, begeht ein dukkata Vergehen. Dort, ihr Mönche, wo zwei Mönche leben, soll nicht ei­ner, nachdem er vom anderen das Reinheits­bekenntnis geholt hat, sich einzeln (zu Uposatha) entschließen. Wer sich so ent­schließt, begeht ein duk­kata Vergehen." (10) //26//

 

 Zu jener Zeit hatte ein gewisser Mönch an jenem Uposatha ein Vergehen begangen. Da kam jenem Mönch folgender Gedanke: Der Erhabene erließ: "Nicht soll man mit einem Vergehen Uposatha begehen", ich bin einer, der ein Vergehen begangen hat, wie soll ich mich jetzt verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. "In diesem Fall hat, ihr Mönche, ein Mönch an jenem Uposatha ein Vergehen begangen. Jener Mönch, ihr Mön­che, nachdem er zu einem Mönch gegangen ist, das Obergewand auf eine Schulter gelegt hat, sich nieder gehockt hat, die Hän­de zusammengelegt hat, soll er jenem folgendes sagen: 'Ich, Bruder, der so und so genannte, habe ein Vergehen begangen, ich bekenne es.' Jener soll sagen: 'Siehst du das (ein)?' 'Ja, ich sehe es (ein).' 'In Zukunft hüte dich.' (1)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, war ein Mönch unsicher, ob er ein Vergehen (began­gen hatte). Jener Mönch, ihr Mön­che, nachdem er zu einem Mönch gegangen ist, das Obergewand auf eine Schulter gelegt hat, sich nieder ge­hockt  hat, die Hän­de zusammengelegt hat, soll er jenem folgendes sagen: 'Ich, Bruder, der so und so genannte, bin unsicher, ob ich ein Vergehen beging. Wenn ich dessen si­cher bin, dann werde ich jenes Vergehen wieder­gutma­chen.' So sagend soll er Uposatha begehen, das Pātimokkha hören, nicht soll aus diesem Grunde ein Hindernis für Uposatha sein." (2)

 

 Zu jener Zeit bekannte die Sechser Gruppe Mönche zusam­men ein Verge­hen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachver­halt. "Nicht soll man, ihr Mönche, zusammen ein Vergehen bekennen, wer so bekennt, begeht ein dukkata Ver­gehen." Zu jener Zeit nahm die Sechser Gruppe Mönche zusammen ein Ver­gehen entgegen. Dem Er­habe­nen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, zusammen ein Vergehen entgegen­nehmen, wer so ent­gegen­nimmt, begeht ein dukkata Vergehen." (3)

 

 Zu jener Zeit erinnerte sich ein gewisser Mönch beim Rezitie­ren des Pātimokkhas eines Vergehens. Da kam jenem Mönch fol­gen­der Gedanke: Der Erhabene erließ: Nicht soll man mit einem Vergehen Uposatha begehen, ich bin einer, der ein Vergehen begangen hat, wie soll ich mich jetzt verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. "In diesem Fall, ihr Mönche, fällt einem Mönch beim Rezitieren des Pāti­mokkhas ein Vergehen ein. Jener Mönch, ihr Mönche, soll dem nahesten Mönch jenes sagen: 'Ich, Bruder, der so und so genannte beging ein Verge­hen. Nachdem ich von hier aufgestanden bin, werde ich jenes Vergehen wiedergutmachen'. Nachdem er so gesprochen hat, soll er Uposatha begehen, das Pātimokkha hören, nicht soll aus die­sem Grunde ein Hindernis für Uposatha sein. (4)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, war ein Mönch beim Rezitieren des Pāti­mokkhas unsicher, ob er ein Vergehen begangen hatte. Jener Mönch, ihr Mönche, soll dem nahesten Mönch jenes sagen: 'Ich, Bruder, der so und so genannte bin unsicher, ob ich ein Vergehen beging. Wenn ich sicher geworden bin, werde ich jenes Vergehen wieder­gutmachen'. Nachdem er so gesprochen hat, soll er Uposatha begehen, das Pātimokkha hören, nicht soll aus die­sem Grunde ein Hindernis für Uposat­ha sein." (5)

