Puggala Paññatti - Das Buch der Charaktere

Einer-Darstellung

40. Der Einmal-Wiederkehrende

Welcher Mensch gilt als "Einmal-Wiederkehrender'' (sakadāgāmí)?

Da kehrt ein Mensch nach Vernichtung der drei Fesseln und nach äußerster Abschwächung von Begehren, Haß und Verblendung nur noch einmal wieder. Und nur noch einmal zu dieser Welt zurückgekehrt macht er dem Leiden ein Ende. Diesen Menschen bezeichnet man als "Einmal-Wiederkehrenden".


Anm.

Im Kommentar zum Digha-Nikayo, Mahāparinibbana-Sutta, heißt es: "In dem Einmal-Wiederkehrenden steigen Begehren, Haß und Verblendung nicht häufig auf wie in den Weltlingen; nur dann und wann steigen diese Dinge auf. Und wenn sie aufsteigen, so steigen sie nicht heftig und stark auf wie in den Weltlingen: nur ganz dünn wie Fischschuppen steigen sie auf."

Der "Einmal-Wiederkehrende" (d. i. zum menschlichen Dasein) wird noch zweimal wiedergeboren: einmal unter den Geistern der sinnlichen, formhaften oder formlosen Welt, und einmal unter den Menschen.-Cf. Nr. 48.


41. Der Nie-Wiederkehrende

Welcher Mensch gilt als "Nie-Wiederkehrender" (anāgāmí)?

Da erscheint ein Mensch nach Vernichtung der "fünf niederen Fesseln" unter den geistgeborenen Wesen wieder, und dort erlischt er vom Wahn, kehrt nicht mehr zurück von jener Welt. Diesen Menschen bezeichnet man als "Nie-Wiederkehrenden".


Anm.

Die ebenfalls auch im Anguttara-Nikayo, Dreier-Buch, 87. Rede, aufgezählten fünf möglichen Unterscheidungen der "Nie-Wiederkehrenden" werden im folgenden (Nr.42-46) beschrieben.

Die fünf "niederen [d. i. an die sinnliche Welt kettenden] Fesseln" (orambhāgiyāni saññojanāni) sind: Persönlichkeitsglaube, Zweifelsucht, Hang an Sittenregeln und Riten, sinnliches Begehren, Ärger (Cf. Nr. 49). Die bloß im "Vollkommen-Heiligen" (arahāt) gänzlich überkommenen fünf "höheren Fesseln" (uddhambhāgiyāni saññojanāni) sind: Begehren nach formhaftem Dasein, Begehren nach formlosem Dasein, Eigendünkel, Zerstreutheit, Verblendung. Cf. Nr. 50.

Sämtliche in einer übersinnlichen, d. i. formhaften oder formlosen Welt Wiedergeborenen sind sog. "spontan entstandene" (opapātikā, von upapāta, Zufall), d.h. ohne Vermittlung durch Eltern entstandene, geistgeborene Wesen.


42. Der auf halber Fährte Erlöschende

Welcher Mensch gilt als ein "auf halber Fährte Erlöschender" (antarāparinibbāyí)?

Da erscheint ein Mensch nach Vernichtung der fünf niederen Fesseln unter den geistgeborenen Wesen wieder, und dort erlischt er vom Wahn, kehrt nicht mehr zurück von jener Welt. - Unmittelbar nach dem Erscheinen daselbst oder während der noch unvollendeten halben Lebenszeit erweckt er den "heiligen Pfad" zur Überkommung der höheren Fesseln. Diesen Menschen bezeichnet man als einen "auf halber Fährte Erloschenden".


Anm.

Unter dem "heiligen Pfad" ist hier der "Pfad der vollkommenen Heiligkeit" (arahattamaggo) zu verstehen. Cf. Anm. zu Nr. 20.-Weiteres s. Nr. 46.


43. Der nach halber Fährte Erlöschende

Welcher Mensch gilt als ein nach halber Fährte Erlöschender" (upahaccaparinibbāyí)?

Da erscheint ein Mensch nach Vernichtung der fünf niederen Fesseln unter den geistgeborenen Wesen wieder, und dort erlischt er vom Wahn, kehrt nicht mehr zurück von jener Welt.- Die halbe Lebenszeit überschreitend oder beim Eintritt des Todes erweckt er den heiligen Pfad zur Überkommung der höheren Fesseln. Diesen Menschen bezeichnet man als einen "nach halber Fährte Erlöschenden".

Siehe Nr. 46.


44. Der Mühelos-Erlöschende

Welcher Mensch gilt als "Mühelos-Erlöschender" (asankhāraparinibbāyí)?

Da erscheint ein Mensch nach Vernichtung der fünf niederen Fesseln unter den geistgeborenen Wesen wieder, und dort erlischt er vom Wahn, kehrt nicht mehr zurück von jener Welt.-Ohne Mühe erweckt er den heiligen Pfad zur Überkommung der höheren Fesseln. Diesen Menschen bezeichnet man als "Mühelos-Erlöschenden".

Siehe Nr. 46.


45. Der Mühsam-Erlöschende

Welcher Mensch gilt als "Mühsam-Erlöschender" (sasankhāraparinibbāyí)?

