Mahāvagga

MV.IX.01-05

 

 Zu jener Zeit weilte der Erwachte, Erhabene in Campā am Ufer des Gaggarā Sees. Zu jener Zeit gab es im Lande Kāsi ein Dorf mit Namen Vāsabha. Dort war der Mönch Kassapagotta der ständige Bewohner, traditions­bewußt, bemüht, jeden nicht gekommenen guten Mönch kommen zu lassen, gekommene gute Mönche angenehm verweilen zu lassen, so daß diese Behausung wuchs, gedieh, groß wurde. Zu jener Zeit kamen viele Mönche, die in Kāsi wanderten, zu der Behausung im Dorf Vāsabha. Da sah der Mönch Kassapagotta jene Mönche aus der Ferne kommen. Das gesehen bereitete er die Sitze vor, stellte das Fuß­waschwasser, den Fußschemel, das Tuch zum Füßetrocknen bereit. Nachdem sie angekom­men waren, nahm er die Robe und die Almosenschale ab, fragte ob sie Trinkwasser bräuchten, bemühte sich um ein Bad und bemühte sich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Da kam jenen Gastmönchen folgender Gedanke: Ein Guter ist dieser Bruder, der hier (ständig) wohnende Mönch. Er be­mühte sich um ein Bad und bemühte sich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Laßt uns, Brüder, im Dorfe Vāsabha wohnen bleiben. Dann wohnten die Gast­mönche weiter im Dorfe Vāsabha. (1)

 

 Da kam dem Mönch Kassapagotta folgender Gedanke: Die Wandermüdigkeit der Gastmön­che hat sich gegeben. Außerdem, diejenigen die nichts wußten von diesem Gebiet (wo man Essen bekommt etc.), diese kennen jetzt das Gebiet. Schwierig ist es bei anderen Familien (d.h. bei Familien die nicht ständig den Mönchen Speise geben sondern nur unregel­mä­ßig) bis zu seinem Lebensende sich (um Almosen) zu bemühen, und An­deutun­gen zu machen (daß man welche braucht) ist nicht beliebt. So werde ich mich jetzt nicht mehr um Reisschleim, festes Essen und Speise bemühen. So bemühte er sich nicht mehr um Reisschleim, festes Essen und Speise. Da kam jenen Gastmönchen folgender Gedanke: Vorher war dieser Bruder bemüht um ein Bad und bemühte sich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Jetzt bemüht er sich nicht mehr um Reisschleim, feste Speise und Essen. Ein Böser ist dieser Bruder, der hier wohnende Mönch. Laßt uns, Brüder, den hier wohnenden Mönch (zeitweilig) ausschließen. (2)

 

 Dann, nachdem sich die Gastmönche versammelt hatten, sagten sie dem Mönch Kassapagotta folgendes: "Vorher war dieser Bruder bemüht um ein Bad und bemühte sich auch um Reisschleim, feste Speise und Essen. Jetzt bemüht er sich nicht mehr um Reisschleim, feste Speise und Essen. Ein Vergehen, Bru­der, hast du begangen. Siehst du dein Vergehen?" - "Nicht gibt es, ihr Brüder, ein Vergehen, das ich sehen kann." Da haben jene Gastmönche den Mönch Kassapagot­ta wegen Nichtsehens eines Vergehens ausgeschlossen. Da kam dem Mönch Kassa­pagotta folgender Gedanke: Dies weiß ich nicht: Ist es ein Ver­gehen, ist es kein Vergehen? Bin ich ein Fehlender oder ein Nicht­fehlender? Bin ich ausge­schlossen worden, bin ich nicht ausgeschlossen worden? Ist das gesetzmäßig, ist das nicht gesetzmäßig? Ist das aufhebbar, ist das nicht aufhebbar? Ist es an­ge­messen, ist es nicht angemessen? So laß mich nun nach Campā gegangen [gehen] den Erhabenen um diese Sache befra­gen. (3)

 

