Mahāvagga

MV.I.7.35-38

 Zu jener Zeit (sagten) die Mönche: "Wir haben zehn Jahre (Vollordination), wir haben zehn Jahre (Voll­ordination), so gaben Ungebildete und Unwissende Anleitung. Es gab unwissende Lehrer, wissende Schüler ... [siehe MV I 31/6] ... Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt ...  "Das ist wahr, Erhabe­ner." Da tadelte der Erhabene, Erwachte ... "Das ist nicht, um die Unzu­friedenen zufrie­den zu stellen oder die Zufrieden­heit der Zufriedenen zu meh­ren." Nachdem er getadelt hatte, eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Nicht, Mönche, soll ein Un­wissender, Ungebil­de­ter die Anleitung geben. Wer (so) anleitet begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlau­be, ihr Mönche, das Ge­bildete und Fähige nach zehn Jahren oder mehr als zehn Jahren die Anleitung geben." (1+2) //35//

 

 Zu jener Zeit gingen die Unterweiser und die Lehrer von den Mönchen fort, verließen (den Orden), starben, gingen zu ande­ren Gruppen. (Die Mönche) wußten nicht, (wann) die Lehrzeit aufgehoben ist. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachver­halt. "Fünf Gründe, ihr Mönche, gibt es für die Aufhebung der Anleitung vom Unterweiser:

Dies, ihr Mönche, sind die fünf Gründe für die Aufhebung der Anleitung vom Unterweiser. Sechs Gründe, ihr Mönche, gibt es für die Auf­hebung der Anleitung vom Lehrer:

Das sind die sechs Gründe für die Aufhebung der Anleitung vom Lehrer. (1)

 

 Versehen mit fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht vollordinieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufgewartet werden:

Mit diesen fünf Eigen­schaften, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht vollordi­nieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufge­wartet werden. (2)

 

 Versehen mit fünf Eigenschaften, ihr Mön­che, soll ein Mönch vollordinieren, Anleitung geben, von einem Novizen auf­gewartet werden:

Mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch vollordi­nieren, Anleitung geben, von einem Novizen aufge­wartet werden. (3)

 

 Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll nicht vollordinieren, ihr Mönche, soll nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufgewartet werden:

Mit diesen fünf Eigenschaf­ten, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht vollordi­nieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufge­wartet werden. (4)

 

 Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll vollordinieren, ihr Mönche, soll Anleitung geben, soll von einem Novizen aufgewartet werden:

Mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, soll ein Mönch vollordi­nieren, Anleitung geben, von einem Novizen auf­ge­wartet werden. (5)

 

 Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll nicht vollordinieren, ihr Mönche, soll nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufgewartet werden:

Mit die­sen fünf Eigenschaf­ten, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht voll­ordi­nieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufge­wartet werden. (6)

 

[Wiederholung mit positiven Eigenschaften] (7)

 

 Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll nicht vollordinieren, ihr Mönche, soll nicht Anleitung geben, soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden:

Mit die­sen fünf Eigenschaf­ten, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht voll­ordi­nieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufge­wartet werden. (8)

 

[Wiederholung mit positiven Eigenschaften] (9)

 

 Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll nicht vollordinieren, ihr Mönche, soll nicht Anleitung geben, soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden:

Mit die­sen fünf Ei­gen­schaf­ten, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht voll­ordi­nieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufge­wartet werden. (10)

 

 [Wiederholung mit positiven Eigenschaften] (11)

 

 Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll nicht vollordinieren, ihr Mönche, soll nicht Anleitung geben, soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Wenn er nicht fähig ist, einen Schüler oder Auszubildenden

Mit die­sen fünf Eigen­schaf­ten, ihr Mönche, soll ein Mönch nicht voll­ordi­nieren, nicht Anleitung geben, nicht von einem Novizen aufge­wartet werden. (12)

 

 [Wiederholung mit positiven Eigenschaften] (13)

 

 Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll nicht vollordinieren, ihr Mönche, soll nicht Anleitung geben, soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Wenn er nicht weiß,

Mit die­sen fünf Ei­gen­schaf­ten, ihr Mön­che, soll ein Mönch nicht voll­ordi­nieren, nicht Anleitung ge­ben, nicht von einem Novizen aufge­wartet werden. (14)

 

 [Wiederholung mit positiven Eigenschaften] (15)

 

 Ein mit noch fünf (weiteren) Eigenschaften versehener Mönch soll nicht vollordinieren, ihr Mönche, soll nicht Anleitung geben, soll nicht von einem Novizen aufgewartet werden: Wenn er nicht weiß,