 

 Zu jener Zeit in einer gewissen Mönchs­klause beging der ge­samte Sangha an einem Upo­satha ein Verge­hen. Da kam jenen Mön­chen folgender Gedanke: Der Erhabene erließ: nicht soll man gemeinsam ein Vergehen be­kennen, nicht gemeinsam ein Vergehen entgegennehmen, dieser gesamte Sangha hat gemein­sam ein Ver­gehen begangen, was sollen wir jetzt tun? Dem Erhabenen er­zählten sie diesen Sachverhalt. "In diesem Fall, ihr Mönche, hat der gesamte Sangha am Uposat­ha ein Vergehen begangen. Von jenen Mönchen, ihr Mönche, soll sofort ein Mönch zur nächstge­legenen Mönchsklause geschickt werden: 'Gehe, Verehrungswürdi­ger, nachdem du jenes Vergehen wiedergutgemacht hast, komme zurück. Wir werden dann bei dir das Vergehen wieder­gutmachen'. (6)

 

 Wenn jener jenes (die Wie­dergutmachung) erhält, ist es gut, wenn er sie nicht erhält, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser gesamte Sangha hat zusammen ein Vergehen began­gen. Wenn der Sangha einen an­deren Mönch sehen wird, der rein und ohne Vergehen ist, dann wird der Sangha bei ihm das Ver­gehen wie­dergutmachen', so sa­gend soll man Uposatha begehen, das Pāti­mokkha rezitieren, nicht soll aus diesem Grunde ein Hindernis für Uposatha sein. (7)

 

 In diesem Falle, ihr Mönche, war in einer bestimmten Mönchs­klause an einem Uposatha der gesamte Sang­ha unsicher, ob sie zusammen ein Vergehen began­gen hatten. Ein erfahrener und fä­higer Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, vereh­r­ungswürdiger Sangha, dieser gesamte Sangha ist unsicher, ob zu­sammen ein Vergehen begangen wurde. Wenn keine Unsicherheit da sein wird, dann werden wir jenes Vergehen wieder­gutmachen', so sagend soll man Uposatha begehen, das Pātimokkha rezitie­ren, nicht soll das ein Hindernis für Uposatha sein. (8)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte in einer gewissen Mönchs­klause der gesam­te Sangha ein Vergehen began­gen und war in der Regen­zeitobservanz. Von jenen Mönchen, ihr Mön­che, soll sofort ein Mönch zur nächstgelegenen Mönchsklause ge­schickt werden: 'Gehe, Vereh­rungswürdiger, nachdem du jenes Vergehen wieder gut gemacht hast, komme zurück. Wir werden dann bei dir das Vergehen wiedergutmachen.' Wenn jener jenes (die Wie­dergutma­chung) erhält ist es gut, wenn er sie nicht erhält, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser gesamte Sangha hat zu­sammen ein Vergehen begangen, und wir sind in der Regen­zeit­observanz. Wenn der Sangha einen an­deren Mönch sehen wird, der rein und ohne Vergehen ist, dann wird der Sangha bei ihm das Vergehen wieder­gutmachen', so sa­gend soll man Uposatha be­ge­hen, das Pātimokkha rezitieren, nicht soll aus diesem Grunde ein Hindernis für Uposatha sein." (9)

 

 Zu jener Zeit hatte in einer gewissen Mönchsklause der gesam­te Sangha zusammen ein Verge­hen begangen. Jene wußten nicht den Namen und die Kategorie des Vergehens. Dort kommt ein an­derer Mönch, ge­bildet, ge­schult, (er) weiß die Lehre, weiß die Zucht, weiß die Tabellen (Abhidhamma), ein Weiser, Erfahre­ner, Kluger, Gewissenhafter, Getreuer, Lernwilliger. Da ging ein gewisser Mönch zu dem Mönch, dort sagte er jenem Mönche: "Wenn einer so und so tut, welchen Namen hat jenes Vergehen, das er begeht?" (10)