 Dann ist der Mönch Kassapagotta, nachdem er die Behausung in Ordnung ge­bracht hatte, Almosenschale und Robe genommen hatte, nach Campā aufge­brochen. Allmählich kam er nach Campā und zum Erhabenen. Dort, nachdem er den Erhabe­nen verehrt hatte, setzte er sich beiseite nieder. Es ist Sitte jener Er­wachten, Erhabenen, mit den herankommenden Mön­chen freundliche Worte zu wechseln. Da sagte der Erhabene dem ehrwürdigen Kassapagot­ta folgendes: "Wie geht es dir, Mönch, wie fühlst du dich, bist du mit wenig Anstrengung herge­kommen, und woher, Mönch, bist du gekommen?" - "Es geht mir gut, Er­habener, ich fühle mich gut, Erhabener, ich kam her mit we­nig Anstrengung. (4)

 

 Es ist, Verehrungswürdiger, im Lande Kāsi ein Dorf mit Namen Vāsabha. Dort war ich der ständige Bewohner, traditionsbewußt, bemüht, jeden nicht gekom­menen guten Mönch kommen zu lassen, gekommene gute Mönche angenehm verweilen zu lassen, so daß diese Behausung wuchs, gedieh, groß wurde. Zu jener Zeit kamen viele Mönche, die in Kāsi wanderten, zu der Behausung im Dorf Vāsabha ... Da kam mir folgender Gedanke: Dies weiß ich nicht: Ist es ein Ver­gehen, ist es kein Vergehen? Bin ich ein Fehlender oder ein Nichtfehlen­der? Bin ich ausgeschlossen worden, bin ich nicht ausge­schlossen worden? Ist das gesetzmä­ßig, ist das nicht gesetzmäßig? Ist das aufhebbar, ist das nicht aufhebbar? Ist es an­ge­messen, ist es nicht angemessen? So laß mich nun nach Campā gegangen den Erhabenen um diese Sache befra­gen." (5)

 

 "Ein Nichtvergehen ist es, Mönch, nicht ist es ein Vergehen, ein sich nicht vergangen Habender bist du, kein sich vergangen Habender. Ein nicht Ausge­schlossener bist du, kein Ausgeschlossener, ein durch ein unrechtes Ver­fahren Ausgeschlossener bist du, das rückgängig gemacht werden kann, das nicht angemessen ist. Gehe du, Mönch, dort in das Dorf Vāsabha; in der Behau­sung wohne." - "So sei es, Verehrungswürdiger." Nachdem der Mönch Kassapa­gotta dies dem Erhabenen geantwortet hatte, vom Sitz aufgestanden war, den Erhabe­nen verehrt hatte, ihn rechts umrundet hatte, brach er zum Dorf Vāsabha auf. (6)

 

 Da bekamen jene Gastmönche Gewissensbisse und Reue: Sicherlich ist das unvorteilhaft für uns, sicherlich ist das nicht vorteilhaft für uns. Sicher­lich haben wir Schlechtes bekommen, sicherlich haben wir nichts Gutes bekom­men, daß wir einen reinen Mönch, der ohne Ver­gehen ist, ohne Anlaß, ohne Grund ausgeschlossen haben. Laßt uns, Brüder, nach Campā gegangen beim Erhabe­nen das Vergehen als Vergehen bekennen. Nachdem die Gastmönche die Behau­sung in Ordnung gebracht hatten, Almosenschale und Robe genommen hatte, sind sie nach Campā aufgebrochen. Allmählich kamen sie nach Campā und zum Erhabe­nen. Dort, nachdem sie den Erhabenen verehrt hatten, setzten sie sich beisei­te nieder. Es ist Sitte jener Erwachten, Erhabenen, mit den herankom­menden Mön­chen freundliche Worte zu wechseln. Dann sagte der Erhabene den Mön­chen folgendes: "Wie geht es euch? Wie fühlt ihr euch? Seid ihr mit wenig An­strengung den langen Weg gekommen? Woher seid ihr, Mönche, gekommen?" - "Es geht uns (gut), wir fühlen uns (gut) Erhabener, wir sind mit wenig Anstren­gung den langen Weg gekom­men. Wir, Verehrungswürdiger, sind aus dem Lande Kāsi aus dem Dorf mit Namen Vāsabha, daher sind wir gekommen, Erhabener." (7)

 