Mit die­sen fünf Ei­gen­schaf­ten, ihr Mön­che, soll ein Mönch nicht voll­ordi­nie­ren, nicht Anleitung ge­ben, nicht von einem Novizen aufge­war­tet werden. (16)

 

 [Wiederholung mit positiven Eigenschaften] (17)

 

Das Kapitel der sechzehn mal fünf Fälle, in denen man ordinieren soll ist beendet. //36//

 

 [Wiederholung von 36/2 - 36/15 mit: Mit sechs Eigenschaften, nämlich die vorigen fünf und: weniger bzw. mehr als 10 Jahre im Orden.]

 

Das Kapitel der sechzehn mal sechs Fälle*, in denen man ordinieren soll, ist beendet. //37//

*(Der Vinaya-Kommentar bemerkt, daß es nur vierzehn Fälle sind)

 

 Zu jener Zeit wurde ein vorher Andersgläubiger von seinem Unterweiser auf die Mönchs­regeln hin angespro­chen. Nachdem er mit dem Unterweiser gestritten hatte, ging (er) zum Ver­samm­lungsort der Andersgläubigen. Nachdem er nochmals zurück­gekom­men war, bat er die Mönche um die Vollordina­tion. Die Mönche erzählten dem Erhabenen diesen Sachverhalt. "Wenn, ihr Mönche, ein vorher Andersgläubiger von seinem Unterweiser auf die Mönchsregeln hin angesprochen mit seinem Unter­weiser ge­strit­ten hat, zum Versammlungsort der Andersgläubigen zurück­gegan­gen war, soll er, wenn er (wieder) zurückkommt, nicht vollor­di­niert werden. Jener Andere, ihr Mönche, der vorher Anders­gläu­biger (war), (wenn) er in dieser Lehre und Zucht die Ordi­nation (zu nehmen) wünscht, die Vollordination wünscht, jenem soll vier Monate Bewährungszeit gegeben werden. (1)

 

 In dieser Weise, ihr Mönche, soll man sie (die Bewährungs­zeit) geben: Zuerst veranlaßt, daß die Kopf- und Barthaare gescho­ren wurden, die gelbbraune Robe angezogen wur­de, auf eine Schulter das Obergewand gelegt wurde, zu den Füßen der Mönche sich verbeugt wurde, sich in die Hocke nieder­gesetzt wurde, die Hände zusammengelegt wurden: "so sprich: 'Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha, ich nehme meine Zuflucht zur Lehre, ich nehme meine Zuflucht zum Sangha. Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha, ich nehme meine Zuflucht zur Lehre, ich nehme meine Zuflucht zum Sangha. Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha, ich nehme meine Zuflucht zur Lehre, ich nehme meine Zuflucht zum Sangha'." (2)

 

 Jener, ihr Mönche, der vorher Andersgläubiger war, nachdem er zum Sangha gekommen ist, das Obergewand auf eine Schulter ge­legt hat, sich zu Füßen der Mönche verbeugt hat, sich nieder gehockt hat, soll folgendes sagen: "Ich, Verehrungswürdige, der so und so genannte vorher Andersgläubige, wünsche in die­ser Lehre und Zucht die Voll­ordination zu nehmen. Ich, ihr Verehrungs­würdigen, erbitte die Bewährungszeit von vier Monaten. Er soll zum zweiten Male bitten, er soll zum dritten Male bit­ten. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündi­gen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so genann­te, vor­her Anders­gläubige, wünscht in dieser Lehre und Zucht die Vollordination zu nehmen. Er erbittet vom Sangha vier Mo­nate Bewährungszeit. Wenn es dem Sangha recht ist, möge der Sangha dem so und so genannten, vorher Anders­gläubigen vier Monate Bewährungszeit geben'. Das ist die Ankündigung. (3)

 

 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so genann­te, vor­her Anders­gläubige, wünscht in dieser Lehre und Zucht die Vollordination zu nehmen. Er erbittet vom Sangha vier Mo­nate Bewährungszeit. Der Sangha gibt dem so und so ge­nannten, vorher Andersgläubigen vier Monate Bewährungszeit. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, das Geben der vier Monate Bewährungs­zeit an den so und so genann­ten vorher Anders­gläubi­gen, so mögen sie schweigen; wenn es ei­nem nicht recht ist, so möge er sprechen. Gegeben hat der Sangha dem so und so ge­nannten, vor­her Anders­gläubigen die vier Monate Bewährungs­zeit. Dem Sangha ist es recht, daher das Schweigen, so nehme ich es an'. (4)

