Mahāvagga

MV.II.01-16

 

 Zu jener Zeit weilte der Erwachte Erhabene in Rājagaha am Berg Gijjhakūta (Geiergipfel). Zu jener Zeit, nachdem sie sich ver­sammelt hatten, sprachen die Andersgläubigen am vierzehnten und fünfzehnten (d.h. am 14. und 29. des Monats) sowie an den beiden ach­ten Tagen bei Halbmond über (deren) Lehren. Die Men­schen kamen heran, um die Lehren zu hören. Sie bekamen Zuneigung zu den andersgläu­bigen Wande­rasketen, beka­men Ver­trau­en, die andersgläubigen Wanderaske­ten bekamen An­hänger. (1)

 

 Da kam dem König von Magadha Seniya Bimbisāra, der allein und abgeschie­den weilte, im Geiste folgen­der Gedanke: "Jetzt, nachdem sie sich versammelt hatten, sprachen die Andersgläubi­gen am vierzehnten und fünfzehn­ten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond über (deren) Lehren. Die Menschen kamen heran, um die Lehren zu hö­ren. Sie bekamen Zuneigung zu den an­dersgläubi­gen Wande­ras­ke­ten, be­kamen Ver­trauen, die andersgläubigen Wande­raske­ten be­kamen Anhänger. Was wäre, wenn sich auch unsere Herren (Mön­che) am vierzehnten und fünfzehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond versam­meln würden? (2)

 

 Da ging der König von Magadha Seniya Bimbi­sāra zum Erhabe­nen, dort, nachdem er ihn verehrt hatte, setzte er sich beiseite nieder. Beiseite sitzend sagte der König von Magadha Seniya Bimbisāra dem Erhabe­nen folgendes: "Als ich al­lein und abge­schieden (weilte), kam mir im Geiste fol­gender Ge­dan­ke: Jetzt, nachdem sie sich ver­sammelt hatten, s­pra­chen die An­dersgläubi­gen am vierzehnten und fünfzehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond über (deren) Lehren. Die Menschen kamen heran, um die Lehren zu hören. Sie beka­men Zuneigung zu den andersgläu­bigen Wande­ras­keten, bekamen Ver­trauen, die anders­gläubi­gen Wande­raske­ten bekamen Anhänger. Gut wäre, wenn sich auch unsere Herren (Mön­che) am vierzehnten und fünfzehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond versammeln würden." (3)

 

 Da veranlaßte der Erhabene den König von Magadha Seniya Bim­bisāra durch ein Lehr­gespräch zu ver­stehen, es aufzunehmen, begeistert zu sein, sich daran zu erfreuen. Da war der König von Magadha Seniya Bimbisāra durch die Lehrrede des Erhabenen verständig (gewor­den), hatte sie aufgenom­men, (war) begeistert, erfreut; nachdem er vom Sitz aufgestanden war, den Erhabe­nen verehrt hatte, ihn rechts um­rundet hatte, ging er fort. Dann, nachdem der Erhabe­ne aus die­sem Anlaß in diesem Zusammenhang eine Lehr­rede gehal­ten hat­te, sprach er die Mönche an: "Ich erlaube, ihr Mönche, sich am vier­zehnten und fünfzehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond zu versam­meln." (4) //1//

 

 Zu jener Zeit (dachten) die Mönche: Vom Erha­benen ist erlas­sen worden, sich am vierzehnten und fünfzehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond zu versam­meln. Jene, nac­hdem sie sich am vierzehnten und fünf­zehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond versammelt hat­ten saßen schweigend. Die Menschen kamen heran, um die Lehre zu hören. Sie wurden verärgert, unruhig, erregt: "Wie können jene Asketen, die Söhne aus dem Sakyage­schlecht, nachdem sie sich am vierzehnten und fünfzehnten sowie an den beiden achten Tagen bei Halbmond ver­sammelt haben, schweigend sitzen wie dumme Schwei­ne? Sollte es nicht so sein, daß von den Versammel­ten die Lehre vorgetra­gen werden sollte?" Die Mönche hörten, daß die Men­schen ver­ärgert, unruhig, erregt waren. Da erzählten die Mönche dem Erhabe­nen den Sachverhalt. Dann, nachdem der Erha­bene aus die­sem Anlaß, in diesem Zusammenhang eine Lehrre­de gehalten hat­te, sprach er die Mönche an: "Ich erlaube, ihr Mön­che, daß am vierzehnten und fünfzehnten sowie den beiden achten Tagen bei Halb­mond die Leh­re vorgetragen wird." (1) //2//

 

 Als der Erhabene allein und ab­geschieden weil­te, kam ihm im Geiste folgender Gedanke: "Wie, wenn ich nun den Mönchen er­lau­ben würde, die von mir er­lassenen Regeln zu rezitieren um ein Pātimokkha für sie (zu erstellen); dies soll für sie der Uposathaobservanzakt wer­den." (1)

 

 Dann, nachdem der Erhabene am Abend sich aus der Ab­geschie­denheit erhoben hatte, und den Mönchen aus diesem Anlaß in die­sem Zusam­menhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Als ich allein und ab­geschieden weilte, kam mir im Geiste folgen­der Gedanke: Wie, wenn ich nun den Mönchen erlauben würde die von mir er­lassenen Regeln zu rezi­tieren um ein Pātimokkha für sie (zu erstellen); dies soll für euch der Uposathaobser­vanzakt wer­den. Ich erlaube, ihr Mönche, das Pātimokkha zu rezitieren. (2)

 

