Mahāvagga  

MV.I.5.25-30

Zu jener Zeit waren die Mönche ohne Unterweiser und gingen ohne ermahnt zu werden, ohne belehrt zu werden, schlecht angezo­gen, schlecht bekleidet, schlecht angekleidet auf den Almosen­gang. Jene (Mönche) halten die Almosen­schale, während die Leute essen, für den Rest der weichen Speisen hin (oder: jene (Mönche) halten die Almosenschale hoch hin, während die Leute weiche Speisen essen), halten die Almosen­schale für den Rest der harten Speisen hin, halten die Almosen­schale für den Rest der schmackhaften Speisen hin, für den Rest der Getränke hin, selber gekochten Reis und Beilagen bestellt habend, aßen sie. Am Ende des Essens verweilten sie mit großer und lauter Unterhaltung. (1)

 

 Die Leute (sagten) verärgert, unruhig, erregt: Wie können die Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht falsch angezogen, falsch gekleidet, ohne richtig bekleidet zu sein auf den Almo­sengang gehen. Jene (Mönche) halten die Almosenschale, während die Leute essen, für den Rest der weichen Spei­sen hin, halten die Almosen­schale für den Rest der harten Speisen hin, halten die Almosenschale für den Rest der schmackhaften Spei­sen hin, für den Rest der Getränke hin, selber gekochten Reis und Bei­lagen bestellt habend, aßen sie. Am Ende des Essens verweilen sie mit großer und lauter Unterhaltung. (2)

 

 Die Mönche hörten, daß die Leute verärgert, unruhig, erregt waren. Die Mönche, die mäßig, zufrieden, gewissen­haft, getreu, lernwillig waren, jene waren verärgert, unruhig erregt: Wie können die Mönche falsch angezogen, falsch geklei­det, ohne richtig bekleidet zu sein auf den Almosengang gehen. Jene (Mönche) halten die Almosen­schale, während die Leute essen, für den Rest der weichen Speisen hin ... Am Ende des Essens verweilen sie mit großer und lauter Unter­hal­tung. (3)

 

 Jene Mönche erzählten dem Erhabenen jenen Sachverhalt. Der Erha­bene veranlaßte die Mönche sich zu sammeln und be­fragte sie in diesem Zusammenhang und aus diesem Anlaß: "Ist es wahr, oh Mönche, daß die Mönche falsch angezo­gen, falsch geklei­det, ohne richtig bekleidet zu sein auf den Almosengang gehen. Jene (Mönche) halten die Almosenschale, während die Leute essen, für den Rest der weichen Speisen hin ... Am Ende des Essens verweilen sie mit großer und lauter Unter­haltung?" "Das ist wahr, Erha­bener." (4)

 

 Der Erhabene, Erwachte tadelte: "Unpassend, ihr Mönche, von je­nen törichten Menschen (ist es) unangemessen, ungeziemend, für Asketen ungebührlich, unerlaubt, verwerflich. Wie konntet ihr, ihr Mönche, falsch angezogen, falsch geklei­det, ohne richtig bekleidet zu sein auf den Almosen­gang gehen. Jene (Mönche) halten die Almosen­schale, während die Leute essen, für den Rest der weichen Speisen hin ... Am Ende des Essens verweilen sie mit großer und lauter Unterhal­tung. Dieses Verhalten macht nicht, ihr Mönche, die Unzufrie­denen zufrieden oder vermehrt die Zufrie­denheit der Zufriede­nen, sondern es macht, ihr Mönche, die Unzufriedenen noch un­zufrie­dener und einige Zufriedene wandelt es." (5)

 

 Dann, nachdem der Erhabene jene Mönche in verschiedener Weise getadelt hatte, sprach er über die Nachteile des Schwierig-zu-unterhalten-seins, des Schwer-zu-versorgen-seins, des Große-wünsche-Habens, der Unzufrie­denheit, des Hängens am Müßiggang, in verschiedener Weise sprach (er) über Vorteile des Einfach-zu-unterhalten-seins, des Einfach-zu-versorgen-seins, des We­nig-wünsche-Habens, der Zufriedenheit, des Austreibens des Schlechten, dessen Vertreiben, der Genügsamkeit, des Abtra­gens des Schlechten, des Auf-sich-Nehmens der Anstrengung zu den Mönchen. Nachdem er von der dafür geeigneten und angemesse­nen Lehre gesprochen hatte, sprach er zu den Mönchen: "Ich erlaube euch, ihr Mönche, einen Unterweiser. Der Unterweiser, ihr Mön­che, bringt für seinen Auszubildenden (saddhivihārika = der die Zelle mit ihm teilt) die Gemütsverfassung (wie für) ei­nen Sohn auf. Der Auszubildende bringt für den Unterweiser die Gemütsverfassung (wie für) einen Vater auf. So leben jene gegen­seitig mit Ver­ehrung, mit Achtung, in gegenseiti­gem Respekt und sie er­langen in der Lehre und Zucht Wachstum, Entwicklung und Größe. (6)

 

