Mahāvagga

MV.IV.01-18

 

 Zu jener Zeit weilte der Erwachte, Erhabene in Sāvatthi im Jeta Hain im Klosterbezirk des Anāthapindika. Zu jener Zeit hatten viele befreundete und (miteinander) bekannte Mönche aus dem Land Kosala in einer gewissen Mönchsklause die Regen­zeitob­servanz auf sich genommen. Da kam diesen Mönchen folgen­der Gedanke: Wie können wir, in welcher Weise, friedvoll, freudig, streitlos und angenehm die Regenzeit verbringen, ohne Mangel an Almosen zu haben? (1)

 

 Da kam jenen Mönchen folgender Gedanke: Wenn wir uns gegen­seitig nicht ansprechen, nicht miteinander sprechen würden; wer zuerst aus dem Dorf vom Almosengang zurückkommen sollte, der sollte die Sitze vor­bereiten, sollte Wasser für die Füße, Schemel für die Füße, Tücher zum Trocknen der Füße hinstellen; sollte nachdem er die Abfallschüssel ausgespült hat, sie hin­stellen, sollte Trink- und Waschwasser hinstellen. (2)

 

 Wer zuletzt aus dem Dorf vom Almosengang zurückkommen sollte, wenn dort ein Essensrest (ist), wenn er wünschen sollte zu essen, sollte (er) essen, sollte (er es) nicht wünschen, soll­te er es wegwerfen, wo nichts Grünes (wächst) oder sollte es in Wasser, in dem keine Lebewesen leben, hineingeben, sollte die Sitze weg­bringen, sollte das Wasser für die Füße, die Schemel für die Füße, die Tücher zum Trocknen der Füße ordnen, sollte, nachdem er die Abfallschüssel ausgespült hat, sie weg­stellen, sollte das Trink- und Wasch­wasser wegstellen, die Speisehalle ausfegen. (3)

 

 Wer einen Trinkwasserbehälter oder einen Waschwasserbehälter oder einen Abortwasserbehälter sehen sollte, der leer ist, ohne (Inhalt) ist, sollte (sich) darum bekümmern. Sollte es ihm mit seinen Händen nicht möglich sein, soll er, nachdem er einen zweiten mit einem Handzeichen angesprochen hat, sich darum bekümmern; nicht soll man aus diesem Grunde das Wort (Schweigen) brechen. In dieser Weise wollen wir friedvoll, freudig, streitlos und angenehm die Regenzeit verbringen, ohne Mangel an Almosen zu haben. (4)

 

 Dann sprachen jene Mönche sich nicht gegenseitig an, sprachen nicht mitein­ander. Wer zuerst aus dem Dorf vom Almosengang zurück­kam, der bereitete die Sitze vor, stellte das Wasser für die Füße, Schemel für die Füße, Tücher zum Trocknen der Füße hin, nachdem er die Abfallschüssel ausgespült hatte, stellte er sie hin; stell­te Trink- und Waschwasser hin.(5)

 

 Wer zuletzt aus dem Dorf vom Almosengang zurückkam, wenn dort ein Es­sensrest (war), wenn er wünschte zu essen, aß er, wenn (er es) nicht wünschte, warf er es weg­ wo, nichts Grü­nes (wächst) oder gab es in Wasser, in dem keine Lebewesen leb­ten, brachte die Sitze weg, das Wasser für die Füße, ordnete die Schemel für die Füße, die Tücher zum Trocknen der Füße. Nach­dem er die Abfallschüssel ausgespült hatte, stellte er sie weg, stellte das Trink- und Waschwasser weg, die Speisehalle fegte er aus. (6)

 

 Wer einen Trinkwasserbehälter oder einen Waschwasserbehälter oder einen Abortwasserbehälter sah, der leer war, ohne (In­halt) war, kümmerte (sich) jener darum, war es ihm mit sei­nen Händen nicht möglich, hat er, nachdem er einen zweiten mit einem Handzeichen angesprochen hatte, sich darum beküm­mert, nicht hat man aus diesem Grunde das Wort (Schweigen) gebro­chen. (7)

 

 Es war Brauch, daß die Mönche, die die Regenzeit beendet hat­ten, zum Erhabenen kamen um ihn zu sehen. Da brachen jene Mön­che, nachdem sie die Regenzeit beendet hatten, nachdem 3 Mona­te vergangen waren, sie die Behau­sung in Ordnung gebracht hat­ten, Robe und Almosenschale genommen hatten, nach Sāvatthi auf. Allmählich kamen sie nach Sāvatthi zum Jeta Hain zum Klo­sterbezirk des Anāthapindika. Sie gingen zum Erhabenen. Nachdem sie zum Erhabenen gegangen waren, ihn verehrt hatten, setzten sie sich beiseite nieder. Es war Brauch, daß der Erhabene, Er­wachte mit den Gastmönchen freundliche Worte wechselte. (8)

 

 Da sagte der Erhabene den Mönchen folgendes: "Wie geht es euch, ihr Mönche, habe ihr die Zeit gut verbracht, habt ihr friedvoll, freudig, streitlos, angenehm die Regenzeit ver­bracht, hattet ihr keinen Mangel an Almosen?" "Uns geht es gut, Erhabener, wir haben die Zeit gut verbracht, Erhabe­ner, wir waren friedvoll, Verehrungs­würdiger, freudig, streit­los, angenehm ver­brachten wir die Regenzeit, hatten keinen Mangel an Almosen". (9)

 

 Wissend fragen die Vollendeten, wissend fragen sie nicht, die (rechte) Zeit wissend fragen sie, die (rechte) Zeit wissend fragen sie nicht. Mit Bedacht fragen Vollendete nicht ohne Bedacht, Unbedachtes tun Vollendete nicht. In zwei Weisen fragt der Erhabene, Erwachte die Mönche; um die Lehre zu ver­künden oder den Hörern Regeln zu geben. Dann sagte der Erha­bene jenen Mönchen folgendes: "In welcher Weise habt ihr, ihr Mönche, friedvoll, freudig, streitlos, angenehm die Regenzeit verbracht, hattet keinen Mangel an Almo­sen?" (10)

 

 In diesem Fall haben wir, Verehrungswürdiger, viele befreun­de­te und (mit­einander) bekannte Mönche ...(wie 1 - 4  in der 1. Pers. Plural und Vergan­genheit) (11)

 

 Da sprach der Erhabene die Mönche an: "Unangenehme (Zeit), ihr Mönche, verbrachten diese törichten Menschen, sagten (aber) gleichwie "angenehm verbrachten wir sie". Wie (stumme) Tiere, ihr Mönche, lebten diese törichten Menschen, sagten (aber) ..., wie Schafe, ihr Mönche, lebten diese.... Unacht­sam, ihr Mön­che, lebten diese.....Wie können, ihr Mönche, die­se törichten Menschen das Schweigegelübde, die Observanz der Andersgläubi­gen auf sich nehmen? (12)

