Visuddhi Magga XIX

Vis. XIX. Reinheit der Zweifelentrinnung (kankhāvitarana-visuddhi)

1. Ursachen und Bedingungen des Geistigen und Körperlichen
2. Schwinden des 16fachen Zweifels (vicikicchā)
3. Die vier Bedingungen für das Körperliche
4. Vier Aspekte des Karma mit Hinsicht auf Zeit der Reife
5. Vier Aspekte des Karma mit Hinsicht auf das Früherreifen
6. Vier Aspekte des Karma mit Hinsicht auf die Funktionen
7. Unpersönliches Wirken
8. Keine Seelenwanderung
9. Bedingt, vergänglich, elend, unpersönlich


Vis. XIX.1. Reinheit der Zweifelentrinnung (kankhāvitarana-visuddhi)

 

Ursachen und Bedingungen des Geistigen und Körperlichen

 

Als Reinheit der Zweifelentrinnung gilt diejenige Erkenntnis, die durch Erfassung der Bedingungen (paccaya-pariggaha) eben dieses Geistigen und Körperlichen (nāma-rūpa) allem Zweifel hinsichtlich der drei Zeiten entronnen ist.

 

Der Mönch, der diese Erkenntnis zustande zu bringen wünscht, forscht nach den Ursachen und Bedingungen eben dieses Geistigen und Körperlichen; genau wie ein Arzt, sobald er eine Krankheit erkannt hat, nach ihrer Ursache forscht; oder wie ein mitleidiger Mensch, sobald er ein kleines Kind, einen unmündigen Säugling, auf der Straße liegen sieht, nach seinen Eltern forscht und fragt, wem das Kind gehöre. -

 

Zunächst erwägt der Mönch also: 'Nicht, wahrlich, ist dieses Geistige und Körperliche ohne Ursache; denn (ohne eine differenzierende Ursache) würde es überall, immer und bei allen dieselbe Beschaffenheit zeigen. Nicht aber hat es seine Ursache in einem Schöpfer (issara), da es eben so etwas wie einen Schöpfer u. dgl. (*) außerhalb des Geistigen und Körperlichen nicht geben kann.

 

(*) "d.i. Urstoff, Urwesen, Herr der Schöpfung, Zeit (pakati, skr. prakrti; purisa, skr. purusha; pajāpati; kāla) usw." (Kom.)

 

Wenn aber einige sagen, das Geistige und Körperliche selber sei der Schöpfer usw., so ergibt sich daraus die Ursachlosigkeit des als Schöpfer usw. bezeichneten Geistigen und Körperlichen (was offensichtlich nicht zutrifft); daher muß es Ursachen und Bedingungen dafür geben. Welches aber sind diese?'

 

Indem der Mönch so über die Ursachen und Bedingungen des Geistigen und Körperlichen nachsinnt, erfaßt er die Ursachen und Bedingungen dieses stofflichen Körpers also: - 'Was die Entstehung dieses Körpers anbetrifft, so ist derselbe nicht etwa inmitten von blauen, roten und weißen Wasserrosen und duftenden Lilien u. dgl. zum Entstehen gekommen, noch inmitten von Edelsteinen, Perlenschmuck usw. Sondern genau so wie ein Wurm in faulem Fleische oder abgestandenem Rahme oder einem schmutzigen Tümpel zum Entstehen kommt, genau so ist es mit diesem Körper zwischen Magen und Mastdarm nämlich, hinter der Magendecke und vor der Wirbelsäule von Gedärm und Gekröse umgeben, selber ekelhaft und widerlich stinkend, kommt der Körper an einer ekelhaft und widerlich stinkenden ganz engen Stelle zum Entstehen.

 

Vier Dinge aber gelten als Wurzelursachen für den so entstandenen Körper, da sie eben den Körper erzeugen, nämlich:

die Nahrung (āhāra) aber gilt als eine Bedingung, insofern sie als Stütze dient.
 

Somit bilden diese 5 Dinge die Wurzelursachen und Bedingungen (zur Entstehung dieses Körpers).
 