 "Habt ihr den dort lebenden Mönch ausgeschlossen, ihr Mönche?" - "So war es, Verehrungs­würdiger." - "Warum, Mönche, aus welchem Anlaß, aus welchem Grun­de?" - "Ohne Anlaß, Erhabener, ohne Grund." Da tadelte der Erwachte, Erhabe­ne: Un­passend, Mönche, unangemessen, ungezie­mend für Asketen, ungebühr­lich, unerlaubt, verwerflich ist es. Wie könnt ihr, ihr törichten Menschen, einen reinen Mönch, der ohne Vergehen ist ohne Grund, ohne Anlaß ausschlie­ßen. Nicht ist das, törichte Menschen, um die Unzufriedenen zufrie­den zu stellen." Nachdem er getadelt hatte, eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Nicht soll man einen reinen Mönch, ihr Mönche, der ohne Ver­gehen ist, ohne Grund, ohne Anlaß ausschließen. Wer so ausschließt, begeht ein dukkata Vergehen." (8)

 

 Nachdem die Mönche von ihren Sitzen aufgestanden waren, die Obergewänder auf eine Schulter gelegt hatten, sich zu Füßen des Erhabenen verbeugt hatten, sagten sie dem Erhabe­nen folgendes: "Wir haben ein Vergehen began­gen, wie Dumme, Törichte, wie Unheilvolle, daß wir einen reinen Mönch, der ohne  Vergehen war, ohne Anlaß, ohne Grund ausschlossen. So möge der Erwachte, Erhabene unser Vergehen als Vergehen annehmen, damit wir uns in Zu­kunft zügeln." - "Jawohl, ihr Mönche, ihr habt ein Vergehen began­gen, wie Dumme, Törichte, wie Unheilvolle, daß ihr einen reinen Mönch, der ohne  Vergehen war, ohne Anlaß, ohne Grund ausschlossen habt. Wenn ihr, Mönche, das Vergehen als Vergehen seht und nach den Regeln Buße tatet, dann akzeptiere ich das. Wachstum ist es ja in der Zucht der Edlen, das Vergehen als Vergehen zu sehen, dann den Regeln gemäß Buße zu tun und sich in Zukunft zu zügeln." (9) //1//

 

 Zu jener Zeit begingen die Mönche von Campā derartige (formale) Akte: Sie taten etwas nicht Regelgerechtes in einer Teilgruppe. Sie taten etwas nicht Regelgerechtes in einer vollständigen Gruppe. Sie taten etwas Regelge­rechtes in einer Teilgruppe. Sie taten etwas anscheinend Regelgerechtes in einer Teilgruppe. Sie taten etwas anscheinend Regelgerechtes in einer voll­ständigen Gruppe. Einer schloß einen anderen aus. Einer schloß zwei aus. Einer schloß viele aus. Einer schloß den Sangha aus. Zwei schlossen einen, zwei, viele, den Sangha aus. Viele schlossen einen, zwei, viele, den Sangha aus. Der Sangha schloß den Sangha aus. (1)

 

 Die Mönche, die mäßig waren, wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie können die Mönche von Campā derartige Akte ausführen? Sie taten etwas nicht Regel­gerechtes in einer Teilgruppe .... Der Sangha schloß den Sangha aus? Dem Erhabenen erzähl­ten sie diesen Sachverhalt. "Ist es wahr, ihr Mönche, wie man sagt, daß die Mönche von Campā derartige Akte ausführen? Sie taten etwas nicht Regel­gerechtes in einer Teilgruppe .... Der Sangha ­schloß den Sangha aus?" - "Das ist wahr, Erhabener." Da tadelte der Er­wachte, Erhabe­ne: "Un­passend, törichte Menschen, unangemessen, ungezie­mend für Asketen, ungebühr­lich, unerlaubt, verwerflich ist es. Wie können jene Mönche, jene törichten Men­schen folgende Akte ausführen: Sie taten etwas nicht Regelge­rechtes in einer Teilgruppe .... Der Sangha ­schloß den Sangha aus? Nicht ist das, ihr Mönche, um die Unzufriedenen zufrie­den zu stellen. Nachdem er getadelt hatte, eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: (2)