 

 "Dies, ihr Mönche, ist nicht um die Unzufriedenen zufrieden zu stellen". Nachdem (er) getadelt hatte und eine Lehrrede ge­hal­ten hatte, sprach er die Mönche an: "Nicht soll man, ihr Mön­che, das Schweigegelübde, die Observanz der Andersgläubi­gen, auf sich nehmen. Wer so auf sich nimmt, begeht ein dukka­ta Ver­ge­hen. Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem man die Regen­zeit ver­bracht hat, für 3 Fälle (gesehen, gehört, vermutet) das Pavārana (es befragt ein Mönch den Sangha am Pavāranatag, ob ein Vergehen gesehen, gehört, ver­mu­tet wurde). Das wird für euch die gegenseitige Zustim­mung, Ver­gehens­aufhebung sein, wird das Vinaya hoch­halten. (13)

 

 So, ihr Mönche, soll man Pavārana begehen: Von einem erfahre­nen und fähigen Mönch soll dem Sangha angekündigt werden: Höre mich, verehrungs­würdiger Sangha, heu­te ist Pavārana. Wenn es dem Sangha recht ist, soll der Sangha Pavārana begehen. Ein Thera soll, nachdem das Oberge­wand auf eine Schulter gelegt wurde, sich verbeugt wurde, sich in die Hocke niedergesetzt wurde, die Hände zusammengelegt wur­den, in dieser Weise spre­chen: Ich befrage (pavareti), Brüder, den Sangha, ist gesehen, gehört, vermuten worden (das ich ein Ver­gehen beging während der Regenzeit); dann sagt (es) mir, Ehrwürdige, von Mitleid bewogen. Wenn (ich) es einsehe, werde ich es wieder gutmachen. Zum zweiten Male.... zum dritten Ma­le....Ein neuer Mönch soll, nachdem das Oberge­wand auf eine Schulter gelegt wurde, sich verbeugt wurde, sich in die Hocke niedergesetzt wurde, die Hände zusammengelegt wur­den, in die­ser Weise sprechen: Ich befrage, Verehrungswürdige, den Sang­ha, ist gesehen, gehört, vermuten worden (das ich ein Vergehen beging während der Re­genzeit); dann sagt (es) mir, Ehrwürdige, von Mitleid bewo­gen. Wenn (ich) es einsehe, werde ich es wie­der gutmachen. Zum zweiten Male.... zum dritten Ma­le.... (14) //1//

 

 Zu jener Zeit blieb die Sechser Gruppe Mönche, als die Theras bei der Pavārana­zeremonie sich in die Hocke niedersetzten, auf ih­ren Sitzen sitzen. Jene Mönche, die mäßig waren, wurden ver­ärgert, unruhig, erregt: Wie kann jene Sechser Gruppe Mönche, als die Theras bei der Pavāranazeremonie sich in die Hocke nieder­setzten, auf ih­ren Sitzen sitzenbleiben? Dem Erhabenen erzähl­ten jene Mönche den Sachverhalt. "Ist es wahr, ihr Mönche, daß die Sechser Gruppe Mönche als die Theras bei der Pavāranazere­monie sich in die Hocke nieder­setzten, auf ih­ren Sitzen sitzen blie­ben?" "Das ist wahr, Erhabener". Da tadelte der Erwach­te, Er­habene: "Wie können, ihr Mönche, jene törichten Men­schen, als die Theras bei der Pavāranazere­monie sich in die Hocke nieder­setzten, auf ih­ren Sitzen sit­zen bleiben. Dies, ihr Mönche, ist nicht, um die Unzufriedenen zufrieden zu stellen". Nachdem (er) getadelt hatte und eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Nicht soll man, ihr Mönche, wenn die Theras bei der Pavāranazere­monie sich in die Hocke nieder­setz­en, auf den Sitzen sit­zen bleiben. Wer so sitzen bleibt, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, daß alle sich in die Hocke niedersetzen und Pavārana begehen". (1)

 

 Zu jener Zeit fiel ein gewisser altersschwacher Thera, wäh­rend alle in der Hocke sitzend warteten, bis alle Pavārana be­gangen hatten, in Ohn­macht. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, wäh­rend der Pavāranaze­remonie sich nieder zuhocken, nach (dem eigenen) Pavārana sich niederzuset­zen". (2) //2//

 

 Dann kam dem Mönchen folgender Gedanke: Wieviele Pavāranas gibt es? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Zwei Pavāranas, ihr Mönche, gibt es, am 14. und am 15. Diese zwei Pavāranas, ihr Mönche, gibt es". (1)

 

 Dann kam den Mönchen folgender Gedanke: Wieviele Pavārana­ver­fahren gibt es? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachver­halt. (= MV II 14/2 - 14/3 mit "Pavārana" statt "Upo­satha") (2)

 

 Dann sprach der Erhabene die Mönche an: "Versammelt euch, ihr Mönche, der Sangha wird Pavārana begehen". Als dies gesagt wurde, sagte ein gewisser Mönch dem Erhabenen folgendes: "Ver­ehrungswürdiger, ein Mönch ist krank, er ist nicht gekommen". "Ich erlaube, ihr Mönche, daß der kranke Mönch sein Pavārana gibt. So soll, ihr Mönche, der Mönch geben: Jener kranke Mönch, nachdem er zu einem Mönch gekommen ist, das Obergewand auf eine Schulter gelegt hat, sich nieder gehockt hat, die Hän­de zusammengelegt hat, soll (er) jenem sagen: Ich will Pavārana geben, mein Pavārana überbringe, befrage in Bezug auf mich. (Dieses) soll er durch Gesten wissen lassen, durch die Spra­che wissen lassen, durch Gesten und die Sprache wissen lassen: Pavārana ist gegeben worden; wenn er nicht durch Gesten, durch die Sprache, durch Gesten und die Sprache wissen läßt, ist Pavārana nicht gegeben worden. (3)

 

 Wenn ihr sie (die Pavārana) erhaltet.....(= MV II 22/2 mit "Pavārana" statt "Uposatha") (4)

 

 Der Pavāranaüberbringer, ihr Mönche, .....(= MV II 22/3,4 mit "Pavārana" statt "Uposatha") .....dukkata Vergehen. Ich erlau­be, ihr Mönche, Pavārana zu geben und die Zustimmung zu geben: "Möge der Sangha tun, was ihm obliegt". (5) //3//

 

