bezeichnet den Eintritt des Fötus in dem Mutterleib, die ‘Empfängnis', d.i. den Beginn des Geburtsprozesses (siehe jāti).

 »Durch das Zusammentreffen von drei Umständen kommt es zum Eintritt der Leibesfrucht. Sind Vater und Mutter zusammengetroffen . . . und die Mutter hat ihre Zeit, und der Genius (bildl. für Karma-Energie) ist bereit, so kommt es unter diesen drei Umständen zum Eintritt der Leibesfrucht.« (M. 38).


Zu dieser Vierteilung der Wesen bei den Indern s. Hultzsch, Zeitschr. d. D. Morgenl. Gesellsch. 73. 224 ff.


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