 

 Ein nicht den Regeln gemäßer Akt in einer Teilgruppe ist kein Akt, ist nicht zu tun ...  Wenn einer einen ausschließt ist das kein Akt, ist nicht zu tun ... (3)

 

 Vier Akte, ihr Mönche gibt es:

In diesem Fall, ihr Mönche, was den nicht regelgerechten (Akt) in der Teilgruppe angeht, dieser Akt, ihr Mönche, ist aufhebbar und unan­gemessen, nicht soll man einen derartigen Akt aus­führen, nicht wurde ein derartiger Akt von mir erlaubt. In diesem Fall, ihr Mönche, was den nicht regelgerechten (Akt) in der vollständigen Gruppe angeht ... den regelgerechten (Akt) in einer Teilgruppe angeht, dieser Akt ihr Mönche ist aufhebbar und unangemessen, nicht soll man einen derartigen Akt aus­führen, nicht wurde ein derartiger Akt von mir erlaubt. Ein solcher, ihr Mönche, der Regel gemäßer Akt, in vollständiger Gruppe, dieser Akt, ihr Mönche, ist aufgrund der Regelgemäßheit und der Voll­ständigkeit unaufheb­bar und angemessen. Einen derartigen Akt, ihr Mönche, soll man tun, ein der­artiger Akt wurde von mir erlaubt. Daher, ihr Mönche: So einen Akt wollen wir tun, einen der Regel gemäßen in vollständiger Gruppe, so ihr Mönche, soll man sich üben." (4) //2//

 

 Zu jener Zeit beging die Sechsergruppe Mönche folgende Akte:

Die Mön­che, die mäßig waren, wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie kann die Sech­sergruppe Mönche folgende Akte ausführen: Nicht der Regel gemäße in einer Teilgruppe ... einen Akt, gegen den es Widerspruch gab, nicht der Regel gemäß, aufhebbar, unange­messen? Dann erzähl­ten die Mönche dem Erhabenen den Sachverhalt. "Ist es wahr, ihr Mönche, daß die Sechsergruppe Mönche folgen­de Akte ausführt: Nicht der Regel gemäße in einer Teilgruppe ... einen Akt, gegen den es Widerspruch gab, nicht der Regel gemäß, aufhebbar, unan­gemessen?" - "Ja, Erhabener." Da tadelte der Erwachte, Erhabe­ne: Un­passend, törichte Menschen, unangemessen, ungezie­mend für Asketen, ungebührlich, unerlaubt, verwerflich ist es. Wie können jene Mönche, jene törichten Men­schen folgende Akte ausführen: Nicht der Regel gemäße in einer Teilgruppe ... einen Akt, gegen den es Widerspruch gab, nicht der Regel gemäß, aufheb­bar, unan­gemessen? Nicht ist das, ihr Mönche, um die Unzu­friedenen zufrie­den zu stellen." Nachdem er getadelt hatte, eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: (1)

 

 "Wenn ein Akt, ihr Mönche, nicht der Regel gemäß ist und in einer Teil­gruppe ist, ist es ein Nichtakt, das ist nicht zu tun. Wenn ein Akt, ihr Mönche, nicht der Regel gemäß in einer vollständi­gen Gruppe ... ein Akt, gegen den es Widerspruch gab, nicht der Regel gemäß, aufhebbar, unange­messen ist, ist es ein Nichtakt, das ist nicht zu tun. (2)

 

 Folgende sechs Akte, ihr Mönche, gibt es:

Was, ihr Mönche, ist ein nicht der Regel gemäßer Akt? Wenn man, ihr Mön­che, eine Ankün­digung in zwei Durchgängen (dazu bedarf es der Ankündigung und der Offenlegung) nur mit der Ankündi­gung macht und nicht mit der Offenle­gung des Beschlusses, dann ist das nicht der Regel gemäß. Wenn man, ihr Mönche, eine An­kün­digung in zwei Durch­gängen nur mit zwei Ankündigungen ... mit einer Offenlegung des Beschlusses und keiner Ankündi­gung ... mit zwei Offenlegungen des Beschlus­ses und keiner Ankündigung macht, dann ist das nicht der Regel gemäß. (3)