 Wiederhole MV II //24// mit "Pavāranatag" statt "Uposathatag" und "Pavārana geben" statt "Reinheitsbekennt­nis". //4//

 

 Zu jener Zeit weilten in einer gewissen Mönchsklause an einem Pavāranatag 5 Mönche. Da kam jenen Mönchen folgender Gedanke: der Erhabene erließ: Pavārana soll man begehen. Wir sind aber nur 5 Leute, wie sollen wir Pavārana begehen? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, daß (mindestens) 5 Mönche das Pavārana begehen". (1)

 

 Zu jener Zeit weilten in einer gewissen Mönchsklause an einem Pavāranatag 4 Mönche. Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Der Erhabene erlaubte, daß (mindestens) 5 Mönche Pavārana be­ge­hen (können). Wir sind (nur) 4 Leute, wie sollen wir Pavārana begehen? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, daß 4 Leute miteinander Pavārana begehen sollen. (2)

 

 So soll man, ihr Mönche, Pavārana begehen: Ein erfahrener und fähiger Mönch soll den Mönchen ankündigen: Hört mich, Brüder, heute ist Pavārana. Wenn es den Brüdern recht ist, begehen wir miteinander Pavārana. Ein Thera soll, nachdem er das Oberge­wand auf eine Schulter gelegt hat, sich in die Hocke nieder­gesetzt hat, die Hände zusammenge­legt hat, jenen Mönchen fol­gendes sagen: Ich befrage (pavareti), Brüder, den Sangha: ist gesehen, gehört, vermutet worden, (daß ich ein Ver­gehen beging während der Regen­zeit); dann sagt (es) mir, Ehrwürdige, von Mitleid bewogen. Wenn (ich) es einsehe, werde ich es wieder gutmachen. Zum zweiten Male.... zum dritten Ma­le.... Ein neuer Mönch soll, nachdem das Oberge­wand auf eine Schulter gelegt wurde, sich verbeugt wurde, sich in die Hocke niedergesetzt wurde, die Hände zusammengelegt wur­den, zu den Mönchen in die­ser Weise spre­chen: Ich befrage, Verehrungs­würdige, den Sang­ha, ist gesehen, gehört, vermutet worden, (daß ich ein Verge­hen beging während der Regenzeit); dann sagt (es) mir, Ehrwür­dige, von Mitleid bewogen. Wenn (ich) es einsehe, werde ich es wie­der gutmachen. Zum zweiten Male.... zum dritten Ma­le.... (3)

 

 Wiederholung von 2 + 3 mit 3 Mönchen (4)

 Wiederholung von 2 + 3 mit 2 Mönchen (5 + 6)

 

 Zu jener Zeit weilt in einer gewissen Mönchsklause an einem Pavāranatag ein Mönch. Da kam dem Mönch folgender Gedanke: Der Erhabene erlaubte, daß (mindestens) 5 Mönche Pavārana begehen, daß 4 Mönche gegenseitig Pavārana begehen, daß 3 Mönch, daß 2 Mönche gegenseitig Pavārana begehen, aber ich bin einer. Wie soll ich nun Pavārana begehen? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. (7)

 

 "In diesem Fall, ihr Mönche, weilt in einer gewissen Mönchs­klause an jenem Pavārana nur ein Mönch. Jener Mönch, ihr Mön­che, soll sich dort wo die Mönche zurückkommen (ankommen), in der Versammlungshalle oder in der Laube oder am Fuße eines Baumes, nachdem er den Platz ausgefegt hat, Trink- und Wasch­wasser bereitgestellt hat, Sitze vorbereitet hat, Licht ange­macht hat, niedersetzen. Wenn andere Mönche kommen, soll er mit denen Pavārana begehen, wenn keine kommen, soll er sich entschließen: Heute ist für mich Pavārana. Wer sich so nicht entschließen würde, begeht ein dukkata Vergehen.  (8)

 

 Dort, Ihr Mönche, wo 5 Mönche leben, soll man nicht, nachdem man von einem Mönch Pavārana geholt hat, die Pavārana mit 4 Mön­chen zusammen begehen. Wer so Pavārana begeht, begeht ein duk­kata Vergehen. Dort, wo 4 Mönche leben, ihr Mönche, soll man nicht, .... Dort wo 3 Mönche leben,.... Dort wo 2 Mönche le­ben, ihr Mönche, soll man nicht, nachdem man von 1 Mönch die Pavārana geholt hat, sich allein entschließen (Pavārana zu begehen). Wer so entschließt begeht ein dukkata Vergehen. (9) //5//

 

 Wie MV II 27/1+2 mit Pavārana statt Uposatha (1)

 MV II 27/4-8 mit Pavārana statt Pātimokkha (2+3) //6//

 

Das erste Kapitel ist beendet.

 

 Wie MV II 28/1-3 mit: "5 oder mehr" und "Pavārana" (1-3)

 Wie MV II 28/4:

  als begangen war: mehr = nochmals Pavārana

  gleichviele = begangenes ist gut begangen, jene kommenden sollen bei ihnen Pavārana  begehen

  weniger = wie gleich viele

weiter wie MV II 28/5-7

Die Gruppe von 15 Nichtvergehen ist beendet. //7//

 

Wie MV II 29/1-3

Das Kapitel der 15 Vorstellungen einer Teilgruppe. //8//

 

MV II 30 + 31 + 32 = //9 - 11//

 

Das Kapitel der 15 Absichten zu spalten ist beendet.

Die 65 Fälle sind beendet.

 

MV II 33 = //12//

MV II 34/1 - 35/5 = //13//

MV II 36 = //14//

 

 Zu jener Zeit, im Kosalalande, war in einer gewissen Mönchs­klau­se an einem Pavāranatag Gefahr durch wilde (Menschen). Die Mönche konnten nicht dreifach Pavārana aussprechen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, zweifach Pavārana auszusprechen". Eine größere Gefahr durch wilde (Men­schen) kam auf. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­ver­halt. "Ich erlaube, ihr Mönche, einfach Pavārana auszuspre­chen". Eine noch größere Gefahr durch wilde (Menschen) kam auf. Die Mönche konnten nicht einfach Pavārana aus­sprechen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, in der Regenzeit­gruppe das Pavārana zu begehen." (Also nicht der ganze Sangha gemeinsam). (1)

 

 Zu jener Zeit gaben in einer gewissen Mönchsklause am Pavāranatag die Menschen Gaben bis die Nacht fast vergangen war. Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Die Menschen gaben Gaben bis die Nacht fast vergangen war. Wenn der Sangha dreifach Pavārana ausspricht, wird der Sangha nicht Pavārana begangen ha­ben, denn die Nacht wird hell. Wie sollen wir uns verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. (2)

 