 

 Jener sagte so: "Wenn einer so und so tut, hat jenes Verge­hen, das er begeht, diesen Namen, (wenn das so ist), Bruder, bist du einer der ein Vergehen mit diesem Namen begangen hat, mache jenes Vergehen wieder gut." Der andere sagte so: "Nicht habe ich al­lein, Bruder, das Vergehen begangen. Dieser gesamte San­gha hat das Vergehen begangen." Jener sagte so: "Was, Bru­der, bedeuten die anderen Vergehen oder Nichtvergehen. Gut wäre es, Bruder, wenn du von dem eigenen Vergehen dich er­hebst." (11)

 

 Dann, nachdem der Mönch auf die Worte jenes Mönches hin sein Ver­gehen wieder gut gemacht hatte, ging er zu jenen Mönchen. Dort sagte er jenen Mönchen folgendes: "Wenn einer, so sagt man, ihr Brüder, so und so tut, begeht er ein Vergehen mit diesem Na­men. Ein Vergehen mit diesem Namen habt ihr, Brüder, began­gen, macht es wieder gut." Da wollten jene Mönche nicht auf die Worte jenes Mönches hin das Vergehen wieder­gutmachen. Dem Er­habe­nen erzählten sie diesen Sachverhalt. (12)

 

 "In diesem Falle, ihr Mönche, hatte in einer gewissen Mönchs­klause der gesamte Sang­ha zusammen ein Verge­hen begangen, jene wußten nicht den Namen und die Kategorie des Vergehens. Dort kommt ein ande­rer Mönch, ge­bildet, ge­schult, (er) weiß die Leh­re, weiß die Zucht, weiß die Tabellen, ein Wei­ser, Erfahre­ner, Kluger, Gewissenhafter, Getreuer, Lernwil­li­ger, dann ging ein gewisser Mönch zu dem Mönch, dort sagte er jenem Mönche: 'Wenn einer so und so tut, welchen Namen hat jenes Vergehen, das er begeht?' (13)

 

 Jener sagte so: 'Wenn einer so und so tut, hat jenes Verge­hen, das er be­geht, diesen Namen, (wenn das so ist), Bruder, bist du einer, der ein Ver­gehen mit diesem Namen begangen hat, mache jenes Vergehen wieder gut.' Der andere sagte so: 'Nicht habe ich al­lein, Bruder, das Vergehen begangen, dieser gesamte San­gha hat das Vergehen begangen.' Jener sagte so: 'Was, Bru­der, bedeuten die anderen Vergehen oder Nichtvergehen. Gut wäre es, Bruder, wenn du von dem eigenen Vergehen dich er­hebst.' (14)

 

  Dann, nachdem der Mönch auf die Worte jenes Mönches hin sein Ver­gehen wieder gut gemacht hatte, ging er zu jenen Mönchen. Dort sagte er jenen Mönchen folgendes: 'Wenn einer, so sagt man, ihr Brüder, so und so tut, begeht er ein Vergehen mit diesem Na­men. Ein Vergehen mit diesem Namen habt ihr, Brüder, began­gen, macht es wieder gut.' Wenn, ihr Mönche, die Mönche auf die Worte des Mönches hin jenes Vergehen wiedergutmachen wür­den, ist es gut, wenn sie es nicht wiedergutmachen würden, nicht soll jener Mönch, ihr Mön­che, mit jenen Mönchen spre­chen, wenn er es nicht mag." (15) //27//

 

Der Abschnitt über den Tadel ist beendet.