 In dieser Weise ist der Unterweiser zu nehmen: Nachdem das Obergewand auf eine Schulter gelegt wurde, sich zu seinen Fü­ßen verbeugt wur­de, sich in die Hocke niedergesetzt wurde, die Hände zusammen­gelegt wurden, soll man in dieser Weise zu ihm sprechen: "Wer­de, oh Ehrwürdiger, mein Unterweiser ,wer­de, oh Ehrwürdiger, mein Unterweiser, wer­de, oh Ehrwürdiger, mein Unterweiser. Dieser zeigt durch Gesten, zeigt durch Worte, zeigt durch Gesten und Worte: "gut" oder "jawohl" oder "sicherlich" oder "in Ord­nung, mache es gut;" dann ist  die Un­terweisung angenommen. Zeigt dieser nicht durch Gesten, nicht durch die Worte, nicht durch Gesten und Worte (die Zustim­mung), dann ist die Unterweisung nicht ange­nom­men. (7)

 

 Der Auszubildende, ihr Mönche, verhält sich gut dem Unterwei­ser gegenüber. Dieses ist gutes Verhalten: Frühzeitig aufge­standen, die Fußbekleidung abgelegt, das Obergewand auf eine Schulter gelegt, soll (er) das Zahnstäbchen (Zahnbürstener­satz) reichen, das Wasser zum Mundspülen reichen, den Sitz vor­bereiten. Wenn es Reisschleim gibt, soll (er) nachdem (er) den Behälter gewaschen hat, den Reisschleim überreichen. Nach­dem (er) dem Reisschleim getrunken Habenden Wasser gegeben hat, soll (er) den Behälter zurücknehmen, ihn tiefer halten, ohne zu kratzen ihn gut auswaschen und zurückstellen. Wenn der Un­terweiser aufgestanden ist, soll (er) den Sitz zurückstel­len. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll (er) jenen Platz kehren. (8)

 

 Wenn der Unterweiser in das Dorf gehen will, soll (er) ihm das Hüfttuch geben, die zurück­gegebene Kleidung (abge­legte Kleidung) soll er annehmen, den Gürtel soll (er) geben, das zusammengelegte Obergewand soll er geben, die Almosenscha­le soll er, nachdem sie gewa­schen wurde, mit Wasser geben. Wenn der Unterweiser einen Begleiter wünscht, soll (er) die drei Kreise (= Körperpunkte = Fesseln, Knie, Schulter) bedecken, vollständig die Kreise angezogen (bedeckend), den Gürtel um­binden, das Obergewand zusammenlegen, dann anziehen, die Bän­der der Robe verknoten, die Almosenschale waschen und (sie) mitnehmen, (so) soll (er) dem Unterweiser Begleiter sein. (Er) soll nicht (vom Unterweiser) zu fern gehen, nicht zu nahe ge­hen. Die Almosen­schale und den Inhalt soll (er) annehmen (tra­gen). (9)

 

 Während der Unterweiser spricht, soll (er) ihn nicht unter­bre­chen. Wenn der Unterweiser beim Reden im Begriff ist einen Fehler zu machen, soll (er ihn) davon abhalten. Zuerst ange­kommen soll (er) dem Zurückkeh­renden den Sitz vorbereiten, das Wasser für die Füße, den Schemel für die Füße, das Tuch zum Trocknen der Füße (padakathalika) hinlegen. (Dem Unterweiser) entgegengegan­gen, soll (er) die Almosenschale und die Robe ent­gegennehmen, (er) soll ihm ein neues Hüfttuch geben, das Hüft­tuch entgegen­neh­men. Wenn die Robe verschwitzt ist, soll (er sie) eine kur­ze Zeit in der Hitze (Sonne) trocknen, er soll sie nicht (lan­ge) in die Hitze legen. Er soll die Robe zusam­menlegen. Der die Robe Zusammenlegende soll sie mit vier Fingern an (zwei) Ecken hochheben und die Robe zusammenlegen: mögen dabei keine Knit­terfalten in der Mitte entstehen. Der Gürtel soll in eine Fal­te der Robe ge­legt werden. Wenn der Unterweiser Almo­sen­speise essen möch­te, soll (er), nachdem er Wasser gereicht hat, auch die Almo­sen­speise reichen. (10)

 

 Er soll den Unterweiser fragen, ob er Trinkwasser möchte. Nachdem er dem gegessen Habenden Wasser gegeben hat, die Almo­senschale entgegengenommen hat, sie tiefer gehalten hat, ohne zu kratzen sie gut gewaschen hat, sie getrocknet hat, soll (er) sie kurze Zeit in der Hitze trocknen, er soll sie nicht lange in die Hitze legen. Die Robe und die Almosenschale soll er weglegen. Beim Weglegen soll er die Almosenschale mit einer Hand anfassen, mit einer Hand unter dem Bett oder unter dem Sitz (vor)fühlen, die Almosenschale wegstellen, er soll sie nicht auf die bloße Erde stellen. Beim Weglegen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand den Bam­busstab oder die Leine (zum Aufhänger der Robe) abwischen, die (gefaltete) Robe weghängen, mit der Seite der Enden ent­fernt und der Seite, wo sie gefaltet ist, zu sich. Wenn der Un­ter­weiser (nach dem Essen) aufgestanden ist, soll er den Sitz wegstel­len, das Fußwaschwasser, den Fußschemel, das Tuch zum Trocknen der Füße soll er in Ordnung bringen, wenn jener Platz schmutzig ist, soll er jenen Platz kehren. (11)