 So soll man, ihr Mönche, rezitieren: Ein erfahrener und fähi­ger Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich verehrungs­würdiger Sangha, heute ist Uposatha(tag), der fünfzehnte. Wenn es dem Sangha recht ist, soll der Sangha die Uposatha(zeremonie) vollziehen, das Pātim­okkha rezitieren. Was soll der Sangha zuerst tun? Die voll­ständige Reinheit sollen die Ehrwürdigen beken­nen. Ich werde das Pāti­mokkha rezitieren, das (wollen) wir, alle Anwesenden, gut hören und im Geiste bedenken. Wenn (einer) ein Vergehen begangen haben sollte, dann soll er (es) aufdecken, wenn (ei­ner) kein Vergehen beging, soll er schwei­gen. Durch das Schwei­gen (wird ausgedrückt), daß alle Anwe­sen­den rein sind, so weiß ich es dann. Weil auf jede einzelne Frage eine Antwort sein (mag), darum wird in einer Versammlung wie dieser dreimal (die Frage) verkündet. Welcher Mönch sich eines vorhandenen Verge­hens er­innert während der dreimaligen Verkündigung der Frage und es nicht aufdeckt, der tut eine bewußte Lüge. Eine bewußte Lüge, ihr Ehrwürdigen, ist ein Hin­dernis sagt der Er­habene; daher (soll) ein Mönch, der ein Ver­gehen beging und sich er­innert und die Reinheit wünscht, die vorhandenen Ver­gehen auf­decken. Wenn es aufge­deckt ist, wird es für ihn eine Erleich­terung sein." (3)

 

 "Pāti­mokkha" bedeutet: Dies ist der Anfang, dies ist das Ant­litz (der beste Teil) von allen heil­samen Din­gen, das Heraus­ragende, deshalb heißt es Pātimokkha. "Die Ehr­würdigen" bedeu­tet: Zuneigung, Ehrerbietung, ein Syn­onym für Ehrerbietung und Respekt, das ist "die Ehrwürdigen." "Ich werde rezitieren" bedeutet: Ich werde erklären, werde vor­tra­gen, werde erlassen, werde begründen, werde aufklären, wer­de analysieren, werde aufrichten, werde verkünden. Das Wort "das" bedeutet: Pāti­mokkha. "Wir alle Anwesen­den" bedeutet: Alle sind anwesend, so viele in dieser Gruppe sind an alten, jungen und mittleren (Mönchen). "Gut hören" bedeutet: Nachdem alle konzen­triert und geistig gesammelt sind, den ganzen Geist zusammen­zuhalten. "Im Geiste bedenken" bedeutet: Mit einspitzi­gem Geist, mit unabge­lenktem Geist, mit unerschütterlichem Gei­ste hören wir. (4)

 

 "Wenn einer ein Vergehen begangen haben sol­lte" bedeutet: Wenn ein alter, ein neuer, ein mittlerer (Mö­nch) ir­gendein Vergehen der Fünfer Gruppe ( = pārā­jika, san­ghādisesa, aniya­ta, nis­saggiya, pācit­tiya = Grup­pen von Bußver­gehen) von Vergehen oder ir­gendein Vergehen der Siebener Gruppe (= Fünfer Gruppe + pātidesa­niya und sekhiya Ver­gehen) von Ver­gehen be­gan­gen hat. "Dann soll er es aufdecken" bedeutet: (Er) soll sa­gen, soll auf­klä­ren, soll auf­richten, soll verkün­den inmit­ten des Sanghas oder inmitten der Gruppe oder einem ein­zelnen Men­schen. "Wenn einer kein Verge­hen be­ging" bedeutet: nicht began­gene Vergehen oder begangene Verge­hen, die ge­sühnt sind. "Soll er schweigen" be­deutet: Einverstanden sein, nicht sprechen. "Alle Anwesenden sind rein, so weiß ich es dann" bedeutet: Ich habe es zur Kennt­nis genom­men, ich ver­stehe es. (5)

 

 "Weil auf jede einzelne Frage eine Antwort sein mag" bedeu­tet: Wenn einer wegen einer Sache befragt ist, so soll die Gruppe wissen ich (selber) bin be­fragt (worden). "Eine Ver­sammlung wie dieser" bedeutet: Eine Gruppe von Mönchen. "Drei­mal die Frage verkünden" bedeutet: Einmal ist gefragt worden, zweimal ist gefragt worden, dreimal ist gefragt worden. "Sich erin­nert" bedeutet: Wissen und bewußt seiend. "Vorhande­nes Ver­ge­hen" bedeutet: Begangenes oder nach dem Begehen nicht (bereits) Wiedergutgemachtes. "Nicht aufdecken" bedeutet: Nicht vor­tragen, nicht aufklären, nicht aufrichten, nicht ver­künden inmitten des Sang­has, inmitten einer Grup­pe (von Mön­chen) oder vor einer Person. (6)

 

 "Eine bewußte Lüge tun" bedeu­tet: Was (für ein Ver­gehen) ist eine bewußte Lüge? Ein dukkata Verge­hen. "Der Erha­bene sagte, das ist ein Hindernis" bedeutet: Wofür ein Hinder­nis? Ein Hin­dernis zur Erlangung der ersten Ver­tiefung, der zweiten Vertiefung, der dritten Vertiefung, der vierten Vertie­fung). Ein Hinder­nis zur Er­langung von Vertiefungen, Befreiun­gen, Konzen­tratio­nen, Samm­lungen, Ablösungen, Absonderungen, höchster Ruhe, heilsamen Dingen. "Daher" bedeu­tet: Aus diesem Grunde. "Von einem Mönch, der sich erinnert" bedeutet: (Ein) Wissender, Wah­rnehmender. “Der die Reinheit wünscht" bedeutet: Ein sich Erhe­bender ein sich Säu­bernder. (7)

 

 "Vorhandenes Vergehen" be­deutet: Begangenes oder nach dem Be­gehen nicht (bereits) Aufge­decktes. "Soll auf­decken" bedeutet: Inmitten des Sanghas, inmit­ten einer Gruppe (von Mönchen) oder (vor) einer Person. "Wenn es aufge­deckt ist, wird es für ihn eine Erleichterung sein" bedeutet: Wofür eine Erleichterung? Eine Erleichte­rung zur Er­langung der ersten Vertie­fung, der zweiten Vertiefung, der dritten Vertiefung, der vierten Vertie­fung. Eine Er­leichterung zur Erlan­gung von Vertie­fungen, Be­frei­ungen, Kon­zentratio­nen, Sammlungen, Ablösungen, Absonde­rungen, höch­ster Ruhe, heilsamen Din­gen. (8) //3//