 

 Wenn man, ihr Mönche, eine Ankündigung in vier Durchgängen (hier erfolgt die Offenlegung des Beschlusses dreimal) mit einer Ankün­digung und keiner Offenlegung des Beschlusses ... mit zwei Ankündi­gungen ... drei Ankündigungen ... vier Ankündigun­gen und keiner Offenle­gung des Be­schlusses ... mit einer Offenlegung des Beschlusses ... mit zwei ... drei ... vier Offenlegungen des Beschlusses und keiner Ankündi­gung macht, dann ist das nicht der Regel gemäß. Dies nennt man, ihr Mönche, ein nicht der Regel gemäßer Akt. (4)

 

 Was ist, ihr Mönche, eine Teilgruppe?

Dies nennt man, ihr Mönche, eine Teilgruppe. (5)

 

 Was ist, ihr Mönche, eine vollständige Gruppe?

Das heißt, ihr Mönche, eine vollständi­ge Gruppe. (6)

 

 Wie, ihr Mönche, ist ein scheinbar der Regel gerechter Akt in einer Teil­gruppe?

Das ist ein scheinbar der Regel gerechter Akt.

 

 Wenn bei einer Ankündigung in vier Durchgängen zuerst der Beschluß offenge­legt wird, danach die Ankündigung gemacht wird, so viele Mönche, wie (für diesen Akt) Würdig sind, sind nicht gekommen, wenn die Zustimmung der der Zustim­mung Würdigen nicht gebracht wurde, die Anwe­senden protestie­ren. Das ist ein scheinbar der Regel gerechter Akt. [Rest wie voriger Abschnitt] (7)

 

 Wie, ihr Mönche, ist ein scheinbar der Regel gerechter Akt in einer voll­ständigen Gruppe? ­

Das ist ein scheinbar der Regel gerechter Akt in einer vollständigen Gruppe. [Wiederholung mit: in vier Durchgängen]. (8)

 

 Wie, ihr Mönche, ist der der Regel gerechte Akt in einer vollständigen Grup­pe?

Das ist, ihr Mönche, ein der Regel gerechter Akt in einer vollständigen Gruppe.

 

 Wenn bei einer Ankündi­gung in vier Durch­gängen zuerst die An­kündi­gung gemacht wird, nachher ein Be­schluß dreimal, ... [Rest wie voriger Abschnitt]  (9) //3//

 

 Fünf Sangha (Gruppen): die Vierergruppe des Mönchssangha, die Fünfer­gruppe des Mönchssangha, die Zehner­gruppe des Mönchssangha, die Zwanzi­gergruppe des Mönchssangha, die Mehr-als-Zwanzigergruppe des Mönchs­sangha.

 

 

 Wenn ein (formaler) Akt einer Vierergruppe mit einer Nonne als vierter ge­macht wird, ist er nicht getan, das ist nicht zu tun. Wenn ein (formaler) Akt einer Vierergruppe mit einer zu Schulenden ausgeführt wird, einem Novizen, einer Novizin, einem die Schulung Ableh­nenden, ei­nem, der die (vier) höchsten Vergehen began­gen hat, einem wegen des Nicht(ein)se­hens eines Ver­gehens Ausgeschlos­senen, einem, der ausgeschlossen wurde, weil er ein Vergehen nicht wieder­gutgemacht hat, einem der ausgeschlossen wur­de, weil er unheil­same Ansich­ten nicht auf­gegeben hat, einem Eunuchen, einem in diebischer Weise Ordi­nier­ten, einem, der zu Anders­gläubigen gegangen ist, einem Tier, einem Muttermörder, einem Vatermörder, ei­nem Hei­ligen­mörder, einem Nonnen­schän­der, einem Sanghaspal­ter, einem Blut­vergie­ßer, einem Hermaphroditen, einem, der mit verschiedenen Gruppen zusammen ist, einem, der in ver­schie­de­nen Grenzen ist, einem, der im freien Himmelsraum durch Wunderkräfte schwebt, für wen der Sangha diesen (formalen) Akt ausführt, den als vierten nehmend, das ist kein (formaler) Akt, das ist nicht zu tun. (2)

 

Die Vierergruppen Ausführung

 

[Es folgt die Wiederholung des Abschnitts 2 mit Fünfergruppe, Zehnergrup­pe, Zwanzigergruppe.] (3-5)

 

 Wenn der die Bewährungszeit Bekommende, ihr Mönche, als vierter (in der Gruppe) die Bewäh­rungszeit geben würde, den Neuanfang, die Mānattastrafe, als zwanzigster rehabilitiert, das ist kein Akt, das ist nicht zu tun.