 

 Wenn der Unterweiser baden möchte, soll (er) das Bad vorbe­rei­ten. Wenn es zur Abkühlung sein soll, soll er ein kaltes vor­bereiten, wenn es zur Erwärmung sein soll, soll er ein war­mes vorbereiten. Wenn der Unterweiser in das Haus, wo das Feu­er unterhalten wird (Badehaus), eintreten möchte, soll er den (Reinigungs)puder zusammenstellen, den (Reinigungs)lehm an­feuchten, den Badeschemel mitnehmend hinter dem Unterweiser gehen, den Badeschemel geben, das Obergewand nehmen, beiseite legen, den Reinigungspuder soll er geben, den Reinigungslehm soll er geben. Wenn es ihm möglich ist (wenn er nicht krank ist), soll er ins Badehaus eintreten. Der ins Badehaus (oft ein Dampfbad) Eintre­tende soll Lehm in das Gesicht gerieben, vorn und hinten bedeckt ins Badehaus eintreten. (12)

 

 Ohne die alten Mönche zu stören, soll er sich hinsetzen, nicht soll er die neuen Mönche von ihren Sitzen vertreiben. Im Bade­haus soll er dem Unterweiser die notwendigen Hilfsdienste tun. Der aus dem Badehaus Kommende soll, nachdem er den Bade­schemel genommen hat, sich vorne und hinten bedeckt hat, aus dem Bade­haus kommen. Beim Wasser soll er dem Unterweiser die notwendi­gen Hilfsdienste tun. Der Badende (Auszubildende) soll, nach­dem er als erster herausgekommen ist, den eigenen Körper abge­trocknet hat, sich angezogen hat, das Wasser vom Körper des Unterweisers wegwischen, das Hüfttuch soll er ge­ben, das Oberge­wand soll er geben. Nachdem er den Badeschemel genommen hat, als erster zurückge­kommen ist, soll er den Sitz vorberei­ten, daß Fußwasser, den Fußschemel und das Tuch zum Trocknen der Füße soll er hinstellen. Er soll den Unterweiser fragen, ob er Trinkwasser möchte. (13)

 

 Wenn er (der Unterweiser) wünscht, daß (jemand) veranlaßt wird zu rezitieren, so soll er veranlassen, daß jemand rezi­tiert. Wenn er (der Unterweiser) wünscht, daß gefragt wird, soll (er) fragen. (Im Sinne, wenn der Unterweiser etwas kommen­tieren möch­te, soll der Auszubil­dende dies durch Fragen ermög­lichen). In dem Kloster, wo der Unterweiser verweilt, wenn die­ses Kloster schmutzig ist, wenn er kann, soll er es sauber­ma­chen. Der das Kloster Sauber­machende soll, nachdem er zuerst die Almosenschale und das Obergewand (aus der Zelle) herausge­nommen hat, sie zur Seite legen. Nachdem er das Tuch für den Sitzplatz herausge­nommen hat, soll er es zur Seite legen. Nachdem er die Nackenrolle und die Kissen her­ausgenommen hat, soll er sie zur Seite legen. (14)

 

 Nachdem er das Bett niedrig gemacht hat (zusammengelegt hat, es hatte oft Beine die entfernt wer­den konnten), in guter Wei­se herausgenommen hat, ohne es zu zerkratzen und ohne an die Tür und die Türpfosten anzustoßen, soll er es beiseite stel­len. Nachdem er den Schemel niedrig gemacht hat, in guter Wei­se herausgenommen hat, ohne ihn zu zerkratzen und ohne an die Tür und die Türpfosten anzustoßen, soll er ihn beiseite stel­len. Nachdem er die Bettpfosten herausgetan hat, soll er sie bei­seite stellen. Nachdem er den Spucknapf herausgetan hat, soll er ihn beiseite stellen. Nachdem er das Nacken­brett her­ausge­tan hat, soll er es beiseite stellen. Nachdem er sich einge­prägt hat, wie die Bodenmatte ausgebrei­tet war, soll er, nach­dem er sie herausgetan hat, sie beiseite legen. Wenn in dem Kloster Spinnenge­webe ist, soll er sie zuerst mit einem Tuche entfer­nen (Übersetzung zweifel­haft!). Er soll die Fen­sterläden abwischen. Wenn die mit Ocker bearbei­tete Wand schmutzig ist, nachdem er ein kleines Tuch feucht­gemacht und ausgewrungen hat, soll er sie abwischen. Wenn der schwarz­ge­färbte Boden schmutzig ist, nachdem er ein kleines Tuch feuchtgemacht und ausgewrungen hat, soll er ihn wischen. Wenn der Boden nicht bearbeitet ist, soll er ihn, nachdem er ihn mit Wasser be­sprengt hat, kehren: möge das Klo­ster nicht vom Staub be­schmutzt werden. Nachdem er den Abfall zusammen­getan hat, soll er ihn wegwerfen. (15)