 

 Zu jener Zeit (dachten) die Mönche: "Der Erhabene hat die Rezitation des Pātimokkhas angeordnet", (so) rezitierten (sie) das Pātim­okkha täglich. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, täglich das Pāti­mokkha rezitieren. Wer so rezitiert, begeht ein dukkata Verge­hen. Ich erlaube, ihr Mönche, am Uposathatag das Pāti­mokkha zu rezi­tie­ren." (1)

 

 Zu jener Zeit (dachten) die Mönche: "Der Erha­bene hat die Re­zitation des Pātimokkha am Uposathatag angeordnet." (Sie) re­zitierten das Pātimokkha (jeweils) dreimal am vierzehnten und fünfzehnten Tag und an den beiden achten Tagen bei Halb­mond. Dem Erhabenen erzähl­ten Sie die­sen Sachverhalt. "Nicht, ihr Mön­che, soll man bei Halbmond das Pātimokkha dreimal rezitieren; wer (so) rezi­tiert, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, das Pātimokkha ein­mal im halben Monat, am vierzehnten oder fünfzehnten Tag zu rezitie­ren." (2) //4//

 

 Zu jener Zeit hat die Sechser Gruppe Mönche, wenn das Pātimokkha vor einer Gruppe rezitiert wurde, vor der eigenen Gruppe (re­zi­tiert). Dem Erha­benen er­zählten Sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, wenn das Pātimokkha vor einer Gruppe rezitiert wird, vor der eigenen Gruppe rezitie­ren. Wer so re­zitiert, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, das alle zusammen den Upo­sathatag begehen." (1)

 

 Zu jener Zeit kam den Mönchen folgender Gedanke: "Der Erhabe­ne ordnete an, daß alle zusammen den Upo­sathatag begehen. In­wiefern spricht man von "alle zu­sammen"? Von einem Tempel oder der ganzen Welt? Dem Erhabenen erzähl­ten sie diesen Sachver­halt. "Ich erlaube, ihr Mönche, insofern von "alle zu­sammen" (zu sprechen), als (es) eine Mönchsklause be­trifft." (2)

 

 Zu jener Zeit weilte der ehrwürdige Mahā­kappina in Rājagaha im Hirsch­park in Maddakucchi. Dort kam dem ehrwür­digen Mahā­kappina, als er allein und abgeschieden in Medita­tion weilte, folgender Ge­danke: "Soll ich zum Uposatha gehen, soll ich nicht gehen? Soll ich zum Sanghaakt gehen, soll ich nicht ge­hen? Denn ich bin ein Reiner durch die höch­ste Rein­heit (= arahant) (3)

 

 Da hat der Erhabene im Geist den Gedan­ken des ehrwürdigen Mahākappina erkannt, und wie ein kräftiger Mann den gebeugten Arm streckt oder den gestreckten Arm beugt, so schnell ver­schwand er vom Berg Gijjhakūta und er­schien vor dem ehrwürdigen Mahākappina im Hirsch­park von Madda­kucchi. Der Erhabene setzte sich auf den vorbe­reiteten Sitz. Auch der ehr­würdige Mahākappina, nachdem er den Erhabe­nen verehrt hatte, setzte sich beiseite nieder. (4)

 

 Dem bei­seite sitzenden ehrwürdigen Mahā­kappina sagte der Er­habene folgen­des: "Ist es nicht so, (daß) dir, Kappina, als du allein und abge­schieden in der Meditation weiltest, folgender Gedanke auf­kam: "Soll ich zum Uposatha gehen, soll ich nicht gehen? Soll ich zum Sangha­akt gehen, soll ich nicht gehen? Denn ich bin ein Reiner durch die höchste Reinheit." "So ist es, Verehrungs­wür­diger." "Wenn ihr Brahmanen (=im Sinne von arahant) Upo­sat­ha nicht ehrt, wert­schätzt, hochschätzt, ach­tet, wer wird dann Uposatha ehren, wertschät­zen, hochschät­zen, achten? Gehe du, Brahmane, zum Uposatha, nicht gehe nicht, gehe doch zum San­gha­akt, nicht gehe nicht." "So sei es, Ver­ehrungs­würdi­ger" stimmte der ehrwürdige Mahākappino dem Erha­benen zu. (5)

 

 Da veranlaßte der Erhabene den ehrwürdigen Mahākappino durch ein Lehr­gespräch zu verstehen, es auf­zunehmen, begei­stert zu sein, sich daran zu erfreuen, und wie ein kräftiger Mann den gebeugten Arm streckt oder den gestreckten Arm beugt, so (schnell) verschwand (der Erhabene) vor dem ehrwürdigen Mahā­kappino und erschien auf dem Berg Gijjhakūta. (6) //5//

 

 Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Der Erhabene erließ: inso­fern von "alle zusammen" zu sprechen, als es eine Mönchs­klause be­trifft. Inwiefern ist es nun eine Mönchsklause? Sie er­zählten dem Erhabenen den Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, (sich) über eine Grenze zu einigen. So, ihr Mönche, soll man sich einigen: Zu­erst soll man Zeichen bekannt geben, einen Berg, einen Stein, ein Wäldchen, einen Baum, einen Weg, einen Amei­senhügel, einen Fluß, ein Gewässer als Zeichen. Nach­dem man die Zeichen bekannt gegeben hat, soll ein erfahre­ner und fähiger Mönch dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, ver­eh­rungswürdiger Sang­ha, es sind alle Zeichen bekannt gegeben. Wenn es dem Sang­ha recht ist, möge sich der Sangha über die durch diese Zei­chen (be­schriebene) Grenze einigen. (Dies ist) eine zusam­men­gehörende Gruppe für Uposat­ha'. Das ist die An­kün­di­gung. (1)