 

 So, ihr Mönche, ist ein vorher Andersgläubiger erfolgreich, so nicht erfolgreich. Und wie ist ein vorher Anders­gläubiger nicht erfolgreich? In diesem Fall, ihr Mönche, geht der vorher Andersgläubige zu früh in das Dorf, kommt zu spät zu­rück. So ist, ihr Mönche, der vorher Andersgläubige nicht er­folgreich. Auch wenn, ihr Mönche, der vorher Andersgläubige in der Pro­stituiertengegend ist oder in der Witwengegend ist oder in der alten Jungferngegend ist oder in der Eunuchenge­gend ist oder in der Nonnengegend ist. So, ihr Mönche, ist der vorher Andersgläubige nicht erfolgreich. (5)

 

 Auch wenn, ihr Mönche, der vorher Andersgläubige bei den ver­schiedenen Pflichten der zusammen Reinheits­wandelnden nicht gewandt ist, träge ist, nicht versehen ist mit dem Wissen über deren Methoden zur Erledigung, nicht fähig ist sie zu tun, nicht fähig ist andere anzuweisen. So ist, ihr Mönche, der vorher Andersgläubige nicht erfolgreich. Außerdem, ihr Mönche, wenn der vorher Andersgläubige keinen starken Wunsch hat nach Rezita­tion, Kommentierung, höherer Sittlichkeit, höherer Gemütsverfassung, höherer Weisheit. Auch so, ihr Mön­che, ist der vorher Andersgläubige nicht erfolgreich. (6)

 

 Außerdem, ihr Mönche, wenn der vorher Andersgläubige vom Ver­sammlungsort der Anders­gläubigen herkommt und ärgerlich, un­erfreut, unzufrieden wird, wenn Tadel ausgesprochen wird über (seinen früheren) Lehrer, seinen Glauben, das was er gut hieß, das wozu er sich bekannte, seine Über­zeugung. Wenn Tadel ge­sprochen wird über den Buddha, die Lehre, den Sangha, wird er erfreut, begeistert und zufrieden. Wenn er vom Versammlungsort der Andersgläubigen herkommt und erfreut, begeistert und zu­frieden wird, wenn Lob ausgespro­chen wird über (seinen frühe­ren) Lehrer, seinen Glauben, das was er gut hieß, das wozu er sich bekannte, seine Überzeugung. Wenn Lob ge­sprochen wird über den Buddha, die Lehre, den Sangha so wird (er) ärgerlich, unerfreut, unzufrieden. Dieses, ihr Mönche, ist die Zusammen­fassung der Mißerfolge der vorher Andersgläubigen. So, ihr Mönche, wird der vorher Andersgläubige ein Erfolgloser, ein so Erfolgloser, (zu uns) Gekommener, vorher Andersgläubiger soll nicht vollordiniert werden. (7)

 

 Wie, ihr Mönche, ist ein vorher Andersgläubiger erfolg­reich? In diesem Fall, ihr Mönche, geht der vorher Anders­gläubige nicht zu früh in das Dorf, kommt nicht zu spät zu­rück ... [Wiederho­lung //38// 5,6,7 jeweils mit umgekehrten Eigenschaften] ... So, ihr Mönche, wird der vorher Andersgläubige ein Erfolgreicher, ein so Erfolgreicher, (zu uns) Gekommener, vorher Anders­gläubiger soll vollordiniert werden. (8,9,10)

 

 Wenn, ihr Mönche, ein vorher Andersgläubiger nackt kommt, soll (er) vom Unterweiser eine Robe erhalten. Wenn er mit un­geschnittenem Haar kommt, soll der Sangha um die Erlaubnis zur Rasur gebeten werden (siehe //48//). Wenn, ihr Mönche, Feuer- und Flechtenasketen gekommen sind, soll (man) die Vollordina­tion geben, nicht soll man (jenen) die Bewährungs­zeit geben. Aus welchem Grund? Sie haben die Lehre vom Kamma, von den Ta­ten. Wenn vorher Andersgläubige aus dem Sakyage­schlecht kom­men, soll man den Gekommenen die Vollordination geben, nicht soll (man jenen) die Bewährungs­zeit geben. So gebe ich, ihr Mönche, meinen Verwandten ein außerordentliches Privi­leg." (11)

 

Erzählung von den vorher Andersgläubigen. //38//

Das 7. Kapitel ist beendet.


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