 

 Nachdem er die Bodenmatte in der Sonne getrocknet, gereinigt, ausgeschüttelt und zurückge­bracht hat, so wie sie ausgebreitet war, soll er sie (wieder) ausbreiten. Nachdem er die Bettpfo­sten in der Sonne getrocknet, abgewischt, zurückgebracht hat, soll er sie am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er das Bett in der Sonne getrocknet, gereinigt, den Schmutz abgeschüttelt und es zusam­mengelegt hat, in guter Weise ohne es zu zerkrat­zen und ohne an die Tür und die Türpfosten anzustoßen, soll er es aufstel­len wo es aufgestellt war. Nachdem er den Stuhl in der Sonne getrocknet, abgewischt, zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er die Nacken­rolle und das Kissen in der Sonne gereinigt, ausgeschüt­telt und zurückgebracht hat, soll er sie hinlegen, wie sie hin­gelegt waren. Nachdem er die Decke für den Sitzplatz gereinigt, ausge­schüt­telt und zurückgebracht hat, soll er sie hinlegen, wie sie hin­gelegt war. Nachdem er den Spucknapf in der Sonne getrocknet, abge­wischt und zurückgebracht hat, soll er ihn am richtigen Platz hinstellen. Nachdem er das Nackenbrett in der Sonne getrocknet, abge­wischt und zurückge­bracht hat, soll er es am richtigen Platz hinstellen. (16)

 

 Die Almosenschale und die Robe soll er weglegen. Beim Weg­le­gen soll er die Almosen­schale mit einer Hand anfassen, mit einer Hand unter dem Bett oder dem Sitz (vor)fühlen, die Almo­sen­schale wegstellen, er soll sie nicht auf die bloße Erde stel­len. Beim Weglegen der Robe soll er mit einer Hand die Robe halten, mit der anderen Hand den Bambusstab oder die Lei­ne abwischen, die (gefaltete) Robe weghängen, mit der Seite der Enden entfernt und der Seite, wo sie gefaltet ist, zu sich. (17)

 

 Wenn staubiger Wind aus östlicher Richtung weht, soll er das östliche Fenster schließen. Wenn staubiger Wind aus westlicher, nördlicher, südlicher Richtung weht, soll er das westliche, nördliche, süd­liche Fenster schließen. Wenn es kalt ist, soll er am Tag die Fen­ster öffnen, in der Nacht die Fenster schließen, wenn es warm ist, soll er am Tag die Fenster schließen, in der Nacht die Fenster öffnen. (18)

 

 Wenn die Zelle schmutzig ist, soll er sie kehren. Wenn der Lagerraum, die Versammlungs­halle, das Feuerhaus, die Toilette schmutzig ist, soll er sie kehren. Wenn kein Trinkwasser da ist, soll er Trinkwasser holen. Wenn kein Waschwasser da ist, soll er Waschwasser ho­len. Wenn der Waschwasserbehälter (für das WC) kein Wasser enthält, soll er den Waschwas­serbe­hälter auffüllen. (19)

 

 Wenn dem Unterweiser Unzufriedenheit aufkommt, soll der Aus­zu­bildende ihn ablenken, ablenken lassen oder mit ihm ein Ge­spräch über die Lehre führen. Wenn dem Unterweiser Zweifel aufkommt, soll der Auszubildende ihn beseitigen, beseitigen lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. Wenn dem Unterweiser falsche Ansicht aufkommt, soll der Auszubil­dende ihn davon abtrennen, abtrennen lassen oder mit ihm ein Gespräch über die Lehre führen. (20)

 

 Wenn der Unterweiser ein schwerwiegendes Vergehen tat, wird ihm eine Bewährungszeit (parivāsa) zuteil werden. Der Auszu­bildende soll be­strebt sein zu denken: Möge der Sangha dem Un­terweiser eine Be­währungszeit geben (und ihn nicht aus­schließen). Wenn dem Unter­weiser ein Neuanfang (mūlāya patikas­sanāraho) zuteil wird, soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: Möge der Sangha dem Unterweiser einen Neuanfang geben. Wenn dem Unter­weiser eine Mānattastrafe, eine Rehabilitation (abbhānāraho) zuteil wird, soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: Möge der Sangha dem Unterweiser eine Mānatta­strafe, eine Rehabilitation geben. (21)

 

 Wenn der Sangha gegen den Unterweiser ein Verfahren einleiten will,

soll der Aus­zu­bildende be­strebt sein zu denken: ob der Sangha gegen den Un­terweiser dieses Verfahren nicht einleiten wird, oder es zu einem geringeren (Verfahren) umwandelt. Wenn vom Sangha gegen ihn (den Unter­weiser) irgendein Verfahren, ein Ermahnverfah­ren, ein Beistandsverfahren, ein Aus­schlußver­fahren, ein Ver­söhnungs­ver­fahren, ein Verfahren zum zeitweisen Ausschluß durchgeführt wird, soll der Auszubildende bestrebt sein zu denken: Der Unterweiser möge zum Guten zurückkeh­ren, Demut haben, sich verbes­sern, möge der Sangha das Verfahren ruhen lassen. (22)