 "In diesem Fall, ihr Mönche, gaben in einer gewissen Mönchs­klause am Pavāranatag die Menschen Gaben bis die Nacht fast vergangen war. Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Die Men­schen gaben Gaben bis die Nacht fast vergangen war. Wenn der Sangha dreifach Pavārana ausspricht, wird der Sangha nicht Pavārana begangen ha­ben, denn die Nacht wird hell. Ein erfahrener und fähiger Mönch soll dem Sangha ankündigen: Höre mich, ver­ehrungswürdiger Sangha: Die Menschen gaben Gaben, bis die Nacht fast vorbei war. Wenn der Sangha dreifach Pavārana aus­spricht, wird der Sangha nicht Pavārana begangen ha­ben, denn die Nacht wird hell. Wenn es dem Sangha recht ist, wird der Sangha zweifach, einfach, in der Regenzeitgruppe Pavārana bege­hen. (3)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatten in einer gewissen Mönchs­klause an jenem Pavāranatag die Mönche über die Lehre gespro­chen, die Lehrredenkundigen rezitierten die Lehrreden, die Vinayakundigen legten den Vinaya dar, die Lehrkundigen disku­tierten über die Lehre, die Mönche stritten bis die Nacht fast vergangen war. Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Die Mön­che stritten bis die Nacht fast vergangen war wenn der Sangha dreifach Pavārana ausspricht, wird der Sangha nicht Pavārana be­gangen ha­ben, denn die Nacht wird hell. Ein erfahrener und fä­higer Mönch soll dem Sangha ankündigen: Höre mich, ver­ehrungs­würdiger Sangha: Die Mönche stritten, bis die Nacht fast vor­bei war. Wenn der Sangha dreifach Pavārana ausspricht, wird der Sangha nicht Pavārana be­gangen ha­ben, denn die Nacht wird hell. Wenn es dem Sangha recht ist, wird der Sangha zweifach, einfach, in der Regenzeit­gruppe Pavārana begehen". (4)

 

 Zu jener Zeit, im Lande Kosala, war in einer gewissen Mönchs­klau­se an jenem Pavāranatag ein großer Mönchssangha versammelt, ein kleiner (Platz nur) war vor Regen geschützt, und eine gro­ße Wolke kam auf. Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Hier ist ein großer Mönchssangha versammelt, ein kleiner (Platz nur) ist vor Regen geschützt, und eine große Wolke kam auf. Wenn der Sangha dreifach Pavārana begehen würde, wird der Sangha nicht Pavārana begangen haben, denn diese Wolke wird regnen. Wie sollen wir uns verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. (5)

 

 "In diesem Fall, ihr Mönche, war in einer gewissen Mönchs­klau­se an jenem Pavāranatag ein großer Mönchs­sangha versammelt, ein kleiner (Platz nur) war vor Regen geschützt und eine große Wolke kam auf. Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Hier ist ein großer Mönchssangha versammelt, ein kleiner (Platz nur) ist vor Regen geschützt, und eine große Wolke kam auf. Wenn der Sangha dreifach Pavārana begehen würde, wird der Sangha nicht Pavārana begangen haben, denn diese Wolke wird regnen. Ein fähiger und erfahrener Mönch, etc.... Pavārana begehen. (6)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, war in einer gewissen Mönchsklau­se Gefahr durch den König, ... etc, einen Dieb, Feuer, Was­ser, Menschen, Nichtmenschen, Raubtiere, Kriechtiere, Gefahr für das Leben, den Reinheitswandel. Da kam den Mönchen folgen­der Gedanke: Dies ist eine Gefahr für den Reinheitswandel. Wenn der Sangha dreifach das Pavārana ...etc... Ein fähiger und erfah­rener Mönch, .. etc... Pavārana begehen". (7) //15//

 

 Zu jener Zeit beging die Sechser Gruppe Mönche Pavārana obwohl sie ein Ver­gehen (begangen hatten). Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, mit einem Vergehen Pavārana begehen. Wer so begehen würde, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, einem ein Vergehen begangen Habenden, der Pavārana begeht, nachdem es (mit ihm vorher) besprochen wurde, ihm sein Vergehen (beim Pavārana) vor­zuwerfen". (1)

 

 Zu jener Zeit sollte mit der Sechser Gruppe Mönche (vorher ein Vergehen) be­sprochen werden, aber sie waren damit nicht ein­verstanden. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachver­halt. "Ich erlaube, ihr Mönche, dem nicht Ein­verstande­nen das Pavārana ungültig zu machen. So soll man, ihr Mönche, ungültig machen: An jenem Pavāranatag am 14. oder 15., wenn jene Person anwesend ist, soll inmitten des Sanghas vorgetragen werden: Höre mich, verehrungs­würdiger Sangha, die so und so genannte Person ist ein Verge­hensbegeher. Wir machen sein Pavārana un­gültig. Nicht soll Pavārana in seiner Anwesen­heit begangen werden, sein Pavārana ist aufgeho­ben". (2)

 

 Zu jener Zeit (dachte) die Sechser Gruppe Mönche: Vorher haben die sich gut verhaltenden Mönche unser Pavārana ungültig ge­macht. So machten sie das Pavārana der reinen Mönche, die ohne Vergehen waren, ohne Anlaß, ohne Grund ungültig. Auch das schon begangene Pavārana machten sie ungültig. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, den reinen, kein Vergehen begangen habenden Mönchen, ohne Grund, ohne Anlaß das Pavārana ungültig machen. Wer so ungül­tig macht, begeht ein dukkata Vergehen. Nicht, ihr Mönche, soll man Pavārana ungültig machen, denen die schon Pavārana began­gen haben. Wer so ungültig macht, begeht ein dukkata Ver­gehen. (3)

 

 So, ihr Mönche, ist Pavārana ungültig, so nicht ungültig. Wie, ihr Mönche, ist Pavārana nicht ungültig? Will man das mit dreifacher Pavāranaformel, ihr Mönche, vollständig ausgespro­chene, aufgesagte Pavārana aufheben: nicht ungültig ist dies Pavārana. Will man das mit zweifacher Pavāranaformel, mit einfacher Pavāranaformel, das Pavārana mit der Regenzeitgruppe, ihr Mön­che, vollständig ausgesprochen, aufgesagt, aufheben, nicht un­gültig ist diese Pavārana. So, ihr Mönche, ist Pavārana nicht ungül­tig. (4)

 