Wenn der den Neuanfang Bekommende, ihr Mönche, als vierter die Bewäh­rungs­zeit, den Neuanfang, die Mānattastrafe geben würde, als zwanzigster rehabili­tiert, das ist kein Akt, das ist nicht zu tun.

Wenn ein die Mānatta­strafe Bekom­mender, ihr Mönche, als vierter die Bewäh­rungs­zeit, den Neuanfang, die Mānattastrafe geben würde, als zwanzigster rehabilitiert, das ist kein Akt, das ist nicht zu tun.

Wenn ein rehabilitiert Werdender, ihr Mönche, als vierter die Bewäh­rungs­zeit, den Neuanfang, die Mānattastrafe geben würde, als zwanzigster rehabili­tiert, das ist kein Akt, das ist nicht zu tun. (6)

 

 Einige Proteste, ihr Mönche, inmitten des Sanghas sind gültig, einige nicht. Welche Proteste inmitten des Sanghas, ihr Mönche, sind nicht gültig?

für wen der Sangha den Akt ausführt, dessen Protest in­mitten des Sangha ist nicht gültig. (7)

 

 So, ihr Mönche, ist der Protest inmitten des Sanghas nicht gültig. Wessen Protest inmitten des Sanghas ist gültig? Der Mönch, ihr Mönche, der regulär (Mönch ist), der zur gleichen Gruppe gehört, innerhalb der gleichen Grenzen lebt, wenigstens informiert er den Mönch direkt neben ihm. So ist der Protest inmitten des Sanghas berechtigt. So, ihr Mönche, ist der Protest inmitten des Sanghas gültig. (8)

 

 Zwei (Personen), ihr Mönche, kann man wegschicken. (Das Wegschicken war eine Maßnahme für Mönche, die sich zwar schlecht verhielten, aber keine Regel gebrochen hatten). Es gibt, ihr Mönche, Perso­nen, die das Wegschicken noch nicht bekommen haben. Wenn der Sangha wegschicken würde, würde einer gut weggeschickt, einer schlecht wegge­schickt. Welche Personen, ihr Mönche, haben das Wegschicken noch nicht bekom­men, so daß der Sangha schlecht wegschicken würde?  In diesem Fall, ihr Mönche, ist der Mönch ein Reiner, einer ohne Vergehen. Wenn der Sangha wegschicken würde, wäre das schlecht weggeschickt. Dieses heißt, ihr Mönche, eine Person die das Wegschicken noch nicht bekommen hat; wenn der Sangha wegschicken würde, wäre das schlecht weggeschickt. Welche Personen, ihr Mönche, haben das Wegschicken noch nicht bekommen, so daß der Sangha gut wegschicken würde? In diesem Fall, ihr Mönche, ist der Mönch ein Ungebilde­ter, Unerfahrener, einer mit vielen Vergehen, einer der die Vergehen nicht wieder gut gemacht hat, einer, der mit Laien umgeht, unpassende Laienkon­takte hat. Wenn der Sangha wegschicken würde, wäre das gut weggeschickt. Dieses heißt, ihr Mönche, eine Person die das Wegschicken noch nicht bekom­men hat, wenn der Sangha wegschicken würde, wäre das gut weggeschickt. (9)

 