 

 Wenn die Robe des Unterweisers gewaschen werden soll, soll (sie) vom Auszubildenden gewaschen werden, oder (er) soll be­strebt sein zu denken: Ob ich die Robe des Unterweisers wa­sche? Wenn die Robe des Unter­weisers zurecht­gemacht werden soll ... wenn für den Unterweiser Farbe gekocht werden soll ... wenn die Robe des Unterweisers gefärbt werden soll, soll (sie) vom Auszubilden­den gefärbt werden, oder (er) soll be­strebt sein zu denken: Ob ich die Robe des Unterweisers färbe? Der die Robe Färbende soll (die Robe) immer wieder umwendend färben, er soll nicht fortgehen, (solange) das Tropfen nicht aufgehört hat. (23)

 

 Ohne den Unterweiser zu fragen,

Ohne den Unterweiser zu fragen, soll er das Dorf nicht besuchen, nicht zum Friedhof gehen, nicht in (irgendeine) Richtung aufbrechen. Wenn der Unterweiser ein Kranker ist, soll er solange (dieser) lebt, ihn pflegen, soll er warten, (bis dieser) aufsteht. (24)

 

Die Pflichten dem Unterweiser gegenüber sind beendet. //25//

 

 Der Unterweiser soll sich dem Auszubildenden gegenüber gut verhalten. Dieses ist gutes Verhal­ten: Ein Mönch, der Unter­weiser ist, soll dem Auszubildenden hilfreich sein, ihn unter­stützen durch Rezitation, durch Erklären, durch Instruieren, durch Unterweisen. Wenn der Unterweiser eine Almosenschale hat, und der Auszubildende hat keine Almosenschale, soll der Unter­weiser dem Auszubildenden eine Almosenschale geben, oder er soll zu­mindest bestrebt sein zu denken: Wie kann ich für den Auszu­bildenden eine Almosenschale beschaf­fen? Wenn der Unterweiser eine Robe/Bedarfsgegenstände hat, und der Auszubildende hat keine ... er soll zu­mindest bestrebt sein zu denken: Wie kann ich für den Auszu­bildenden eine Robe/Bedarfsgegenstände beschaf­fen? (1)

 

 Wenn der Auszubildende krank ist, soll er (der Unterweiser) zur rechten Zeit aufstehen, das Zahnstäbchen geben, Gesichts­wasser (zum Waschen) geben, den Sitz vorbereiten. Wenn es Reisschleim gibt, soll (er), nachdem (er) den Behälter gewa­schen hat, den Reisschleim über­reichen. Nachdem (er) dem Reis­schleim getrunken Habenden Wasser gegeben hat, soll (er) den Behälter zurücknehmen, ihn tiefer halten, ohne zu kratzen ihn gut auswaschen und zurück­stellen. Wenn der Auszubildende auf­ge­standen ist, soll (er) den Sitz zurückstellen. Wenn jener Platz schmutzig ist, soll (er) jenen Platz kehren. (2)

 

 Wenn der Auszubildende in das Dorf gehen will, soll (er) ihm die Kleidung (Hüfttuch) geben, die zurückgege­be­ne Kleidung (abge­legte Kleidung) soll er annehmen, den Gürtel soll (er) geben, das zusammengelegte Oberge­wand soll er geben, die Almo­senscha­le soll er, nachdem sie gewaschen wurde, mit Wasser ge­ben. (3)

 

 "Ungefähr jetzt wird er zurückkommen", (so denkend) soll er den Sitz vorbereiten, das Wasser für die Füße, den Schemel für die Füße, das Tuch zum Trocknen der Füße hinlegen, (dem Aus­zubildenden) entgegenge­gan­gen, soll (er) die Almosenschale und die Robe ent­gegenneh­men, (er) soll ihm ein neues Hüfttuch ge­ben, die Robe entge­genneh­men. Wenn die Robe verschwitzt ist, soll (er sie) eine kurze Zeit in der Hitze (Sonne) trocknen, er soll sie nicht (lange) in die Hitze legen. Er soll die Robe einsam­meln. Der die Robe Einsammelnde soll sie mit vier Fingern an (zwei) Ecken hoch­heben und die Robe zusammenlegen, mögen dabei keine Knit­ter­falten in der Mitte entstehen. Der Gürtel soll in eine Fal­te der Robe ge­legt werden. Wenn der Auszubildende Al­mo­sen­speise essen möchte, soll (er), nachdem er Wasser ge­reicht hat, auch die Almosen­speise reichen. (4)

 

 [Wiederholung von //25// (11) - (13) jeweils mit Auszubildender statt Un­ter­weiser]. (5-6)

 

 In dem Kloster, wo der Auszubildende verweilt, wenn ... [ab dort Wiederholung von  //25// 14-22 jeweils mit Auszubildender statt Unterweiser] (7-10).