 Wie, ihr Mönche, ist Pavārana ungültig? Will man das mit dreifacher Pavārana­formel, ihr Mönche, unvollständig ausgesprochene, aufgesagte Pavārana auf­heben: ungültig ist dies Pavārana. Will man das mit zweifacher Pavārana­formel, mit einfacher Pavāranafor­mel, das Pavārana mit der Regenzeitgruppe, ihr Mön­che, unvoll­ständig ausgesproche­ne, aufgesagte, aufheben: un­gültig ist dies Pavārana. So, ihr Mönche, ist Pavārana ungültig. (5)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, machte an einem gewissen Pavāranatag ein Mönch einem anderen Mönch das Pavārana ungültig. Wenn andere Mönche von jenem Mönch wissen: Dieser Ehrwürdige hat kein vollständig reines Körper­verhalten (Verhalten in Ta­ten), kein vollständig reines Sprachverhalten, keinen voll­ständig reinen Lebenswandel, ist ein Ungebildeter, Unerfahre­ner, ist unfähig befragt, eine Erklärung zu geben: Halte ein, Mönch, kämpfe nicht, zanke nicht, disputiere nicht, debattiere nicht; ihn so bedrängt habend, soll der Sangha Pavārana bege­hen (6)

 

 Wiederholung von (6) mit: vollständig reines Körperverhalten, aber kein vollständig reines Sprachverhalten, keinen vollstän­dig reinen Lebenswandel .. etc... (7)

 

 Wiederholung von (6) mit: vollständig reines Körperverhalten, vollständig reines Sprachverhalten aber keinen vollständig reinen Lebenswandel ... etc ... (8)

 

 Wiederholung von (6) mit: vollständig reines Körperverhal­ten, vollständig reines Sprachverhalten vollständig reinen Lebens­wandel aber ein Ungebildeter .. etc... (9)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, machte an einem gewissen Pavāranatag ein Mönch einem anderen Mönch das Pavārana ungültig. Wenn andere Mönche von jenem Mönch wissen: Dieser Ehrwürdige hat vollständig reines Körperverhalten (Verhalten in Ta­ten), vollständig reines Sprachverhalten, voll­ständig reinen Lebens­wandel, ist ein Gebildeter, Erfahre­ner, ist fähig, be­fragt, eine Erklä­rung zu geben, so soll (man) zu ihm sagen: Du, Bru­der, machst diesem Mönch das Pavārana ungültig, warum machst du es ungültig? Wegen Verlust der Regeln machst du es ungül­tig? We­gen Verlust des guten Verhaltens machst du es ungültig? Wegen Verlust der rechten Anschauung machst du es ungültig? (10)

 

 Jener soll so sagen: Ich mache ungültig wegen Verlust der Regeln, wegen ...etc.. Jene sollen so sagen: Weiß der Ehrwür­dige, welcher Regelverlust, weiß er, welcher Verhaltensver­lust... etc...  Jener soll so sagen: Ja, Brüder, ich weiß, wel­cher Regelverlust ...etc...  Jene sollen so sagen: Sage mir, Ehrwürdi­ger, welcher Regelver­lust ... etc.. (11)

 

 Jener soll so sagen: Die 4 Sanghādisesa Vergehen und die 13 Parājikaver­gehen sind Verlust der Regeln, Thullaccaya, Pācit­tiya, Pātidesanīya, Dukkata, Dubbhāsita (Vergehen) sind Ver­lust des rechten Verhaltens, falsche Ansicht. Extreme Ansich­ten sind Verlust rechter Ansicht. Jene sollen so sagen: Wenn du, Bruder, bei diesem Mönch Pavārana ungültig machst, machst du ungültig weil (du) gesehen hast, gehört hast, ver­mutet hast? (12)

 

 Wenn jener so sagen würde: Ich mache ungültig wegen Gesehe­nem, wegen Gehörtem, wegen Vermutetem. Jene sollen jenem sa­gen: Wenn du, Bruder, dieses Mönches Pavārana wegen Gesehenem un­gültig machst, was hast du gesehen? Wie hast du gesehen? Wann hast du gesehen? Wo hast du gesehen? Sahst du ihn ein Parājika Vergehen begehen, ein Sanghādisesa, Thullaccaya, Pā­cittiya, Pātidesanīya, Dukkata, Dubbhāsita Vergehen begehen? Wo warst du? Wo war der Mönch? Was tatest du? Was tat jener Mönch? (13)

 

 Wenn jener so sagen würde: Nicht mache ich, Bruder, das Pavārana ungültig wegen Gesehenem jenes Mönches, sondern wegen Gehörtem mache ich das Pavārana ungültig. Jene sollen jenem sa­gen: Wenn du, Bruder, dieses Mönches Pavārana wegen Gehörtem un­gültig machst, was hast du gehört? Wie hast du gehört? Wann hast du gehört? Hörtest du ihn ein Parājika Vergehen begehen, ein Sanghādisesa, Thullaccaya, Pācittiya, Pātidesanīya, Dukka­ta, Dubbhāsita Vergehen begehen? Wo warst du? Hör­test du (das) von einem (anderen) Mönch, einer Nonne, einer zu Schulenden, einem Novizen, einer Novizin, einem Lai­en, einer Laienanhänge­rin, einem König, einem Königsminister, einem Füh­rer Anders­gläubiger, einem Anhänger Andersgläubiger? (14)

 

 Wenn jener so sagen würde: Nicht mache ich, Bruder, das Pavārana ungültig wegen Gehörtem jenes Mönches, sondern wegen Ver­mute­tem mache ich das Pavārana ungültig. Jene sollen jenem sa­gen: Wenn du, Bruder, dieses Mönches Pavārana wegen Vermutetem un­gültig machst, was hast du vermutet? Wie hast du vermutet? Wann hast du vermutet? Wo hast du vermutet? Vermutest du, daß (er) ein Parājika Vergehen beging, ein Sanghādisesa, Thullac­caya, Pācit­tiya, Pātidesanīya, Dukkata, Dubbhāsita Vergehen beging? Vermutest du, weil du von einem Mönch (etwas) hörtest, von einer Nonne, einer zu Schulenden, einem Novizen, einer No­vizin, einem Laien, einer Laienanhängerin, einem König, einem Königsminister, einem Füh­rer Andersgläubiger, einem Anhänger Anders­gläubiger? (15)

 

 Wenn jener so sagen würde: Nicht mache ich, Bruder, das Pavārana ungültig wegen Vermutetem (Vergehens) jenes Mönches, son­dern ich weiß nicht, warum ich jenem Mönche das Pavārana un­gül­tig mache. Wenn, ihr Mönche, jener anklagende Mönch mit seiner Erklärung den Geist verständi­ger Mitmönche nicht zu­frie­denstellt, ist der angeklagte Mönch ein Unschuldiger. Sol­ches zu sagen genügt (um die Angelegenheit zu beenden). Wenn, ihr Mönche, jener anklagende Mönch mit seiner Erklärung den Geist verständi­ger Mitmönche zufrie­denstellt, ist der an­ge­klag­te Mön­ch ein Schuldiger. Solches zu sagen genügt. (16)