Drei von diesen, nämlich Unwissenheit, Begehren und Anhaften, bilden für diesen Körper den Anlaß (upanissaya), genau wie die Mutter für das Kind den Anlaß bildet.

Karma erzeugt ihn, genau wie der Vater das Kind erzeugt.

Die Nahrung erhält ihn am Leben, genau wie die Amme das Kind am Leben erhält.


Vis. XIX.2.  Schwinden des 16fachen Zweifels (vicikicchā)

 

Hat nun der Übende so die Bedingungen des stofflichen Körpers (rūpa-kāya) erfaßt, so erfaßt er fernerhin die Bedingung für den geistigen Körper (nāma-kāya), u. zwar so:

 

,Durch Auge und Sehobjekt bedingt entsteht das Sehbewußtsein usw.' Und hat er so die Entstehung des Geistigen und Körperlichen aus ihren Bedingungen erkannt, so erkennt er auch: 'Genau wie dies jetzt entstanden ist, war es auch in der Vergangenheit entstanden; und auch in der Zukunft wird es so entstehen.' Indem er aber so erkennt, schwindet ihm jeder Zweifel (vicikicchā), nämlich: der als fünffach geltende Zweifel hinsichtlich der Vergangenheit:
 

 

Ferner schwindet ihm der als fünffach geltende Zweifel hinsichtlich der zukünftigen Zeit:
 

 

Ferner schwindet ihm der als sechsfach geltende Zweifel hinsichtlich der gegenwärtigen Zeit, wie es heißt: "Oder jetzt, hinsichtlich der gegenwärtigen Zeit, ist er von Zweifel erfüllt:
 

 

Ein anderer betrachtet die zweifache Bedingung des Geistigen (nāma), im allgemeinen wie im besonderen Sinne, ebenso die vierfache Bedingung des Körperlichen, wie Karma, Geist, Temperatur und Nahrung.

 

Zweifach nämlich ist die Bedingung des Geistigen: eine allgemeine und eine besondere. Hierbei bilden die 6 Tore wie Auge usw. und die 6 Objekte wie Sehobjekt usw. die allgemeine Bedingung. Solche Dinge aber wie geistiges Aufmerken usw. bilden für alle Arten des Geistigen nach Einteilung in karmisch heilsam, unheilsam und neutral eine besondere Bedingung. Weises Aufmerken, Anhören des guten Gesetzes usw. bilden nämlich bloß für das karmisch Heilsame die Bedingung, die entgegengesetzten Dinge aber für das karmisch Unheilsame, während die Karmabedingung usw. nur für das Karmagewirkte (vipāka) die Bedingung bildet, das Unterbewußtsein usw. aber bloß für das funktionelle Bewußtsein.


Vis. XIX. 3. Die vier Bedingungen für das Körperliche:
 

Die vier Bedingungen für das Körperliche aber sind:
 

 

Hierunter nun bildet:

das Karma (karmischer Wille), u. zw. bloß das vergangene (vorgeburtliche) Karma, die Bedingung für das karma-entstandene Körperliche (kamma-samutthāna-rūpa);

der Geist bildet bei seinem (jedesmaligen) Aufsteigen die Bedingung für das geist-entstandene Körperliche (citta-samutthāna-rūpa),

während Temperatur und Nahrung im Beharrungsmomente für das temperatur-entstandene (utu-samutthāna-rūpa) und nahrung-entstandene Körperliche (āhāra-samutthāna-rūpa) die Bedingung bilden.

 

Auf diese Weise erfaßt da einer die Bedingung des Geistigen und Körperlichen. Und hat er so die Entstehung des Geistigen und Körperlichen erkannt, so erkennt er auch, daß genau so wie jetzt auch in der Vergangenheit diese Dinge bedingt entstanden waren und auch in der Zukunft bedingt entstehen werden. Während er aber so erkennt, schwindet ihm, genau wie oben gezeigt, der Zweifel hinsichtlich der drei Zeiten.