 

 Wenn die Robe des Auszubildenden gewaschen werden soll, soll der Unterweiser erklären: "so mögest du waschen" oder (er) soll bestrebt sein zu denken "Wie könnte sie wohl gewa­schen wer­den?" Wenn die Robe des Auszubildenden zurechtgemacht werden soll/ Farbe gekocht werden soll/ die Robe gefärbt werden soll ... "Wie könnte sie wohl gefärbt wer­den?" Wenn der Auszu­bildende ein Kranker ist, soll er, solange die­ser lebt, ihn pflegen, soll warten bis dieser aufsteht. (11)

 

 Die Pflichten dem Auszubildenden gegenüber sind beendet. //26//

 

 Zu jener Zeit hatten sich Auszubildende den Unterweisern ge­genüber nicht gut verhalten. Jene Mönche, die mäßig waren, wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie nämlich können die Aus­zubilden­den sich den Unterweisern gegenüber nicht gut verhal­ten? Dem Erhabenen erzählten jene Mönche den Sachverhalt. "Ist es wahr, ihr Mönche, daß die Auszubildenden sich den Un­terwei­sern gegenüber nicht gut verhalten?" - "Es ist wahr, Erha­bener." Da tadelte der Erhabene: "Wie nämlich können die Aus­zubilden­den den Unterweisern gegenüber sich nicht gut verhal­ten?" Nachdem er getadelt hatte, eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Oh Mönche, ein Auszubildender soll sich dem Unterweiser gegenüber nicht nichtgut verhalten. Wer (sich) nicht gut verhält, begeht ein dukkata Vergehen." (1)

 

 Aber sie verhielten (sich) nicht gut. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, die sich nicht gut verhaltenden Auszubildenden zu entlassen. In dieser Weise sollt ihr, ihr Mönche, (sie) entlassen: "Ich entlasse dich" oder: "Mögest du nicht hierher zurückkommen" oder: "Trage die Al­mosen­schale und die Robe hinaus" oder: "Mir soll nicht von dir auf­ge­wartet werden." (Der Unterweiser) zeigt dieses durch Gesten, durch Worte, durch Gesten und Worte: Ent­las­sen ist der Auszubildende. Wenn (er) nicht durch Gesten zeigt, nicht durch Worte zeigt, nicht durch Gesten und Wor­te zeigt, ist der Auszubildende nicht entlassen." (2)

 

 Zu jener Zeit erbaten die entlassenen Auszubildenden keine Vergebung. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, sich Vergebung zu erbitten." Aber sie er­baten keine Vergebung. Dem Erhabenen erzählten sie die­sen Sachverhalt. "Der Entlasse­ne soll nicht nicht um Vergebung bitten. Wer nicht um Vergebung bittet, begeht ein dukkata Ver­gehen." (3)

 

 Zu jener Zeit vergaben die um Vergebung gebetenen Unterweiser nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, Vergebung zu gewähren." Aber sie gewähr­ten keine Vergebung. Die Auszu­bildenden gingen fort oder irr­ten herum oder gingen zu andersgläubigen Mönchen. Dem Erhabe­nen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht, ihr Mönche, soll der um Vergebung Gebetene nicht vergeben. Wer nicht vergibt, begeht ein dukkata Vergehen." (4)

 

 Zu jener Zeit entließen die Unterweiser die sich gut Verhal­tenden, die sich schlecht Verhal­tenden entließen sie nicht. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht entlaßt, ihr Mönche, die sich gut Verhaltenden. Wer entläßt, begeht ein dukkata Vergehen. Nicht sollt ihr, ihr Mönche, den sich schlecht Verhaltenden nicht entlassen. Wer nicht entläßt, begeht ein dukkata Vergehen. (5)

 

 Der Auszubildende, ihr Mönche, der mit fünf Eigenschaften behaftet ist, soll entlassen wer­den:

Mit diesen fünf Ei­gen­schaften, ihr Mönche, soll ein Auszubildender entlassen werden.

Der Auszubildende, ihr Mönche, der nicht mit fünf Eigenschaften behaftet ist, soll nicht entlassen wer­den:

Mit diesen fünf Ei­gen­schaften, ihr Mönche, soll ein Auszubildender nicht entlas­sen werden. (6)

 

 Mit fünf Eigenschaften, ihr Mönche, verdient ein Auszubilden­der, entlassen zu werden: Wer nicht viel Zuneigung zum Unterweiser hat ... Mit fünf Eigenschaften, ihr Mönche, verdient ein Auszu­bildender nicht entlassen zu werden: Wer viel Zuneigung zum Unterweiser hat ... (7)

 

 Wer einen mit (diesen) fünf Eigenschaften behafteten Auszubildenden, ihr Mönche, nicht entläßt, dieser Unterweiser überschreitet (die Regeln); wenn er entläßt überschreitet (er die Regeln) nicht: Wer nicht viel Zuneigung zum Unterweiser hat, wer nicht viel Vertrauen hat, wer nicht viel Ehrfurcht hat, wer keinen Re­spekt hat, wer keine Fortentwicklung hat. Einen mit diesen fünf Eigenschaften, ihr Mönche, behafteten Auszubilden­den nicht zu entlassen, da über­schreitet der Unterweiser (die Re­geln); (wenn er ihn) entläßt, überschreitet (er die Regeln) nicht. Wer einen mit (diesen) fünf Eigenschaften behafteten Auszubildenden, ihr Mönche, entläßt, dieser Unter­weiser überschreitet (die Regeln); wenn er nicht entläßt überschreitet (er die Regeln) nicht: Wer viel Zuneigung zum Unterweiser hat ... (8) //27//