 Zwei (Personen), ihr Mönche, kann man wieder zurückholen. Es gibt, ihr Mönche, Personen, die das wieder Zurückho­len noch nicht bekommen haben. Wenn der Sangha wieder zurückholen würde, würde einer gut wieder zurückgeholt, einer schlecht wieder zurückgeholt. Welche Personen, ihr Mönche, haben das wieder Zurückholen noch nicht bekommen, so daß der Sangha schlecht zu­rückho­len würde? Ein Eunuch hat das wieder Zurückholen noch nicht bekom­men. Wenn der Sangha wieder zurückholen würde, wäre das schlecht zurück­geholt. .... ein in diebischer Weise Ordinier­ter, einer, der zu Anders­gläubi­gen gegangen ist, ein Tier, ein Muttermörder, ein Vater­mörder, ei­n Hei­ligen­mörder, ein Nonnen­schän­der, ein Sanghaspal­ter, ein Blut­vergie­ßer, ein Her­maphrodit; wenn der Sangha zurückholen würde, wäre das schlecht zurückge­holt. Dieses heißt, ihr Mönche, eine Person, die das wieder Zurückho­len noch nicht bekom­men hat, wenn der Sangha wieder zurückholen würde, wäre das schlecht zurückgeholt. (10)

 

 Welche Person, ihr Mönche, hat das Zurückholen noch nicht bekommen; wenn der Sangha zurückholen würde, wäre das gut zurückgeholt? Einer, dem die Hand abgeschnitten wurde, hat das Zurückholen noch nicht bekommen; wenn der Sangha zurückholen würde, wäre das gut zurückgeholt. ... die Füße abgeschlagen wurden, die Hände und die Füße abgeschlagen wurden, die Ohren abge­schnitten wurden, die Nase abgeschnitten wurde, die Ohren und die Nase ab­geschnitten wurden, die Finger, die Nägel abgeschnitten wurden, die Fußsehne durchtrennt wurden, die Finger zu­sammengewachsen waren (?), einen Buckligen, einen Zwergwüchsigen, einen mit einem Kropf, einen Ge­brandmark­ten, einen Ausge­peitschten, ei­nen per Anschlag gesuch­ten, einen mit Elefantia­sis, mit Ge­schlechtskrankheiten, einen eine Gruppe Irreführenden, einen Halb­blinden, einen mit ver­krüp­pelten Gliedern, einen Lahmen, einen halbseitig Gelähm­ten, einen Krüppel, einen Altersschwa­chen, einen Blinden, einen Stum­men, einen Tauben, einen Blind­stummen, einen Taubblinden, einen Taubstummen, einen Taub­stummblinden; wenn der Sangha zurückholen würde, wäre das gut zu­rück­geholt. Dieses heißt, ihr Mönche, eine Person, die das wieder Zurückholen noch nicht bekom­men hat, wenn der Sangha wieder zurückholen würde, wäre das gut zurück­geholt." (11) //4//

 

Das erste Kapitel über Vāsabhadorf

 

 "In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch kein Vergehen (begangen), das einzusehen war (die Mildeste Form von Strafe war, ein Vergehen einzusehen). Ihm wurde vor­geworfen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Ein Vergehen hast du, Bruder, begangen. Sieh dein Ver­gehen ein'. Er sagte so: 'Nicht gibt es, Bruder, ein Vergehen, das ich (ein) sehe'. Wenn der Sangha wegen Nicht(ein)sehens eines Vergehens ausschließt, ist das ein nicht der Regel gemäßer Akt.

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch kein Vergehen (begangen), das wiedergutzumachen war. Ihm wurde vor­gewor­fen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Ein Vergehen hast du, Bruder, begangen. Mache es wieder gut'. Er sagte so: 'Nicht gibt es, Bruder, ein Vergehen, das ich wie­dergutmachen muß'. Wenn der Sangha wegen Nicht­wiedergutmachens eines Ver­gehens aus­schließt, ist das ein nicht der Regel gemäßer Akt.