 

 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, es sind alle Zeichen bekanntgege­ben, es ist dem Sangha recht, der San­gha einigt sich über die durch diese Zeichen (be­schriebe­ne) Gren­ze: (dies ist) eine zusam­mengehörende Grup­pe für Uposatha. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, sich über die durch diese Zeichen (be­schriebene) Grenze zu einigen; dies ist eine zusammenge­hö­rende Gruppe für Uposatha, so mögen sie schw­eigen; wenn es ei­nem nicht recht ist, so möge er sprechen. Der Sangha hat sich über die durch diese Zeichen (beschriebene) Grenze geei­nigt; (dies ist) eine zusammengehörende Gruppe für einen Upo­satha. Dem Sangha ist es recht, daher das Schweigen, so nehme ich es an." (2) //6//

 

 Zu jener Zeit (dachte) die Sechser Gruppe Mönche: der Erhabene hat erlas­sen, (sich) über eine Grenze zu einigen. Da einigten sie sich über sehr große Grenzen, vier Yojanas, fünf Yojanas, sechs Yoj­anas. Die Mönche kamen am Uposatha an beim Rezitieren des Pātimokkhas, wenn die Rezitation gerade been­det war, sie weilten zwischen den Grenzen (waren noch un­ter­wegs). Sie erzählten dem Erhabenen den Sachverhalt. "Nicht soll man sich, ihr Mönche, über eine sehr große Grenze eini­gen, (über) vier oder fünf oder sechs Yoja­nas. Wer so tut, begeht ein dukkata Ver­gehen. Ich erlaube, ihr Mönche, sich über eine Grenze von höchstens drei Yojanas zu einigen." (1)

 

 Zu jener Zeit ei­nigte sich die Sechser Gruppe Mönche über eine Grenze hinter einem Fluß. Von den zum Upo­satha Kommenden wur­den (einige) Mönche fortge­schwemmt, die Almosenschalen wurden fortgeschwemmt, die Roben wur­den fortgeschwemmt. Dem Erhabenen erzählten sie den Sach­verhalt. "Nicht, ihr Mönche, soll man sich über eine Grenze hinter einem Fluß einigen. Wer so tut, begeht ein dukka­ta Ver­gehen. Ich erlaube, ihr Mönche, da, wo ein festes Boot oder eine feste Brücke ist, sich über eine derartige hinter einem Fluß liegen­de Grenze zu einigen." (2) //7//

 

 Zu jener Zeit rezi­tierten die Mönche das Pātimokkha in ir­gendeiner Mönchs­zelle ohne eine Ortsangabe. Die Mönche, die (dort) zu Gast waren, wußten nicht, wo heute das Uposatha aus­geführt wurde. Dem Erha­benen erzählten sie den Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mön­che, das Pātimokkha in irgendeiner Mönchszelle ohne eine Orts­angabe rezitieren. Wer so rezitiert, begeht ein dukka­ta Verge­hen. Ich erlaube, ihr Mönche, das ihr euch über eine Uposatha­halle einigt und (dort) Uposatha abhal­tet. Wenn es der Sangha wünscht (kann das sein): ein Wohnsitz, eine Hütte (add­hayoga), oder ein Anwesen, oder ein Herrenhaus, oder eine Höh­le. In dieser Weise soll (man) sich, ihr Mönche, eini­gen: (1)

 

 Ein erfah­rener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, möge sich der Sangha über den so und so genannten Ort als Upo­sathahalle einigen.' Das ist die Ankündigung. 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, ei­nigt sich der Sangha über den so und so genannten Ort als Upo­satha­halle. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, die Einigung über den so und so genannten Ort als Uposathahalle, so mögen sie schw­eigen, wenn es nicht recht ist, so mögen sie sprechen. Geeinigt hat sich der Sangha über den so und so ge­nannten Ort als Uposathahalle. Es ist dem Sangha recht, daher das Schwei­gen; so nehme ich es an. (2)

 

 Zu jener Zeit hatte man sich in irgendeinem Kloster über zwei Uposathahallen geeinigt. Die Mönche begaben sich an die beiden Orte, hier werden wir Upo­satha begehen, dort werden wir Upo­satha begehen. Dem Erha­benen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht, ihr Mönche, soll man sich über zwei Upo­satha­hallen in einem Klo­sterbezirk einigen. Wer sich so einigt, begeht ein dukkata Ver­gehen. Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem man eine abgeschafft hat, an einem Ort Uposatha zu begehen. (3)

 

 Und so, ihr Mönche, soll man abschaffen: ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, möge sich der Sangha über die Abschaffung des so und so genann­ten Ortes als Upo­sathahalle einigen' ... Es ist dem Sangha recht, daher das Schwei­gen; so nehme ich es an. (4) //8//

 

 Zu jener Zeit hatte man sich in irgendeinem Klosterbezirk über eine zu kleine Uposat­hahalle geeinigt. An jenem Tag zu Uposatha versammelte sich ein großer Mönchssangha. Nachdem die Mönche sich auf nicht ge­einigtem Boden (also außerhalb der Halle) niedergesetzt hat­ten, hörten sie das Pātimokkha. Da kam jenen Mönchen folgen­der Gedanke: Der Erhabene erließ, nachdem man sich über eine Upo­sathahalle geeinigt hat, soll man Upo­satha begehen, aber wir sitzen auf nicht geeinigtem Boden und hören das Pātim­okkha. Haben wir nun Uposatha began­gen, haben wir es nicht begangen? Sie erzählten dem Erhabenen den Sach­verhalt. "Wenn, ihr Mön­che, auf geeinigtem Boden geses­sen wur­de oder auf un­geeinig­tem, wenn er das Pātimokkha hört, dann hat für ihn Uposatha stattgefunden. (1)

 