 

 Zu jener Zeit kam ein gewisser Brahmane zu den Mönchen und bat um die Ordination. Die Mönche wollten ihn nicht ordinie­ren. Jener, nachdem er von den Mönchen die Ordination nicht erhalten hatte, wurde dünn, sah elend aus, wurde blasshäutig und ausgezehrt. Der Erhabene sah jenen Brahmanen, der dünn war, elend aussah, blasshäutig und ausgezehrt war. Nachdem er ihn gesehen hatte, sprach er die Mönche an: "Warum ist jener Brahmane, ihr Mönche, dünn, elend aussehend, blasshäutig und ausgezehrt?" - "Dieser Brahmane, Verehrungs­würdiger, kam zu den Mönchen und bat um die Ordination. Die Mönche wollten ihn nicht ordi­nieren. Jener, nachdem er von den Mönchen die Ordi­nation nicht erhalten hatte, wurde dünn, sah elend aus, wurde blasshäutig und ausge­zehrt." (1)

 

 Darauf sprach der Erhabene die Mönche an: "Wer, ihr Mönche, erinnert sich an (irgendeine) Hilfeleistung (die dieser) Brah­mane tat?" Als dies gesagt wurde, sagte der ehrwürdige Sāri­putta folgendes: "Ich, Verehrungs­würdiger, erinnere mich an eine Hilfeleistung, die dieser Brahmane tat." "Welche Hilfe­leistung, Sāriputta, tat jener Brahmane?" - "Als ich, Verehr­ungswürdiger, in Rājagaha auf Almosengang war, ließ mir jener Brahmane einen Löffel voll Speise geben. Dieses, Verehrungs­wür­diger, ist die Hilfeleistung des Brahmanen, derer ich mich er­innere." (2)

 

 "Gut, gut, Sāriputta, diejenigen, Sāriputta, die gute Menschen sind, sind doch dankbar und erkenntlich, gib jenem Brahmanen die Ordination, gib die Vollor­dination." "Wie, Ver­ehrungs­würdiger, soll ich diesem Brahma­nen die Ordination ge­ben, die Vollordination geben?" Dann, nachdem der Erhabene in diesem Zusammenhang eine Lehrre­de gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "So wie ich, ihr Mönche, die Ordination durch die dreifache Zufluchtnahme er­laubte, lehne ich diese von heu­te an ab. Ich erlaube, ihr Mön­che, die Voll­ordination durch ein dreifaches formelles Aus­sprechen (dieser Vollordination) und (als viertes) die Fest­stellung (dieser Vollordination). (3)

 

 So, ihr Mönche, soll man Vollordinieren: Von einem erfahrenen und fähigen Mönch soll dem Sangha angekün­digt werden: Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so Genann­te, (Auszubildender) des ehrwürdigen so und so Genannten, ist An­wärter für die Vollordination. Wenn es dem Sangha recht ist, möge der Sangha den so und so Genannten vollordinieren durch den so und so genannten Unterweiser. Das ist die Ankündigung. (4)

 

 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so Ge­nann­te, (Auszubildender) des ehrwürdigen so und so Genannten ist Anwärter für die Vollordination. Der Sangha gibt dem so und so Genannten die Voll­ordination durch den so und so genannten Unterweiser. Wenn es den Ehr­würdigen recht ist, die Vollordi­nation des so und so Genannten durch den so und so genannten Unterweiser, so mögen sie schweigen, wenn es einem nicht recht ist, so möge er sprechen. Zum zweiten Male sage ich diese An­gelegenheit: Höre mich, verehrungs­würdiger Sang­ha, dieser, der so und so Ge­nann­te, (Auszubildender) des ehrwürdigen so und so Genannten ist Anwärter für die Vollordination ... wenn es einem nicht recht ist, so möge er sprechen. (5)

 

 Zum dritten Male sage ich diese An­gelegen­heit: Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so Ge­nann­te, (Auszubildender) des ehrwürdigen so und so Genannten ist Anwärter für die Vollordination ... wenn es einem nicht recht ist, so möge er sprechen. (Er ist) vollordiniert durch den Sangha, der so und so Genannte (Auszu­bildende) des ehrwürdigen so und so genannten Unterweisers. Dem Sangha ist es recht, daher das Schweigen, so nehme ich es an." (6) //28//

 

 Zu jener Zeit verhielt sich ein gewisser Mönch direkt nach der Vollordination schlecht. Die (anderen) Mönche sagten folgendes: "Möge der Bruder nicht derartiges tun, dies ist nicht angemessen." Jener sagte so: "Nicht bat ich euch, Ehrwürdige, 'ordiniert mich', warum ordi­niertet ihr mich ungebeten?" Dem Erhabenen erzählten sie die­sen Sachverhalt. "Nicht, ihr Mönche, sollt ihr ungefragt voll­ordinieren. Wer so vollordinieren würde, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, gefragt die Vollordination zu geben. (1)

 