 

 

Ein anderer erkennt, wie diese als Geistiges und Körperliches geltenden Gebilde Verfall und Tod erreichen und wie die zerfallenen Gebilde sich auflösen. So erfaßt er das Bedingtsein des Geistigen und Körperlichen im Sinne der rückschreitenden Bedingten Entstehung, nämlich: 'Dieses Altern und Sterben der Gebilde gibt es nur insofern, als es Geburt gibt, Geburt nur insofern, als es den (vorgeburtlichcn, karmischen) Werdeprozeß gibt; den Werdeprozeß nur insofern, als es Anhaften gibt . . . . . . die Karmaformationen nur insofern, als es Unwissenheit gibt. Auf solche Weise schwindet ihm in der besagten Weise der Zweifel.

 

Ein anderer erfaßt die Bedingtheit des Geistigen und Körperlichen im Sinne der oben ausführlich dargelegten fortschreitenden Bedingten Entstehung, so nämlich: 'Durch Unwissenheit bedingt sind die Karmaformationen usw.' Dabei schwindet ihm auf besagte Weise der Zweifel.

 

Ein anderer erfaßt die Bedingungen des Geistigen und Körperlichen im Sinne der Karmarunde und der Wirkungsrunde, so nämlich:
 

'Die im früheren (vorgeburtlichen) karmischen Werdeprozesse
 
 

diese 5 Dinge des früheren 'Karma-Werdeprozesses' sind die Ursachen für die Wiedergeburt hierselbst.

 

Das hier als Wiedergeburt geltende Bewußtsein (viññāna), das als Empfängnis geltende Geistige und Körperliche (nāma-rūpa), die als Sensitivität geltenden Grundlagen (āyatana), der als Beeindruckung geltende Eindruck (phassa), das als das Gefühlte geltende Gefühl (vedanā): diese 5 Dinge des gegenwärtigen 'Geburtsprozesses' sind die Wirkungen des in früherem Dasein verübten Karma.

 

Die in diesem Dasein auf Grund der Reife der Sinnengrundlagen als Verblendung geltende Unwissenheit (avijjā) . . . Karmaformationen . . . Begehren . . . Anhaften . . . Werdeprozeß: diese 5 Dinge des gegenwärtigen 'Karma-Werdeprozesses' sind die Bedingungen für die künftige Wiedergeburt. (Pts. I, 52)


Vis. XIX.4. Vier Aspekte des Karma mit Hinsicht auf Zeit der Reife:

 

Hierbei ist das Karma vierfach:
 

 

Als das 'bei Lebzeiten reifende Karma' (ditthadhamma-vedanīya-kamma) aber gilt hierunter der von den 7 Bewußtseinsmomenten eines und desselben Impulsivprozesses zuerst aufblitzende karmisch heilsame oder unheilsame 'impulsive Willensmoment' (javana-cetanā); dieser erzeugt schon in diesem Dasein eine Wirkung. - Vermag er das aber nicht, so gilt er als 'wirkungsloses Karma' (ahosi-kamma, wörtl. 'Karma welches war'), u. zw. aus drei Gründen: weil es dabei eine Karmawirkung nicht gab, gibt oder geben wird.

 

Als das 'im nächsten Leben reifende Karma' (upapajja(*)-vedanīya-kamma) aber gilt der seinen Zweck erreicht habende 7. impulsive Willensmoment; dieser erzeugt in dem unmittelbar folgenden Dasein eine Wirkung. Vermag er das aber nicht, so gilt er in der besagten Weise als 'wirkungsloses Karma'.

 

(*) 'upapajja', wörtl. 'zu einer anderen Welt hingelangt seiend', ist hier Gerundium, findet sich aber an anderer Stelle auch als Adjektiv, z.B.: A.I.135

 

Die zwischen diesen beiden Momenten aufblitzenden 5 impulsiven Willensmomente gelten als das 'in irgend einem späteren Dasein reifende karma' (aparāpariya-vedanīya-kamma); dieses erzeugt eine Wirkung, wenn immer es in der Zukunft die Gelegenheit dazu findet. Solange der Daseinskreislauf noch andauert, wird dieses nicht zu wirkungslosem Karma.