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch keine unheil­same Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Eine unheilsame Ansicht hast du, Bruder, gib sie auf'. Er sagte so: 'Nicht gibt es, Bruder, eine unheilsame Ansicht, die ich aufgeben muß'. Wenn der Sangha wegen Nichtaufgebens einer unheilsamen Ansicht ausschließt, ist das ein nicht der Regel gemäßer Akt. (1)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch kein Vergehen (begangen) das 'einzusehen und wiedergutzumachen' war. Ihm wurde vorgeworfen, vom Sang­ha oder von vielen oder von einer Person: 'Ein Vergehen hast du, Bruder, begangen. Sieh dein Vergehen ein und mache es wieder gut.' Er sagte so: 'Nicht gibt es, Bruder ein Vergehen, das ich (ein) sehe und wieder­gutmache.' Wenn der Sangha wegen Nicht(ein)sehens und Nichtwiedergutmachens eines Vergehens aus­schließt, ist das ein nicht der Regel gemäßer Akt. (2)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch kein Ver­gehen (begangen), das einzusehen ist und keine unheilsame Ansicht, die auf­zugeben ist .... (3)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch kein Ver­gehen (begangen), das  wieder­gutzumachen ist und keine Ansicht, die aufzugeben ist .... (4)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch kein Ver­gehen (begangen), das einzusehen ist, kein Vergehen (began­gen), das wiedergutzumachen ist und keine Ansicht, die aufzugeben ist .... (5)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen) das 'einzusehen' war. Ihm wurde vorgeworfen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Ein Vergehen hast du, Bruder, begangen. Sieh dein Ver­gehen ein.' Er sagte so: 'Ja, Bruder, ich sehe ein.' Wenn der Sangha wegen Nicht(ein)sehens eines Vergehens ausschließt, ist das ein nicht der Regel gemäßer Akt.

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (began­gen), das 'wiedergutzumachen' war. Ihm wurde vorgeworfen ....

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vor­geworfen .... (6)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (began­gen), das 'einzusehen und wiedergutzumachen' war. Ihm wurde vorgeworfen ....

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (began­gen), das 'ein­zusehen' war und eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen ....

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (began­gen), das 'wiedergutzumachen' war und eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen ....

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (began­gen), das 'einzusehen und wiedergutzumachen' war und eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen .... Wenn der Sangha wegen Nichtein­sehens, Nichtwiedergutmachens und Nicht­aufgebens einer unheilsamen Ansicht ausschließt, ist das ein nicht der Regel gemä­ßer Akt. (7)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen) das 'einzusehen' war. Ihm wurde vorgeworfen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Ein Vergehen hast du, Bruder begangen. Sieh dein Ver­gehen ein.' Er sagte so: 'Nicht gibt es, Bruder, ein Vergehen, das ich (ein) sehe.' Wenn der Sangha wegen Nicht(ein)sehens eines Vergehens ausschließt, ist das ein der Regel gemäßer Akt.

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (begangen) das 'wiedergutzumachen' war. Ihm wurde vorgeworfen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Ein Vergehen hast du, Bruder begangen. Mache es wieder gut.' Er sagte so: 'Nicht gibt es, Bruder, ein Vergehen, das ich wieder gutmachen muß.' Wenn der Sangha wegen Nicht­wiedergutmachens eines Ver­gehens aus­schließt, ist das ein der Regel gemäßer Akt.

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen, vom Sangha oder von vielen oder von einer Person: 'Eine unheilsame Ansicht hast du, Bruder, gib sie auf.' Er sagte so: 'Nicht gibt es, Bruder, eine unheilsame Ansicht, die ich aufgeben muß.' Wenn der Sangha wegen Nichtaufgebens einer unheilsamen Ansicht ausschließt, ist das ein der Regel gemäßer Akt. (8)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (began­gen), das 'einzusehen und wiedergutzumachen' war. Ihm wurde vorgeworfen ....

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (began­gen), das 'ein­zusehen' war und eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen ....

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (began­gen), das 'wiedergutzumachen' war und eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen ....

In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein Vergehen (began­gen), das 'einzusehen und wiedergutzumachen' war und eine unheilsame Ansicht, die aufzugeben war. Ihm wurde vorgeworfen .... Wenn der Sangha wegen Nichtein­sehens, Nichtwiedergutmachens und Nicht­aufgebens einer unheilsamen Ansicht ausschließt, ist das ein der Regel gemä­ßer Akt." (9) //5//



     [3] Ankündigung (ñatti) ist die Bekanntmachung, das der Akt ausgeführt werden soll. Offenlegung (anussāvana) ist die Wiederholung der Bekannt­machung und die Abstimmung durch Schweigen


  Oben