 So, ihr Mönche, soll man fragen: Jener Anwärter für die Voll­ordination, nachdem er zum Sangha gegangen ist, auf eine Schulter das Obergewand getan hat, zu den Füßen der Mönche sich verbeugt hat, sich in die Hocke niedergesetzt hat, die Hände zusammengelegt hat, sagt er so: 'Verehrungs­würdige, ich bitte den Sangha um die Vollordination, nimm mich auf, ver­eh­rungswürdiger Sangha, von Mitleid bewogen. Zum zweiten Male: Verehrungswürdi­ge, ich bitte den Sangha um die Voll­ordination ... Zum dritten Male: Verehrungswürdi­ge, ich bitte den Sangha um die Vollordina­tion ...' (2)

 

 Von einem erfahrenen und fähigen Mönch soll dem Sangha ange­kündigt werden: 'Höre mich, ver­ehrungs­würdiger Sangha, dieser, der so und so Genannte, (Auszubildende) des ehrwürdi­gen so und so Genannten, ist An­wärter für die Vollordination. Wenn es dem Sangha recht ist, möge der Sangha den so und so Genannten vollordinieren durch den so und so genannten Unterweiser'. Das ist die Ankündigung. (3)

 

 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so Genann­te, (Auszubildende) des ehrwürdigen so und so Genannten ist Anwärter für die Vollordination. Der so und so Ge­nannte bittet den Sangha durch den so und so genannten Unterweiser um die Vollordination. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, die Vollordi­nation des so und so Genannten durch den so und so genannten Unter­weiser, so mögen sie schweigen; wenn es einem nicht recht ist, so möge er sprechen. Zum zweiten Male sage ich diese An­gele­genheit: Höre mich, verehrungs­würdiger Sang­ha, dieser, der so und so Genann­te, (Auszubildende) des ehrwürdigen so und so Genannten ist Anwärter für die Vollordination ... wenn es einem nicht recht ist, so möge er spre­chen. Zum dritten Male sage ich diese An­gelegen­heit: Höre mich, ver­eh­rungswürdiger Sang­ha dieser, der so und so Genann­te, (Auszubilden­de) des ehrwürdigen so und so Genannten ist Anwärter für die Vollordination ... wenn es einem nicht recht ist, so möge er spre­chen. (Er ist) vollordiniert durch den Sangha, der so und so genannte (Auszu­bildende) des ehrwürdigen so und so ge­nannten Unterwei­sers. Dem Sangha ist es recht, daher das Schweigen, so nehme ich es an'." (4) //29//

 

 Zu jener Zeit gab es in Rājagaha eine Reihe vorzüglicher Ein­ladungen zu Almosenspeisun­gen. Da kam einem gewissen Brah­manen folgender Gedanke: Diese Asketen, die Söhne aus dem Sa­kyage­schlecht, haben angenehme Regeln, ein angenehmes Leben, nach­dem sie gutes Essen aßen, schlafen sie an windgeschützten Or­ten. So laß (ich) mich nun ordinieren bei den Aske­ten, bei den Söh­nen aus dem Sakyageschlecht. Da ging der Brah­mane zu den Mön­chen und bat um die Ordination. Die Mönche or­dinierten und vollordinierten ihn. (1)

 

 Nachdem er ordiniert war, hörte die Reihe der Einladungen zu Almosenspeisungen auf. Die Mönche sagten folgendes: "Komm jetzt, Bruder, laß uns auf den Almosengang gehen." Dieser sag­te so: "Oh, Brüder, dafür bin ich nicht ordiniert, um (jetzt) auf Almosengang zu gehen; wenn ihr mir gebt, werde ich essen, wenn ihr mir nicht gebt, gehe ich fort": "Hast du, Bruder, aufgrund deines Magens die Ordination genommen?" - "So ist es, Bruder." (2)

 

 Jene mäßigen Mönche wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie kann ein Mönch in dieser Lehre und Zucht aufgrund seines Ma­gens die Ordination nehmen? Jene Mönche erzählten dem Erhabe­nen diesen Sachverhalt. "Ist es wahr, wie man sagt, du Mönch, daß du aufgrund deines Magens die Ordination nahmst?" - "Das ist wahr, Erhabener." Da tadelte der Erhabene: "Wie konntest du, du tö­richter Mensch, in dieser gut dargelegten Lehre und Zucht in den Orden gehen? Nicht ist dieses, du tö­richter Mensch, um die Unzufriedenen zufrieden zu stellen oder die Zufriedenheit der Zufriedenen zu mehren." Nachdem er geta­delt hatte, eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: (3)

 

 "Ich erlaube, ihr Mönche, bei der Vollordination die vier Bedarfsgegenstände zu nennen:

Die Ordination ist nur für Almo­senspeise, darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Ga­ben sind:

Die Ordina­tion ist nur für Kleidung aus fortgeworfenen Lumpen, darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind:

Die Ordination ist nur zum Verweilen am Fuße eines Baumes, darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind:

Die Ordination ist nur für verfaulten Rinderurin (als Medizin), darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind:

 

Das 5. Kapitel der Pflichten des Unterweisers ist beendet.


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