Vis. XIX. 5. Vier Aspekte des Karma mit Hinsicht auf das Früherreifen:

 

Vier weitere Aspekte des Karma gibt es:

 

Sei's heilsam oder unheilsam, was da das gewichtige und das nicht Gewichtige Karma anbetrifft, so gelangt das 'gewichtige Karma' (garuka-kamma), wie Muttermord usw. oder hochentfaltetes Karma, von diesen beiden zuerst zur Reife.

 

Ebenso auch gelangt, was das häufig geübte und das nicht häufig geübte Karma anbetrifft, das 'häufig geübte Karma' (bahula-kamma), wie guter oder böser Sittenwandel, zuerst zur Reife.

 

Was das 'sterbensnahe' (āsanna-kamma), zur Todesstunde ins Gedächtnis tretende Karma anbetrifft, an das der in der Nähe des Todes Befindliche sich erinnern mag, so wird derselbe durch eben dieses Karma wiedergeboren.

 

Das von diesen drei Karma-Aspekten unabhängige, immer wieder zur Ausübung gelangende Karma aber gilt als das 'aufgespeicherte Karma' (katattā kamma); in Abwesenheit jener drei anderen Karma-Arten, führt dieses die Wiedergeburt herbei.


Vis. XIX. 6. Vier Aspekte des Karma mit Hinsicht auf die Funktionen:

 

Vier weitere Aspekte des Karma gibt es:
 

 

Unter diesen mag das 'erzeugende Karma' (janaka-kamma) heilsam oder unheilsam sein. Dasselbe erzeugt sowohl bei der Wiedergeburt als auch während des Lebensfortganges die körperliche Gruppe und die karmagewirkten unkörperlichen Gruppen.

 

Das 'unterstützende Karma' (upatthambhaka-kamma) indessen vermag keine Karmawirkung zu erzeugen; sondern, sobald durch ein anderes Karma die Wiedergeburt erwirkt und eine Karmawirkung erzeugt ist, unterstützt dieses Karma die aufsteigenden Freuden oder Leiden und erhält sie im Gange.

 

Das 'unterdrückende Karma' (upapīlaka-kamma) aber unterdrückt, sobald durch ein anderes Karma die Wiedergeburt erwirkt und eine Wirkung erzeugt ist, die aufsteigenden Freuden oder Leiden, verdrängt sie und läßt sie nicht länger fortbestehen.

 

Das 'zerstörende Karma' (upaghātaka-kamma) aber, einerlei ob selber heilsam oder unheilsam, zerstört ein anderes schwächeres Karma, hemmt seine Wirkung und läßt bloß seine eigene Wirkung zu. Ist nun durch das Karma diese Möglichkeit erwirkt, so gilt die Karmawirkung als eingetreten.

 

In solcher Weise ist der Unterschied zwischen diesen 12 Aspekten des Karma und der Unterschied in ihren Wirkungen bloß für die dem Erleuchteten eignende Erkenntnis von der Karmawirkung, der Wirklichkeit und dem wahren Wesen nach, völlig klar; den Jüngern aber ist solches nicht zu eigen. Der mit Hellblick Ausgestattete mag immerhin die Unterschiede des Karma und der Karmawirkung zum Teil erkennen. Darum wurden diese Karma-Unterschiede bloß in ihren Umrissen gezeigt.

 

Indem nun der eine so dieses zwölffache Karma in der Karmarunde zusammenfaßt, erfaßt er die Ursachen des Geistigen und Körperlichen hinsichtlich der Karmarunde (kamma-vatta) und der Runde der Karmawirkungen (vipāka-vatta).

 

Und indem er so die Entstehung des Geistigen und Körperlichen als in Abhängigkeit von der Karmarunde und der Runde der Karmawirkungen erkennt, erkennt er: 'Genau so wie jetzt war dieses Geistige und Körperliche auch in der Vergangenheit in Abhängigkeit von der Karmarunde und der Runde der Karmawirkungen entstanden; und auch in der Zukunft wird es so in Abhängigkeit von der Karmarunde und der Runde der Karmawirkungen zur Entstehung kommen.'