 Wenn man nämlich, ihr Mönche, ir­gend­eine Größenordnung (pa­mukha) für die Uposatha­versammlung wünscht, über diese Größen­ordnung möge man sich einigen. Und so, ihr Mönche, soll man sich einigen: zuerst soll man Merkma­le (für die Größenordnung) bekanntgeben. Nachdem man die Merk­male be­kannt­gegeben hat, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdi­ger Sangha, es sind die Merkmale bekanntgege­ben; wenn es dem Sangha recht ist, möge sich der Sangha über die durch diese Merkmale (be­schriebene) Größenord­nung für eine Uposathaversammlung eini­gen. Das ist die Ankün­di­gung. 'Höre mich, verehrungswürdiger Sang­ha, es sind alle Merkmale bekanntgegeben, ist es dem Sangha recht, einigt sich der Sangha über die durch diese Merkmale (be­schriebe­ne) Grö­ßen­ordnung für eine Uposathaversammlung? Wenn es den Ehrwürdi­gen recht ist, sich über die durch diese Merkmale be­schriebene Größenordung für eine Uposathaver­samm­lung zu eini­gen, so mögen sie schweigen; wenn es einem nicht recht ist, so möge er spre­chen. Der Sangha hat sich über die durch diese Merkmale (be­schriebe­ne) Größenordnung für eine Uposatha­ver­sammlung geei­nigt. Dem Sangha ist es recht, daher das Schw­ei­gen so nehme ich es an." (2) //9//

               

 Zu jener Zeit trafen sich die neuordinierten Mönche zuerst in einer gewissen Mönchsklause zu deren Upo­satha (sie sagten): "Die Theras sind noch nicht gekommen" so gingen sie fort. Der Upo­satha fand zur fal­schen Zeit statt. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachver­halt. "Ich erlaube, ihr Mönche, daß sich die Theras als erste treffen." (1) //10//

 

 Zu jener Zeit hatten in Rājagaha viele Mönchsklausenbezirke die gle­ichen Grenzen (d.h. ein Areal hatte mehrere Mönchs­klausen). Dort stritten die Mönche: "Laßt Uposatha in unserer Mönchsklause abge­halten werden, laßt Uposatha in unserer Mönchsklause abgehalten wer­den." Dem Erha­benen er­zählten sie den Sach­ver­halt. "Dort, ihr Mönche, haben viele Mönchsklausen­bezirke die gleichen Grenzen. Dort stritten die Mön­che: 'Laßt Uposatha in unserer Mönchsklause abgehalten werden, laßt Upo­satha in unserer Mönchs­klause abgehalten werden'. Von jenen Mönchen, ihr Mönche, nachdem alle zusammengekommen sind, soll Upo­satha abgehalten werden; wo Theras leben, dort soll man zusammenkommen und Uposatha abhalten. Nicht soll man nur in einer Gruppe Uposatha abhalten. Wer so tut, begeht ein duk­kata Vergehen." (1) //11//

 

 Zu jener Zeit wurde der ehrwürdige Mahākassapa von Andhaka­vin­da nach Rājagaha zum Uposatha kom­mend, unterwegs einen Fluß überquerend, beinahe weggetrieben, seine Roben wurden naß. Die Mönche sagten dem ehrwürdigen Mahākassapa folgendes: "Warum, Bruder, sind deine Roben durchnäßt?" "Als ich, von Andhakavin­da nach Rājagaha zum Uposatha kommend unterwegs einen Fluß übe­rquerte wurde ich beinahe weggetrieben, meine Roben wurden naß." Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Wenn, ihr Mönche, sich ein Sangha über die Grenzen geeinigt hat, dann ist dies eine Gruppe, ist ein Uposatha; innerhalb jener Sanghagrenze mögen (die Mönche) nicht getrennt sein von den drei Roben (Wahrscheinlich ging Mahākassapa nur mit 2 Roben los und beide sind naß geworden. Hätte er alle drei dabei gehabt, hät­te er bei der Flußdurchquerung eine ablegen können und trocken auf die andere Seite mitnehmen können, um sie dort anzuziehen). (1)

 

 So, ihr Mönche, soll man sich einigen: ein erfahre­ner und fä­higer Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, ver­ehrungswürdiger Sangha, über welche Grenzen sich ein Sangha  geeinigt hat: dies ist eine Gruppe, ist ein Uposatha; wenn es dem Sangha recht ist, möge sich der Sangha einigen, daß man innerhalb dieser Grenzen nicht getrennt ist von den drei Roben'. Das ist die Ankündigung. 'Höre mich, verehrungswürdi­ger Sang­ha, über welche Grenzen sich ein Sangha ge­einigt hat: dies ist eine Gruppe, ist ein Uposatha, wenn es den Ehrwür­digen recht ist, die Einigung, daß man innerhalb dieser Grenzen nicht ge­trennt ist von den drei Roben, so mögen sie schw­eigen, wenn es nicht recht ist, mögen sie sprechen. Geeinigt hat sich der Sangha, daß man in­nerhalb dieser Grenzen nicht getrennt ist von den drei Roben. Dem Sangha ist es recht, daher das Schwe­igen, so nehme ich es an.'" (2)

 

 Zu jener Zeit (dachten) die Mön­che: "Der Erhabene ordnete an, nicht von den drei Roben getrennt zu sein." Innerhalb des Hauses legten sie Roben nieder. Jene Roben gingen verloren, ver­brann­ten, wurden von Ratten gefres­sen, die Mönche gingen schlecht bekleidet, waren schäbig be­kleidet. Die (anderen) Mönche sag­ten folgendes: "Warum, Brü­der, seid ihr schlecht bekleidet, schäbig bekleidet?" "Also, Bruder, wir (dachten), der Erhabene ordnete an, nicht von den drei Roben getrennt zu sein. Innerhalb des Hauses legten wir die Roben nieder. Jene Roben gingen ver­lo­ren, verbrann­ten, wurden von Ratten gefres­sen, darum waren wir schlecht bekleidet, schäbig bekleidet." Dem Er­habenen er­zähl­ten sie diesen Sachverhalt. "Wenn, ihr Mönche, sich der Sangha über eine Grenze geeinigt hat, die eine Gruppe umfaßt, die ein Uposatha ist; wenn sich der Sangha geeinigt hat, daß man in­nerhalb dieser Grenze nicht getrennt ist von den drei Ro­ben, (dann) mit Ausnahme innerhalb des Dor­fes und in der Um­gebung des Dorfes (weil dort die Roben nicht verbrennen bzw. von Rat­ten ge­fressen werden können). (3)