 

 Zu jener Zeit hatten sich in einer gewissen Mönchsklause an einem Uposatha alle Mönche der Klause ver­sammelt, vier oder mehr. Sie wußten nicht, daß andere Mönche der Klause noch nicht angekommen waren. Jene, in der Vor­stellung: das ist lehr­gemäß, das ist ordnungsgemäß, die Gruppe ist vollstän­dig, be­gingen sie Uposatha, rezitierten sie das Pātimokkha. Als jene das Pātimokkha rezitierten, kamen viele andere Mönche der Klau­se. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. (1)

 

 "In diesem Falle, ihr Mönche, hatten sich in einer gewissen Mönchsklause an jenem Uposatha alle Mönche der Klause versam­melt, vier oder mehr. Sie wußten nicht, daß andere Mönche der Klause noch nicht ange­kommen waren. Jene, in der Vorstellung: das ist lehr­gemäß, das ist ordnungsgemäß, die Gruppe ist voll­ständig, be­gingen sie Uposatha, rezitierten sie das Pāti­mokkha. Als jene das Pātimokkha rezitierten, kamen mehr ande­re Mönche der Klau­se. Jene, ihr Mönche, sollen mit den Mönchen nochmals das Pātimokkha rezitieren. Die Rezitierenden begehen kein Vergehen. (2)

 

 In diesem Falle, ihr Mönche, hatten sich in einer gewissen Mönchsklause an jenem Uposatha alle Mönche der Klause versam­melt, vier oder mehr. Sie wußten nicht, daß andere Mönche der Klause noch nicht ange­kommen waren. Jene, in der Vorstellung: das ist lehr­gemäß, das ist ordnungsgemäß, die Gruppe ist voll­ständig, be­gingen sie Uposatha, rezitierten sie das Pāti­mokkha. Als jene das Pātimokkha rezitierten, kamen gleichviel Mönche der Klause. Rezitiertes ist gut rezitiert, den Rest soll man hören, die Rezitierenden bege­hen kein Ver­gehen. In diesem Falle, ihr Mönche, hatten sich in einer ge­wissen Mönchsklause an jenem Uposatha alle Mönche der Klause versam­melt, vier oder mehr. Sie wußten nicht, daß andere Mönche der Klause noch nicht angekom­men waren. Jene, in der Vorstel­lung: das ist lehr­gemäß, das ist ordnungs­gemäß, die Gruppe ist voll­ständig, be­gingen sie Uposatha, rezitierten sie das Pāti­mokkha. Als jene das Pātimokkha rezitierten, kamen weniger Mön­che der Klause. Rezitiertes ist gut rezitiert, den Rest soll man hören, die Rezitierenden begehen kein Ver­gehen." (3)

 

 Als jene das Pātimokkha rezitiert hatten, kamen mehr ande­re Mönche der Klau­se. Jene, ihr Mönche, sollen mit den Mönchen nochmals das Pātimokkha rezitieren. Die Rezitierenden begehen kein Vergehen. ... Als jene das Pātimokkha rezitiert hatten, kamen gleichviel Mönche der Klause. Rezitiertes ist gut rezitiert, bei jenen (rezitiert Habenden) soll man das Reinheitsbe­kenntnis able­gen, die Rezitierenden begehen kein Vergehen. ... Als jene das Pātimokkha rezitiert hatten, kamen weniger Mön­che der Klause. Rezitiertes ist gut rezitiert, bei jenen (rezitiert Habenden) soll man das Reinheitsbe­kenntnis able­gen, die Rezitierenden begehen kein Vergehen. (4)

 

 [Wie (4) mit:] ... als das Pātimokkha rezitiert war, aber die Gruppe noch nicht aufgestanden war. (5) ... als das Pātimokkha rezitiert war und einige schon aufge­standen wa­ren. (6) ... als das Pāti­mokkha rezitiert war und alle schon aufgestanden waren. (7)

 

Die Gruppe von fünfzehn Nichtvergehen ist beendet. //28//


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