So kommt es:

 


Vis. XIX. 7. Unpersönliches Wirken

 

Indem er aber so erkennt, schwinden ihm alle die 16 Zweifel hinsichtlich der drei Zeiten, wie: 'War ich wohl in der Vergangenheit usw.?' Und überall, in allen Arten des Daseins, der Geburtenschoße, der Daseinsfährten, der Bewußtseinsstätten, der Wesenswelten zeigt sich bloß das durch Verknüpfung von Ursachen und Wirkungen im Gange befindliche Geistige und Körperliche. Keinen Täter sieht er außerhalb der Tat, keinen die Karmawirkung Erfahrenden außerhalb der Karmawirkung. Daß aber die Weisen sich nur einer bloßen konventionellen Bezeichnung (samaññā) bedienen, wenn sie hinsichtlich des Stattfindens einer Tat von einem 'Täter' oder hinsichtlich des Eintrittes der Karmawirkung von einem 'die Wirkung Erfahrenden' sprechen: das hat er in rechter Weisheit klar erkannt. Darum sagen eben die Alten Meister:
 
 


Vis. XIX. 8. Keine Seelenwanderung

 

So im Sinne der Karmarunde und Wirkungsrunde die Abhängigkeit des Geistigen und Körperlichen erfassend, erkennt der hinsichtlich der drei Zeiten vom Zweifel Befreite alle vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Dinge mit Rücksicht auf Abscheiden und Wiedergeburt. Das gilt bei ihm als die 'Durchschauung des Erkannten' (ñāta-pariññā).

 

So weiß er: Die in der Vergangenheit durch Karma bedingt entstandenen Daseinsgruppen, die sind eben dort erloschen. Durch das vergangene Karma aber bedingt, sind in diesem Dasein andere Gruppen entstanden; doch ist aus dem vergangenen Dasein nichts in dieses Dasein übergegangen. Auch die in diesem Dasein durch Karma bedingt entstandenen Gruppen werden erlöschen; doch wird aus diesem Dasein nichts in das künftige Dasein übergehen.

 

Genau so wie die Rezitation nicht aus dem Munde des Lehrers in den des Schülers übergeht, aber dennoch, durch jenen bedingt, im Munde des Schülers das Nachsprechen erfolgt - oder wie das durch einen Zauberspruch geheiligte Wasser, das der Bote (eines Kranken) trinkt, nicht in den Leib des Kranken gelangt, aber dennoch, durch das Wasser bedingt, bei diesem die Krankheit geheilt wird - oder wie der im Gesichte angebrachte Schmuck nicht auf die Spiegelung im Spiegel u. dgl. übergeht, aber dennoch, dadurch bedingt, der Schmuck darin erscheint - oder wie die Lichtflamme nicht von dem einen Docht auf einen anderen übergeht, aber dennoch, durch jenen bedingt, die Lichtflamme entsteht: - genau so auch geht nichts aus dem vergangenen Dasein in dieses Dasein über, auch nicht von diesem Dasein in das nächste, und doch kommt es, durch die Gruppen, Grundlagen und Elemente des vergangenen Daseins bedingt, zur Entstehung dieser Dinge im gegenwärtigen Dasein; und durch die Gruppen, Grundlagen und Elemente des gegenwärtigen Daseins bedingt, kommt es zur Entstehung dieser Dinge im nächsten Dasein.