 

 Und so, ihr Mönche, soll man sich einigen: ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, möge sich der Sangha einigen daß man nicht ge­trennt ist von den drei Roben, mit Ausnahme innerhalb des Dorfes und in der Umgebung des Dorfes' ... Es ist dem Sangha recht, daher das Schwei­gen; so nehme ich es an." (4)

 

 Zuerst, ihr Mönche, soll man sich ei­nigen über eine Grenze für eine Gruppe, dann soll man sich einigen, daß man nicht getrennt ist von den drei Roben. (Wenn), ihr Mönche, man die Gren­ze aufhebt, (dann) soll man zuerst auf­heben, daß man nicht getrennt ist von den drei Roben, dann soll man die Grenze für die gemeinsame Gruppe aufheben. Und so, ihr Mönche, soll man auf­heben, daß man nicht getrennt ist von den drei Roben: Ein er­fah­rener und fähiger Mönch soll dem Sangha an­kündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, der Sangha hatte sich geei­nigt, daß man nicht getrennt ist von den drei Ro­ben; wenn es dem Sangha recht ist, möge der Sangha aufheben, daß man nicht ge­trennt ist von den drei Roben'. Das ist die An­kündi­gung. 'Höre mich, vereh­rungs­würdiger Sangha, der Sangha hatte sich geei­nigt, daß man nicht ge­trennt ist von den drei Roben, der Sangha hebt (jetzt) auf, daß man nicht getrennt ist von den drei Ro­ben. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, die Auf­hebung, daß man nicht getrennt ist von den drei Roben, so mögen sie schwei­gen; wenn es nicht recht ist, mögen sie sprechen. Der Sangha hat sich geeinigt über die Aufhebung, daß man nicht ge­trennt ist von seinen drei Roben. Dem Sangha ist es recht, da­her das­ Schwei­gen, so nehme ich es an'. (5)

 

 So, ihr Mönche, soll man die Grenze aufheben: ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, möge der Sangha aufheben: dies ist eine Grenze für eine Gru­ppe, für einen Uposatha' ... Es ist dem Sangha recht, daher das Schwei­gen; so nehme ich es an." (6)

 

 (Wenn), ihr Mönche, sich nicht über eine Grenze geeinigt wur­de, (sie) nicht fest­gelegt wurde und (der Sangha) nahe bei einem Dorf oder einer  Kleinstadt weilt, wenn jenes Dorf oder jene Klein­stadt eine Grenze hat, diese (Grenze) sei für eine Gruppe, für einen Upo­satha. (Wenn), ihr Mönche, (der Sangha) nicht bei einem Dorfe weilt, sondern im Wald, sind nach allen Seiten sieben abb­hantaras (Längenmaß, nach dem Kommentar von Buddhaghosa ist 1 abbh = 28 Hände) eine Gruppe, ein Uposatha. Nicht, ihr Mönche, ist der ganze Fluß eine Grenze, nicht der ganze Ozean ist eine Grenze, nicht der ganze natürli­che See ist eine Grenze. So­weit, ihr Mönche, wie ein mittelgroßer Mann mit der Hand Was­ser in alle Richtungen werfen kann, soweit geht eine Gruppe soweit ist ein Uposatha (Wasser galt als rein und des­halb wurde dort gern Upo­sat­ha abgehalten). (7) //12//

 

 Zu jener Zeit hatte die Sechser Gruppe Mönche zu einer Grenze eine (weite­re) hinzugefügt. Dem Erhabe­nen wurde dieser Sach­verhalt erzählt. "Für diejenigen, ihr Mönche, die über die Grenze zuerst übereinge­kommen waren, für jene ist (dies) eine gesetzmäßige, festgelegte, angemessene Tat. Für diejenigen, ihr Mönche, die über die Grenze später übereinge­kommen waren, für jene ist (dies) eine nicht gesetz­mäßige, nicht festgelegte, unange­mes­sene Tat. Nicht soll man, ihr Mönche, einer Grenze eine weite­re hinzufü­gen. Wer so hin­zufügt, begeht ein dukkata Ver­gehen." (1)

 

 Zu jener Zeit hatte sich die Sechser Gruppe Mönche über eine deckungs­glei­che Grenze (mit der Grenze einer anderen Gruppe) ge­einigt. (Rest wie (1)) Ich erlaube, ihr Mönche, wenn man sich über eine (neue) Grenze einigt, zur (alten) Grenze einen Zwi­schen­raum gelassen habend, sich über eine Grenze zu eini­gen.(d.h. jede Gruppe muß ihre eigene Grenze festlegen, die mit der einer anderen Gruppe nicht übereinstimmen darf) (2) //13//

 

 Dann kam den Mönchen folgender Gedanke: Wieviele Uposathatage gibt es? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Die­se zwei Uposathatage, ihr Mönche, gibt es: den vierzehnten und den fünfzehnten (d.h. der 14. und der 29. Tag des Monats diese zwei Upo­sathatage, ihr Mön­che, gibt es." (1)

 

 Dann kam den Mönchen folgender Gedanke: Wieviele Uposatha­ver­fahren gibt es? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachver­halt. "Diese vier Uposathaver­fahren, ihr Mönche, gibt es: ein nicht regelgerechtes Upo­sathaverfahren von einer Teilgruppe, ein nicht regelgerechtes Uposathaverfahren von einer vollstän­digen Gruppe, ein regelgerechtes Uposathaverfahren von einer Teil­gruppe, ein regelgerechtes Uposathaverfahren von einer vollständigen Grup­pe. In diesem Fall, ihr Mönche, soll man nicht ein nicht regelgerechtes Uposatha­ver­fahren von einer Teil­grup­pe machen; nicht wurde von mir ein derartiges Uposathaver­fah­ren erlaubt. (2).