Da erscheint ein Mensch nach Vernichtung der fünf niederen Fesseln unter den geistgeborenen Wesen wieder, und dort erlischt er vom Wahn, kehrt nicht mehr zurück von jener Welt.- Mit Mühe erweckt er den heiligen Pfad zur Überkommung der höheren Fesseln. Diesen Menschen bezeichnet man als "Mühsam-Erlöschenden".

Siehe Nr. 46.


46. Der stromaufwärts zu den hehren Göttern Eilende

Welcher Mensch gilt als ein "stromaufwärts zu den hehren Göttern Eilender" (uddhamsoto akanitthagāmí)?

Da erscheint ein Mensch nach Vernichtung der fünf niederen Fesseln unter den geistgeborenen Wesen wieder, und dort erlischt er vom Wahn, kehrt nicht mehr zurück von jener Welt.- Von dem Himmel der "mühelosen Götter" abgeschieden, erscheint er in dem Himmel der "quallosen Götter" wieder. Von dem Himmel der quallosen Götter abgeschieden, erscheint er in dem Himmel der "klarsichtigen Götter" wieder. Von dem Himmel der klarsichtigen Götter abgeschieden, erscheint er in dem Himmel der "klarsichtbaren Götter" wieder. Von dem Himmel der klarsichtbaren Götter abgeschieden, erscheint er in dem Himmel der "hehren Götter" wieder, und in dem Himmel der hehren Götter erweckt er den heiligen Pfad zur Überkommung der höheren Fesseln. Diesen Menschen bezeichnet man als "stromaufwärts zu den hehren Göttern Eilenden".


Anm.

Sämtliche "Nie-Wiederkehrende" (anāgāmí) erscheinen nach dem Tode in den für Weltlinge (s. Nr. 9) unzugänglichen "reinen Gefilden" (suddhāvasā), wo sie je nach dem Grade ihrer Einsicht (vipassanā), früher oder später, in irgend einer der fünf "reinen Gefilde" die "vollkommene Heiligkeit", m. a. W. die "Wahnerlöschung" (kilesa-parinibbānam) und beim Tode daselbst die restlose "Daseinserlöschung" (khandha-parinibānam) erreichen.

Dem "stromaufwärts zu den hehren Göttern Eilenden" ist es, nachdem er der Reihe nach in sämtlichen fünf "reinen Gefilden" wiedergeboren wurde, infolge der langsamen Zunahme an Einsicht erst in dem fünften Himmel, dem Himmel der "hehren Götter" (akanitthā), möglich, die vollkommene Heiligkeit zu erreichen.

Die übrigen Anāgāmís erreichen je nach ihrer Fähigkeit der Einsicht im ersten, zweiten, dritten oder vierten Himmel die vollkommene Heiligkeit, und zwar jedesmal entweder in der ersten Lebenshälfte -d. i. als "mühsam" oder "mühelos" (s. Nr. 44 und 45) erlöschende Antarāparinibbāyís (s. Nr. 42)-oder in der zweiten Lebenshälfte-d. i. als ,mühsam. oder "mühelos" erlöschende Upahaccaparinibbāyís (s. Nr. 43)


47. Der in den Strom Eingetretene

Wer gerade auf dem Wege ist, die drei Fesseln zu verlieren, das Ziel des Stromeintrittes zu verwirklichen, oder wer die drei Fesseln überkommen hat: diesen Menschen bezeichnet man als einen "in den Strom Eingetretenen" (sotāpanno).


Anm.

Über die drei Arten der Sotāpannos s. Nr. 37-39. Über die Fesseln s. Nr. 9 und 41.


48. Der Einmal-Wiederkehrende

Wer gerade auf dem Wege ist, sinnliches Begehren und Ärger zur äußersten Abschwächung zu bringen, das Ziel der Einmal-Wiederkehr zu verwirklichen, oder in wem sinnliches Begehren und Ärger äußerst abgeschwächt sind: diesen Menschen bezeichnet man als "Einmal-Wiederkehrenden" (sakadāgāmí).


Anm.

In dem Sakadāgāmí sind die drei ersten Fesseln vollständig überkommen, die vierte und fünfte Fessel aber bis aufs äußerste abgeschwächt. Cf. Nr. 40.

Über die Fesseln s. Nr. 41.


49. Der Nie-Wiederkehrende

Wer gerade auf dem Wege ist, sinnliches Begehren und Ärger restlos zu verlieren, das Ziel der Nie-Wiederkehr zu verwirklichen, oder wer sinnliches Begehren und Ärger restlos überkommen hat: diesen Menschen bezeichnet man als "Nie-Wiederkehrenden" (anāgāmí).


Anm.

Über die Fesseln s. Nr. 41. über die fünf möglichen Unterscheidungen der Anāgāmís s. Nr. 42 - 46.


50. Der Vollkommen-Heilige

Wer gerade auf dem Wege ist, Begehren nach formhaftem Dasein, Begehren nach formlosem Dasein, Eigendünkel, Zerstreutheit und Verblendung restlos zu verlieren, das Ziel der vollkommenen Heiligkeit zu verwirklichen, oder wer Begehren nach formhaftem Dasein, Begehren nach formlosem Dasein, Eigendünkel, Zerstreutheit und Verblendung restlos überkommen hat: diesen Menschen bezeichnet man als "VollkommenHeiligen (arahāt).


Anm.

Über die Fesseln s. Nr. 41. - Cf. weiterhin ,Die vier wahren Asketen' Nr. 256-259.


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