 

 

(*) Hier ist gemeint das die Funktion des 'Aufmerkens' (āvajjana) auf das Sinnenobjekt vollziehende Geistelement (mano-dhātu; Tab.71) 


Vis. XIX. 9. Bedingt, vergänglich, elend, unpersönlich

 

In einem, der mit Hinsicht auf Abscheiden und Wiedergeburt alle Dinge so erkannt hat, in dem hat in jeder Weise die die Abhängigkeit des Geistigen und Körperlichen erfassende Erkenntnis Festigkeit erlangt, und der sechzehnfache Zweifel kommt vollends zum Schwinden. Doch nicht nur dieser, sondern auch jener achtfache Zweifel mit Hinsicht auf den Meister usw. (s.A.V,205) kommt zum Schwinden, und die 62 Ansichten (s.D.1) verlieren ihren Halt. Und was da nach Überwindung des Zweifels hinsichtlich der drei Zeiten durch solch vielartiges Erfassen des Geistigen und Körperlichen an Erkenntnis besteht, das gilt als die 'Reinheit der Zweifelentrinnung'. Auch 'Erkenntnis von der Gesetzmäßigkeit aller Dinge' (dhamma-tthiti-ñāna) und 'der Wirklichkeit gemäße Erkenntnis' (yathābbhūta-ñāna) und 'rechtes Erkennen' (sammā-dassana) gelten als Bezeichnungen hierfür. Gesagt nämlich wurde (Pts. I. 50): "Nichtwissen ist eine Bedingung; die Karmaformationen sind bedingt entstanden; und auch beide diese Dinge sind bedingt entstanden": dieses so die Bedingungen erfassende Wissen gilt als die Erkenntnis von der Gesetzmäßigkeit aller Dinge.

 

"Wer die Dinge als 'vergänglich' betrachtet . . . als 'elend' betrachtet.. . als 'unpersönlich' betrachtet, wieviele Dinge versteht und erkennt ein solcher der Wirklichkeit gemäß? Wieso besitzt er rechtes Erkennen? Wieso hat er demzufolge alle Gebilde als vergänglich, elend und unpersönlich wohl erkannt? Wobei schwindet ihm der Zweifel?

 

"Wer die Dinge als 'vergänglich' (anicca) betrachtet, der versteht und erkennt die Daseinsbedingung (nimitta) der Wirklichkeit gemäß. Darum spricht man von rechtem Erkennen. Sind demzufolge auf diese Weise alle Gebilde als vergänglich wohl erkannt, so schwindet ihm hierbei der Zweifel (kankhā).

 

"Wer die Dinge als 'elend' (dukkha) betrachtet, der versteht und erkennt den Daseinsfortgang (pavatta) der Wirklichkeit gemäß. Darum spricht man von rechtem Erkennen. Sind demzufolge auf diese Weise alle Gebilde als elend wohl erkannt, so schwindet ihm hierbei der Zweifel.

 

"Wer die Dinge als 'unpersönlich' (anattā) betrachtet, der versteht und erkennt die Daseinsbedingung und den Daseinsfortgang der Wirklichkeit gemäß. Darum spricht man von rechtem Erkennen. Sind demzufolge in dieser Weise alle Gebilde als unpersönlich wohl erkannt, so schwindet ihm hierbei der Zweifel.

 

"Was da als die der Wirklichkeit gemäße Erkenntnis (yathābhūta-ñānadassana) gilt, als rechtes Erkennen (sammā-dassana), als Zweifelentrinnung (kankha-vitarana), - haben wohl diese Dinge alle verschiedene Bedeutung und verschiedenen Wortlaut oder sind sie der Bedeutung nach ein und dasselbe und nur dem Wortlaute nach verschieden?

 

"Was da als die der Wirklichkeit gemäße Erkenntnis gilt, als rechtes Erkennen, als Zweifelentrinnung, - diese Dinge haben ein und dieselbe Bedeutung, und nur dem Wortlaute nach sind sie verschieden" (Pts. II. 62).

 

Von dem mit dieser Erkenntnis ausgestatteten Hellblickenden aber heißt es, daß er in der Lehre des Erleuchteten Trost gefunden und festen Fuß gefaßt hat, daß er gesichert ist in der Daseinsfährte, daß er als 'angehender Stromeingetretener' (cūla-sotāpanna) gilt.
 
 

 

Hier endet des zur Beglückung guter Menschen abgefaßten "Weges zur Reinheit" 19. Teil: die auf die Entfaltung des Wissens sich beziehende Darstellung von der Reinheit der Zweifelentrinnung.


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