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, soll man nicht ein nicht regelgerechtes Uposatha­ver­fahren von einer vollständigen Grup­pe machen; nicht wurde von mir ein derartiges Uposathaver­fah­ren erlaubt. In diesem Fall, ihr Mönche, soll man nicht ein regelgerechtes Uposatha­ver­fahren von einer Teilgrup­pe machen; nicht wurde von mir ein derartiges Uposathaver­fah­ren erlaubt. In diesem Fall, ihr Mön­che, soll man ein regelgerechtes Uposatha­verfahren von einer voll­ständi­gen Gruppe machen, ein der­artiges Verfahren, ihr Mönche, wurde von mir erlaubt. Daher, ihr Mönche: wir wollen derartige Upo­sathaver­fahren ausführen, die gesetzmäßig und von einer voll­ständigen Gruppe sind, so sollt ihr, ihr Mönche, euch üben. (3) //14//

 

 Da kam den Mönchen folgender Gedanke: wieviele (Möglichkei­ten), das Pātimokkha zu rezitieren gibt es? Dem Erhabenen er­zählten sie diesen Sach­verhalt. "Fünf (Möglichkeiten), das Pā­timokkha zu rezitieren, ihr Mönche, gibt es:

Dies, ihr Mönche, sind die fünf Möglichkeiten, das Pātimokkha zu rezitieren." (1)

 

 Zu jener Zeit (dachten) die Mönche: der Erhabene erlaubte, das Pātimokkha in Kürze zu rezitieren. Zu allen Zeiten rezi­tierten sie das Pā­timokkha in Kürze. Dem Erhabenen erzählten sie die­sen Sach­verhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, das Pāti­mokkha in Kürze rezitieren, wer so tut, begeht ein dukkata Vergehen." (2)

 

 Zu je­ner Zeit war im Kosalalande in einer gewissen Mönchs­klause an einem Uposathatag Gefahr durch wilde (Menschen). Die Mönche konnten nicht aus­führlich das Pātimokkha rezitieren. Dem Erha­benen erzähl­ten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mön­che, wenn Gefahr besteht, in Kürze das Pātimokkha zu rezitie­ren." (3)

 

 Zu jener Zeit rezitierte die Sechser Gruppe Mön­che auch bei Nichtgefahr das Pātimokkha in Kürze. Dem Erha­benen erzähl­ten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, bei Nichtgefahr das Pātimokkha in Kürze rezitieren, wer so rezi­tiert, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, wenn Gefahr besteht, das Pātimokkha in Kürze zu rezitieren. Dieses sind Gefahren: Gefahr durch den König, durch den Dieb, durch das Feuer, durch das Wasser, durch die Menschen, durch die Nichtmenschen (Geister), durch Raubtiere, durch Kriechtie­re, für das Leben, für den Reinheitswandel. Ich erlaube, ihr Mönche, in derartigen Gefahren das Pātimokkha in Kürze zu re­zitieren; wenn (diese) Gefahren nicht bestehen ausführlich." (4)

 

 Zu jener Zeit hatte die Sechser Gruppe Mönche inmitten des Sangha die Lehre ungefragt dargelegt. Dem Erha­benen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, unge­fragt inmitten des Sanghas die Lehre darle­gen; wer so darlegt, be­geht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, das ein Thera selbst die Lehre darlegt oder einen anderen fragt (dies zu tun)." (5)

 

 Zu jener Zeit fragte die Sechser Gruppe Mönche inmitten des Sang­ha, ohne das man sich darüber geeinigt hatte, nach dem Vinaya. Dem Erhabenen erzähl­ten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, ohne sich darüber geeinigt zu haben, nach dem Vinaya fragen; wer so fragt, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem man sich darüber geeinigt hat, inmitten des Sangha nach dem Vinaya zu fragen; und so, ihr Mönche, soll man sich einigen: durch sich selbst sich selbst bevollmächtigen oder einen ande­ren durch einen anderen bevollmächti­gen (nach dem Vinaya zu fragen). (6)

 

 Wie soll man sich selbst durch sich selbst bevollmächtigen? Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, vereh­rungswürdi­ger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, werde ich den so und so genann­ten über den Vinaya befra­gen'. So soll man sich selbst durch sich selbst bevollmächti­gen. Wie soll ein anderer durch einen anderen bevollmächtigt werden? Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Sangha an­kündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, wird der so und so genannte den so und so genannten über den Vinaya befragen'. So soll ein anderer durch einen anderen bevollmäch­tigt werden." (7)

 

 Zu jener Zeit fragten die sich gut verhalten­den Mönche inmit­ten des Sanghas bevollmächtigt über den Vi­naya. Die Sechser Gruppe Mönche nahm das Übel, nahm daran An­stoß, drohte mit Tät­lich­keiten. Dem Erhabenen erzählten sie die­sen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, obwohl bevollmäch­tigt, nachdem man die Gruppe beobachtet hat, nachdem man jeden einzelnen abge­schätzt hat, nach dem Vinaya zu fragen." (8)

 

 Zu jener Zeit antwortete die Sechser Gruppe Mönche inmitten des Sang­ha, ohne das man sich darüber geeinigt hatte, auf Fragen nach dem Vinaya. Dem Erhabenen erzähl­ten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, ohne sich darüber geeinigt zu haben, auf Fragen nach dem Vinaya antworten; wer so antwortet, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem man sich darüber ge­einigt hat, inmitten des Sangha auf Fragen nach dem Vinaya zu antworten; und so, ihr Mönche, soll man sich einigen: durch sich selbst sich selbst bevoll­mächtigen oder einen ande­ren durch einen anderen bevollmächti­gen (auf Fragen nach dem Vinaya zu antworten). (9)

 