 

Wenn, ihr Mönche, ein anklagender Mönch zugibt, grundlos (ei­nen anderen mit dem Vorwurf) eines Parājika­vergehens diffa­miert zu haben, soll der Sangha Pavārana begehen, nachdem er eine Sanghādisesa verhängt hat. Wenn, ihr Mönche, ein ankla­gender Mönch zugibt grundlos (einen anderen mit dem Vorwurf) eines Sanghādisesavergehens diffamiert zu haben, soll der Sangha Pavārana begehen, nachdem er nach den Regeln behandelt wurde. (Wieder­holung des vorigen Satzes mit: Thul­laccaya-, Pācittiya-, Pātidesanīya-, Dukka­ta-, Dubbhāsita- Ver­gehen) (17)

 

 Wenn, ihr Mönche, der angeklagte Mönch zugibt, ein Parājika­vergehen began­gen zu haben, soll der Sangha Pavārana begehen, nachdem (er) ausgestoßen wurde. Wenn, ihr Mönche, der ange­klag­te Mönch zu­gibt, ein Sanghādisesa­ver­gehen began­gen zu ha­ben, soll der Sangha Pavārana begehen, nachdem ein Sanghādisesa verhängt wurde. Wenn, ihr Mönche, der ange­klag­te Mönch zu­gibt, ein Thullaccaya-, Pācittiya-, Pātidesanīya-, Dukkata-, Dubbhāsita­ver­gehen began­gen zu ha­ben, soll der Sangha Pavārana begehen, nachdem der Sangha ihn nach den Regeln behandelt hat. (18)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Mönch an jenem Pavārana­tag ein Thullac­cayavergehen begangen. Einige Mönche hatten die Ansicht: das ist ein Thul­laccayavergehen; einige Mönche hatten die Ansicht: das ist ein Sanghādisesa­vergehen. Diejenigen Mön­che, ihr Mönche, die die Ansicht haben, das ist ein Thullac­cayavergehen, jene, ihr Mönche, nachdem sie den Mönch beiseite geführt haben, ihn nach den Regeln behandelt haben, zum Sangha zurückge­kommen sind, sollen sie so sagen: "Jener Mönch, Brü­der, der ein Vergehen beging, hat das nach den Regeln wie­der gut­gemacht. Wenn es dem Sangha recht ist, möge der Sangha Pavārana begehen. (19)

 

 Wiederholung (19) mit Ansichten:

      Thullaccaya und Pācittiya

      Thullaccaya und Pātidesanīya

      Thullaccaya und Dukkata

      Thullaccaya und Dubbhāsita. (20)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, beging an jenem Pavāranatag ein Mönch ein Pācittiyavergehen, ein Pātidesanīya­vergehen, ein Dukkatavergehen, ein Dubbhāsitavergehen. Einige Mönche hatten die Ansicht, das ist ein Dubbhāsitavergehen  = 19 (21)

 

 In diesem Fall beging an jenem Pavāranatag ein Mönch ein Dubbhāsitaver­gehen. Einige Mönche hatten die Ansicht: das ist ein Dubbhāsitavergehen; einige hatten die Ansicht: das ist ein Thullaccayavergehen. (Wiederho­lung mit Thullaccaya und Dubbhāsita, Pācittiya und Dubbhāsita, Pātidesanīya und Dubbhāsita, Dukkata und Dubbhāsita). Diejenigen Mönche, ihr Mönche, die die Ansicht haben, das ist ein Dubbhāsitavergehen = 19 (22)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, sagte ein Mönch an jenem Pavāranatag inmitten des Sangha: Höre mich ver­ehrungs­würdiger San­gha. Dieser Sachverhalt ist zu sehen, aber nicht die Person (man weiß, es ist ein Vergehen begangen wor­den, aber nicht von wem) Wenn es dem Sangha recht ist, lassen wir den Sachverhalt beiseite und begehen Pavārana. Außerdem soll jener sagen: Der Erha­bene, Brüder, erließ Pavārana für die Reinen. Wenn der Sach­verhalt zu sehen ist, aber nicht die Person, so sollst du (der Täter) jenes jetzt sagen. (23)

 

 Wiederholung von (23) mit: die Person ist zu sehen, aber nicht die Tat. Wenn es dem Sangha recht ist, lassen wir die Person ­beiseite und begehen Pavārana. Außerdem soll jener sa­gen: Der Erha­bene, Brüder, erließ Pavārana für die ganze Gruppe. Wenn die Person zu sehen ist, aber nicht der Sachver­halt, so sollst du jenen (Sachverhalt) jetzt sagen. (24)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, sagte ein Mönch an jenem Pavāranatag inmitten des Sangha: Höre mich, verehrungs­würdiger San­gha. Dieser Sachverhalt ist zu sehen und die Person. Wenn es dem Sangha recht ist, lassen wir den Sach­verhalt und die Per­son bei­seite und begehen Pavārana. Außerdem soll jener sagen: Der Erha­bene, Brü­der, erließ Pavārana für die Reinen und die gan­ze Gruppe. Wenn der Sach­verhalt zu sehen ist und die Per­son, so sollst du (der Täter) jenes jetzt sagen.  (25)

 

 Wenn, ihr Mönche, vor dem Pavāranatag der Sachverhalt er­scheint (bekannt ist), nachher die Person, ist es gut, so zu sprechen (wie 23). Wenn, ihr Mönche, vor dem Pavāranatag die Person erscheint, nachher der Sachverhalt, ist es gut, so zu sprechen (Wie vorher in 24). Wenn, ihr Mönche, vor dem Pavāranatag der Sachverhalt und die Person erscheint, wenn das nach geta­nem Pavārana wieder aufgerollt wird, ist das Wiederaufrol­len ein Pācittiya­vergehen. (26) //16//

 