 Wie soll man sich selbst durch sich selbst bevollmächtigen? Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, vereh­rungswürdi­ger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, werde ich durch den so und so genann­ten über den Vinaya befra­gt, antworten. So soll man sich selbst durch sich selbst bevollmächti­gen. Wie soll ein anderer durch einen anderen bevoll­mächtigt werden? Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Sangha an­kündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, wenn es dem Sangha recht ist, wird der so und so genannte durch den so und so genannten über den Vinaya befragt, antworten'. So soll ein anderer durch einen anderen bevoll­mäch­tigt werden." (10)

 

 Zu jener Zeit antworteten die sich gut verhalten­den Mönche inmit­ten des Sanghas bevollmächtigt auf Fragen über den Vi­naya. Die Sechser Gruppe Mönche nahm das Übel, nahm daran An­stoß, drohte mit Tät­lich­keiten. Dem Erhabenen erzählten sie die­sen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, obwohl bevollmäch­tigt, nachdem man die Gruppe beobachtet hat, nachdem man jeden einzelnen abge­schätzt hat, auf Fragen nach dem Vinaya zu antworten." (11) //15//

 

 Zu jener Zeit warf die Sechser Gruppe Mönche einem Mönch ein Ver­gehen vor, ohne (es vorher) mit ihm zu besprechen. Dem Erhabe­nen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Man soll nicht einem Mönch, ohne es zu besprechen ein Ver­gehen vorwerfen. Wer so vorwirft, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mön­che, nachdem man es besprochen hat, ein Vergehen vorzuwer­fen, (so sagend): "Möge der Verehrungswürdige (uns) eine Gelegen­heit (zum Bespre­chen) geben. Dies möchte ich sagen." (1)

 

 Zu jener Zeit warfen die sich gut verhaltenden Mönche der Sechser Gruppe Mönche, nachdem sie es besprochen hatten, ein Vergehen vor. Die Sechser Gruppe Mönche nahm das Übel, nahm daran Anstoß, drohte mit Tätlich­keiten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, obwohl (die Vorwürfe) besprochen wurden, nachdem man jeden einzelnen abgeschätzt hat, ein Vergehen vorzuwerfen." (2)

 

 Zu jener Zeit (dachte) die Sechser Gruppe Mönche: früher gaben uns die sich gut verhaltenden Mönche Gelegen­heit (zur Bespre­chung). Schon vorher baten sie die reinen Mönche, die kein Ver­gehen begangen hatten, ohne Grund, ohne Anlaß zu einer Be­sprechung. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, reine Mönche, die kein Vergehen begangen ha­ben, ohne Grund, ohne Anlaß zu einer Bespre­chung (bitten). Wer so tut, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlau­be, ihr Mönche, nachdem man jeden einzelnen abgeschätzt hat, um eine Besprech­ung zu bitten." (3)

 

 Zu jener Zeit vollzog die Sechser Gruppe inmitten des Sanghas ei­nen Akt, der nicht mit dem Vinaya überein­stimmt. Dem Erhabenen erzählten sie die­sen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, inmitten des Sanghas einen Akt vollziehen, der nicht mit dem Vinaya übereinstimmt. Wer so tut, begeht ein dukkata Verge­hen." Sie begingen weiter Akte nicht nach dem Vinaya. Dem Er­habe­nen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mön­che, bei den nicht gesetzmä­ßigen (vinayagemäßen) Akten, die­se abzulehnen." (4)

 

 Zu jener Zeit lehnten die sich gut verhaltenden Mönche die nicht vinayage­mäßen Akte der Sechser Gruppe Mönche ab. Die Sechser Gruppe Mönche nahm das Übel, nahm daran Anstoß, drohte mit Tät­lichkeiten. Dem Erhabenen erzähl­ten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, die (eigene) Ansicht auf­zudecken." Bei jenen (Sechser Gruppe) wurde die Ansicht aufgedeckt. Die Sechser Gruppe Mönche nahm das Übel, nahm daran Anstoß, drohte mit Tät­lichkeiten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, bei vier oder fünf (Personen) abzulehnen, bei zwei oder drei (Perso­nen) die Ansicht auf­zudecken, bei einer Person darauf zu bestehen: das ist mir nicht recht." (5)

 

 Zu jener Zeit hat die Sechser Gruppe Mönche, während sie das Pā­timokkha rezitierten, absichtlich leise rezitiert. Dem Erhabe­nen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, das Pātimokkha absichtlich leise rezitieren, wer so rezitiert, begeht ein dukkata Verge­hen." (6)

 

 Zu jener Zeit hat der ehrwürdige Udāyi dem Sangha das Pāti­mokkha rezitiert mit einer Stimme wie von einer Krähe. Da kam dem ehrwürdigen Udāyi folgen­der Gedanke: Der Erhabene erließ, daß man das Pāti­mokkha nicht leise rezi­tieren soll, aber ich habe eine Stim­me wie eine Krähe, wie soll ich mich jetzt ver­halten? Dem Er­habenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, daß der das Pātimokkha Rezitierende sich an­strengt: wie kann ich gehört werden? Für den sich Anstren­gen­den ist das kein Vergehen." (7)

 

 Zu jener Zeit hat Devadatta mit einer Gruppe von Laien das Pātimokkha rezitiert. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, das Pātimokkha mit einer Gruppe von Laien rezitieren. Wer so rezi­tiert, begeht ein duk­kata Vergehen." (8)

 

 Zu jener Zeit rezitierte die Sechser Gruppe Mönche, ohne darum gebeten zu sein, das Pātimokkha inmitten des Sanghas. Dem Er­ha­benen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, ohne darum gebeten zu sein, das Pātimokkha inmitten des Sanghas rezitieren. Wer so rezitiert, begeht ein dukkata Ver­gehen. Ich erlaube, ihr Mönche, das Pātimokkha unter Lei­tung eines Theras (zu rezitieren)." (9) //16//

 

Das Kapitel über die Andersgläubigen ist beendet.


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