 Zu jener Zeit hatten viele bekannte und befreundete Mönche im Lande Kosala in einer gewissen Mönchsklause die Regenzeitob­servanz auf sich genommen. Bei jenen in der Nähe waren andere Mönche, die bekämpften sich, stritten sich, debattierten und beschimpften sich, leiteten Sanghaverfahren ein. Sie nahmen die Regenzeit­observanz auf sich: Wir werden, nachdem die Re­genzeit und das Pavārana vergangen sind, jenen (anderen) Mön­chen das Pavārana ungültig machen. Jene (guten) Mönche hörten: Jene Mönche, unsere Nachbar­mönche, sind, so sagt man, (welche), die sich bekämpfen .... Pavārana ungültig machen. Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. (1)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatten viele bekannte und be­freundete Mönche im Lande Kosala in einer gewissen Mönchs­klause die Regenzeitob­servanz auf sich genommen. Bei jenen in der Nähe waren andere Mönche, die bekämpften sich, stritten sich, debattierten und beschimpften sich, leiteten Sanghaver­fahren ein. Sie nahmen die Regenzeitobservanz auf sich: Wir werden, nachdem die Re­genzeit und das Pavārana vergangen sind, jene (anderen) Mönchen das Pavārana ungültig machen. Jene (gu­ten) Mönche hörten: Jene Mönche, unsere Nachbar­mönche, sind, so sagt man, (welche), die sich bekämpfen .... Pavārana ungültig machen. Ich erlaube, ihr Mönche, 2- oder 3-mal Uposatha am 14. mit ihnen zu begehen: Wie können wir vor jenen Mönchen Pavārana begehen? Wenn, ihr Mönche, jene Mönche, die sich bekämpften .... Sanghaverfahren einleiteten, zur Mönchsklause kommen, soll man, nachdem man schnell zusammengekommen ist, Pavārana begehen. Nach dem Pavārana soll man sagen: "Wir haben Pavārana begangen, Brüder, was die Ehrwürdigen meinen, das solltet ihr tun". (2)

 

 Wenn, ihr Mönche, jene Mönche die sich bekämpfen ... Sangha­verfahren einleiten, unerwartet in jener Mönchsklause ankom­men, jene Mönche, ihr Mönche, die in der Klause leben, sollen die Sitze vorbereiten, Fußwaschwasser, Fußschemel, das Tuch zum Trocknen der Füße bereitstellen. Nachdem (sie) entgegen­gegangen sind, soll man die Almosenschale und die Robe entge­gen­nehmen, nachfragen ob Trinkwasser (gewünscht wird). Nachdem (man sich) um jene gekümmert hat, außerhalb der Grenze gegan­gen ist, soll man Pavārana begehen. Nach dem Pavārana soll man sagen: Wir haben Pavārana begangen, Brüder, was die Ehrwürdi­gen meinen, das solltet ihr tun. (3)

 

 Wenn das gelingt, ist es gut, wenn das nicht gelingt, soll ein fähiger und gebildeter Mönch der Klause den Mönchen der Klause ankündigen: Hört mich, ihr Ehrwürdigen, der Mönchs­klau­se. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, werden wir jetzt Upo­satha bege­hen, das Pātimokkha rezitieren. Kommenden Neumond werden wir Pavārana begehen. Wenn jene Mönche, ihr Mönche, die sich be­kämpfen ... Sanghaverfahren einleiten, jenen Mönchen folgendes sagen würden: Gut wäre es, Brüder, wenn ihr jetzt Pavārana begeht. Jenen soll man sagen: Nicht seid ihr, Brüder, Herren über unser Pavārana, nicht begehen wir bis dahin Pavārana (4)

 

 Wenn jene Mönche, ihr Mönche, die sich bekämpfen .... Sangha­verfahren einleiten, (bis zu) jenem Neumond dableiben, soll ein fähiger und gebil­deter Mönch der Klause den Mönchen der Klause ankündigen: Hört mich, ihr Ehr­würdigen, der Mönchs­klau­se. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, werden wir jetzt Upo­satha begehen, das Pātimokkha rezitieren. Kommenden Vollmond­tag wer­den wir Pavārana begehen. Wenn jene Mönche, ihr Mönche, die sich be­kämpfen ... Sanghaverfahren einleiten, jenen Mön­chen folgendes sagen wür­den: Gut wäre es, Brüder, wenn ihr jetzt Pavārana begeht. Jenen soll man sagen: Nicht seid ihr, Brüder, Herren über unser Pavārana, nicht begehen wir bis da­hin Pavārana. (5)

 

 Wenn jene Mönche, ihr Mönche, die sich bekämpfen .... Sangha­verfahren einleiten, (bis zu) jenem Vollmond dableiben, jene Mönche, ihr Mönche, sollen mit dem ganzen Klosterbezirk am Vollmondtag von komudiya catumasini, auch wenn sie nicht wol­len, Pavārana begehen. (6)

 

 Während die Mönche, ihr Mönche, Pavārana begehen, machte ein Kranker einem Nichtkranken Pavārana ungültig. Jene (die Mön­che) sollen so sagen: Der Ehrwürdige ist ein Kranker. Ein Kran­ker ist nicht fähig zu einem Verfahren, sagte der Erhabe­ne. Bruder, warte, bis du in Zukunft ein Nichtkranker bist. Wenn du (dann) als Nichtkranker es wünschst, mache die Vorwür­fe. Ein so Belehrter, der (krank) vorwirft, begeht ein Pācittiya Ver­gehen wegen Nicht­beachtung. (7)

 

 Während die Mönche, ihr Mönche, Pavārana begehen, machte ein Nichtkranker einem Kranken Pavārana ungültig. Jene sollen so sagen: Dieser Mönch, Bruder, ist ein Kranker. Ein Kranker ist nicht fähig zu einem Verfahren, sagte der Erhabene, Bruder, warte, bis dieser Mönch in Zukunft ein Nichtkranker ist. (Dann) kannst du dem  Nicht­kranken, wenn du es wünschst, die Vorwürfe machen. Ein so Be­lehr­ter, der vorwirft, begeht ein Pācittiya Ver­gehen wegen Nicht­beachtung. (8)

 

 Während die Mönche, ihr Mönche, Pavārana begehen, machte ein Kranker einem Kranken Pavārana ungültig. Jene sollen so sagen: Die Ehrwürdigen sind Kranke. Kranke sind nicht fähig zu einem Verfahren, sagte der Erhabene. Bruder, wenn ihr in Zu­kunft  Nichtkranke seid, wenn du (dann) als Nicht­kranker es wünschst, mache die Vorwürfe. Ein so Belehrter, der (krank) vorwirft, begeht ein Pācittiya Vergehen wegen Nichtbeachtung. (9)

 

 Während die Mönche, ihr Mönche, Pavārana begehen, machte ein Nichtkranker einem Nichtkranken Pavārana ungültig. Nachdem beide durch den Sangha gründlich befragt und (es) gründlich untersucht wurde, nach den Regeln behandelt wurde, soll der Sangha Pavārana begehen. (10) //17//

 

 Zu jener Zeit hatten viele befreundete und (miteinander) be­kannte Mönche aus dem Lande Kosala in einer bestimmten Mönchsklause die Regenzeitobser­vanz auf sich genommen. Jene verweilten friedvoll, freudig, streitlos, ange­nehm. So erlang­ten (sie) ein angenehmes Verweilen. Da kam jenen Mön­chen fol­gender Gedanke: Wir verweilten friedvoll, freudig, streitlos, angenehm. So erlang­ten wir ein ange­nehmes Verweilen. Wenn wir jetzt Pavārana begehen, könnten die Mönche, nachdem sie Pavārana begangen haben zur Wanderschaft aufbre­chen. Dann werden wir von diesem angenehmen Verweilen ausge­schlos­sen. Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sach­verhalt. (1)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hatten viele befreundete und (miteinander) be­kannte Mönche aus dem Lande Kosala in einer bestimmten Mönchsklause die Regenzeitobservanz auf sich genom­men. Jene verweilten friedvoll, freudig, streitlos, angenehm. So erlang­ten (sie) ein angenehmes Verweilen. Da kam je­nen Mön­chen folgender Gedanke: Wir verweilten friedvoll, freudig, streitlos, angenehm. So erlang­ten wir ein ange­nehmes Verwei­len. Wenn wir jetzt Pavārana begehen, könnten die Mönche nach­dem sie Pavārana begangen haben zur Wander­schaft aufbre­chen. Dann werden wir von diesem angenehmen Ver­weilen ausge­schlos­sen. Ich erlaube, ihr Mönche, daß jene Mön­che Pavāranasamgaha (eine Verlängerung der Regenzeitobservanz) begehen. (2)

 

 So soll man, ihr Mönche, sprechen. Alle sollen sich an einem Platz versam­meln. Nachdem sie sich versammelt haben, soll ein erfahrener und fähiger Mönch dem Sangha ankündigen: Höre mich, verehrungswürdiger Sangha: Wir verweilten friedvoll, freudig, streitlos, angenehm, so erlang­ten wir ein ange­nehmes Verwei­len. Wenn wir jetzt Pavārana begehen, könnten die Mönche, nach­dem sie Pavārana begangen haben, zur Wander­schaft aufbre­chen, dann werden wir von diesem angenehmen Ver­weilen ausge­schlos­sen. Wenn es dem Sangha recht ist, soll er Pavāranasam­gaha ausführen, soll jetzt Uposatha begehen, das Pātimokkha rezi­tieren, kommenden komudiya catumasini soll der Sangha Pavārana begehen. Das ist die Ankündigung. (3)

 

 Höre mich, verehrungswürdiger Sangha: Wir verweilten fried­voll, freudig, streitlos, angenehm, so erlang­ten wir ein ange­nehmes Verweilen. Wenn wir jetzt Pavārana begehen, könnten die Mönche, nachdem sie Pavārana begangen haben, zur Wander­schaft aufbre­chen, dann werden wir von diesem angeneh­men Ver­weilen ausge­schlossen. Der Sangha führt Pavāranasamgaha aus, jetzt werden wir Uposatha begehen, das Pātimokkha werden wir rezi­tie­ren, kom­menden komudiya catumasini werden wir Pavārana be­ge­hen. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, daß wir Pavāranasam­ga­ha ausführen, dann werden wir Uposatha begehen, das Pāti­mokkha werden wir rezitieren, kommenden komu­diya catumasi­ni werden wir Pavārana begehen, dann möge er schweigen. Wenn es nicht recht ist, möge er sprechen.  Vom Sangha ist das Pavāranasam­gaha getan, (wir) werden jetzt Uposatha bege­hen, das Pā­ti­mokkha rezitieren, kommenden komudiya catumasini Pavārana be­gehen. Dem Sangha ist es recht, daher das  Schwei­gen, so neh­me ich es an. (4)

 

 Wenn von jenen Mönchen, ihr Mönche, Pavāranasamgaha gemacht worden ist und ein gewisser Mönch sagen würde: Ich wünsche, Brüder, zu einer Reise durch das Land aufzubrechen, ich habe im Lande zu tun. Jene sollen ihm sagen: Gut, Bruder, nachdem du Pavārana begangen hast, gehe. Dieser Mönch, ihr Mönche, machte, während er Pavārana beging, einem anderen Mönch Pavārana ungültig. Jener (Mönch) soll ihm sagen: Du Bruder, bist nicht Herr über mein Pavārana, noch begehe ich nicht Pavārana. Wenn, ihr Mönche, dem Pavārana be­gehenden Mönch ein gewisser Mönch, während er Pavārana be­geht, sein Pavārana ungültig macht, nachdem beide durch den Sangha gründ­lich befragt und (es) gründlich untersucht, nach den Regeln behandelt wurde, soll der Sangha Pavārana begehen. (5)

 

 Wenn jener Mönch, ihr Mönche, nachdem er seine Pflicht im Lande getan hat, nochmals vor komudiya catumasini zu jener Mönchsklause zurückkommt. Jene Mönche (dort), ihr Mönche, be­gehen Pavārana. Ein gewisser Mönch will jenem (gekommenen) Mönch, während sie Pavārana begehen, Pavārana ungültig machen. Jener (Mönch) soll ihm sa­gen: Du Bruder, bist nicht Herr über mein Pavārana, ich habe bereits Pavārana begangen. Wenn (der gekommene) Mönch, ihr Mönche, einem gewissen Mönch, während er Pavārana begeht, sein Pavārana ungültig macht, nachdem beide durch den Sangha gründlich befragt und (es) gründlich unter­sucht, nach den Regeln behan­delt wurde, soll der Sangha Pavārana begehen. (6) //18//

 

 In diesem Kapitel sind 46 Sachverhalte. Das sind die Stich­worte:

 Nachdem sie die Regenzeit verbracht hatten, gingen sie die Lehrer zu sehen, unbequem, wie Tiere zusammen lebten (sie), mit gegenseitiger Hochachtung, einen Sitz für einen Pavārana­begehenden (Pavāranaasane?), auch zwei, (Pavārana)akt, Kranke Verwandte, Könige, und Diebe, Verkommenen Lebenswandel Führen­de, auch die verfeindeten Mönche, 5, 4, 3, 2, 1.  der begangen hat, eine Ungewißheit, der sich erinnert, der ganze Sangha, ein Unsicherer, mehr, gleich und weniger, die in einer Mönchs­klause (Lebenden), der 14., die beiden das gleiche Merkmal habenden Gruppen, er sollte gehen, nicht bei einer sitzenden Gruppe, Zustimmung geben, Nicht­Pavāranatag, durch wilde (Men­schen), vergangen, Wolke, und Gefahr, Pavārana, sie tun es nicht, vorher unsere, nicht aufgehoben, von einem Mönch, auf­grund von welchem -  gese­hen, gehört, vermutet, der Ankläger und der Beklagte, Streit über thullaccaya Sach­verhalt, Pavāranasamgaha, nicht Herr, möge man Pavārana begehen.


  Oben